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    Mir kommen die Tränen. Diese Mediziner. Doktorarbeit mit 57 Seiten. Brutto. Aber off-topic. ;)

    Mediziner sind natürlich keine Sozialwissenschaftler. Der gesellschaftliche Diskurs in 2012 hätte zumindest erwähnt werden müssen. Die Arbeit lässt zudem kaum eigenständig wissenschaftliches Arbeiten erkennen und enthält überwiegend nur reine Wissensreproduktion aus bereits ausgetretenen Pfaden.
    Die durchaus veränderte physiologische Betrachtung des Präputiums in Bezug auf dessen Funktion fehlte gänzlich.
    "Mit Bedenken" - 3 Punkte

    Sozialadäquat und üblich sind bildliche oder filmische Darstellungen von unbekleideten Kindern in Alltagssituationen dann, wenn deren Verbreitung außerhalb des familiären Umfeldes nicht vorgesehen ist. Dies gilt nicht in Bezug auf das männliche Kind, soweit die bildliche oder filmische Darstellung - auch explizit der Genitalien - in einem medizinischen oder religiösen Kontext stehen.

    Meine Wochenendbekanntschaft ließ ihren 5 jährigen Sohn noch in 05/2013 ausschließlich wegen kosmetischer und für sie auch praktikablen Gründen beschneiden. Der behandelnde Kinderarzt diagnostizierte dann für die Überweisung ordnungsgemäß eine Phimose.
    Sie versteht zwar meine Ausführungen über das Thema Beschneidung, kann aber keine echte Empathie für ihren Sohn oder andere Jungen in dieser Sache entwickeln. Sie nehme uns Männer in ihrer Gesamtheit wahr. Das bezieht sich sowohl auf die Gegenwart als auch auf die Vergangenheit. Denn gemessen an dem, was wir uns weltweit untereinander antun oder auch angetan haben, stehen die Tiefe des Eingriffs und eine mögliche Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens in einem erheblichen Missverhältnis. So sei es ohnehin nur einer zeitlich-regionalen Besonderheit geschuldet, dass über meinen Körper nicht im Rahmen einer

    militärischen Auseinandersetzung innerhalb der hierfür relevanten 20 Lebensjahre verfügt wurde. Sie empfinde auch das Bedürfnis innerhalb des Rechts zwei unterschiedliche Geschlechter möglichst gleich zu stellen als nicht mehr zeitgemäß. Dennoch kann sie nicht verstehen, wie stark die Diskrepanzen innerhalb des männlichen Geschlechts sind. Nur die wenigsten hier mit „Golf und Smarties“ aufgewachsenen Männer können und wollen sich geschlechtsbezogen mit Taten identifizieren, die in Jugoslawien, Ruanda oder derzeit von den Isis-Kämpfern im Irak begangen wurden. Insofern konnte sich zumindest hier die Sensibilität gegenüber einen Eingriff am männlichen Kind entwickeln, der andernorts eben keine negative Beachtung findet.

    Link:

    http://www.lifepr.de/pressemitteilu…OE/boxid/508953

    Text:
    Empfehlung für HPV-Impfung bei 9-jährigen Mädchen? Warum?
    (lifePR) (Kirchheim bei München, 08.09.2014)

    Die Impfung gegen Gebärmutterhals-Krebs bei jungen Mädchen ist schon seit seiner Einführung 2007 umstritten. Schon damals wurde der Vorwurf der überhasteten Einführung ohne ausreichende Prüfung geäußert.

    Diese Impfung gegen das HPV-Virus, welches als Auslöser des Gebärmutterhals-Krebses diskutiert wird, wird sexuell übertragen, da es gerne im Smegma des Mannes nistet. In Ländern, in denen Männer grundsätzlich beschnitten werden, kommt die Erkrankung kaum vor. Hier könnte man ansetzen, um diese Krankheit zu verhindern. Zudem ist diese Krebsart durch regelmäßige gynäkologische Vorsorge früh zu erkennen und gut zu behandeln. Außerdem zählt sie eher zu den seltenen Krebsarten. Nur bei 6 % der erkrankten Frauen wurde der Virus-Typ identifiziert, gegen den die Impfung schützen soll. In Deutschland sind weniger als 0,5% der verstorbenen Frauen an Gebärmutterhalskrebs verstorben.

    Dabei wird die Liste der Nebenwirkungen der HPV-Impfung immer länger: Von Kopfschmerzen, Schwindel, Ohnmachts- und Krampfanfällen bis hin zu dauerhaften Lähmungserscheinungen und Todesfällen wird berichtet.

    Ungeachtet dieser Tatsachen setzte die Ständige Impfkommission (STIKO) in den letzten Wochen das Alter für die Impfempfehlung für Mädchen von 12 Jahren auf 9 Jahre herab. An der mit knapp 500 Euro sehr teuren Impfung verdienen nicht nur Hersteller, sondern auch Gynäkologen. Interessant ist, dass nicht nur Prof. Heinz-Josef Schmitt, seit November 2007 Vorsitzender der STIKO in Deutschland (heute arbeitet er für den Pharmakonzern Novartis), nicht nur vier Monate vor Einführung des Impfstoffes einen Preis in Höhe von 10.000 Euro vom Impfhersteller SanofiPasteur erhielt, sondern dass auch die anderen Damen und Herren der STIKO zahlungskräftige Kontakte zur Pharmaindustrie unterhalten. Das neue HPV-Management Forum am Paul-Ehrlich-Institut besteht zurzeit aus elf Mitgliedern, von denen neun ebenfalls enge Beziehungen zur Pharmaindustrie pflegen. Auch die Europäische Gesellschaft für Gebärmutterhalskrebs (ECCA) wird zu mehr als 50 % von den Impfstoffherstellern SanofiPasteur, Roche, sowie GlacoSmithKline finanziell getragen. Außerdem ist das deutsche Krebsforschungszentrum Miteigentümer an den Patenten für die Gebärmutterhalsimpfung. Das heißt, dass so gut wie jeder, der die Impfung zugelassen hat oder sie empfiehlt, an jeder einzelnen Impfung mitverdient. Dies hat nichts mehr Gesundheit und Vorsorge zu tun, sondern nur noch mit Profit und Geldgier.

    Dr.med. Monika Müller-Klar, 2.stv.Vorsitzende BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz Kontakt: BFT e.V., [email protected], 089-90 52 90 72

    Zitat von »chevron«


    Bedauerlich ist jedoch, dass dadurch mittelbar die Beschneidungen aus überwiegend nur traditionell-
    hygienischen Grünen an Jungen unter 12 Jahren auch weiterhin nicht zu unterbinden sind.

    Das verstehe ich jetzt nicht. Wieso ist das in deinen Augen bedauerlich? Sind muslimische Jungen schützenswerter als jüdische?
    Wenn Genitalverstümmelung von Kindern OK ist, dann ist sie doch allgemein OK. Und wenn nicht, dann ist sie ganz allgemein schlecht. Dann sind Kinder davor zu schützen. Alle Kinder.

    Ich halte die Beschneidungen für bedauerlich, die noch regelmäßig mit Abschluß der U8/U9 oder eben spätestens mit ca. 12 Jahren vom behandelnden
    Kinderarzt veranlasst- und von der mit ihm in wirtschaftlicher Verbindung stehenden kinderchirurgischen Praxis dann durchgeführt werden.
    Soweit die Eltern an kein religiöses Gebot gebunden waren, hätten zumindest diese Jungen eine Chance gehabt, dass der Eingriff an ihnen unterbleibt.
    Denn müsste der Gesetzgeber nicht insbesondere auf das jüdische Religionsgebot Rücksicht nehmen, käme es auch längst zu einer "Meisterschaft" der
    Dissertationen, mit denen die Besonderheiten der Vorhaut für das sexuelle Empfinden dargestellt werden. Insofern wäre dann jeder Kinderarzt
    zu einer zeitgemäßen, auf entsprechend aktuellem Stand wissenschaftlicher Erkenntnis beruhenden Diagnose - und deren Dokumentation - des an sich selten
    auftretenden Defekts einer pathologischen Phimose verpflichtet.

    Das wesentlichste Merkmal der jüdischen Religionsausübung ist in der Beschneidung des männlichen Kindes zu sehen. Diese nach außen gerichtete, archaische Handlung dient zur Abgrenzung gegenüber der scheinbar fast wertelosen Moderne.
    Eine entgegenstehende Regelung, durch die jüdische Religionsausübung in Verbindung mit deutscher Staatsbürgerschaft zu einem unlösbaren Konflikt führt, wird in einem deutschen Gesetz nicht eingefügt werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Holocaust, der während der Zeit des Nationalsozialismus ca. 6 Millionen europäischen Juden das Leben kostete. Nur in dieser steten Erinnerung kann es der Gemeinschaft eines verfassten Staates gelingen, sich mit der gesetzlichen Regelung des §1631d BGB zu arrangieren, die ganz offensichtlich mit der grundgesetzlichen Wertschätzung der körperlichen Unversehrtheit des Menschen, insbesondere des Kindes, nicht vereinbar ist. Bedauerlich ist jedoch, dass dadurch mittelbar die Beschneidungen aus überwiegend nur traditionell-hygienischen Grünen an Jungen unter 12 Jahren auch weiterhin nicht zu unterbinden sind.