RE: Dr. Manquet der Leiter der Strafrechtsabteilung im Wiener Justizministerium
"dass es sich in diesem Fall nur um eine leichte Körperverletzung handle, die auch nicht geeignet sei, das sexuelle Empfinden zu beeinträchtigen. Dem Anwendungsbereich unterliegen damit nur Verstümmelungen und andere Verletzungen des Penises, soweit sie geeignet sind, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen."
Moment mal, der Mann klassifiziert das Abtrennen der Penisvorhaut ohne medizinischen Grund als "nur" leichte Körperverletzung?
Und was soll sein Gerede von "sexuellem Empfinden"? Was maßt sich dieser Mensch an, über vorhandene oder nicht vorhandene sexuelle Empfindungen anderer zu spekulieren? Unerträglich so ein Geschwätz.
Das Abtrennen eines funktionierenden Körperteils wird damit nicht relativiert und bleibt eine unnötige Verstümmelung, egal was die unfreiwillig malträtierte Person später empfinden mag!
Vielleicht sollte dieser Schwätzer mal wieder in seine Gesetzestexte schauen, hier findet sich zB dies:
Schwere Körperverletzung, § 84 Ö StGB
Gemäß § 84 Abs 1 StGB handelt es sich um eine schwere Körperverletzung, wenn die Tat
... unter Zufügung besonderer Qualen ausgeübt wurde.