Beiträge von Götz
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Ich habe mein Emailchen an Bruder Kauder soeben auch an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU geschickt. Vielleicht freut sich schon ein anderes Mitglied auf ein ähnliches Schreiben von einem/r von Euch!?
Hier die Namen: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: Themen - Arbeitsgruppen
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Ich meine, wir sollten solches Teufelszeug hier nicht auch noch wörtlich wiederholen. Schon der Link scheint mir zuviel der Aufmerksamkeit.
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Du mein Brief an Bruder Kauder!
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Ich habe mal an Herrn Kauder geschrieben.
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Ist den Komikern von der CDU eigentlich klar, dass sie mit dem neuen Gesetz genau das ausdrücklich erlauben wollen, was sie vor einem halben Jahr ausdrücklich verbieten wollten? Nämlich eine Schönheitsoperation am Penis des Kindes (religiöse Gründe spielen ja keine Rolle)
Wollen wir mal nachfragen? Vielleicht gibt es dann noch mehr zu lachen.
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Ich werd ihm auf alle Fälle schreiben und danken. Noch jemand?
Ikke, oder wie man in Bayern sagt: I -
dass die CDU noch im Mai 2012 Schönheitsoperationen an Minderjährigen, die nicht medizinisch indiziert sind, gänzlich verbieten wollte. Das Vorhaben wurde dann von dem FDP - Gesundheitsminister Daniel Bahr, angeblich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt:
Schnheits-OP: Bahr lehnt Verbot von Eingriffen an Minderjhrigen ab - SPIEGEL ONLINE
Auch die SPD hat schon mal ein Verbot gefordert.
2 Monate später wird von diesen Parteien ein Eingriff ausdrücklich erlaubt, der ausschließlich dem Ausleben religiöser oder anderer Gefühle der Eltern dient!
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Ich habe von Herrn Thomae einen richtigen Brief bekommen!
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Fleißkärtchen erteilt!
1. 2. und dann 4. ? da fehlt 3.
Danke!
3. ist da, aber kein neuer Absatz (sorry)
Hier die beiden Texte nochmal, falls sich jemand bedienen will.Neue Dateien als pdf!!!
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Ich habe gestern und heute an die Ministerien Emails geschrieben und möchte dafür ein Fleißkärtchen.
Text bei beiden ähnlich (s. Anlage, beim BMJ darf man nur 1500 Zeichen schicken) -
Bei Katrin hilft nur beten. Vielleicht sagt ER ihr dann, dass man nicht das abschneiden soll, was ER mühsam drangefummelt hat.
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Sehr bedenklich ist auch, dass trotz meiner zweimaligen Reklamation auf der Seite: Häufige Fragen - Gib Aids keine Chance
weiterhin der Satz steht:Zitat"Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde die Beschneidung der Vorhaut 2007 in die Präventionsmaßnahmen aufgenommen. Sie kann laut Studien in Afrika das HIV-Infektionsrisiko für den Mann beim ungeschützten Vaginalverkehr um etwa 60 Prozent senken."
Es folgen dann zwar zwar ein paar widersprüchliche Ausführungen zu "Bevölkerungsbezogenen Präventivmaßnahmen", die den User, der auf dieser Seite Rat sucht aber überhaupt nicht interessieren.Es ist schlimm, mit welcher Gedankenlosigkeit von diesen Stellen Texte veröffentlicht werden.
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Lieber Descant,
ich wollte mit meiner Erläuterung des RKEG nur deutlich machen, dass uns dieses Gesetz bzgl. der Kinderbeschneidung nicht weiterhilft. Die Frage, inwieweit ich mein Kind religiös beeinflussen darf, ist allerdings sehr heikel. Die christlichen Kirchen waren deshalb sofort bereit, die Legalisierung zu unterstützen, weil sie befürchtet haben, dass als nächstes die Kindstaufe in Frage gestellt wird. Viele Muslime haben ja auch sofort eingewandt, dass zw. B. und Kindstaufe eigentlich kein Unterschied bestehen würde. Um kirchlich orientierte Menschen zu gewinnen, muss es also darauf ankommen, deutlich zu machen, dass der körperliche Eingriff der Akt ist, der auf keinen Fall von dem Recht zur religiösen Erziehung gedeckt ist.Der Umkehrschluss, dass alles erlaubt ist, was keinen körperlichen Eingriff darstellt, wäre allerdings falsch. Eltern müssen bei allen Maßnahmen der religiösen Erziehung gewisse Grenzen beachten. Ich habe schon einige Erwachsene getroffen, die nach eigener Aussage durch den religiösen Fanatismus der Eltern schweren Schaden genommen hatten. Ich weiß auch, dass es sehr schwierig ist, von Seiten der Gesetzgebung oder Rechtsprechung hier Grenzen zu ziehen.
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Beschneidung ist nichts Anderes als die Amputation eines Fingergliedes, das Anbringen einer Narbe am Körper, das Entfernen eines Ohrläppchens etc. Zu diesen Maßnahmen ist die elterliche Einwilligung, die diejenige des Kindes ersetzt, solange es noch nicht mündig ist, nur wirksam, wenn es eine medizinische Notwendigkeit gibt.
Ich sehe überhaupt keinen Grund dafür, von dieser klaren und für jedermann einsichtigen Regelung abzuweichen!
Es gibt im menschlichen Körper keine Organe, die einen minderen Wert haben und vom Kind z.B. zur Befriedigung religiöser Gefühle der Eltern geopfert werden dürfen. Schon gar nicht gehören dazu die Sexualorgane oder Teile davon.
Fazit:
Keine Beschneidung MinderjährigerD.h. ein Minderjähriger kann sich nicht beschneiden lassen, auch wenn er es will - egal ob die Eltern zustimmen oder nicht.
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§ 5 des Gesetzes über die reliöse Kindererziehung von 1927 lautet:
Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.
Das heißt umgekehrt, dass das Kind auch gegen seinen Willen, bis es 12 ist, in einem anderen als dem bisherigen und, bis es 14 ist, in seinem bisherigen Bekenntnis erzogen werden kann!Das heißt im Klartext: Alle Macht den Eltern, was die Religion angeht, bis das Kind 14 ist.
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Leider hilft dieses Urteil nicht weiter, da sich das Gericht nicht mit der Frage auseinandersetzt, ob die Beschneidung bei Einwilligung des sorgeberechtigten Elternteils (Mutter) rechtswidrig gewesen wäre. Mir scheint das Gericht eher dahin zu tendieren, dass es den Schwerzensgeldanspruch dann versagt hätte.
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Nachdem sich in diesem Forum keine d. h. kein Mensch außer meiner für dieses Thema interessiert, habe ich jetzt mal an die WHO geschrieben, sie sollen mit dem Sch...programm in Afrika aufhören. Ich glaube, das bringt's jetzt. (Jedenfalls fühl ich mich besser.)