Beiträge von B.O.Bachter

    Wenn man eingestehen würde, dass durchaus eine Vergleichbarkeit zur FGM bestünde (was defacto der Fall ist), wäre der Fall moralisch wie juristisch klar, glasklar, absolut und unmissverständlich.


    Exakt. Und genau das ist auch der Punkt, wo m. E. die Verfassungsklage einsetzen müßte (Ungleichbehandlung von Mann und Frau).

    Wieso soll denn (generell) eine Minderheit eine Mehrheit bereichern? Warum soll Fremdes, Abweichendes (wovon abweichend?) eine Bereicherung sein?


    Ein sehr guter Punkt, den man so ein seiner Klarheit leider viel zu selten liest. Tatsächlich ist "kulturelle Bereicherung" oft nichts anderes als ein Nullsummenspiel und ihre Verherrlichung Ausdruck einer übersättigten Gesellschaft.

    Das habe ich auch hier im Forum schon mal ganz anders gelesen. Judentum und Islam gelten demnach als grundsätzlich sexualfreundlich. Knackpunkt ist, dass das dies ausschliesslich für eheliche Beziehungen gilt.

    Das stimmt nur, wenn man Sexualität auf (ehelichen) Verkehr reduziert. Tatsächlich gehört zu Sexualität aber unendlich viel mehr, z. B. die Freude daran, sich in Gesellschaft von Menschen des anderen Geschlechts zu befinden, einen schönen Körper zu sehen u.v.a.m. Hier sind Islam und Judentum zumindetens in ihren orthodoxeren Ausprägungen grundsätzlich sexualfeindlich.

    Ist Dir klar, dass nach Deiner Logik

    Meine Logik ist das bestimmt nicht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Bezug auf eine "perfekte Schöpfung" (als Argument gegen die Beschneidung) Unsinn ist. In Wahrheit widerspricht sich der Koran hier krass selbst, denn wenn der Mensch perfekt wäre, wozu bräuchte er dann die vielen, von außen "offenbarten" Anleitungen, wie er sich richtig zu verhalten hat? Könnte man von einem perfekten System nicht erwarten, dass es intrinsisch den Unterschied zwischen Gut und Böse kennt? Aus Sicht der Religionen ist der Mensch somit alles andere als perfekt.

    Die Religionsführer die diese Texte deuten, sind im Grunde in der Verantwortungspflicht und sollten sich dieser annehmen.


    Das ist mit fast unüberwindbaren Schwierigkeiten verbunden. Wie wollte z. B. der Papst erklären, dass die "Unauflösbarkeit der Ehe" ab dem soundsovielten Tag nicht mehr gilt? Hat sich irgendetwas geändert? Bekanntlich hat es ein paar hundert Jahre gedauert, bis Galileo rehabilitiert wurde.

    Beate Müller-Gemmeke: Persönliche Erklärung – Beschneidung von Jungen

    Meine Positionierung bedeutet nicht, dass ich die Beschneidung aus
    religiösen Gründen befürworte – im Gegenteil. Ich hoffe darauf, dass die
    jüdischen und die muslimischen Religionsgemeinschaften eine offene
    Diskussion über den alten Brauch der Beschneidung führen und ihre
    Traditionen kritisch reflektieren. Denn auch Religionen und deren
    Ausübung ändern sich kontinuierlich. Ein solcher Wandel kann man den
    Religionsgemeinschaften aber nicht „von außen“ aufzwingen, schon gar
    nicht durch das Strafrecht. Gerade wenn es um Glaubensfragen geht,
    müssen sich Veränderungen innerhalb der Religionsgemeinschaften
    entwickeln. Die Debatte in der Gesellschaft und im Deutschen Bundestag
    zur Beschneidung kann die Diskussion innerhalb der
    Religionsgemeinschaften nicht ersetzen, aber anstoßen.

    Frau Müller-Gemmeke kapiert offensichtlich nicht, dass sie auch Beschneidung aus nicht-religiösen Gründen legalisiert hat. Offensichtlich ist das von einem MdB schon zuviel verlangt.

    Weiterhin hätte sie sich den letzten Absatz, soz. das humanistische Feigenblatt, sparen können. Wer ein Dogma (auch innerhalb einer Religionsgemeinschaft) angreift oder für ungültig erklärt, sagt damit durch die Blume auch immer, dass sich die anderen Leidensgenossen umsonst geplagt haben. Im konkreten Fall:

    Aussage: "Man kann das Bündnis mit Gott auch ohne Beschneidung schließen"

    Antwort: "Hä? Seit wann? Und wofür haben wir uns dann geplagt?"

    Ohne Zwang "von außen" (sei es durch Gesetze, Wissenschaften oder Humanismus) ändert sich nichts bei den Religionen.

    Zitat

    Wer anderer Meinung ist, möge sich vorstellen, dass er der Strafrichter sein muss, der einen gläubigen Juden "wg. Beschneidung" verurteilt und für sechs Monate ins Gefängnis schickt.


    Dämagogie pur, denn als ehemaliger Staatsanwalt weiß Prantl, dass Haftstrafen unter 2 Jahren praktisch immer zur Bewährung ausgesetzt werden. So schnell geht bei uns keiner in den Knast.

    Auch interessant: das sind diejenigen, die gar nicht abgestimmt haben. Denen geht die Angelegenheit soz. am Arsch vorbei.

    Ilse Aigner
    Peter Altmaier
    Dorothee Bär
    Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
    Herbert Frankenhauser
    Dr. Peter Gauweiler
    Michael Glos
    Josef Göppel
    Reinhard Grindel
    Manfred Kolbe
    Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg)
    Dr. Michael Luther
    Dr. Michael Paul
    Dr. Peter Ramsauer
    Dr. Wolfgang Schäuble
    Dr. Johann Wadephul
    Sigmar Gabriel
    Ulrike Gottschalck
    Frank Hofmann (Volkach)
    Anette Kramme
    Manfred Nink
    Holger Ortel
    Axel Schäfer (Bochum)
    Silvia Schmidt (Eisleben)
    Uta Zapf
    Bijan Djir-Sarai
    Patrick Döring
    Holger Krestel
    Lars Lindemann
    Horst Meierhofer
    Dr. Christiane Ratjen-Damerau
    Dr. Guido Westerwelle
    Karin Binder
    Heidrun Bluhm
    Dr. Ilja Seifert
    Sahra Wagenknecht
    Katrin Werner
    Stephan Kühn
    Dr. Frithjof Schmidt
    Dr. Harald Terpe

    Hallo Juristen!

    Wenn das neue Gesetz lt. Bundesregierung in Kraft tritt, ist ein Vormund berechtigt, sein Mündel genauso b. zu lassen, wie leibliche Eltern ihre Kinder. Das ergibt sich aus § 1800 BGB, der auf die §§ 1631 bis 1633 verweist. § 1800 gilt auch für die Amtsvormundschaft. Das scheint mir eine Ausweitung der Möglichkeiten der B. zu sein, die noch weiter geht als bisher angenommen.

    Seht Ihr das auch so? Oder sind meine Annahmen unzutrefffend?


    Das kann gar nicht anders sein. Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Beschneidung durchaus dem Kindeswohl zuträglich ist (Bündnis mit Gott etc. pp.) wäre es geradezu absurd, wenn man dem Mündel verwehren würde, diese Wohltaten dem Kind zuzuführen.

    doch in diesem Fall spielt noch ein anderer Aspekt eine wichtige Rolle:
    Wenn Familie Khan nach dem Tod der beiden Jungen entschieden hätte, bei
    weiteren Söhnen auf die Beschneidung zu verzichten, hätten sie
    eingeräumt, dass das Ritual auch bei den anderen Jungen verzichtbar
    gewesen wäre.

    Ein sehr wichtiger Aspekt, der die Fortpflanzungsdynamik religiöser Dogmen beleuchtet (und wieso diese so schwer bzw. nur unter Zwang abgeschafft werden können).

    Ganz sicher, wenn auch im überschaubaren Rahmen. Aber noch immer stecken diese weltlichen Juden mit ihren humanen Ansichten ganz offensichtlich im Würgegriff der Religiösen und Traditionalisten, was das geringe Feedback dieser Gruppe zu erklären scheint.


    Das sehe ich ähnlich, wenn ich auch nicht von einem "Würgegriff" sprechen würde. Ich denke eher, dass die weltlichen Juden im Interesse der Solidarität der Schicksalsgemeinschaft eine (weitere) Zersplitterung des Judentums vermeiden möchten.

    Er traut Angehörigen der jüdischen oder muslimischen Religion nicht zu, Kinder in ihren Gemeinden zu akzeptieren, wenn diese nicht beschnitten sind, obwohl das Gegenteil derzeit tausendfach stattfindet.


    Wer ist es denn, der seit Jahren den Begriff "Toleranz" so überstrapaziert, dass man ihn schon fast nicht mehr hören kann? Richtig, die Vertreter der Religionsgemeinschaften.

    Warum packen sie sich nicht an der eigenen Nase und forderen in ihren Reihen Toleranz gegenüber Glaubensbrüdern- und Schwestern, die ihre Kinder nicht beschneiden möchten? Oder ist Gott etwa intolerant?