Beiträge von Josc
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Vielen Dank für die weiteren Ausführungen, Werner. Gute Info!
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Ich konnte gestern eine Wissenslücke schliessen, und zwar war ich mir nicht bewusst, dass in einigen Bundesländern das Sozialamt die Kosten der Beschneidung zahlt.
Es wird also defacto Geld aus der Solidargemeinschaft zur Unterstüztung von Körperverletzung verwendet. Ein unangenehmer Gedanke.
Anscheinend argumentiert man mit der Analogie zur christl. Kommunion. Weiss jemand, wie sich da die derzeitige rechtliche bzw sozial-praktische Situation darstellt?
PS: Angenehmer wäre übrigens der gegenteilige Fall: Das Geld bekommen die Eltern, die auf Beschneidung verzichten

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Nichts neues, aber diese rechtliche Widersprüchlicheit stößt immer wieder sauer auf.
Homeschooling: Hessisches Elternpaar zu 700 Euro verurteilt - SPIEGEL ONLINE
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Interessant, danke Werner.
Aber wenn ich den Text richtig verstanden habe, ist auch dort "religiös motivierte" Beschneidung weiterhin erlaubt. Mir scheint, dass man sich primär mit der lokalen Tradition der Beschneidung auseinandersetzt.
Wie man hier allerdings die juristische Abgrenzung schafft (religiös motiviert versus traditionell motiviert), bleibt freilich offen. Ist die traditionelle Beschneidung in der ursprünglichen afrikanischen Stammeskultur denn im weitesten Sinne nicht letztendlich auch "religiös" motiviert? Und selbst wenn man die Abgrenzung definieren könnte, bliebe ein religiöses Sonderrecht, also genau der Weg, den man bei uns bewusst und wohl wissend der resultierenden Problematiken zu vermeiden versucht hat.
Der Südafrikanische Spagat bleibt schwierig.
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formidabel, Männer; mit Weguers Vorschlag sind wir auf der sicheren Seite!

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Danke Werner für die Info und den link. Ich war schon geneigt anzunehmen, der Bosbach hätte damals sein Gewissen angeschaltet. Mit dem verlinkten statement mit all seinen hanebüchenen Behauptungen ist er ja wieder prima auf Parteilinie.
Btw, was ich bisher noch gar nicht wahrgenommen hatte, ist der zitierte Fall "muslimische Beschneidung vs Sozialamt" (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2002). War das ein Einzelfall oder ist die Zahlung in solchen Fällen inzwischen Praxis?
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Ohje, das hatte ich befürchtet.
Was für eine Sprachvergewaltigung.Btw, was ich schon immer wissen wollte: Wie lautet die "korrekte" weibl Genderform zu "der Gast". "Die Gästin" oder doch besser "die Gast*in"?

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Mag mich jemand aufklären bitte: was bedeuten diese sonderbaren Sonderzeichen "*" und "_" in den feministischen Texten?
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Ich versuche grade, mein Gedächnis aufzufrischen. Wie es scheint, ist bzw war Bosbach eher einer der gemäßigten Beführworter. Zumindest sieht er in diesem Interview (Zeitpunkt unbekannt) auch die Perspektive des Kinderrechts.
Wie ist Ihre Position dazu?
Das wird noch eine heftige Debatte auslösen. Ich persönlich habe für das Urteil des Landgerichtes Köln Verständnis. Juristisch kann man es so begründen. Es gibt aber auch eine Kollision mit der Religionsfreiheit, und das letzte Wort wird wohl das Verfassungsgericht haben.Jesus war Jude, und das Thema Beschneidung ist insofern auch ein Thema für die, die sich auf ihn berufen, nämlich für die Christen. Ich denke, man kann es den jüdischen Menschen in Deutschland eigentlich nicht verbieten.
Ja, so kann man es sehen, aber wir setzen uns natürlich über das Selbstbestimmungsrecht des kleinen Kindes hinweg....
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Danke Guy. Man tendiert ja über die Zeit in der Tat zum Vergessen.
Beim Beck hat sich mir seine heuchlerische Position derart eingebrannt, dass ich ihn nicht mehr reden hören kann, ohne seine Aussagen aus der Beschneidungsdebatte in Relation zu stellen.
"...ist eben vorgeschrieben als erstes Gebot, das von Gott in der Bibel zitiert ist, der Beschneidungsbefehl, und der begründete damals den Bund Gottes mit Abraham."
Mit religiöser Argumentation könnte man Homosexualität verbieten. Na dann mal los, Herr Beck, seien Sie konsequent!
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"Teenagers are an easy target group,'' said Nhlabatsi. ''You get parental approval and then you have a busload of them.''
Ohne Worte.
Ach ja, und wie immer bei solchem journalistischen Dreck sind die Kommentare Welten besser als der Artikel selbst.
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"Children are never circumcised. The people I've asked tell me the idea of circumcising newborns is so foreign that it's not even an option at Japanese hospitals."
Wie rückständig dieses Japan doch ist. Noch nicht einmal die einfachsten Menschenrechte wertschätzen. Wir hier im Westen wissen schliesslich, das jeder Bub ein Grundrecht auf Genitalverstümmelung hat.
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[…]
Ich bin hier geteilter Meinung. Grundsätzlich sind, wie wir alle wissen, die medizinischen Probleme gute Argumente gegen die Beschneidung. ABER:
Der Umkehrschluss aus der Argumentation mit den medizinischen Problemen bedeutet, dass Beschneidung in Ordnung wäre, wenn die medizinische Harmlosigkeit nachgewiesen werden kann bzw so lange i.O. ist, wie nicht das Gegenteil zweifelsfrei erwiesen ist.
Letztendlich schmeissen sich dadurch beide Seiten mit "Studien" zu und wir laufen mit unseren "aber schaut doch hier, diese Studien belegen..."-Argumenten immer nur hinterher.
Es MUSS klar werden, dass Beschneidung selbst dann nicht i.O. ist, wenn diese nicht mit medizinischen Problemen verbunden wäre.
Es gibt absolut keine Rechtfertigung dafür, einem gesunden Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung einen Teil seines Körpers, geschweige denn seines Genitals, abzuschneiden!
So neu ist der Gedanke übrigens nicht, man schaue nur auf die allumfassende Ächtung der FGM.
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Ich halte den Artikel bzw die genannte Passage (wenn man sie allgemein interpretiert) für gar nicht für so verquert. Soweit ich weiss, steckt die Wissenschaft bei diesem Thema noch weitestgehend in den Kinderschuhen, so dass weder in die eine noch in die andere Richtung eindeutige Aussagen gemacht werden können.
Wenn man als These annimmt, dass ein starker Schmerz- bzw Stressreiz im Babyalter eine epigenetische Disposition für gewisse Krankheiten wie zB Depression anlegen kann, so ist es mMn nicht abwegig, solche Veränderungen auch für epigenetische Bereiche zu vermuten, die für den Menschen nicht zwangsläufig "negativ" sein müssen.
Als Begründung für MGM taugt das freilich bei weitem nicht.
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(25. April 2013)
Stress verändert die Aktivität des Gens FKBP5: Traumata im Kindesalter können das Erbgut nachhaltig verändern und zeitversetzt zu Depression oder Angsterkrankungen führen.Video: http://www.3sat.de/mediathek/inde…=play&obj=36078
Text: Traumata hinterlassen Spuren im Erbgut - Stress verändert die Aktivität des Gens FKBP5
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Ist das nicht die gleiche Kommission, die mal vor einiger Zeit die Handhabe Deutschlands gegenüber Scientology anprangete und hier schwerwiegende Religionsdiskriminierung erkannt zu haben meinte?
Ach die Amis sind schon ein lustiges Völkchen, immer zu subtilen Spässken aufgelegt...
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Wer Anschlussinhaber ist, der haftet (zumindest nach der Störerhaftung; nicht zwingend auch auf Schadenersatz), Ausnahmen gibt es selten, Käs gegessen.Danke Maria für die Ausführungen. Auf den letzten Satz wollte ich hinaus. Läge nicht eine ähnliche Situation vor, wenn nachgewiesen würde, dass die email von eben jenem Rechner verschickt wurde?
In beiden Fällen wurde mithilfe des Mediums Computer ein Rechtsbruch begangen, der sich in beiden Fällen auf einen bestimmten Rechner zurückverfolgen lässt.