Beiträge von Benni

    Ich verstehe die Diskussion hier nicht so ganz.
    1. Erstens sollte es sich bitte mehr und mehr einbürgern, nicht mehr von "Hasenscharte" zu reden. Die Betroffenen fühlen sich dadurch sehr gekränkt. Es handelt sich um Lippen-Gaumenfehlbildungen.
    2. Diese sind pathologisch und nach ICD 10 als Q 35 Gaumenspalte, Q 36 Lippenspalte und Q 37 Gaumen- und Lippenspalte klassifiziert. Ein chirurgischer Eingriff ist also medinzinisch indiziert. Es handelt sich nicht um Schönheitsoperationen!
    3. Der Vergleich mit einer Vorhautentfernung ist also völlig unangebracht. Die gesunde Vorhaut ist bitteschön keine angeborene Fehlbildung!!!

    Bei einer Podiumsdiskussion, die ich kürzlich miterlebte, brachte ein SPD-Bundestagsabgeordneter ebenfalls diesen völlig unpassenden Vergleich mit der "Hasenscharte". Eine Betroffene schrieb daraufhin eine empörte E-Mail und wies darauf hin, wie traurig sie dieser Ausdruck mache, da sie als Kind mit diesem Wort immer gehänselt wurde. Bitte bei zukünftigen Diskussionen beachten.
    Es gibt eine Selbsthilfegruppe: http://www.lkg-selbsthilfe.de

    Mein Kommentar zu Frau Kurschus stammt aus einem Text der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aus dem Jahr 1999:

    Zitat

    Das Grundgesetz bekennt sich in Art. 1 Abs. 1 GG zur unverletzbaren Garantie der Menschenwürde. Mit der Menschenwürde ist der allgemeine Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt. Sie verbietet es, ihn zum bloßen Objekt zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Individualität und Selbstbestimmung prinzipiell in Frage stellt. Nach deutschem Rechtsverständnis obliegt es jedem Staat, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Menschenwürde zu garantieren. Das heißt, er muß seine Staatsgewalt auch zum Schutz vor Übergriffen Dritter einsetzen. Er darf den einzelnen Menschen nicht Verletzungen seiner Menschenwürde - durch wen auch immer - preisgeben. Eine gegen den Willen eines Mädchens oder einer Frau durchgeführte Beschneidung erniedrigt die Betroffenen unter Mißachtung ihrer personalen Selbstbestimmung zum Objekt des Geschehens. Damit wird die Menschenwürde im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG und die durch Art. 2 GG geschützte körperliche Integrität verletzt. …

    Die Beschneidung erfüllt den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach § 223 a StGB, da sie mittels eines Messers durchgeführt wird. Strafbar machen sich hier die die Beschneidung Vornehmenden selbst, aber auch die Eltern, die sie zulassen. Als Strafrahmen sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Sofern ein Arzt die Bes chneidung vornimmt, kommt auch ein Berufsverbot nach § 70 StGB in Betracht. … Nehmen Ausländerinnen oder Ausländer die Beschneidung vor, so können sie nach rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung nach den in Betracht kommenden ausländerrechtlichen Vorschriften aus Deutschland ausgewiesen und ggf. abgeschoben werden.

    Quelle: EKD-Text Nr. 65, 1999: "Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen"


    http://www.ekd.de/EKD-Texte/42888.html

    Guy fragt:

    Zitat

    Wo denn genau? (die Metzitzah b'peh)

    Bei 3:40 des Videos "Circumcision of Jacob Chai" nimmt der Beschneider (Mohel) einen Schluck Wein in seinen Mund. Zwischen 3:43 und 3:45 saugt er die Beschneidungswunde aus, das ist die sog. Metzitzah b'peh (das Aussaugen mit dem Mund).
    In New York will der Oberbürgermeister Michael Bloomberg, selber Jude, dieses Ritual gerade einschränken und wenigstens von der expliziten Zustimmung der Eltern abhängig machen. Etwa 200 orthodoxe Rabbiner laufen gegen Bloomberg Sturm und sehen eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Es wird ihm auch vorgeworfen, dass er sich von Deutschland habe beeinflussen lassen. Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass jährlich etwa 3.600 Beschneidungen in New York auf diese Weise erfolgen. Einzelne Kinder wurden in den letzten Jahren dadurch mit Herpes infiziert, zwei sind daran gestorben.
    http://www.fr-online.de/politik/usa-me…6,17246008.html

    Für die Argumentation, denke ich, hilfreich: die Stellungnahme der Deutschen Schmerzgesellschaft zur Beschneidungspraxis von Jungen.
    - Eingriffe an Säuglingen sind auf das medizinisch unerlässliche Ausmaß zu beschränken
    - und nur unter einer fachgerechten Schmerzbehandlung während und nach dem Eingriff vorzunehmen
    - wobei die Schmerzbehandlung mindestens den Standards entsprechen muss, die für Erwachsene Anwendung finden
    Mit anderen Worten: Von medizinisch nicht notwendigen Zirkumzisionen bei Säuglingen und Kindern bitte Abstand nehmen!

    http://www.dgss.org/uploads/media/…esellschaft.pdf

    In der österreichischen Online-Zeitschrift "Die Jüdische" wurde ein Gewaltaufruf gegen einen hessischen Arzt veröffentlicht, der kürzlich einen Rabbiner in Hof wegen der von ihm praktizierten Beschneidungen angezeigt hatte:

    Unter der Überschrift "Aug' um Aug', Vorhaut um Vorhaut" schreibt der Glossist Ernst Meir Stern am 28.08.2012:

    "Als persönliche Konsequenz dessen wünschte ich, es würden sich ein paar beherzte Juden finden, die sich den werten Herrn schnappen und ihm ruckzuck eine rituelle Beschneidung (humanerweise mit Lokalbetäubung) verpassen!
    Das Ganze selbstverständlich gefilmt und ins Internet gestellt - als eindeutiges Signal für alle seine Gesinnungsgenossen in Europa, dass Juden sich heutzutage nicht mehr alles bieten lassen. Nicht von Regierungen und deren Behörden, nicht von Organisationen, und schon gar nicht von Einzelpersonen. Legal? Illegal? Scheißegal! Mir wenigstens..."

    Es ist schlimm. Das Ganze zeigt, auf welch' unterirdischem Niveau sich manche Beschneidungsbefürworter inzischen bewegen.

    dpa meldet heute, dass der hessische Arzt Strafanzeige wegen Bedrohung erstattet hat. Ich wünsche ihm viel Erfolg, und er soll sich ja nicht einschüchtern lassen.

    http://www.juedische.at/TCgi/_v2/TCgi.…Param_Red=15134

    Ein Screenshot auch hier:
    http://blasphemieblog2.wordpress.com/2012/08/30/gew…neidungsgegner/