Zu der in § 1631d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelten Beschneidung von Jungen äußerte sich der ehemalige Marburger Universitätsprofessor Dieter Rössner. Die Regelung sei ein „religionspolitisches Basta“ gewesen. Der Gesetzgeber habe vorschnell gehandelt und die empirischen Hintergründe nicht ausreichend ermittelt.
https://web.archive.org/web/20161109024039/http://www.djt.de/nachrichtenarchiv/meldungen/artikel/abteilung-strafrecht-kultur-und-religion/