Beiträge von Steffen Wasmund

    Selbstbestimmung: "Wenn jemand heil ist gibt es keine Heilanzeige. Es gibt auch keine Therapie gegen Gesundheit."

    Aber kann es eine Heilanzeige geben, um jemanden vor Un-Heil zu bewahren? Jedenfalls ist das Deine Eigendefinition von Heilanzeige. Es gilt aber rechtlich nicht, was Du definierst. Wenn der Begriff Heilanzeige/Indikation auch vorbeugende Maßnahmen enthalten sollte, dann ist die Information auf Wikipedia eben falsch. Und auch für mich ist der gegenwärtige Erkenntnisstand zu diesem Begriff (mein jetziger eigener) nicht ausreichend sicher genug. Wenn sich andere Quellen finden, seien Sie bestätigend oder widerlegend, sehen wir weiter. Wenn wir jetzt auch die Frage nach dem Begriff der Indikation zwischen uns nicht abschließend klären können, bleibt sicher der "rational anzuerkennende[n] Vorteil" (Herzberg), der für die Impfung besteht. Und der per Definition für die Beschneidung nach § 1631d BGB für diese ausgeschlossen ist.

    NoCut: "Trotz der Ausführungen von Volker Beck besteht aus meiner Sicht zwischen einer Zwangsbeschneidung (FGM/MGM) und einer Impfung ein eklatanter Unterschied."

    Am Beispiel der Impfung zeigt sich ganz wunderbar die Schwierigkeit, zu ermitteln, warum eine bestimmte Körperverletzung erlaubt sein darf und eine andere nicht. In Bezug auf die männliche Beschneidung scheint dies noch relativ einfach. Warum ist aber das Impfen mit einer Nadel erlaubt, das ausschließliche Durchstechen weiblicher Genitalien aber nicht. Das Verabreichen (Hinzufügen) eines wirksamen Medikamentes ist übrigens ebenfalls eine Körperverletzung, die also bei der Impfung hinzukommt. http://www.anwaltskanzlei-klier.de/category/publi…ht/arzthaftung/

    Selbstbestimmung: "Man kann es auch knapper sagen: Eine Impfung ist keine Verstümmelung. Eine Impfung schränkt im Regelfall das Recht auf einen vollständigen Körper (das aus Art. 1 und Art. 2GG folgt) in keiner Weise ein."

    Mit Obigem. Wenn das ausreicht, müsste das Durchstechen weiblicher Kindergenitalien erlaubt sein. Es bleibt also nur (wie Du mit aufführst) der rational nachgewiesene (objektivierte) rechtlich anerkannte medizinische Nutzen.

    Reuter, Springer Klinisches Wörterbuch
    Indikation f (E 1.–2. indication): 1. (An-)Zeichen; Hinweis
    2. Syn: Heilanzeige, Indicatio; allgemein anerkannter Grund für eine bestimmte Therapie oder Maßnahme

    Roche-Lexikon der Medizin
    Indikation
    Syn.: Indicatio
    die (Heil-)Anzeige; Grund oder Umstand, eine bestimmte (ärztliche) Maßnahme durchzuführen, die nach Abschätzen des möglichen Nutzens u. Risikos - unter Beachtung etwaiger =>Kontraindikationen - (für den Patienten) sinnvoll ist.

    Carels et al., Springer Wörterbuch Gesundheitswesen, Public Health von A bis Z
    Indikation
    Die Indikation ist eine Heilanzeige und gibt die Veranlassung, ein bestimmtes Heilverfahren/Arzneimittel anzuwenden.

    Alle haben keine Abhängigkeit von einem bestehenden Krankheitsbild.

    Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittel
    "Arzneimittel oder gleichbedeutend Medikamente (lateinisch medicamentum „Heilmittel“) sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die „zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind“ oder sich dazu eignen, physiologische Funktionen zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu ermöglichen."

    Arzneimittel sind demnach auch zur Verhütung von Krankenheiten definiert.

    Daraus folgt. Der Indikationsbegriff trifft auch für die Impfung zu. Sie ist eine Maßnahme unter Arzneimittelverabreichung zur Verhütung von Krankheiten.

    Selbstbestimmung: "Na, dann weisst du doch Bescheid!"

    Na weiß ich natürlich nicht. Ich sehe, dass es einen Widerspruch zwischen den Informationen von Wikipedia und der Ständigen Impfkommission, dem Robert Koch Institut, der Bundesärztkammer und den obersten Gesundheitsbehörden der Länder gibt. Und dass Du noch keinen impfspezifischen Nachweis erbracht hast, sondern nur aus dem Krankheitsbezug von Wikipedia schlussfolgerst. Das kann richtig sein, muss es aber nicht.

    Selbstbestimmung: "Es gibt, wie ich aufgezeigt habe genügend Argumente gegen eine Vergleichbarkeit von Impfung und Genitalverstümmelung ohne dass man sich auf dünnes Eis begeben müsste."

    Hier geht es nicht darum, sich nicht auf dünnes Eis zu begeben, sondern darum, ob etwas richtig oder falsch ist. Und ob man Beck in diesem Punkt widerlegen kann.

    Selbstbestimmung: "Dass die STIKO "Impfen, Impfen über alles!" predigt, von der Pharmalobby stark beeinflusst wird und von daher Wortschmummlerei betreibt - geschenkt!"

    Ist die möglicherweise fragwürdige Motivation der STIKO der Nachweis, dass einer Impfung keine Indikation zu Grunde liegt? Natürlich nicht.

    Urolüge: "Achtung OT"

    Hier ist überhaupt nichts OT. Volker Beck hat die Beschneidung mit der Impfung gerechtfertig. Ich habe dagegen argumentiert und Selbstbestimmung hat mein Argument in Frage gestellt. Das bezeichnet man als Diskussion.

    Selbstbestimmung: "Allerdings ist ein Impfung i.d.R eine medizinisch nicht indizierte Körperverletzung. (Die Kinder sind ja i.d.R. gesund, ohne Krankheit keine Indikation)"

    Das ist meiner Ansicht nach falsch. Die Ständige Impfkommission (STIKO) (http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user…IKOEmpf2013.pdf) unterteilt u. a. in Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung und Indikationsimpfungen. Bei der Indikationsimpfung wird die Indikation extra(!) mit angegeben. Beispiel Poliomyelitis. Die Poliomyelitisimpfung ist eine Standardimpfung und kann eine Indikationsimpfung sein. Für den Fall der Indikationsimpfung findet sich folgendes. Indikation: "Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung" (durch Standardimpfung) und im Anwendungsbeispiel: "Erwachsene, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundimmunisierung und im Jugendalter oder später mindestens eine Auffrischimpfung erhalten haben oder die als Erwachsene nach Angaben in den Fachinformationen grundimmunisiert wurden und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, gelten als vollständig immunisiert."

    Die Standardimpfung und die Indikationsimpfung habe also bei fehlender Grundimmunisierung exakt dasselbe Ziel. Die vorsorgliche Immunisierung der bisher nicht geimpften Person, ohne dass diese krank ist. Die Notwendigkeit/Empfehlung der Standardimpfung im Kindesalter gilt für alle Kinder, weshalb keine gesonderte(!) Indikationsaufführung erfolgt. Wogegen sie für alle helfen soll, ist klar, gegen Poliomyelitis. Die Indikationsimpfung führt die Indikation nur deshalb gesondert auf, weil sie nicht für alle Personen dieses Alters gilt, sondern eben nur für die, mit fehlendem Impfschutz (besondere Indikation). Die Indikation muss also auch bei der Standardimpfung vorliegen.

    In jedem Fall gehören Impfungen "zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven medizinischen Maßnahmen." (STIKO). Impfungen sind medizinisch notwendig oder wissenschaftlich nachgewiesen sinnvoll. "Körperverletzungen außerhalb der Notwehr müssen, damit sie den Eltern verfassungskonform erlaubt sein können, dem kindlichen Opfer einen rational anzuerkennenden Vorteil bringen, wie zum Beispiel Impfungen oder die Operation abstehender Ohren". (Herzberg in Franz S. 313) § 1631d BGB definiert aber die "medizinisch nicht erforderliche Beschneidung". Die Grundlage für die stellvertretende Einwilligung, die bei der Impfung vorliegt, entfällt bei der Beschneidung.

    Urolüge: "Der Zusammenhang erschliesst sich mir immer noch nicht wirklich...ich kann ihn noch gar nicht leugnen, weil ich ihn gar nicht verstehe [...] Inzwischen kenn ich auch Urologen, die rituelle Beschneidungen ablehnen, aber eine Beschneidung zur Phimosebehandlung als First Line Option empfehlen..."
    und
    "Aber eine Leitlinienänderung zur Phimosebehandlung...wäre das eine Schadensanerkennung, wenn es auf einmal hiesse bei einer problemlosen Phimose wird erst mal gewartet, dann gesalbt und gedehnt dann erweitert, dann sparsam teilbeschnitten...und erst dann radikal?"

    Im Rahmen der heute gültigen Medizinethik ist der Arzt verpflichtet, dem Patienten keinen unnötigen Schaden zuzufügen (nonmaleficence, https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinethik). Um die schonendere Behandlung von der schädigerenden Behandlung abzugrenzen, muss (offensichtlich) der schädigerenden Behandlung ein Schädigungsmerkmal zugewiesen werden. Warum fehlt das Schädigungsmerkmal für die Beschneidung?

    Die (rechtliche) Feststellung der Schädigung für die Beschneidung hat für die medizinisch nicht notwendige Beschneidung bei gesundem Penis die strafrechtliche Konsequenz für die Täter zu Folgen. Im Rahmen der Abwägung der Behandlungsmethoden bei vorliegender medizinischer Indikation, zieht sie den Zwang(!) zur Wahl der schonenderen Behandlung nach sich, der nach dem heutigen Stand der Wissenschaft die Beschneidung dann häufig ausschließt.
    Dem heutigen Stand der (rechtlichen) Schadensanerkennung nach stellt die Beschneidung keinen Schaden dar. Ganz im Gegenteil. Jeder kann sie an seinem Kind veranlassen. Sie ist immer Kindeswohl. Etwa so wie Haferbrei mit Honig, für alles gut, niemals schädlich.

    Ganz im Gegensatz dazu die medizinischen, zur Beschneidung alternativen Behandlungsmethoden bei vorliegender Indikation. Wie Sabrina hier (Plötzlich Vorhautverengung) gerade in Wiedergabe ihres Arztes dokumentiert, haben diese (Cortisonsalbe) in der Regel Nebenwirkungen, die laut Definition "schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf das Arzneimittel" sind. Wenn sich der Arzt bei der Wahl der Behandlungsmethode für die weniger schädliche entscheiden muss(!), müsste er sich mit der heutigen rechtlich gültigen Schadenseinschätzung bzgl. der Beschneidung eigentlich für(!) diese entscheiden und nicht für die nebenwirkungsbehaftete Cortisonsalbe.

    Die Leitlinienänderung ist also von der Schadensanerkennung abhängig. Diese bleibt wegen des Einknickens vor der religiösen Lobby und der strafrechtlichen Konsequenz für die Täter aus. Und jetzt Urlolüge darfst Du noch zu Ende denken, dass dies schon immer so war. Auch zum Zeitpunkt Deiner eigenen Beschneidung, die, soweit ich verstanden habe, eigentlich auch nicht nötig war.

    Guy: "Genau wegen deiner vorhersehbaren Bemerkung hatte ich recht schnell da Wort tatsächlich entfernt, um objektiv und subjektiv besser zu trennen."

    Wo hast Du das Wort "tatsächlich" entfernt? Ich bezog mich auf die Änderung der Zahlenwerte hier http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneid…exualitaet.html

    Pizarro73: "Für die Rechtswidrigkeit als Körperverletzung hat es sogar überhaupt keine Relevanz, wieviele Nerven es sind, wie groß die Schmerzen sind, ob Traumatisierungen oder Spätfolgen eintreten etc. Wenn ich jemandem auf der Strasse mit einem Messer in den Arm steche, muss die Person weder nachweisen, wie weh es tat, dass ein irreversibler Schaden entsteht, Narben zurrückbleiben: das ist für die grundsätzliche Bewertung las Rechtswidrigkeit völlig unerheblich."

    Richtig. Der Nachweis des Schadens, der über die Bagatellgrenze hinausgeht (begrenzte Körperverletzungserlaubnis im Erziehungsrecht, z. B. Haareschneiden), so wie von Dettmeyer et al. (Dettmeyer weibliche Genitalverstuemmelung und rituelle Zirkumzision) erhoben, reicht schon für ein Verbot aus. Wen sprichst Du mit "Jetzt im Falle von Vorhautamputationen mangels anderer Argumente auf einmal mit solchen Kriterien zu kommen, ist einfach rechtsfremd." an?

    Selbstbestimmung: "Einen Verriss habe ich hier nicht abgeliefert ..."

    "Verriss" bezieht sich zunächst auf den Beitrag von Pizarro73 und dann erst, wegen des fehlenden Widerspruches, auf die anderen Beiträge.

    Helena Weiss: "Stellt euch vor, die Hälfte eures sexuellen Empfindens verschwindet."
    Selbstbestimmung: "Das ist schlicht falsch."

    Nein. Mattias Schäfer und Maximilian Stehr in Franz: Die Beschneidung von Jungen, S. 116: "Wie die oben beschriebene anatomische Ausstattung der Vorhaut nahelegt, kann der Einfluss einer intakten Vorhaut auf das sexuelle Erleben schwer überschätzt werden. Der Verlust an sensibler Haut ist erheblich: Bei einer korrekt durchgeführten Zirkumzision werden bis zu 50 % der sich am Penis befindlichen Haut entfernt. Dabei handelt es sich aufgrund seiner nervalen Ausstattung um den sensibelsten Teil."

    Wenn von Etwas 50% entfernt wird und sich innerhalb dieser 50% die sensibelsten Teile der Gesamtmenge befinden, geht, spätesten unter Einbeziehung der Verhornung der Eichel, nachvollziehbar - in jedem Falle vertretbar - sogar mehr als 50% der Sensibilität verloren. Ob der Betroffene das so empfindet oder nicht ist völlig unerheblich. (objektiver Schaden)

    "Die Beschneidung desensibilisiert den Penis radikal. [...] Zusätzlich zum Verlust der Nervenenden, desensibilisiert der Verlust der Vorhaut auch die Eichel [und macht deren nur rund 4000 Nervenenden zunehmend unbrauchbar.]" http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/wichtige-…schneidung.html

    Siehe weiterhin Clemens Bergner und die Zahnbürste. http://frblog.de/blogtalk-bergner/#comment-37247

    Selbstbestimmung: "Auch Missbrauchsopfer empfinden den Missbrauch nicht immer als Schaden."

    Und IST es dennoch ein Schaden? Ich sehe Volker Beck speicheltropfend Dein Nein herbeisehnend.

    Guy: "Der tatsächliche Schaden ist subjektiver Natur, nämlich der, den die betroffene Person ausmacht ..."

    Wie oben. Falsch. Der tatsächliche Schaden ist zunächst der objektive Schaden, der wie durch Schäfer u. Stehr gezeigt, der vom persönlichen Erleben des Betroffenen völlig unabhängig, auf rein anatomischer Ebene auch durch Dritte festellbare Schaden. Wem ein Bein fehlt, hat einen Schaden, unabhängig von seiner subjektiven Einschätzung.
    Zu dieser rein anatomischen objektiven Ermittlung kommt die (zu objektivierende) Schadensermittlung im subjektiven Erleben. Also einfach, wie erlebt irgendein Betroffener irgendeinen Zustand. Als Schaden oder Glück. Hier zeigt die Erfahrung auch bei der Beschneidung, wie sich diese subjektiven Zustandseinschätzungen - bei identischem rein objektivem Schaden - vollständig widersprechen können.

    Es stellt sich zunächst die Frage, warum wir eine Schadensfeststellung überhaupt vornehmen und warum wir sie objektivieren wollen. Warum die Schadensfestellung unabhängig vom Betroffenen für die Gesellschaft also andere Menschen, auch für vom Vorgang nicht Betroffene, nachvollziehbar sein muss. Wer allein auf einer Insel lebt und einen Schaden durch sich selbst oder die Natur erlitten hat, kann eines nicht machen, er kann gegenüber einer Gesellschaft, also anderen, einerseits keine Schadensersatz- oder Schadensvermeidungsansprüche erheben und hat andererseits über beides im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten jede Verfügungsgewalt. Der in einer - jedenfalls dieser - Gesellschaft lebende Mensch hat aber Schadensausgleichsansprüche und Schutzansprüche gegenüber der Gesellschaft, auf Grund von Schädigungen seiner Person, unabhängig davon ob diese selbstverschuldet sind oder nicht. Der so gegenüber anderen ansprucherzeugende Schaden muss (offensichtlich) genau eine Eigenschaft besitzen. Er muss von den Anderen nachvollziehbar, für diese verständlich sein. Er muss also objektivierbar sein. Der nicht objektivierbare Schaden existiert im Rahmen von Recht nicht. Demnach wird der subjektive Schaden erst nach seiner Objektivierung zum rechtlich existenten Schaden. Wer nun einen subjektiven, sich im reinen Erleben wiederspiegelnden Schaden aus einem anatomischen Schaden objektivierend ableiten will, unterliegt nun offensichtlich der Notwendigkeit zunächst den anatomischen Schaden - für andere nachvollziehbar, also objektiviert - nachzuweisen.

    Und genau das macht Helena Weiss mit: "Die Amputation der Vorhaut bringt einen Verlust von 20.000 Nervenenden und eine Verhornung der Eichel mit sich. Männer, die im Erwachsenenalter beschnitten wurden, berichten von einem Gefühlsverlust von 50-90 Prozent. Umfassende medizinische Gutachten warnen vor dem irreversiblen Schaden. [...] Meine Bitte: Versetzt euch ein die Lage eines Betroffenen! Stellt euch vor, die Hälfte eures sexuellen Empfindens verschwindet."

    Das will keinem Beschneidungsbetroffenen etwas einreden. Das ist der Objektivierungsnachweis für die Gesellschaft, gegen die Schadensersatz- oder Schadensvermeidungsansprüche (Schutzanspruch gegen den Staat, Gesetze) erhoben werden können. Wenn(!) ein von der Beschneidung Betroffener einen subjektiven Schaden erlebt, kann er erst so objektiviert werden.

    Guy: "Danke für das fact checking." und "10.000 bis 20.000 ... Nervenenden"
    Bitte. Da Du die Zahlen jetzt nachträglich geändert hast, wäre es hilfreich die Originalquellen im Volltext zur Verfügung zu stellen.

    Weiter Quellen für mindestens 20000 Nervenenden:
    1. Noch mal Deine http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/wichtige-…schneidung.html
    2. Jörg Scheinfeld in Franz: "Bei der eingebüßten Vorhaut handelt es sich um eine erogene Zone, einen hochsensiblen Teil des Penis; sie weist um die 20.000 Nervenenden auf, spielt eine wichtige Rolle in sexueller Hinsicht und schützt die Eichel vor Austrocknung und Verhornung, hält sie also sensibel (näher Hartmann, 2012; Jaermann, 2010)."
    3. http://www.pflegewiki.de/wiki/Zirkumzision

    Wem sind das Beschneidungsgesetz und damit die Beschneidungen "geschuldet"? Wer hat es durchgesetzt?

    Dazu mein Beitrag hier http://frblog.de/bergner/#comment-37569 mit Bezug zu Wolfram Hartmann.

    "Und wäre der Zentralrat rassistisch, hätte er 2012 nicht gemeinsam mit türkischen und arabischen Muslimen das Beschneidungsgesetz durchgesetzt." http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/24072

    "Der Gesetzgeber hat die Schwere und Dauerhaftigkeit der durch die Beschneidung männlicher Minderjähriger verursachten Verletzung [...] aus offensichtlichen Gründen politischer Opportunität ignoriert und stattdessen den "kindeswohlschädlichen Eingriff als kindeswohldienlich" fingiert. Angesichts dessen vermag der verschiedentlich laut gewordene Verdacht auf ein "Einknicken" der Politik vor den Religionsgemeinschaften [...] kaum zu überraschen" Andreas Manok, Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes, S. 190 http://www.duncker-humblot.de/index.php/fach…hen-kindes.html

    Solange wir also vor der religiösen Lobby einknicken, braucht sich der skrupellose Chirurg um eine Leitlinienänderung und um seinen Profit keine Sorgen zu machen. Und wer diesen Zusammenhang leugnet, dem sollten wir uns mit Hilfe der Stiefel der Wahrheit geschwind zur Seite gesellen.

    Urolüge: "Du denkst Ärzte machen soviele pseudomedizinische Beschneidungen um die rituellen Beschneidungen zu decken bzw. zu rechtfertigen?"

    Natürlich nicht. Und das weißt Du auch ganz genau, da Du ja meine früheren ausführlichen Beiträge hier und anderswo dazu kennst. Du stellst Dich nur selbst bloß.

    Du kannst meine Meinung zu Helena Weiss gerne als "intellektuelles masturbieren" bezeichnen. Warum dann eigentlich nicht auch Deinen eigenen ersten Beitrag oder den der Anderen? Offensichtlich nur, weil mein Beitrag nicht mit Deiner Meinung übereinstimmt. Das nennt man dann diffamieren.

    Urolüge: "aber ich bleibe dabei...es gibt keine allgemeingültigen Wahrheiten in Bezug auf menschliches Erleben und Empfinden"

    Es geht bei der Kritik zu Deiner Aussage nicht um "menschliches Erleben und Empfinden" sondern um den objektiv ermittelbaren Grund, warum das Beschneidungsgesetz erlassen wurde. Und das wurde nicht erlassen, um Urologen das eigentlich unnötige Beschneiden weiter zu ermöglichen, sondern um die rituelle religiöse Beschneidung abzusichern. Und im Artikel wird nicht behauptet, das die täglichen 100 Beschneidung religiös begründet sind, sondern nur, dass sie stattfinden. Der Hinweis zu Relgionsfreiheit bezieht sich im darüberliegenden Absatz auf die Gesetzesbegründung.

    Wenn es "in Bezug auf menschliches Erleben und Empfinden" "keine allgemeingültigen Wahrheiten" "gibt", dann kann auch nicht allgemeingültig wahr sein, dass beim Wegschneiden von 20000 Nervenenden immer ein bestimmter Sensibiltätsverlust auftritt und dass eine Beschneidung ohne Betäubung (innerhalb physiologischer Normalität) immmer schwere Schmerzen verursacht. Versuche doch erst mal für Dich rauszufinden, was Wahrheit für Dich überhaupt bedeutet. Für Dich scheint es immer genau dann keine Wahrheit zu geben, wenn andere sie für sich in Anspruch nehmen. Dass Du Deine eigenen Darstellungen von vornherein als falsch verstanden wissen willst, möchtest Du wohl keinem weismachen.

    Mir ist der Verriss hier ehrlich gesagt unverständlich.

    Diesem Satz "Eine Beschneidung wird schlimmer erlebt als sexueller Missbrauch." hätte ich sicher auch "oftmals, wenn der Schaden bewusst wird" eingefügt. Wie sich ein "diskreditiert den Artikel leider" brückenbauend auswirken soll, erschließt sich mir nicht.

    Selbstbestimmung: "Das erweckt den Eindruck, die meisten von Genitalmodifikationen betroffenen Menschen würden gefühlt unter ihrem Zustand leiden. Die meisten Betroffenen (Männer wie Frauen) sind aber mit ihrem Zustand gefühlt zufrieden."

    Geht es nicht um das Bewusstmachen des tatsächlichen Schadens und eben nicht nur um den derzeit subjektiv gefühlten?

    Urolüge: "Rund 100 Beschneidungen täglich...das kann hinkommen...aber die wenigsten davon sind doch rituellen Beschneidungen geschuldet, sondern Ärzten, die immer noch nicht wissen (wollen), wie man Vorhautprobleme, vor allem Phimosen, auch beheben kann?"

    Du weißt es doch besser. Die Mehrzahl der medizinisch unnötigen Beschneidungen werden (richtig) nicht aus religiösen Gründen durchgeführt, sie sind aber der Erhaltung der Religionsfreiheit "geschuldet". Ich ziehe mir aber auch extra für Dich die Schuhe der Wahrheit immer wieder gerne an.

    Guy: "Und da sind sie wieder die 20.000 Nervenzellen[!]."
    Helena Weiss: "Die Amputation der Vorhaut bringt einen Verlust von 20.000 Nervenenden[!]"

    Und was steht auf Deiner eigenen Seite?: "Die Vorhaut enthält rund 20000 sogenannter spezialisierter Nervenenden[!] verschiedener Typen, die selbst leichteste Bewegungen und Temperatur- wie Textur-Unterschiede wahrnehmen können, welche aber durch die Beschneidung unwiederbringlich verloren gehen. [Im Vergleich dazu befinden sich auf der weiblichen Klitoris nur rund 8000 und auf der Glans Penis (Eichel) nur rund 4000 überwiegend nicht spezialisierte, sogenannte freie Nervenenden, die nur grobe, ungenau lokalisierte Reize wie etwa Schmerzen, Hitze oder Kälte wahrnehmen können.]
    http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneid…exualitaet.html

    Unterschied zwischen Nervenzellen und Nervenden. http://www.spektrum.de/lexikon/neurow…enendigung/4327

    Guy: "dann "Genitale abschneiden"..."

    Pschyrembel: Genitale (lat. genita̲lis zur Zeugung gehörig) n: (engl.) genital organs; Definition: Gesamtheit der dem Geschlechtsverkehr u. der Arterhaltung (Bildung, Aufbewahrung u. Weiterleitung der Keimzellen, Fruchtpflege bis zur Geburt) dienenden (männl. u. weibl.) Geschlechtsorgane;

    Duden - Fremdwörterbuch: Ge|ni|tal, Ge|ni|ta|le das; -s, lien (meist Plural) (Med.): Geschlechtsorgan
    Einzahl ist also möglich.

    Wenn also die Genitale die Gesamtheit der Geschlechtsorgane darstellen und die Vorhaut ein eigenes Organ und damit Geschlechtsorgan ist, warum werden dann Kindern bei der Genitalverstümmelung nicht Geschlechtsorgane also Genitalien abgeschnitten? Bei der weiblichen Genitalverstümmelung ist diese Formulierung doch kein Problem (für Euch). "Typ III Entfernung eines Teils oder der gesamten äußeren Genitalien und der Vernähung/Verengung der Vaginalöffnung(Infibulation)" http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/maennlich…sifikation.html
    Demnach würden den Kindern dann zwar nicht die - also alle - Genitalien abgeschnitten, wohl aber dennoch Genitalien - also bestimmte.

    Ich finde ein guter Artikel, der den objektiven Schaden darstellt und - auch das ist richtig - sich auf diesen konzentriert.

    Thomas Fischer hat in Reaktion auf einen Userkommentar seine (weitgehende) Übereinstimmung mit BGH-Richter Eschelbach in der ZEIT ONLINE bestätigt. Scheinbar zieht er auch eine Kolumne zur Beschneidung für einen späteren Zeitpunkt in Betracht.
    http://www.zeit.de/gesellschaft/z…189#cid-5506189

    Vielleicht sollte man überlegen, ihm ein Exemplar der Bücher mit Betroffendokumentationen "Unaussprechliche Verstümmelungen" und "Ent-hüllt!" zukommen zu lassen.

    Fahl, Christian: Wird das Beschneidungsverbot kommen? Zur "Sozialadäquanz" von Beschneidungen; in: Fahl/Müller/Satzger/Swoboda (Hrsg.), Ein menschengerechtes Strafrecht als Lebensaufgabe, Festschrift für Werner Beulke, 2015, S. 81–94 https://books.google.de/books?id=qBkSCAAAQBAJ&vq Seite 84

    "Gewiss handelte es sich um eine Behandlung, die „das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt". Es drehte sich also zwar nicht um eine „Bagatelle", wie gelegentlich auch behauptet wurde. Um § 223 Abs. l Alt. 1 StGB („körperliche Misshandlung") zu erfüllen, musste es aber auch um eine „üble und unangemessene" Behandlung gehen, und als „unangemessen" oder gar „übel" konnte die Beschneidung dort, wo Eltern sie gerade zum (vermeintlich) Besten ihrer Kinder vornehmen ließen, ähnlich wie bei einer Ohrfeige aus erzieherischen Gründen, kaum bezeichnet werden. § 223 Abs. 1 Alt. 2 StGB hingegen setzte das Schaffen eines krankhaften (pathologischen) Zustands durch die Beschneidung voraus. Dass ein beschnittener Penis „krankhaft" sei, ließ sich mit Fug und Recht ebenfalls bestreiten."

    Dettmeyer et al. haben ja schon "das Hervorrufen, Verlängern oder Steigern eines möglicherweise nur vorübergehenden pathologischen Zustandes", die "irreversible Entfernung von körpereigenem Gewebe" und die Risiken weiterer Komplikationen genügen lassen, um ein Verbot zu rechtfertigen. Mit diesem Vorgang wird nun der dauerhafte pathologische Zustand bestätigt, der auch Argumentationen wie die von Fahl aushebelt. Wenn sich hier weitere oder gar alle Krankenkassen dieser Beurteilung anschließen, könnte dies schon das Aus für § 1631d BGB bedeuten.

    Prof. Dr. Dr. Dettmeyer, die Co-Autoren sowie der Verlag, die Max Schmidt-Römhild KG, haben mir die Genehmigung erteilt, das zweiteilige Gutachten "Medizinische und rechtliche Aspekte der Genitalverstümmelung bzw. Beschneidung" auf meinen Seiten kostenfrei zu veröffentlichen. Teil I: Weibliche Genitalverstümmelung und Teil II: Die rituelle Zirkumzision. Teil I: Weibliche Genitalverstümmelung stand bisher schon beim Netzwerk INTEGRA zur Verfügung, Teil II: Die rituelle Zirkumzision ist demnach neu.

    http://www.zwangsbeschneidung.de/juristische-en….html#dettmeyer

    Beide Dokumente sind Bestandteil der Begründung zum Gesetzentwurf zur Legalisierung der Beschneidung. Wie ich finde bilden sie immer wieder eine gute Argumentationsgrundlage, beginnend bei der Einleitung zur weiblichen Genitalverstümmelung, die nichts anderes als einen Vergleich der beiden Formen, mit der Feststellung von Gemeinsamkeiten, darstellt (Vergleichsverbot), bis hin zur juristischen Bewertung der Genitalverstümmelung des männlichen Kindes, der zufolge sich "derjenige, der einen nicht einwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation zirkumzidiert, sich der gefährlichen Körperverletzung gem. §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar macht."

    Guy: "Was will man in dem Zusammenhang mit der .htaccess ?"

    Ich bin zwar auch keine Vollprofi, ich bin mir aber gerade nicht im Klaren darüber, auf welcher Ebene wir uns technisch unterhalten. Weißt Du, was die .htaccess ist, oder ein "redirect 301"?
    Nochmal die Problembeschreibung. Das Forum besteht seit einigen Jahren und in der Zwischenzeit haben viele Webseitenbetreiber darauf verlinkt. Nach dem Update haben sich die Seitenadressen der Unterseiten, also der Themen und der Beiträge darin verändert. Unabhängig wie Google mit der Neuindizierung umgeht, funktionieren alle diese externen Links auf Unterseiten nicht mehr.

    Es verlinken über 6000 Seiten auf das Forum.
    https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…eidungsforum.de
    Davon viele auf die Eingangseite, was unproblematisch bleibt, aber unzählige auch auf Unterseiten, und bei dieser Abfrage werden nur Links erfasst bei denen der Linktext auch die URL ist. Kein Beitrag auf Unterseiten wird mehr gefunden, wenn der Besucher von einer fremden Seite kommt. Beispiele:
    http://hpd.de/node/15964
    http://streit-wert.boellblog.org/2013/05/23/gew…r-geschlechter/
    https://www.gruene-muenchen.de/themen/dokumen…efst-unethisch/ (Link im Kommentar von Dir selbst. Deine "lesenswerte Stellungnahme" wird nicht mehr gefunden)

    Damit über die Verlinkung auf die alte URL die neue URL gefunden wird, und erst damit der zugehörige Beitrag, muss in der .htaccess eine permanente Umleitung (redirect 301) auf die neue URL eingerichtet werden. Bei dynamischen URLs erfolgt dies gewöhnlich per mod_rewrite.

    Für die Umschreibung von alter auf die neue URL gibt es möglicherweise schon eine vom Support erstellte fertige Lösung.
    https://blog.woltlab.com/entry/46-apach…-4-lauff%C3%A4/

    Ganz unten ist der "Quellcode: Burning Board 4.1" der .htaccess aufgeführt. Weiterhin ein Hinweis für die Situation, wenn das "Plugin Suchmaschinenoptimierung" nicht verwendet wird. In jedem Fall ist sich der Support der Problematik bewusst.

    Zur Wertung durch Google.
    Der "redirect 301" gibt Google die Statusrückmeldung 301 für den permanenten Umzug der Seite zurück. Der Status 200 hingegen meldet, Seite ist korrekt, also der aufgerufenen Inhalt (Content) gehört zur URL.

    Gib hier
    http://redirectcheck.com/index.php
    die alte URl
    https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…d&threadID=5849
    ein und die Statusrückmeldung ist 200. Google sieht also keinen Umzug der Seite, sondern stellt fest "ok", Seiteninhalt gehört zur URL, was ja fehlerhaft ist. Und dies für alle über 5000 Themen und über 42000 Beiträge. Das ist Erzeugung von "doppeltem Content"

    Je nach Kenntnisstand sollte einfach mal der vom Support bereitgestellte Code getestet werden, ansonsten steht der Support für Lizensinhaber offensichtlich auch per Mail für den persönlichen Kontakt zu Verfügung. Das halte ich auch für das Mindeste. Ein Eingriff in die URL-Struktur ist eine der schwerwiegensten Dinge, die man machen kann. Sollte das dem Seitenbetreiber vom Entwickler der Software einfach so aufgezwungen werden, wäre das meiner Ansicht nach unverantwortlich. Man stelle sich vor jemand verdient mit dem Board sein Geld und verliert dadurch in relevantem Ausmaß Besucher und wird auf Grund dessen in seiner Existenz gefährdet.

    Guy: "weil es die selbe Ziel-URL ist, die Google aufruft, nämlich die Startseite"

    Google ruft nicht dieselbe Ziel-Url auf sondern denselben Content, den der Startseite. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
    Klicke auf diese URL und Du siehst, nach dem Erscheinen des Contents der Startseite bleibt die Url in der Adressleiste stehen.
    https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…d&threadID=5849

    Da die threadID in alter und neuer URL vorhanden ist
    https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…d&threadID=5849
    GEO Artikel jetzt online!
    sollte sich doch eine Umleitung in der .htaccess per mod_rewrite erzeugen lassen.

    Nachtrag. Die Forensoftware hat die neue UrL in den Titel des Beitrages selbstständig umgewandelt.