Selbstbestimmung: "Einen Verriss habe ich hier nicht abgeliefert ..."
"Verriss" bezieht sich zunächst auf den Beitrag von Pizarro73 und dann erst, wegen des fehlenden Widerspruches, auf die anderen Beiträge.
Helena Weiss: "Stellt euch vor, die Hälfte eures sexuellen Empfindens verschwindet."
Selbstbestimmung: "Das ist schlicht falsch."
Nein. Mattias Schäfer und Maximilian Stehr in Franz: Die Beschneidung von Jungen, S. 116: "Wie die oben beschriebene anatomische Ausstattung der Vorhaut nahelegt, kann der Einfluss einer intakten Vorhaut auf das sexuelle Erleben schwer überschätzt werden. Der Verlust an sensibler Haut ist erheblich: Bei einer korrekt durchgeführten Zirkumzision werden bis zu 50 % der sich am Penis befindlichen Haut entfernt. Dabei handelt es sich aufgrund seiner nervalen Ausstattung um den sensibelsten Teil."
Wenn von Etwas 50% entfernt wird und sich innerhalb dieser 50% die sensibelsten Teile der Gesamtmenge befinden, geht, spätesten unter Einbeziehung der Verhornung der Eichel, nachvollziehbar - in jedem Falle vertretbar - sogar mehr als 50% der Sensibilität verloren. Ob der Betroffene das so empfindet oder nicht ist völlig unerheblich. (objektiver Schaden)
"Die Beschneidung desensibilisiert den Penis radikal. [...] Zusätzlich zum Verlust der Nervenenden, desensibilisiert der Verlust der Vorhaut auch die Eichel [und macht deren nur rund 4000 Nervenenden zunehmend unbrauchbar.]" http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/wichtige-…schneidung.html
Siehe weiterhin Clemens Bergner und die Zahnbürste. http://frblog.de/blogtalk-bergner/#comment-37247
Selbstbestimmung: "Auch Missbrauchsopfer empfinden den Missbrauch nicht immer als Schaden."
Und IST es dennoch ein Schaden? Ich sehe Volker Beck speicheltropfend Dein Nein herbeisehnend.
Guy: "Der tatsächliche Schaden ist subjektiver Natur, nämlich der, den die betroffene Person ausmacht ..."
Wie oben. Falsch. Der tatsächliche Schaden ist zunächst der objektive Schaden, der wie durch Schäfer u. Stehr gezeigt, der vom persönlichen Erleben des Betroffenen völlig unabhängig, auf rein anatomischer Ebene auch durch Dritte festellbare Schaden. Wem ein Bein fehlt, hat einen Schaden, unabhängig von seiner subjektiven Einschätzung.
Zu dieser rein anatomischen objektiven Ermittlung kommt die (zu objektivierende) Schadensermittlung im subjektiven Erleben. Also einfach, wie erlebt irgendein Betroffener irgendeinen Zustand. Als Schaden oder Glück. Hier zeigt die Erfahrung auch bei der Beschneidung, wie sich diese subjektiven Zustandseinschätzungen - bei identischem rein objektivem Schaden - vollständig widersprechen können.
Es stellt sich zunächst die Frage, warum wir eine Schadensfeststellung überhaupt vornehmen und warum wir sie objektivieren wollen. Warum die Schadensfestellung unabhängig vom Betroffenen für die Gesellschaft also andere Menschen, auch für vom Vorgang nicht Betroffene, nachvollziehbar sein muss. Wer allein auf einer Insel lebt und einen Schaden durch sich selbst oder die Natur erlitten hat, kann eines nicht machen, er kann gegenüber einer Gesellschaft, also anderen, einerseits keine Schadensersatz- oder Schadensvermeidungsansprüche erheben und hat andererseits über beides im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten jede Verfügungsgewalt. Der in einer - jedenfalls dieser - Gesellschaft lebende Mensch hat aber Schadensausgleichsansprüche und Schutzansprüche gegenüber der Gesellschaft, auf Grund von Schädigungen seiner Person, unabhängig davon ob diese selbstverschuldet sind oder nicht. Der so gegenüber anderen ansprucherzeugende Schaden muss (offensichtlich) genau eine Eigenschaft besitzen. Er muss von den Anderen nachvollziehbar, für diese verständlich sein. Er muss also objektivierbar sein. Der nicht objektivierbare Schaden existiert im Rahmen von Recht nicht. Demnach wird der subjektive Schaden erst nach seiner Objektivierung zum rechtlich existenten Schaden. Wer nun einen subjektiven, sich im reinen Erleben wiederspiegelnden Schaden aus einem anatomischen Schaden objektivierend ableiten will, unterliegt nun offensichtlich der Notwendigkeit zunächst den anatomischen Schaden - für andere nachvollziehbar, also objektiviert - nachzuweisen.
Und genau das macht Helena Weiss mit: "Die Amputation der Vorhaut bringt einen Verlust von 20.000 Nervenenden und eine Verhornung der Eichel mit sich. Männer, die im Erwachsenenalter beschnitten wurden, berichten von einem Gefühlsverlust von 50-90 Prozent. Umfassende medizinische Gutachten warnen vor dem irreversiblen Schaden. [...] Meine Bitte: Versetzt euch ein die Lage eines Betroffenen! Stellt euch vor, die Hälfte eures sexuellen Empfindens verschwindet."
Das will keinem Beschneidungsbetroffenen etwas einreden. Das ist der Objektivierungsnachweis für die Gesellschaft, gegen die Schadensersatz- oder Schadensvermeidungsansprüche (Schutzanspruch gegen den Staat, Gesetze) erhoben werden können. Wenn(!) ein von der Beschneidung Betroffener einen subjektiven Schaden erlebt, kann er erst so objektiviert werden.
Guy: "Danke für das fact checking." und "10.000 bis 20.000 ... Nervenenden"
Bitte. Da Du die Zahlen jetzt nachträglich geändert hast, wäre es hilfreich die Originalquellen im Volltext zur Verfügung zu stellen.
Weiter Quellen für mindestens 20000 Nervenenden:
1. Noch mal Deine http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/wichtige-…schneidung.html
2. Jörg Scheinfeld in Franz: "Bei der eingebüßten Vorhaut handelt es sich um eine erogene Zone, einen hochsensiblen Teil des Penis; sie weist um die 20.000 Nervenenden auf, spielt eine wichtige Rolle in sexueller Hinsicht und schützt die Eichel vor Austrocknung und Verhornung, hält sie also sensibel (näher Hartmann, 2012; Jaermann, 2010)."
3. http://www.pflegewiki.de/wiki/Zirkumzision
Wem sind das Beschneidungsgesetz und damit die Beschneidungen "geschuldet"? Wer hat es durchgesetzt?
Dazu mein Beitrag hier http://frblog.de/bergner/#comment-37569 mit Bezug zu Wolfram Hartmann.
"Und wäre der Zentralrat rassistisch, hätte er 2012 nicht gemeinsam mit türkischen und arabischen Muslimen das Beschneidungsgesetz durchgesetzt." http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/24072
"Der Gesetzgeber hat die Schwere und Dauerhaftigkeit der durch die Beschneidung männlicher Minderjähriger verursachten Verletzung [...] aus offensichtlichen Gründen politischer Opportunität ignoriert und stattdessen den "kindeswohlschädlichen Eingriff als kindeswohldienlich" fingiert. Angesichts dessen vermag der verschiedentlich laut gewordene Verdacht auf ein "Einknicken" der Politik vor den Religionsgemeinschaften [...] kaum zu überraschen" Andreas Manok, Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes, S. 190 http://www.duncker-humblot.de/index.php/fach…hen-kindes.html
Solange wir also vor der religiösen Lobby einknicken, braucht sich der skrupellose Chirurg um eine Leitlinienänderung und um seinen Profit keine Sorgen zu machen. Und wer diesen Zusammenhang leugnet, dem sollten wir uns mit Hilfe der Stiefel der Wahrheit geschwind zur Seite gesellen.