Selbstbestimmung: "Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach im Sande verlaufen. Wenn selbst eine Anzeige bei Babypenissaugen im Sande verläuft..."
Das sehe ich auch so. Das könnte eintreten. Diese Nichtverfolgung muss die Staatsanwaltschaft aber begründen.
Wenn der Vorgang rechtswidrig war, war er rechtswidrig, weil er nicht über das Elternrecht gerechtfertigt werden kann. Es bleibt also Folgendes übrig: Eine rechtswidrige, körperteilamputierende, betäubungslos durchgeführte Körperverletzung an einem Juden, die wegen seiner Religion an diesem begangen wurde.
Die Staatsanwaltschaft muss nun anweisen, die rechtswidrige Körperverletzung an einem Juden, die wegen dessen Religion an diesem begangen wurde, soll in Deutschland nicht verfolgt werden. Das deutsche Volk soll (wieder) wegsehen.
Was das heißt sieht jeder.
Was ergeben sich daraus für rechtliche Folgen? Wenn die rechtswidrige körperteilamputierende, betäubungslos durchgeführte Körperverletzung an einem Juden wegen dessen Religion in Deutschland nicht verfolgt werden soll, mit welcher Begründung sollen dann andere, möglicherweise weniger schwerwiegende Körperverletzungen an Juden wegen ihrer Religion unter Beachtung der Gleichheit vor dem Gesetz verfolgt werden können? Z. B. wenn der Nazi einen Juden "nur" ohrfeigt.
Die Ohrfeige soll strafrechtlich verfolgt werden, die betäubungslos durchgeführte Körperteilamputation hingegen nicht? Dann könnte der Nazi wahrscheinlich eine verfassungsrechtliche Prüfung einleiten, um zu verlangen ebenfalls von der Strafverfolgung befreit zu werden.
Ich schlage daher vor, dass sich alle beschneidungskritischen Vereine der Anzeige anschließen und dies in einer Presseerklärung kundtun. Eine weitere Presseerklärung folgt, wenn die deutsche Staatsanwaltschaft (wieder) Anweisung erteilt, Körperverletzungsstraftaten an Juden wegen ihrer Religion nicht zu verfolgen.
Selbstbestimmung: "Von der einschlägig bekannten Presse wird es, falls es überhaupt wahrgenommen wird als "Beweis für den omnipräsenten Antisemitismus" kolportiert werden."
Auch das wird (vielleicht) so kommen. Das kann ebenfalls wieder zum Anlass genommen werden, um eine juristisch begründete Gegendarstellung zu veröffentlichen. Möglicherweise übernehmen das ja auch die prominenten beschneidungskritischen Juristen, Mediziner und Psychologen. Verleumderischem Müll muss man nur seine begründete Meinung entgegenhalten. In der Zeit-Online speist Thomas Fischer wöchentlich eine ca. 6-seitige Kolumne ein. Auch andere Autoren kommen großzügig zu Wort. Dort könnte man es z. B. mal versuchen.
Antisemitismus ist die regelhafte Menschenrechtsverletzung an Juden. Die Beschneidung ist eine regelhafte Menschenrechtsverletzung an Juden. Wer die Beschneidung von jüdischen Kindern befürwortet ist also selbst ein Antisemit. Das ist die Wahrheit und die sollten wir endlich in aller Eindeutigkeit verteidigen. Die Diffamierung von Beschneidungskritikern ist dann nur noch Anlass, diese Wahrheit über umfangreiche Gegendarstellungen übermitteln zu können.
Selbstbestimmung: "Trotzdem finde ich es richtig und konsequent, Anzeige zu erstatten. Erstens weiss man nie,..."
Genau richtig. Wir können im Moment nur steuern, was wir im Moment steuern können. Und das ist unser eigenes Verhalten. Das steht (rechtlich) vor zwei Alternativen. Wegsehen (keine Anzeige) oder nicht wegsehen (Anzeige erstatten).