Beiträge von Steffen Wasmund

    Das Urteil wird von Jörg Scheinfeld in Matthias Franz "Die Beschneidung von Jungen" auf Seite 390 besprochen. Wichtig ist dabei seine Einschätzung: "Die Kammer sieht also trotz des § 1631d BGB die Chance des Vaters, die Schädigung des Sohnes zu verhindern. Die Aussage zu § 1631d BGB ist kein »lapidares« Gutheißen der Norm, sondern ist eingebettet in Ausführungen, die zu § 1631d BGB auf Distanz bleiben."

    Das BVerfG hat den Eilantrag des Vaters nur deshalb abgelehnt weil er "zunächst »Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren suchen« müsse, er könne »das erstrebte Ziel […] durch das Anrufen anderer Gerichte« erreichen ..."

    Zum psychologischen Mechanismus empfehle ich den Beitrag zur klassischen Konditionierung nach Watson. (https://www.uni-due.de/edit/lp/behavior/watson.htm) Alle vom Kind bewusst erlebbaren Umstände während der Beschneidung sind so zu Stimuli, die von neutralen Stimuli zu konditionierten Stimuli werden.

    Meiner Ansicht nach enthält die Beschneidungssituation ebenfals alle Bedingungen zur Herstellung von gelernter Hilflosigkeit, die mit Watson dann auch nur einen Durchlauf benötigt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Erlernte_Hilflosigkeit)

    Da es bzgl. meines Beitrages bei Henryk M. Broder (Henryk M. Broder Die Beschaffenheit der Frau) noch gewisse Zweifel gab, begrüße ich den Artikel von Matthias Franz ganz besonders.

    Ich habe meinen Beitrag auch bei den "Störenfriedas" zur Diskussion gestellt und dort angefügt: "Die Genitalverstümmelung des männlichen Kindes ist Etablierung, Festschreibung und Weiterleitungsgrundlage des gewaltbasierten, sexuell übergriffigen und besitzergreifenden patriarchalen Machtanspruches. Ohne die Beseitigung der Genitalverstümmelung des männlichen Kindes kann es daher auch keine Gleichberechtigung der Frau geben. Ich möchte daher zu einer Zusammenarbeit diesbezüglich anregen."
    http://diestoerenfriedas.de/warum-hasst-ih…/#comment-10474

    Für eine solche Zusammenarbeit zwischen Feministinnen und Beschneidungskritikern möchte ich deshalb auch hier werben.

    Also wenn ich ein in der Minderheit befindlicher Beschneidungskritiker der männlichen Beschneidung bei UNICEF wäre, hatte ich genau diesen Bericht verfasst.

    Er belegt, dass die mildesten Formen der weiblichen Beschneidung, die in ihrem Schädigungspotenzial deutlich unterhalb der männlichen Beschneidung liegen, sehr häufig vorkommen und tief verwurzelt sind. ("60 million women and girls there have been cut" [...] “an act of scratching the skin that covers the front of clitoris without injuring the clitoris.”)
    Er belegt, dass die weibliche Beschneidung religiös motiviert ist und auf Anweisung höchster muslimischer Religionsvertreter per Fatwa erfolgt. ("Indonesia’s top Muslim clerical body issued a nonbinding fatwa")
    Er belegt den Konflikt zwischen Religion und Menschenrechten. ("provides a snapshot of the prevalence of genital cutting in a country where secular and religious attitudes toward the practice are increasingly in conflict")
    Er belegt, dass die Medikalisierung nichts anderes bewirkt als die Scheinherstellung der Kindeswohlkonformität. ("Medical personnel are looked up to and are seen as knowing what’s good for your girl.")
    Er belegt, dass die selbst beschnittenen Frauen sich in der Regel weder selbst negativ betroffen fühlen, noch Kritik an der Praxis üben, sondern dass sie ganz im Gegenteil diese Praxis verteidigen und für ihre eigenen weiblichen Kinder befürworten. ("Ms. Fitri said. “They cannot stop us. It’s our tradition.”")
    Er belegt, dass sich die verstärkte Unterstützung des Rituals aus dem bewussten Erleben ableiten könnte, obwohl - oder eben weil - Angst und Demütigung erinnert werden können. (But there are strong supporters like Lia Sarifah [...]she was 7 because her parents wanted her to be old enough to remember it. She recalls shaking with fear ...]
    Er belegt, dass eine wirksame Unterbindung der Beschneidung nur über ein Verbot mit Bestrafung erreicht werden kann. ("Unicef officials assert in their report that the repeal does not go far enough because it does not explicitly prohibit cutting or set penalties for those who perform the procedure.")


    Die Gemeinsamkeiten zwischen dieser Form der weiblichen Beschneidung und der männlichen Beschneidung sind so offensichtlich, dass ich mir vorstellen könnte, diesen Bericht als Einleitung für ein offizielles Umdenken von UNICEF auch bei der männlichen Beschneidung interpretieren zu können. Er gibt Kritikern der männlichen Beschneidung alles an die Hand, um die Unvergleichbarkeitsbehauptung zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung zu widerlegen. Dass - z. B. auch für UNICEF selbst - die stärkere Schädigung bei männlichen Kindern nicht mehr zu verteidigen ist, ist ebenso offensichtlich. Vielleicht soll das ja auch so sein.

    Das Kopftuchproblem wurde doch schon vom BVerfG entschieden. Warum ich diese Entscheidung für richtig halte und warum ich meine, "Die [...] kopftuchtragende [...] Muslima ist [...] Ein Musterbeispiel für die Privatisierung von Religion.", habe ich im FR-Blog ausgeführt. http://frblog.de/kopftuch3/

    Ansonsten gilt. Das Tragen eines Kopftuches ist keine von vornherein strafbare Handlung, genausowenig wie das Übergießen des Kinderkopfes mit etwas Wasser bei der Taufe. Die Körperverletzung bei der Beschneidung ist von vornherein eine strafbare Handlung.

    Ich habe eine Mail an Frau Prof. Dr. Bracht und Herrn Prof. Dr. Wermke geschrieben.


    Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Bracht, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wermke,

    ich möchte nachfragen, ob die Podiumsdiskussion am Mittwoch (3. Februar) ab 18.15 Uhr im Hörsaal 3 am Jenaer Uni-Campus (Carl-Zeiß-Straße 3) später für die Öffentlichkeit per Video, bspw. auf youtube.com zugänglich sein wird.

    Die Genitalverstümmelung auch des männlichen Kindes ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Mit § 1631d BGB wird "eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt" (§ 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) Verbrechen gegen die Menschlichkeit) Sie werden jetzt sicher nicht einwenden, der Sinn dieses Paragraphen sei nicht erfüllt, weil es keine offizielle Kriegserklärung gegen das Kind gibt.

    § 1631d BGB verletzt das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit (Art.2 Abs. 2 S. 1 GG) und das Persönlichkeitsrecht des Kindes (Art. 2 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1 GG) sowie das Recht auf negative Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG). Er verletzt damit die höchsten Werte der menschenwürdebasierten Rechtsordnung bis hin sogar zur Menschenwürde. Die deutsche menschenwürdebasierte Rechtsordnung mit der Menschenwürde als höchstem Wert ist das Antiprinzip zur faschistischen Werteordnung. Die Festschreibung der Menschenwürde als höchstem Wert und die Verabsolutierung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit gegenüber Freiheitsrechten sind die herausragenden Lehren aus dem Holocaust. § 1631d BGB negiert diese Werte auf beispiellose Weise.

    Den Charakter der Beschneidung erkennt Karl-Josef Pazzini, Gründungsmitglied des Jüdischen Salons im Grindel: "Halten wir zunächst fest: Die Beschneidung ist ein Akt der Gewalt." (S. 149) [...] Diese rituelle Praktik ist [...] nicht nur selber Gewaltanwendung... (S. 150) [...] Die zu Recht diskriminierte Gewalt hat möglicherweise bei der Beschneidung [...] "Gewalt schafft so ohne Zustimmung desjenigen, dem sie angetan wird ..." [...] Diese Gewalt ... [...] Das heißt nicht, dass die Beschneidung jeglicher Grausamkeit entbehre. S. 161 [...] Der Schmerz ist sympathetisch ... [...] ...der Schmerz [...] trifft [...] alle Beteiligten S. 161 [...] Die „Beschneidung“ in ihrer Gewaltförmigkeit ... S. 163"

    Karl-Josef Pazzini, Gründungsmitglied des Jüdischen Salons im Grindel, bescheinigt der Beschneidung also, ein Akt der grausamkeitsbehafteten Gewalt gegen das Kind zu sein. Aus dieser Diagnose zieht er nun allerdings nicht den menschenwürdekonform notwendigen Schluss, die Beschneidung sofort zu beenden. Ganz im Gegenteil. Er erkennt fehlerfrei die notwendigen Eigenschaften einer anderen Rechtsordnung, die geeignet ist, um den Akt der Beschneidung und das entsprechende Erlaubnisgesetz, § 1631d BGB, widerspruchsfrei aufzunehmen.

    Die Grund- und Menschenrechte als Individualrechte nach derzeitiger Lehre.

    Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee: "Die grundrechtliche Ordnung ist individualistisch angelegt. Ihr Fundament ist die Würde des Individuums als Person und als Träger ursprunghafter Freiheit."

    Prof. Dr. Karl Doehring, Allgemeine Staatslehre. Eine systematische Darstellung, S. 217: "Erst das Grundgesetz von 1949 gestaltete dann die Grundrechte als Individualrechte des Bürgers bzw. des Menschen in der Art aus, dass nun subjektive Rechte gegen den Staat anerkannt waren, die auch durch den Gesetzgeber nur in Grenzen eingeschränkt werden können, z. T. sich der Einschränkung völlig entziehen. Selbstverständlich sind auch diese Rechte nicht grenzenlos, sondern ihre Beschränkung ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Rechte anderer zu respektieren, ein Gebot, das vielfältig in der Verfassung zum Ausdruck kommt."

    Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Klaus Stern, Stern Becker Grundrecht-Kommentar 2016, Einl. Die Hauptprinzipien des Grundrechtssystems des Grundgesetzes Rn 4: "Diese individuell-personale Komponente der Grundrechte ist heute unbestritten. Sie garantiert den Status als Mensch und Person und definiert die Grundrechte weithin als Rechte des Individuums, als Rechte eines jeden Menschen. Sie ist seit 1945 durch die Charta der Vereinten Nationen der Idee nach auch universell, selbst wenn sie noch nicht weltweit verwirklicht ist; sie hat die nationale Rechtsebene verlassen und ist mittlerweile Bestandteil des internationalen Rechts geworden (unten Rdn. 197 ff.)."

    Nun der Wunsch von Karl-Josef Pazzini, Gründungsmitglied des Jüdischen Salons im Grindel:

    Karl-Josef Pazzini in Bildung und Gewalt: "Die alte Frage taucht wieder auf: Kann es ein Primat der Individualrechte geben, ohne Zerstörung von Gesellschaft?" (S. 151)

    Die menschenwürdebasierte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland mit ihrem individualrechtlichen Grundrechteprinzip, das in Gegenreaktion auf den verbrecherischen Hitlerfaschismus entstand, ist für Karl-Josef Pazzini keine unaufgebbare, unantastbare Errungenschaft der Menschheit, weil für sie Millionen Juden ihr Leben auf furchtbarste Weise lassen mussten. Es ergibt sich für ihn eine alte, in offenbar aller Selbstverständlichkeit auftauchende Frage, diese menschenwürdebasierte Rechtsordnung zur Disposition zu stellen, um einer anderen Rechtsordnung Platz zu verschaffen, die keinen Widerspruch zu § 1631d BGB erzeugt.

    Auch hier wird deutlich wie klar Rolf Schwanitz den Unrechtsgehalt von § 1631d BGB erkannte, wenn er diesen als "gesetzliches Unrecht" bezeichnet hat. Die bei Prof. Dr. Hans Michael Heinig Empörung erzeugende Bezugnahme auf die Formel vom "gesetzlichen Unrecht" die "bekanntlich Gustav Radbruch prominent gemacht [hat], der damit die nationalsozialistische Rechtsperversion brandmarken wollte" möchte ich hier ausdrücklich unterstützen.

    § 1631d BGB negiert die Lehren aus dem Holocaust. Er ist das Antiprinzip zum Antiprinzip.

    Soweit ich sehe, hat die Podiumsdiskussion den Zweck, den Bestand von § 1631d BGB abzusichern. Wenn Sie also schon daran arbeiten, die Verfassung zu unterminieren, sollten Sie Ihre Argumentationen dazu wenigstens noch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies für den Zweck des historischen Nachweises, wer erneut damit begonnen hat, die Körperverletzung an anderen aus rein weltanschaulichen Gründen zum gewollten Prinzip zu erheben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen Wasmund

    maghrebprincessa: "Gerade dieser Link und der darin enthaltene Beitrag,zeigt deutlich auf,daß die ganzen Lebensumstände,zu solchen Taten führen. Gesetze von Männern für Männer,Diktaturen in Zusammenarbeit mit Gelehrten,dazu Hoffnungslosigkeit,Armut(keine Möglichkeit heiraten zu können),Analphabetenrate (die nicht erwähnt wurden,aber vorhanden sind),Angst vor Hinrichtung wegen Glaubenabfall (welches schon ausgesprochen wird,wenn man andere Interpretationen des Qu'ran aufzeigt)."

    Der Link weist durch Zeugenaussage zunächst das oben genannte "gängig" der Übergriffe nach. Wo zeigt der Autor, dass die Beschneidung mit den "Lebensumstände[n]" nichts zu tun hat? Wo zeigt der Autor, dass die diktatorische, aus Gesetzen von Männern für Männer abgeleitete und in Zusammenarbeit mit Gelehrten befürwortete und beibehaltene, jede Hoffnung auf Unterlassung zerstörende Genitalverstümmelung des männlichen Kindes nichts mit der islamischen Diktatur, mit Gesetzen von Männern für Männer, die in Zusammenarbeit mit Gelehrten erlassen werden zu tun hat, die zudem jede Hoffnung auf ein Entrinnen durch Angst vor Hinrichtung wegen Glaubensabfall zerstört?

    Nichts dergleichen macht der Autor. Der Autor greift diese Frage überhaupt nicht auf.

    maghrebprincessa: "Bei manchen mag dies ja Zustimmen,aber eben nicht bei allen beschnittenen Männern. Nicht jeder wird automatisch ein Sexualverbrecher aufgrund der Beschneidung. Dies ist zu einfach gedacht und stimmt so auch nicht."

    In Ergänzung von Guy und Pizarro73: Die Ausnahme von der Regel, widerlegt doch nicht die statistisch relevante Wirksamkeit einer Regel. Stellen wir uns einen Staat vor, der es verbietet, dass Menschen lesen und schreiben lernen. Die offensichtliche Wirkung eines solchen Gesetzes wird eine hohe Rate an Analphabeten sein. Dennoch wird es in diesem Staat Menschen geben, die Lesen und schreiben können, weil sie sich bspw. dem Verbot widersetzen. Wenn die Ausnahme die Regel als Ursache für eine statistisch relevante Wirksamkeit ausschließen würde, bräuchten wir auch kein Gesetz, das Mord verbietet, da es ja offensichtlich Mörder gibt.

    Die Frage, ob die Genitalverstümmlung des männlichen muslimischen Kindes Ursache für die islamische Gewaltkultur ist, kann also nicht durch die Benennung von Ausnahmen widerlegt werden. Um der Frage nachzugehen, muss die Prüfung auf Gemeinsamkeiten zwischen der Beschneidung (als Gesamtvorgang) und dem islamischen Rechts- und Wertesystem erfolgen.

    Was lernt denn das Kind im bewusst erlebten Vorgang der Beschneidung aus religiösen Gründen? Es lernt, dass die Verletzung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit, die Verletzung des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung bis hin zur Körperteilamputation an Menschen allein aus religiösen Gründen, gut ist. Dass also der Verstoß gegen die Menschenwürde gut ist für den Menschen.

    Und nun kann ja jeder selbst prüfen, ob diese Wertsetzungen das islamischen Rechts- und Wertesystem und die islamischen "Lebensumständen" wesentlich prägen.

    Ich sage: Sobald die Genitalverstümmelung des männlichen Kindes verboten ist, wird es den von der muslimischen Beschneidung nicht mehr betroffenen Generationen zunehmend leichter fallen, islamische Werte, die mit der menschenwürdebasierten Rechtsordnung in Konflikt stehen, in Frage zustellen, weil sie die vollzogene körperteilamputierende Gewaltandrohung und Gewalterfahrung im Namen dieser islamischen Werte nicht mehr erlebt haben.

    Urolüge: "...aber müsste das dann nicht in allen Ländern mit Zwangsbeschneidung gängig sein?"

    Sicher hast Du "überlesen", dass ich mich zur speziellen islamischen Gewaltkultur auf die speziellen Durchführungsbedingungen der islamischen Beschneidung beziehe.
    In islamischen Ländern ist das "gängig". Dazu der Gastbeitrag von Samuel Schirmbeck in der FAZ http://www.faz.net/aktuell/politi…d-14007010.html

    Urolüge: "Und wenn die Beschneidung nicht im bewussten, erlebnisfähigen Alter nach den Regeln der ärztlichen Kunst stattfinden würde...wäre dann nicht alles gut?"

    Warum sollte dann alles gut sein? Ist alles gut, wenn etwas vielleicht weniger schlimm oder anders schlimm ist.

    Zum Feststellen von Zusammenhängen, betrachte man weiterhin die Durchführungsbedingungen des kollektiven, öffentlichen Missbrauchs der Frau mit Übergriff in den Genitalbereich durch muslimische Täter und die Durchführungsbedingungen der kollektiven, öffentlichen Beschneidung des männlichen Kindes mit Übergriff in den Genitalbereich des Jungen.

    Der öffentliche Missbrauch der Frau ist die perfekte Situationswiederholung der Missbrauchssituation der Beschneidung, nur dass sich die damaligen Opfer nun in der sicheren Täterposition befinden.

    Henryk M. Broder hat meinen Kommentar veröffentlicht:

    "Steffen Wasmund 13.01.2016

    In ihrem Beitrag zu Köln (RP-Online) verwendet Necla Kelek zwei mal die Wendung von den “verlorenen Söhnen”. Es ist der Titel ihres gleichnamigen Buches, welches sich mit den Ursachen der muslimischen Gewaltkultur befasst. Als eine wesentliche Ursache benennt Necla Kelek darin die Beschneidung des männlichen muslimischen Kindes.
    Dieser Einschätzung schließe ich mich an. Ich halte die Genitalverstümmelung des männlichen Kindes, die gerade bei der muslimischen Beschneidung, die im bewussten, erlebnisfähigen Alter geschieht, für den Anfang von allem. Dort beginnt die Saat der Gewalt und dort wird sie festgeschrieben.

    Wer die Gewaltkulturen ändern will, muss die Genitalverstümmelung des männlichen Kindes verbieten. Dies gilt für die ganze Welt und dies gilt für die Zielsetzung einer erfolgreichen Integration von Muslimen hier in Deutschland.

    Selbstverständlich kann dann auch die jüdische Beschneidung nicht erlaubt bleiben. Wir müssen uns also die Frage vorlegen, ob wir die Menschenrechte konsequent durchsetzen wollen oder nicht. Und wenn nicht, brauchen wir uns auch nicht zu wundern, wenn wir selbst Opfer genau dieser Menschen werden, denen wir die Menschenrechte nicht zugestehen wollen. Wem wir sogar hier in Deutschland den körperteilamputierenden Übergriff in den Genitalbereich als Kind(!) zumuten, von dem können wir nicht erwarten, dass er die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung anderer zukünftig achtet. Der wird den Wert, den unsere Rechtsordnung mit § 1631d BGB an ihm legt und in ihn einschneidet, durch sein Leben weitertragen."

    Die Gesellschaft scheint langsam bereit zu sein, die Beschneidung als eine die gesamte Gesellschaft schädigende Ursache mit in ihre Überlegungen einzubeziehen. Die Migrationsprobleme, von denen Köln, wie zu befürchten steht, nur der Anfang war, werden die Notwendigkeit zur Ursachenermittlung und die Bereitschaft zur Anerkennung der Wahrheit weiter steigen lassen.

    Henryk M. Broder: Die Beschaffenheit der Frau
    http://www.achgut.com/dadgdx/index.p…enheit_der_frau

    Necla Kelek, Gastbeitrag zu Köln und den Folgen: Es gibt kein schlüssiges Konzept für Integration
    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/ko…n-aid-1.5680719

    Selbstbestimmung: "Wer solche Bilder bringt, ohne geharnischte Kritik - der KNEIFT in erbärmlicher Weise, der sollte sich was schämen. Stattdessen noch subtil Verständnisheischendes... Bei FGM wäre das undenkbar! Da wäre immer die Forderung enthalten das müsse unbedingt endlich unterbunden werden."

    Dass die Kritik weiter gehen sollte ("geharnischte"), sehe ich ebenso. Nicht "geharnischte" Kritik ist aber nicht kritiklos. "Crying in pain..." ist für mich kritisch. Wenn auch noch verharmlosende Element vorhanden sind, die Richtung ist richtig.

    Selbstbestimmung: "Es geht der Mail nur um "striking images", um Auflage!"

    Meinetwegen. Hauptsache es ist kritisch und zeigt (auch) die Wahrheit, dann gönne ich denen sogar die Auflage.

    Selbstbestimmung: "Diese kritiklose Zurschaustellung hat was von sadistischem Voyeurismus. Die Daily Mail sollte sich was schämen."

    Ich sehe das als kritikübende Darstellung an. Mit der wahrscheinlich dahinterliegenden Zielsetzung, das verbieten lassen. Dass die schonungslose Darstellung der Wahrheit gegenüber der Mehrheitsbevölkerung richtig für diese Zielsetzung ist, zeigen die Kommentare und die Bewertungen der Kommentare.

    Scott dort: "Child abuse, nothing more nothing less. Forcing your child to be circumcised anywhere in the world is child abuse."

    Mit knapp 1000 zustimmenden Bewertung der meistbefürwortete Kommentar.

    Es ist richtig, dass dies gezeigt wird. Überzeugungsarbeit der höchsten Effektivitätsstufe.

    NoCut: "Aufgrund der zitierten Passagen, verstehe ich ja nur Bahnhof, um was es in diesem Buch tatsächlich gehen soll. Allerdings habe ich dennoch den Verdacht, dass hier Profis ihre beruflich "erlittenen Traumatas" statt mit einer Supervision durch das Verfassen eines Buches überwinden wollen."

    In Google Books ist das Buch ebenfalls vorhanden, mit Ausschnitten. Suchen nach Beschneidung.
    https://books.google.de/books?id=Ss0LC…=gbs_navlinks_s

    Eine Nika Daryan hat ebenfalls einen Beitrag zur Beschneidung verfasst.

    Auf die Springer-Seite habe ich verlinkt, weil dort die PDF nicht mit einem DRM versehen ist.

    Einen schöneren Beitrag hätte es doch zu Weihnachten gar nicht geben können.

    Karl-Josef Pazzini: "Halten wir zunächst fest: Die Beschneidung ist ein Akt der Gewalt." (S. 149) [...] Diese rituelle Praktik ist [...] nicht nur selber Gewaltanwendung... (S. 150) [...] Die zu Recht diskriminierte Gewalt hat möglicherweise bei der Beschneidung [...] "Gewalt schafft so ohne Zustimmung desjenigen, dem sie angetan wird..." [...] Diese Gewalt... [...] Das heißt nicht, dass die Beschneidung jeglicher Grausamkeit entbehre. S. 161 [...] Der Schmerz ist sympathetisch... [...] ...der Schmerz [...] trifft [...] alle Beteiligten S. 161 [...] Die „Beschneidung“ in ihrer Gewaltförmigkeit ... S. 163"

    Die Beschneidung in den USA

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    bezeichnet er selbst als "sadistische Version des Lehrens".

    Karl-Josef Pazzini, Gründungsmitglied des Jüdischen Salons im Grindel, stellt also für die Beschneidung die Diagnose der Gewalt. Und nicht nur der Gewalt, sondern der sadistischen Gewalt. Da er die Beschneidung verteidigt, verteidigt er die Gewaltanwendung gegen Kinder, mit Beibringen von Wunden (Dettmeyer). Eine Gewaltanwendung mit sogar sadistischen Qualitäten. Da diese Quelle nun ganz sicher frei von jedem antisemitischen Bezug ist, kann sie wunderbar als Referenz dienen.

    Karl-Josef Pazzini: "Die alte Frage taucht wieder auf: Kann es ein Primat der Individualrechte geben, ohne Zerstörung von Gesellschaft?" S. 151

    Die Individualrechte "sind das Recht eines Individuums […] z. B. in den Artikel 1 bis 19 des deutschen Grundgesetzes formulierten Rechte" (https://de.wikipedia.org/wiki/Individualrecht) Art 1 Abs. 1 S. 1 GG lautet bekanntlich "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

    Karl-Josef Pazzini, Gründungsmitglied des Jüdischen Salons im Grindel, stellt also die Unantastbarkeit der Menschenwürde selbst in Frage. Er fordert die Infragestellung und ordnet sie "zu [den zu) klärende[n] Fragen, die aber durch die Beschneidung aufgeworfen werden." ein. Der menschenwürdbasierte Rechtsstaat ist also in Frage zu stellen.

    Dass er sich mit all dem außerhalb jeder humanen Position befindet, ist klar. Das sehen auch andere Psychoanalytiker und Psychotherapeuten so.

    Karl-Josef Pazzini: "In der Debatte unter Psychoanalytikern und Psychotherapeuten in einer Mailingliste wurde mir vorgeworfen, dass ich, weil ich die Traumatisierungsthese nicht teile, mich nicht mehr auf dem Stand der humanen Errungenschaften befände." S. 152

    Nun noch eine Botschaft an alle Betroffenen.

    Karl-Josef Pazzini: "Wenn durchaus glaubwürdig einige Beschnittene berichten (und vielleicht wären hier die Berichte der Zeugen noch mit einzuarbeiten), dass sie traumatisiert worden seien, so muss das nicht ursächlich mit der Beschneidung zu tun haben, sondern die Beschneidung kann der gefundene Anlass sein, einen Schmerz von woanders festzumachen, frei flottierende Aggressivität zu binden. Beschneidung saugt Aggressivität förmlich auf."

    Die Beschneidung ist also nicht Ursache des Traumas, sondern zeigt nur die aus anderweitigen Gründen vorhandene "frei flottierende Aggressivität". Die Beschneidung ist also praktisch ein prima Diagnosemittel, das den aggressiven Charakter zu entlarven hilft. Wer brutal ist, müsste demnach dann am meisten unter der Beschneidung leiden.

    Wir haben den Nachweis der Gewalt, den Nachweis der Befürwortung selbst sadistischer Gewalt gegen Kinder mit dem Beibringen von Wunden. Denn das Maß der Gewalt wird ja nicht geringer, weil die Beschneidung nicht im Video, sondern in der Synagoge stattfindet. Wir haben den Nachweis des Bestrebens, die menschenwürdebasierte Rechtsordnung in Frage zu stellen. Und all das von jemandem, der selbst kein Antisemit sein kann. Besser gehts nicht.

    Bildung und Gewalt, Springer
    ISBN 978-3-658-10810-6
    http://www.springer.com/de/book/9783658108090

    Selbstbestimmung: "Was ist denn das für eine Logik? Nach dieser Logik müsste dann auch die sexuelle Stimulation von weiblichen Kindergenitalien durch Erwachsene erlaubt sein, weil sie ja nicht zu einem Verlust an Körpersubstanz führt."
    Selbstbestimmung: "Ich deutete bereits weiter oben an, dass die Genitalien eines Kindes nicht irgendeine Körperzone sind, sondern eine von hoher psychologischer Bedeutung, eine besonders zu schützende."

    Deshalb gibt es ja den gesonderten Tatbestande des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das ist aber nicht dasselbe. Und deshalb ist auch das:

    Selbstbestimmung: "Ich sage es mal so: Wäre die heilige rituelle Handlung tausende Jahre alter Weltreligionen ein einmaliger kleiner Pieks in den kindlichen Arm (beider Geschlechter) - niemand würde sich deswegen den Mund fusselig reden. (Nur dann, wenn ausschliesslich Mädchen so behandelt würden). OK, Hardcore-Religionshasser würden trotzdem Amok laufen."

    falsch. Jedenfalls wenn dem Kind das aufgezwungen wird.

    So Christoph Kupferschmid in Franz, Das Erziehungsrecht der Eltern und auch die Religionsfreiheit enden dort, wo die körperliche Unversehrtheit eines unmündigen und nicht einwilligungsfähigen Kindes angetastet wird (Art. 2 GG), ohne dass dafür eine klare medizinische Indikation vorliegt. Das gilt nach Auffassung aller pädiatrischer Verbände in Deutschland auch für andere Verletzungen der intakten Körperoberfläche wie Piercing, Tätowierungen und Ohrlochstechen« (Hartmann, 2012, S. 3)."

    Das verlangt wird, dass selbst das Ohrlochstechen, eindeutig verboten wird, halte ich für richtig, wenn es ohne die Enwilligung des Kindes erfolgt. Wegen der Gleichbehandlung kann es dann auch nicht über eine religiöse Motivation erlaubt werden.

    Das Einstechen einer ganzen Nadel in das Kind, verursacht eine entsprechnde Wundoberflächenvergrößerung, dazu im inneren des Körpers. Wolfram Hartmann (Präsident Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte) wäre dann ein "Hardcore-Religionshasser" wenn er das bemängeln würde?

    Das Einstechen von Nadeln in den Kinderkörper, analog zur Impfung, aber eben ohne Impfwirkung, sondern zu "Erziehungszwecken" und zur "Wertevermittlung" ist also meiner Ansicht nach eindeutig verboten. Schon(!) hier unterscheidet sich die Impfung von der Beschneidung. Die weitergehenden Schädigungen kommen hinzu.

    Für mich scheint das Thema damit geklärt.

    Selbstbestimmung: "Was ist denn das für eine Logik? Nach dieser Logik müsste dann auch die sexuelle Stimulation von weiblichen Kindergenitalien durch Erwachsene erlaubt sein, weil sie ja nicht zu einem Verlust an Körpersubstanz führt."

    Meine Aussage war: "Am Beispiel der Impfung zeigt sich ganz wunderbar die Schwierigkeit, zu ermitteln, warum eine bestimmte Körperverletzung erlaubt sein darf und eine andere nicht." und dann abschließend "Mit Obigem. Wenn das ausreicht, müsste das Durchstechen weiblicher Kindergenitalien erlaubt sein. Es bleibt also nur (wie Du mit aufführst) der rational nachgewiesene (objektivierte) rechtlich anerkannte medizinische Nutzen."

    Da steht also, "warum eine bestimmte Körperverletzung erlaubt sein darf und eine andere nicht." Hier geht es also um Körperverletzung und nicht um Missbrauch.