Beiträge von BZaeKJust

    Beschneidung mit Skalpell ,medizinisch fachgerecht, erfüllt Tatbestand der einfachen Körperverletzung. Strafverfolgung nur nach Strafantrag der Sorgeberechtigten, die ihn nicht stellen, wenn sie der Beschneidung zugestimmt haben. Wenn Wirksamkeit der Zustimmung bezweifelt wird, bleibt die Freiheit der Sorgebrechtigten bestehen, keinen Strafantrag zu stellen. Wenn ein Sorgeberechtigter nicht zugestimmt, kann er Strafantrag stellen. Beschneidung durch Mohel Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. Mohel kann Erlaubnis nach HPG erhalten