Ekliges Tabuthema?

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    • Ekliges Tabuthema?

      Dann wird es höchste Zeit, dass darüber gesprochen wird!

      Schließlich gehört auch hier ein etwas ekliges physisches Tabuthema zum Repertoire, in Fils Fall die kapitelübergreifende Beschreibung einer schiefgelaufenen Vorhautbeschneidung.
      spiegel.de/kultur/literatur/fi…amtausgabe-a-1121812.html

      Den Spiegel könnte man meinetwegen auf den Mond schießen.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Zitat: "Schließlich gehört auch hier ein etwas ekliges physisches Tabuthema zum Repertoire, in Fils Fall die kapitelübergreifende Beschreibung einer schiefgelaufenen Vorhautbeschneidung. "

      Was ist den bitteschön eine "schiefgelaufene" Vorhautbeschneidung?! Eine "gut verlaufene" Vorhautbeschneidung wäre aus meiner Sicht nur dann gegeben, wenn der Beschneider mit seinem Messer statt der Vorhaut seine eigene Fingerkuppe absäbelt.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • NoCut schrieb:

      Eine "gut verlaufene" Vorhautbeschneidung wäre aus meiner Sicht nur dann gegeben, wenn der Beschneider mit seinem Messer statt der Vorhaut seine eigene Fingerkuppe absäb
      elt.

      Ja denkt denn niemand an die Erwachsenen?
      Da seht ihr wieder, was diese Antisemiten und Islamophoben für Gewaltphantasien haben! (Ironie)
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • NoCut schrieb:

      Eine Fingerkuppe wächst nach, die Vorhaut nicht
      Vorsicht! Nicht, dass dich jemand verklagt, dessen Fingerkuppe nicht nachgewachsen ist.
      "Aber NoCut hat doch gesagt, wächst nach!"

      Bei mir ist eine nicht nachgewachsen.

      Jede nicht-wirklich-indizierte Vorhautamputation ist "schiefgelaufen". Totalschaden an der Vorhaut.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.