Danke für das Dokument. Gut, dass wir das nachhalten.
Grad nochmal durchgelesen. Na die Rechtslogik des Herrn Höfling ist wirklich der Hammer und verdient eine Zusammenfassung.
Er sieht tatsächlich keine Rechtsanalogie zwischen Zeugen Jehovas, die Ihr Kind in bestem religiösen Glauben eine medizinische Versorgung vorenthalten, und der religiösen Beschneidung. Wie weit "unten" muss bei ihm die Vorhautamputaion mit all seinen Schmerzen und Komplikationen rangieren, wenn man sich vor Augen hält, dass sogar allein die religiös begründete Vorenthaltung einer öffentlichen Schulbildung (zurecht) unter Strafe steht.
Ach ja, hier wird's auch nochmal abendeuterlich: Die FGM sieht er im Gegensatz zur Penisverstümmelung nur deswegen strafberechtigt, weil für Ihn hier primär die Intention relevant ist (im Gegensatz zu o.g. Bsp wo die Wirkung auf die betroffene Person im Vordergrund steht) und diese sei "Demütigung" und "Diskriminierung". Mal davon abgesehen, dass dies grober Unfug ist (Tradition ist hier offensichtlich der Hintergrund, sollte er als Ägyptologe eigentlich wissen) bedeutet dies, wenn die Intention liebevoller Religionswahn wäre, müsste der Staat FGM erlauben?
Herr Höfling, man muss sich doch sehr wundern. 