Beiträge von Steffen Wasmund

    Selbstbestimmung: "Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach im Sande verlaufen. Wenn selbst eine Anzeige bei Babypenissaugen im Sande verläuft..."

    Das sehe ich auch so. Das könnte eintreten. Diese Nichtverfolgung muss die Staatsanwaltschaft aber begründen.

    Wenn der Vorgang rechtswidrig war, war er rechtswidrig, weil er nicht über das Elternrecht gerechtfertigt werden kann. Es bleibt also Folgendes übrig: Eine rechtswidrige, körperteilamputierende, betäubungslos durchgeführte Körperverletzung an einem Juden, die wegen seiner Religion an diesem begangen wurde.

    Die Staatsanwaltschaft muss nun anweisen, die rechtswidrige Körperverletzung an einem Juden, die wegen dessen Religion an diesem begangen wurde, soll in Deutschland nicht verfolgt werden. Das deutsche Volk soll (wieder) wegsehen.

    Was das heißt sieht jeder.

    Was ergeben sich daraus für rechtliche Folgen? Wenn die rechtswidrige körperteilamputierende, betäubungslos durchgeführte Körperverletzung an einem Juden wegen dessen Religion in Deutschland nicht verfolgt werden soll, mit welcher Begründung sollen dann andere, möglicherweise weniger schwerwiegende Körperverletzungen an Juden wegen ihrer Religion unter Beachtung der Gleichheit vor dem Gesetz verfolgt werden können? Z. B. wenn der Nazi einen Juden "nur" ohrfeigt.

    Die Ohrfeige soll strafrechtlich verfolgt werden, die betäubungslos durchgeführte Körperteilamputation hingegen nicht? Dann könnte der Nazi wahrscheinlich eine verfassungsrechtliche Prüfung einleiten, um zu verlangen ebenfalls von der Strafverfolgung befreit zu werden.

    Ich schlage daher vor, dass sich alle beschneidungskritischen Vereine der Anzeige anschließen und dies in einer Presseerklärung kundtun. Eine weitere Presseerklärung folgt, wenn die deutsche Staatsanwaltschaft (wieder) Anweisung erteilt, Körperverletzungsstraftaten an Juden wegen ihrer Religion nicht zu verfolgen.

    Selbstbestimmung: "Von der einschlägig bekannten Presse wird es, falls es überhaupt wahrgenommen wird als "Beweis für den omnipräsenten Antisemitismus" kolportiert werden."

    Auch das wird (vielleicht) so kommen. Das kann ebenfalls wieder zum Anlass genommen werden, um eine juristisch begründete Gegendarstellung zu veröffentlichen. Möglicherweise übernehmen das ja auch die prominenten beschneidungskritischen Juristen, Mediziner und Psychologen. Verleumderischem Müll muss man nur seine begründete Meinung entgegenhalten. In der Zeit-Online speist Thomas Fischer wöchentlich eine ca. 6-seitige Kolumne ein. Auch andere Autoren kommen großzügig zu Wort. Dort könnte man es z. B. mal versuchen.

    Antisemitismus ist die regelhafte Menschenrechtsverletzung an Juden. Die Beschneidung ist eine regelhafte Menschenrechtsverletzung an Juden. Wer die Beschneidung von jüdischen Kindern befürwortet ist also selbst ein Antisemit. Das ist die Wahrheit und die sollten wir endlich in aller Eindeutigkeit verteidigen. Die Diffamierung von Beschneidungskritikern ist dann nur noch Anlass, diese Wahrheit über umfangreiche Gegendarstellungen übermitteln zu können.

    Selbstbestimmung: "Trotzdem finde ich es richtig und konsequent, Anzeige zu erstatten. Erstens weiss man nie,..."

    Genau richtig. Wir können im Moment nur steuern, was wir im Moment steuern können. Und das ist unser eigenes Verhalten. Das steht (rechtlich) vor zwei Alternativen. Wegsehen (keine Anzeige) oder nicht wegsehen (Anzeige erstatten).

    Ich habe mich mit Dr. Andreas Manok in Verbindung gesetzt. Er ist zunächst grundsätzlich bereit bei einer Anzeige Unterstützung zu leisten. Ich habe nun vorgeschlagen, eine Musteranzeige für diesen Fall zu erstellen, die dann nur noch mit den persönlichen Daten zu versehen ist. Die Anzeigeerstattung kann dann sogar einfach per E-Mail bei jeder Polizeidienstelle erfolgen. Dies gemäß der Auskunft über das Bürgertelefon meiner nächstliegenden Polizeidienstelle.

    Teilt bitte mal mit, was Ihr davon haltet.

    Pizarro73: "Und wundere mich mal wieder über dieses Forum, das überspitzt gesagt jedem kinderrechtsverratenden Dreck ellenlange Threats, solch empathische Aussagen wie z.B. die von Herrn Libsker hingegen mit keinem einzigen Kommentar würdigt."

    Was ist denn bitteschön "jeder kinderrechtsverratende Dreck", der Deiner Meinung nach nicht mit "ellenlangen Threads" "gewürdigt" werden braucht/sollte?

    Wenn die Rede von Ari Libsker so "bemerkenswert" ist (ich gehe davon aus), sollte sie vielleicht übersetzt werden. Selbiges gilt für Christian Bahls. Soweit ich verstanden habe, hat er UNICEF in notwendiger Deutlichkeit kritisiert. Es wäre schön, wenn diese Kritik auch bei allen Deutschen ankommen würde.

    Ansonsten fand ich die flüssige und frei vorgetragen Einleitung von Victor Schiering sehr gelungen. Ich freue mich weiterhin ganz besonders über den Beitritt von Angelika Kallwass. Prominente zu gewinnen könnte ein wichtiger Schritt sein.

    Auch alle anderen Beiträge fand ich sehr interessant. Für mich gilt auch hier: Wenn sie als Argumentationshilfen in Diskussionen hilfreich sind, nutze ich diese Gelegenheiten auch, um darauf zu verlinken.

    Apropos kinderrechtsverratender Dreck: Was ist mit der " Beschneidung In der Synagogengemeinde in Potsdam" Beschneidung In der Synagogengemeinde Potsdam

    Gibt es da schon irgendwelche Planungen, wie man eine Anzeige mit möglichst vielen Unterschriften zusammenbekommt. Ich würde vorschlagen, eine Standardprozedur für solche Fälle zu entwickeln.

    Herzberg bespricht die Dissertation von Manok, "Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes"
    https://www.jurion.de/de/news/337475…nlichen-Kindes-

    "Er lobt das Werk als wissenschaftlich und argumentativ herausragend und im Range einer Habilitation stehend. Auch inhaltlich gibt er Manok recht ..."

    "Herzberg sieht zudem anders als Manok einen klaren Menschenwürdeverstoß. Selbst wenn die Eltern das Kind nicht zum bloßen Objekt herabwürdigen wollten, erfasse doch die Beschneidung den Menschen als Ganzes und beeinträchtige ihn auch im Erwachsenenleben. Gegen die Menschenwürde könne eben nicht nur im ganz Großen, sondern auch im alltäglich Kleinen verstoßen werden."

    Selbstbestimmung: "Das steht nicht direkt darin ..."

    Das ist richtig. Ich habe es tatsächlich auch hierher. (Quelle vergessen) https://en.wikipedia.org/wiki/Internati…dom_Act_of_1998 "While the original bill imposed mandatory sanctions on the countries supporting religious persecution, the amended act offers the president a waiver provision if he feels that it would further the goal of the bill or promote the interests of U.S. national security not to impose measures on a designated country."

    The Frank Wolf Int’l Religious Freedom Act (HR 1150) protects ritual abuse of babies
    http://circwatch.org/the-frank-wolf…buse-of-babies/

    "Notice also that if your family happens to be an ultra orthodox Jewish family in the North East, it is likely that an old man sucked your penis immediately after cutting part of it with his knife. And in spite of laws protecting children from the actions of pedophiles, this man did so under the guise of religious freedom – and currently protected by NYC Mayor Bill De Blasio."

    Wenn ich das jetzt richtig verstehe, wird damit die Forderung zur Abschaffung der medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung und damit auch der religiösen Beschneidung offiziell zur politisch religiösen Verfolgung, also zu einem Menschenrechtsverbrechen erklärt, das dem amerikanischen Präsidenten die Möglichkeit der Sanktionsverhängung gegen Länder ermöglicht und dann wahrscheinlich auch die Strafverfolgung von Beschneidungsgegnern im eigenen Land erlaubt.

    Hierzu empfehle ich ausdrücklich das ganze Werk.

    Arthur Schopenhauer: Die Kunst, Recht zu behalten
    http://gutenberg.spiegel.de/buch/die-kunst…behalten-4994/1

    Und als PDF
    http://www.wendelberger.com/downloads/Schopenhauer_DE.pdf

    Die Empfehlung natürlich nur zu Fehlerdiagnose (auch bei sich selbst). Nicht um sie selber (unredlich) zu verwenden. :)

    Unter Letzter Kunstgriff (38. Ad personam): "Die einzig sichere Gegenregel ist daher die, welche schon Aristoteles im letzten Kapitel der Topica gibt: Nicht mit dem Ersten dem Besten zu disputieren; sondern allein mit solchen, die man kennt, und von denen man weiß, daß sie Verstand genug haben, nicht gar zu Absurdes vorzubringen und dadurch beschämt werden zu müssen; und um mit Gründen zu disputieren und nicht mit Machtsprüchen, und um auf Gründe zu hören und darauf einzugehn; und endlich, daß sie die Wahrheit schätzen, gute Gründe gern hören, auch aus dem Munde des Gegners, und Billigkeit genug haben, um es ertragen zu können, Unrecht zu behalten, wenn die Wahrheit auf der andern Seite liegt. Daraus folgt, daß unter Hundert kaum Einer ist, der wert ist, daß man mit ihm disputiert."

    "As Communities Minister during Gordon Brown’s premiership, Mr Khan worked with the Board of Deputies and other communal groups, particularly on interfaith projects. His own Muslim faith had aided his efforts to understand Jewish ways of life, he explained.

    [Sadiq Khan:] “We have a huge amount in common. We need to see the great work in the past that the Board of Deputies and Muslim Council of Britain have done together on halal and kosher food and male circumcision. I’m optimistic about the future.”"

    http://www.thejc.com/news/uk-news/1…ken-livingstone

    Ich nehme mal den ganzen Abschnitt:

    Stefan Heße: "Wem an den grundlegenden Werten unseres Gemeinwesens gelegen ist, der tut gut daran, sie nicht in Kampfbegriffe umzumünzen, sondern sie als Einladung zu formulieren. Die Achtung der Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit und das Recht auf soziale Teilhabe – sie alle sind keine statischen und exklusiven Besitztümer der Aufnahmegesellschaft. Vielmehr handelt es sich um einen sehr anspruchsvollen Ordnungs- und Orientierungsrahmen, den wir tagtäglich aufs Neue mit Leben füllen müssen - und zwar gemeinsam: Aufnahmegesellschaft und Zuwanderer."

    Die "grundlegenden Werte[n] unseres Gemeinwesens", "Die Achtung der Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit und das Recht auf soziale Teilhabe" sind demnach als "als Einladung zu formulieren".

    Einladungen dürfen(!) ausgeschlagen werden. Die Annahme ist freiwillig. Demnach ist die "Achtung der Menschenwürde" freiwillig. Wer die Achtung der Menschenwürde der Freiwilligkeit preisgibt, schafft den menschenwürdebasierten Rechtsstaat ab. Wenn "Kampfbegriff" das Gegenteil von "Einladung" ist, ist "Kampfbegriff" die Sicherstellung des "menschenwürdebasierten Rechtsstaates".

    Menschenwürdebasierter Rechtsstaat = Kampfbegriff

    So diffamiert man die Menschenwürde. So diffamiert man den Rechtsstaat.

    "Allgemeine Voraussetzungen der Einwilligung. Die Einwilligung iS von § 228 StGB ist eine bewusste vorherige Erklärung der Zustimmung zu dem tatbestandsmäßigen Verhalten einer bestimmten [...] Person; sie bezieht sich daher nicht allein auf den Erfolg, sondern auf die zum Erfolg führende Handlung." (Fischer StGB § 228 StGB Rn 5)

    Nicht in den "Impuls" wird eingewilligt, sondern in die Handlung. Erwachsener kommt zum Arzt und sagt: Ich will mir die Augen lasern lassen. Da kommt der "Impuls" auch nicht vom Arzt.

    Einwilligender und Handelnder sind nicht miteinander identisch, also muss der Einwilligende in die Handlung des Handelnden einwilligen.

    Selbstbestimmung: "Was soll der Blödsinn "einzuwilligen"? Die Eltern willigen nicht ein, kein Arzt schlägt ihnen das vor"

    Nicht darauf, wer vorschlägt bezieht sich Einwilligung, sondern darauf in was eingewilligt wird. In die Straftat Körperverletzung. Der Arzt will (im Ergebnis) die Körperverletzung durchführen. In diese müssen die Eltern einwilligen können. Unabhängig davon, ob sie diese auch beauftragt haben.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Einwilligung

    Aber viel wichtiger ist doch: Diese Prozedur dort ist doch nicht nach ärztlichen Standards erfolgt. Das muss doch eindeutig strafbar sein. Ich habe das Video gesichert.

    Anderas Manok zur Beschneidung des jüngsten Sohnes des Berliner Rabbiners Yehuda Teichtal: "Dass es bei einer Synagoge schon an den baulich-funktionellen Anforderungen mangelt und die Durchführung des Eingriffs im Beisein von 400 Besuchern auch nicht den betrieblich-organisatorischen Hygieneanforderungen entspricht, liegt auf der Hand. Auch wurde der Eingriff ohne Anästhesie durchgeführt, statt dessen sollte sich das Neugeborene durch Einträufeln ein paar Tropfen süßenWeines wieder beruhigen. Der Eingriff entsprach daher nicht den „Regeln der ärztlichen Kunst“ im Sinne des § 1631d Abs. 1 BGB. [...] weshalb bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen den Mohel und die Eltern des Kindes wegen Körperverletzung erstattet wurde." (S. 197 - 198)

    Anderas Manok: Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes
    http://www.duncker-humblot.de/index.php/fach…hen-kindes.html

    Die rein religiöse Beschneidung wird sich auf Dauer nur rechtfertigen lassen (wenn auch nicht nach deutschem Recht), wenn die Vorteile (wenn auch nur für den Erwachsenen) die Nachteile überwiegen. Hier wird das jetzt einfach behauptet und es werden einfach Fakten geschaffen. Dass die staatlich angeordnete Pflichtbeschneidung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, daran kann kein Zweifel bestehen.

    Wenn die HIV Bekämpfung das Ziel wäre, würde man Kondome verteilen. Ziel ist aber, den Vorteil der Beschneidung "nachzuweisen". Das medizinische Experiment läuft.

    Selbstbestimmung: "Versteht das jemand?"

    Die GEO-Reportage 07 Juli 2015 bezieht sich ja auf Sambia:
    "„Aber die Beschneidung macht eure Eichel hart und widerstandsfähig.“ Von Kondomen kein Wort. Alle Männer lassen sich auf einer Liste vermerken. Wenn sie voll ist, schickt die Verwaltung in Livingstone, der nächsten größeren Stadt, einen Provider, um die Operationen vorzunehmen. „Ich weiß, der Schutz beträgt nur 60 Prozent“, sagt Innocent, 28, Maisbauer. „Besser als nichts.“ Aber Kondome bieten doch einen viel höheren Schutz! Bis zu 95 Prozent! Die Männer lachen. Kondome beim Vaginalverkehr zu benutzen, sei, wie eine Süßigkeit in ihrer Plastikverpackung zu essen: „You can’t taste the sweet!“ [...] ÜBERALL IN SAMBIA – auf Feldern und Flüssen, in Bars, an Marktständen, selbst auf dem Campus der Universität von Lusaka – verkünden Männer, eine Beschneidung befreie sie vom lästigen Kondom."
    GEO Artikel jetzt online!

    Wenn das alles bekannt ist, kann die Weiterführung des Programms mit diesen Fehlinformationen (an die zu Beschneidenden) nur folgende Zielsetzungen haben: Entweder man will die afrikanische Bevölkerung vorsätzlich mit AIDS infizieren, um sie zu vernichten, also um die Bevölkerungsdichte in Afrika zu reduzieren, oder man will testen, wie stark sich die Durchseuchungsrate mit AIDS unter Beschnittenen ohne Kondom entwickelt. Oder beides.

    Medizinische Studie und (End)Lösung des Bevölkerungsüberschusses. Weiterhin wird die Zahl der potenziellen Flüchtling der Zukunft reduziert. Problemlösung an der schwarzen Bevölkerung in industriellem Maßstab. Und gleichzeitig wird nebenbei der beschnittene Zustand der Normalzustand in der Welt.

    Man muss also einfach nur die zwingenden(!) und offensichtlichen(!) Folgen als deshalb(!) bewusste Zielsetzungen denken.

    Selbstbestimmung: "Aus dem "lediglich" lugt eine Gesinnung heraus, dass Kinder eine Art dingliches Eigentum der Eltern seien, über deren Körper sie frei verfügen könnten."

    Das ist nicht so. Das lediglich bedeutet, dass der Eingriff über das Wächteramt nur gerechtfertigt ist, wenn das Kindeswohl verletzt wird. Das Wächteramt des Staates ist nicht dazu da, festzulegen, was das Beste für das Kind ist. Beispiel: Zahnpasta_1 ist nach wissenschaftlicher Forschung eindeutig besser geeignet, den Schutz der Kinderzähne zu gewährleisten als Zahnpasta_2. Zahnpasta_2 ist aber dennoch eine gute Zahnpasta. Der Staat darf jetzt die Eltern nicht zwingen Zahnpasta_1 zu verwenden, nur weil diese auch aus wissenschaftlicher Sicht das Beste ist. Der Eingriff darf erst erfolgen, wenn das Kindeswohl gefährdet. Vielleicht könnte der Staat eingreifen, wenn die Eltern prinzipiell verweigern, den Kindern die Zähne zu putzen und der Zahnstatus die Gesundheitsgefährdung erreicht.

    Die Anwendung dieser Argumentation von Beschneidungsbefürwortern ist also deshalb fehlerhaft, weil sie die Beschneidung von vornherein in die Rangfolge des nicht Kindeswohlgefährdenden einordnet. Als Möglichkeit des Guten oder des mindesten zu Tolerierenden.

    Selbstbestimmung: "Pflege ist das Gegenteil von Kaputtmachen."

    Das ist interessant.

    Definition der Pflege im Elternrecht: "2. Schutzbereich [...] Pflege bedeutet die Sorge für das körperliche Wohl, Ernährung, Gesundheit und Vermögen." (Gröpl/Windthorst/von Coelln http://www.beck-shop.de/fachbuch/lesep…06161298_lp.pdf)

    Von allen ist anerkannt, dass die Beschneidung eine Körperverletzung darstellt. Der "objektive Tatbestand" (Fischer) der Körperverletzung ist nach § 223 Abs. 1 StGB definiert mit: "Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html)

    Die Gesundheitsschädigung ist: "Hierunter versteht man das Hervorrufen, Verlängern oder Steigern eines möglicherweise nur vorübergehenden pathologischen Zustandes (40), z. B. durch Beifügung von Wunden, Organ- oder Gliederverluste, den Verlust von Körperteilen (41) sowie die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung von Schmerzzuständen (42)." (Dettmeyer et al. Dettmeyer weibliche Genitalverstuemmelung und rituelle Zirkumzision)

    § 1631d BGB definiert die "medizinisch nicht erforderliche Beschneidung" (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html)

    Die Körperverletzung der Beschneidung ist demnach per Def. aus § 1631d BGB und § 223 Abs. 1 StGB und Gesundheitsschädigung, eine Gesundheitsschädigung ohne Heilzweck. Die Gesundheitsschädigung ohne Heilzweck ist reine Gesundheitsschädigung. Diese ist mit der "Sorge für [...] Gesundheit" unvereinbar.

    Demzufolge wäre hier noch nicht mal der Schutzbereich des Elternrechtes eröffnet. Da die Eigenschaft Pflege nicht wegfällt, weil religiöse Erziehung erfolgen soll, eröffnet auch die religiöse Erziehung den Schutzbereich erst gar nicht. Die ganze (weitere) Prüfung/Abwägung für das Elternrecht könnte dann wegfallen. (Damit würde also im Erziehungsrecht keine Grundrechtskollision stattfinden, weil der Schutzbereich für das Elternrecht nicht eröffnet wurde.)

    § 1631d BGB definiert also, dass die medizinisch nicht erforderliche Gesundheitsschädigung mit Beibringung von Wunden und Körperteilamputation, Sorge um die Gesundheit ist. Man prüfe damit die Geschichte und die Gegenwart.