Beiträge von Josc

    " Ihre Amtsvorgängerin Charlotte Knobloch bekennt sich ausdrücklich zu einem jüdischen deutschen Patriotismus. "

    "...solange es den eigenen Interessen nutzt" wurde wohl vergessen hinzuzufügen. Mein Verfassungspatriotismus hat nach der kürzlichen Rechtsbeugung deutlich nachgelassen.

    Wenn man bedenkt, dass die Mehrheit der Deutschen der Beschneidung kritisch gegenübersteht und folglich wohl auch die Mehrheit der Journalisten, dann muss man sich in der Tat schon wundern, wie ein derart unausgewogenes Pressebild bezüglich der Berichterstattung zum Thema Beschneidung zustande kommt.

    Die Antwort ist nicht schön.

    Das ist ja echt unglaublich. Ich bin mal gespannt, wann bei uns das erste Blasphemie-Urteil gesprochen wird.

    Interessant übrigens auch, dass die Äußerung einer persönlichen Negativ-Interpretation der Person Mohammeds bestraft wird, während das Gericht die Aussage "Muslime wollen Krieg, sie hassen uns" von der Meinungsfreiheit gedeckt sieht. Ich halte letztere Aussage wesentlich fragwürdiger als die Mohammed-Äusserungen der Beschuldigten und erkenne hier eine Tendenz, wie bei unserem Thema Beschneidung, Religion über Rationalität zu werten. Gefährlich.

    Davon abgesehen, mir geht dieses ständige "beleidigt sein" inzwischen auch vieler gläubiger Muslime hier im Westen echt mächtig gegen den Strich. Mensch, macht euch doch endlich mal was locker, dann kommt man auch gut klar miteinander.

    Da liegst du vermutlich richtig, BO. Und ich füge hinzu: ..., um sich selbst und die eigenen Rituale nicht irgendwann in Frage gestellt zu bekommen. Also reiner Eigennutz zwecks Wahrung realpolitischer Kircheninteressen.

    Aber sind Katholiken ihren Moralvorstellungen nicht auch Andersgläubigen gegenüber verpflichtet? Na, das hoffe ich doch sehr. Infolgedessen müsste die 2297 Passage für einen gläubigen folgsamen Katholiken durchaus Relevanz besitzen, was die Beurteilung einer "Vorhautentfernung" anbelangt.

    Leider schätze ich die Gegenargumentation so ein wie Pizarro: Man deutet die Wörter einfach anders und verkündet fröhlich "Eine Vorhautentfernung ist keine Amputation oder Verstümmelung!". Und schon spielt Ethik und Moral keine Rolle mehr.

    Da kommt mir grade ein Gedanke: Gibt es eigentlich eine kirchliche Begründung, warum "christliche" Kinder nicht beschnitten werden? Gab es in der religionsgeschichtlichen Anfangszeit nicht auch hier diese Unsitte?

    Danke für das Dokument. Gut, dass wir das nachhalten.

    Grad nochmal durchgelesen. Na die Rechtslogik des Herrn Höfling ist wirklich der Hammer und verdient eine Zusammenfassung.

    Er sieht tatsächlich keine Rechtsanalogie zwischen Zeugen Jehovas, die Ihr Kind in bestem religiösen Glauben eine medizinische Versorgung vorenthalten, und der religiösen Beschneidung. Wie weit "unten" muss bei ihm die Vorhautamputaion mit all seinen Schmerzen und Komplikationen rangieren, wenn man sich vor Augen hält, dass sogar allein die religiös begründete Vorenthaltung einer öffentlichen Schulbildung (zurecht) unter Strafe steht.

    Ach ja, hier wird's auch nochmal abendeuterlich: Die FGM sieht er im Gegensatz zur Penisverstümmelung nur deswegen strafberechtigt, weil für Ihn hier primär die Intention relevant ist (im Gegensatz zu o.g. Bsp wo die Wirkung auf die betroffene Person im Vordergrund steht) und diese sei "Demütigung" und "Diskriminierung". Mal davon abgesehen, dass dies grober Unfug ist (Tradition ist hier offensichtlich der Hintergrund, sollte er als Ägyptologe eigentlich wissen) bedeutet dies, wenn die Intention liebevoller Religionswahn wäre, müsste der Staat FGM erlauben?

    Herr Höfling, man muss sich doch sehr wundern. :thumbdown:

    hmm, ich habe mich in die Rechtslage noch nicht richtig eingelesen. Aber irgendwie finde ich die Klageprozedur vorm BVG schon merkwürdig.

    Ein Gedanke, der zwar nicht 1:1 übertragbar ist, aber dennoch: Angenommen der Bundestag beschliesst und verabschieded ein Gesetz, was die Todesstrafe per Steinigung wieder einführt. Dann kann man gegen diesen Verfassungsbruch nur klagen, wenn man "post mortem" klagt - oder ein Angehöriger dies übernimmt?

    Man mus doch im Vorfeld einer vermeintlichen Grundrechtsverletzung, auch wenn nicht direkt betroffen, die Möglichkeit haben, diese als solche zur Klärung zu bringen. Das sagt mir zumindest mein laienhaftes Rechtsempfinden...

    Wenn man eingestehen würde, dass durchaus eine Vergleichbarkeit zur FGM bestünde (was defacto der Fall ist), wäre der Fall moralisch wie juristisch klar, glasklar, absolut und unmissverständlich. Und damit wäre letztendlich auch die bisherige Fehleinschätzung evident. Deshalb wohl diese penetrante Verneinung des Sachverhalts. Und so schiebt man die Erkenntnis insgeheim vor sich her und bleibt lieber in der grauen Wischiwaschi-Ecke und liebäugelt bestenfalls mit der ab14-Regelung.

    Aber ich freue mich über jede Person, die Ihre Meinung reflektiert, zumindest teilweise zur Einsicht kommt und diese dann, wie Fr. Roth, auch öffentlich vertritt.

    Ja, ganz schlimm dieses Gespenst. Körperliche Unversehrtheit gehört auf den Abfalleimer der Geschichte. Wie kann auch nur irgendjemand, der klar bei Verstand ist, soetwas abwegiges fordern! Ist doch völlig logisch, dass man kleine Jungen am Pimmelchen herumschneiden muss.

    Und jetzt, wo wir mit Logik und Sachverstand den Unwert der Vorhaut gesetzlich verankert haben, können wir endlich in Verhandlungen eintreten, auch die bisher benachteiligten Mädchen mit einer kleinen Beschneidung näher zu Gott zu bringen. Wissenschaftliche Studien belegen nämlich ganz eindeutig die zahlreichen Vorteile einer solchen gottgewollten Massnahme.

    Exakt.

    Aber ich meine zu erkennen, dass sie vom Gesetz nicht überzeugt ist und sich daher den Sachverhalt simplifiziert für sich schön redet.

    Ist das menschlich? Ja, es zeigt zumindest ansatzweise, dass Sie noch ein funktionierendes Gewissen hat. Ist es redlich, grade für einen mitbestimmenden Spitzenpolitiker, nicht seiner persönlichen Überzeugung zu folgen? Definitv nein!

    Ein "Blasphemie"-Gesetz ist das Ende der Religionskritik. Das Ende der Religionskritik ist das Ende der Meinungsfreiheit. Das Ende der Meinungsfreiheit ist das Ende der Demokratie. Hurra!

    Gepriesen sei das fliegende Spaghetti-Monster und wer seine göttliche Existenz anzweifelt oder die huldvollen Spaghetti-Riten kritisiert, wird mit Spaghetti ausgepeitscht oder mit Spaghetti al dente stranguliert! So steht es geschrieben und so verlangt es der Allmächtige!


    Interessante Argumentation von Herrn Prasquier: Er kritisiert die abwertende Bezeichnung "Islamophob" im Zusammenhang mit Islamkritk. Soweit so gut. Ob er wohl dann konsequenterweise aber auch gegen die abwertende Bezeichnung "Antisemitisch" im Zusammenhang mit fundierter Kritik an der Jüdischen Religion ist? Ich nehme noch Wetten an...