Hallo staze Buur und willkommen bei uns.
Ob deine Operation gerechtfertigt war wage ich zu bezweifeln. Solange ein Junge keine Probleme von sich aus hat ist eine Behandlung unnötig und damit Körperverletzung. Ein Blick in deine Patientenakte würde ich trotzdem werfen. Normalerweise steht dort auch die Indikation oder zumindestends das, was der Urologe für Behandlunsbedürftig hielt.
Ich bin den schritt gegangen rechtlich gegen meinen Täter vorzugehen. Das Schmerzensgeld ist für mich aber eher Nebensache. Fakt ist die Vorhaut ist weg und kommt durch klagen auch nicht wieder. Aber was viel wichtiger ist, ist die Botschaft: "Ich bin hier und habe schwere Probleme durch diese Amputation. Es gibt keine unglücklich beschnitten Männer? Doch hier ist einer!"
So eine Klage ist außerdem sehr unangenehm für einen Arzt, muss er doch eingestehen einen fatalen Fehler begangen zu haben, oder erkennen das man nicht die einfach so lasch und lapidar eine Indikation stellt.
Zurzeit ist das ganze allerdings noch außergerichtlich. Ich vermute es wird wenn überhaupt auf Geld hinaus laufen. Vedient hätte er meiner Meinung nach eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung(/Misshandlung Schutzbefohlenen?) und ein lebenslanges Berufsverbot.
Ob klagen für dich in Frage kommt musst du selbst entscheiden. Kleiner Hinweis: Die Verjährungsfrist endet drei Jahre, nachdem dir aufgefallen ist, das es einen Behandlungsfehler gab.
Lg