"Bedrohung der Grundrechte"
Der Präsident der EU-Bischofskommission COMECE, Kardinal Reinhard Marx, kritisiert das in Island vorgeschlagene Verbot der Beschneidung von Jungen. Der Gesetzentwurf sei "ein gefährlicher Angriff auf die Religionsfreiheit", betonte er. Marx forderte in einer am Dienstagabend in Brüssel veröffentlichten Erklärung zugleich die EU-Institutionen auf, diese "Bedrohung der Grundrechte" zu verhindern. Der von Parlamentsmitgliedern von fünf verschiedenen politischen Parteien vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren für Personen vor, die einem Kind einen körperlichen Schaden oder eine sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung durch "das ganzheitliche oder teilweise Entfernen von Sexualorganen" zufügt. "Die Gesundheit von Kindern zu schützen, ist ein legitimes Ziel einer jeden Gesellschaft", so Marx weiter. Aber in diesem Fall würden die Bedenken "ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage instrumentalisiert, um bestimmte Religionsgemeinschaften zu stigmatisieren". Dies sei "sehr besorgniserregend", erklärte der Kardinal und bekundete zugleich seine Solidarität gegenüber Vertretern der jüdischen und islamischen Gemeinschaften.
Tiefe Besorgnis
Wörtlich erklärte er weiter: "COMECE betrachtet jeden Angriff auf das Grundrecht der Religionsfreiheit als inakzeptabel. Die Kriminalisierung der Beschneidung ist eine sehr schwerwiegende Maßnahme, die tiefe Besorgnis hervorruft." Obwohl Island nicht Teil der EU ist, führt es privilegierte Beziehungen mit der Staatengemeinschaft, zu der auch der Respekt gegenüber einigen Prinzipien und Verpflichtungen gehört.
https://www.domradio.de/themen/ethik-u…gsverbot-island
Beiträge von chevron
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Mit dem Intimpflegeprodukt ReSensive sollen beschnittene Männer die durch Hornhaut verloren gegangene Empfindsamkeit zurückgewinnen. Bei DM in Sarajevo gibt es nun einen zwölfwöchigen Testlauf. Großes Ziel ist der US-Markt.
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Ich finde, dass die Erstellung einer Fotostrecke mit Kommentierung über das Thema "Kulturgeschichte der Beschneidung" nicht von einem Schülerpraktikanten übernommen werden sollte.
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass die Fähigkeit faktenbasiert zu recherchieren - und dann einen geistigen Transfer zum aktuellen Diskussionsstand über dieses Thema vorzunehmen - eben noch nicht vorliegen. -
http://www.salzburg24.at/reduktion-von-…-s24_1430814688
"Die Kraft der Präventionsmaßnahmen kommt nicht zur Geltung. Wenn es jetzt zu einem Wiederanstieg der HIV-Neuinfektionen kommt, gerät die HIV-Epidemie außer Kontrolle. Die Welt muss dringend Maßnahmen setzen, um diese Mängel zu beheben”, sagte Sidibe.
"Schließlich sollten auch die freiwillige Beschneidung und für besonders durch HIV/Aids gefährdete Personengruppen die Prophylaxe von Infektionen die vorsorgliche Einnahme der antiretroviralen Medikamente propagiert und gefördert werden. Dies sollte bis 2020 für drei Millionen Menschen möglich werden." -
Eine kurze, zutreffende Darstellung:
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Ich finde es schade, dass wir als Homosapiens keine weiteren Verwandten aus dem Hominidenstamm mehr haben, also hier auf
der Erde mit uns ganz alleine sind. Von Ausserirdischen werden wir auch nicht, noch nicht mal gelegentlich, besucht. Deshalb besteht leider noch immer das Bedürfnis sich in Gruppen aufzuteilen und dann ganz stark voneinander abzugrenzen. Das mit dem "Pipimann" scheint das Wichtigste in diesen Männer-Religionen zu sein. Also erst wenn sich die Gesamtheit einer Religionsgemeinschaft darauf einigt, dieses Ritual abzulegen, erhält auch das Parlament die Erlaubnis, ein strafbewehrtes Gesetz einzubringen. Das ist natürlich nochmal eine ganz andere Kategorie als z.B. das damalige Warten und Hoffen auf den Fall der Berliner Mauer. -
Wichtig ist, dass sich Studenten mit der Problematik der Genital-Eingriffe noch rechtlich auseinandersetzen dürfen.
Siehe hier - Hausarbeit für Fortgeschrittene:http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/0215…/HA_WS_2015.pdf
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"Handbetrieb" geht mit Hin- und Herschieben auf dem Schaft, kurz hinter dem Eichelkranz. Die Vorhaut bedeckt in entspanntem Zustand nur hälftig die Eichel
und bleibt aber nicht an dieser Position, sondern rollt sich hinter den Kranz. Das war aber nicht immer so. Erst ab mitte 20 ließ die Spannung der Haut nach. Später hatte ich dann einen ausgedehnten Leistenbruch aufgrund einer sehr schwachen Bindegewebsdecke. Danach dann einen Einriss der Intima (Aorta abd.). Zumindest konnte elektronenmikroskopisch kein bekannter Defekt des Bindegewebes festgestellt werden. Nach gut zwanzig Jahren mit freiliegender Eichel ist da nicht mehr viel Gefühl vorhanden. Die fehlende Reizbarkeit ließ den Orgasmus nur zu einem gut steuerbaren "Kitzeln" werden. Vorher war jeder Luftzug, jede Berührung spürbar und der Orgasmus mit einem festen Druck an beiden Schläfen verbunden, der einen kurzzeitig fast "wegtreten" ließ. -
Zitat
Dass sich die Vorhaut "bei der Mehrheit der Männer während der Erektion des Penis' zurückzieht" halte ich persönlich für eine ganz freche Lüge.
Zumindest wird dies bei einem Teil der Männer dennoch so sein. Das beschriebene Gleiten innerhalb der Vorhaut ist zwar nachvollziehbar, aber ich konnte das bei mir bisher nicht feststellen. Das Innenblatt der Vorhaut ist dann außen und komplett über den Schaft gespannt - lässt sich auch nicht mehr bewegen.
[Blockierte Grafik: http://i304.photobucket.com/albums/nn175/nextyear1/DSC_0043_zpstmqdi3zz.jpg]
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Zitat
Wir wissen, dass sich die Vorhaut im ersten Lebensjahr nur bei der Hälfte der Kinder zurückziehen lässt, bis zum dritten Lebensjahr bei
rund 80 bis 90% der Kinder. Die 6 – 7 jährigen Jungen haben haben mit 6% noch eine Phimose, die 16 – 18-jährigen Jugendlichen in 1%.ZitatGesundheitsvorteile insbesondere in Hinsicht auf eine bessere Reinigung des Gliedes oder Schutz vor Geschlechtskrankheiten können besprochen
werden.Link:
http://www.urologenportal.de/artikel+M5564f01aadb.htmlIch kann mich nicht daran erinnern, dass 94 % der 7 jährigen aus meinem damaligen Umfeld problemlos die Vorhaut zurückziehen konnten.
Das ging erst so langsam, und bei vielen noch mit "Augen zukneifen" erst ab 12 Jahren los.
Es wird nach wie vor suggeriert, dass es sich um den kritischsten Punkt bei der Jungengesundheit handelt, die Natur hier einfach zu nachlässig war. -
Schön, dass ich nun doch nicht gesperrt wurde. Diesen Standpunkt habe ich natürlich nur zitiert. Mich interessieren insbesondere weibliche Standpunkte zu diesem an sich männlichen Thema. Immerhin haben Frauen viel mit männlichen Kindern zu tun. Ich bin in einem Bereich tätig, in dem Frauen überrepräsentiert sind.
Mit vielen konnte ich über dieses Thema seit 2012 sprechen und den Hintergrund zu § 1631d BGB vermitteln. Den Flyer "Mann, o Mann (...)!" haben alle angenommen. Die Thematik wurde zwar überwiegend verstanden, jedoch ohne emotionale Beteiligung. Denn in funktioneller Hinsicht sei trotz Entfernung der Vorhaut überwiegend doch noch "alles" möglich. Zumindest seien Sie gegen eine Beschneidung aus religiösen Gründen, da sie beiden Religionen nicht angehören und die dort determinierten Rollen der Frau ablehnen. Dennoch haben Frauen des Bundestages namentlich für den § 1631d BGB gestimmt. Weshalb(?), wenn doch ohnehin im Zentrum der Religionen ("naturgemäß") auf ewig der Mann als Teamleiter stehen muss. Und weshalb fühlte sich eine Frau unter Bezugnahme der deutschen Geschichte gegenüber Männern des jüdischen oder muslimischen Glaubens überhaupt verpflichtet, eine derart herbe Einschränkung des Art. 2 II GG zu ermöglichen? Eine nicht den Regeln des Forums entsprechende Diskussion möchte ich hiermit natürlich nicht provozieren. -
Noch immer entscheiden Ärzte aus eigenem Ermessen den schwerwiegenden Eingriff des Dammschnitts vorzunehmen, ohne jedoch in ausreichendem Maße das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Gebärenden zu berücksichtigen.
Diese Problematik wurde in diesem Blog ausfühlicher und aus eigener Erfahrung dargestellt:"Es ist eine sehr unerfreuliche Sache mit dem Messer im Vaginalbereich ohne Betäubung zerrissen zu werden, auch wenn sich alle Artikel zum Thema Dammschnitt ganz harmlos anhören. Aber wie bei vielen anderen Sachen auch, hilft es, hier einfach den Verstand zu nutzen, um zu wissen, dass ein Schnitt Schmerzen verursacht. Mein Mitgefühl übrigens für die zartbeseiteten Männer und Jungen in Bezug auf männliche Beschneidung ist gering, vielleicht auch deshalb. Auch hier ist es bezeichnend, dass sich niemand für Dammschnitte interessiert, aber bei einem kleinen Schnitt bei einem männlichen Säugling geht die Welt unter und die zarte Seele wird für immer zerstört. Beide Eingriffe sind unnötig. Ich bin hier zynisch, aber möchte nur einfach bewusst machen, dass das Zerschneiden von Frauen niemanden wirklich interessiert hat oder jetzt interessiert. Ich selbst musste noch Wochen an dieses Schneiden und ekelte mich vor den Fäden, dem Duschen und dem Urinieren.
Oder bevor sich einige mit weiblicher Genitalverstümmelung beschäftigen, wäre es gut, wenn die Schneiderei in den Krankenhäusern hier ein Ende hätte und die Verstümmelung auch durch Dammschnitt bekämpft würde. Zugegebenerweise ist noch keinem Arzt oder Ärztin die Hand ausgerutscht, so dass die Klitoris mit dran glauben musste, aber ein Schnitt ist ein Schnitt.
“Dammschnitte sind weibliche Genitalverstümmelung.” sagte Marsden Wagner, der längjährige Chef der europäischen Abteilung für Mutter-Kind-Gesundheit der WHO. Und ich sehe das auch so. In jedem Fall." -
Lyrik und eigene Standpunkte sind in einer Übung für Anfänger nicht vorgesehen (20 DIN-A4-Seiten, 7cm Korrekturrand u. Platz für Fußnoten am Seitenende).
Die bekannte Grundrechtskollision (Körper/Religion) für Kreatives wurde vorab bereits entschärft: "auch ihre religiöse Überzeugung verlange ihn zwar nicht zwingend, empfehle ihn aber". Die saubere Prüfung der formellen u. materiellen Voraussetzungen entsprechend der empfohlenen Prüfungsschemata stehen im Vordergrund. Meinungen aus Literatur und Rechtsprechung sollen nur kurz gegenübergestellt werden, z.B. Standpunkte: A, B, C und dann: die Mehrzahl der Auffassungen vertritt den Standpunkt unter B, dem ist zuzustimmen, da vorliegend...
Für die eigentliche Grundrechtsdebatte ist kein Platz, denn gegensätzliche Auffassungen müssen bereits an uninteressanteren Stellen der Prüfung dargestellt werden, soweit diese auch erkannt wurden. -
Soweit die Mehrzahl der Ärzte nicht die Auffassung vertritt, dass die Entfernung der Vorhaut mit einem qualitativen Nachteil gegenüber dem intakten Genital verbunden ist, kann insofern den Eltern auch kein Vorwurf wegen ihrer Einwilligung gemacht werden.
Erstaunlich finde ich, dass es überhaupt Schuljungen mit Vorhaut gibt und vorher schon gab.
Denn entsprechend dieses aktuellen Info-Materials für Eltern, wird als günstigstes "Zeitfenster" für den Eingriff das zweite oder dritte Lebensjahr empfohlen:
http://www.kkh-erfurt.de/fileadmin/user…IDS_und_Co..pdf -
Das ist sehr gut geschrieben. Ob dies bei der Fachärztin ein Umdenken bewirken könne ist wohl fraglich, denn entsprechend Kafkas Aphorisme: "Wenn man einmal das Böse bei sich aufgenommen hat, verlangt es nicht mehr, daß man ihm glaube", würde sie wohl jede fingierte Erkenntnis über einen möglichen Vorteil ihrer Handlung wahrlich kopflos annehmen.
Ich bleibe dabei:
Das gesetzliche Recht der Eltern ein gesundes Körperteil ihres Kindes ohne Darlegung ihrer Motivation zerstören zu lassen, verstößt gegen jeden Grundsatz, den wir für Menschen und im konkreten Falle auch für das Tier definiert haben. Inwiefern die Gesellschaft ihren Kindern gesetzlichen Schutz zukommen lässt, kann sich nur an dem für sie unzuträglichsten Gesetz bemessen. Wird schon die körperliche Unversehrtheit zur Disposition gestellt, so ist auch alles sonst Positive bei der Bewertung zu kassieren. Denn sonst käme man nur in Bezug auf einige Teilaspekte der Kinder- und Jugendförderung des 3. Reiches wohl auch noch zu einer positiven Gesamt-Bewertung. -
Wenn eine Handlung als Unrecht anerkannt wurde, besteht auch ein Anspruch auf eine Heilbehandlung, die Aussicht auf Genesung bietet.
Ein sexueller Mißbrauch hinterließ "keine körperlichen Beeinträchtigungen", nichts ist sichtbar. Dennoch besteht ein Anspruch auf psychotherapeutische
Behandlung. Der Täter wird in vollem Umfange gegenüber dem Opfer schadensersatzpflichtig. Wer A sagt, muß dann auch B sagen.
Folglich wäre jedoch jeder, der aufgrund einer Beschneidung nach § 1631d BGB eine psychische Beeinträchtigung erlitt, dann auch nur "Selbstzahler" gegenüber dem Psychologen.
Zumindest gibt es auch Psychologen, die einen wechselseitigen Bezug zwischen Körper und Psyche herstellen, auch für den Fall einer Beschneidung des männlichen Kindes/Jugendlichen:
http://www.w-a-praxis.de/beschneidung-g…-in-berlin.html -
http://www.t-online.de/tv/tv-highligh…-verengung.html
Ich glaube, dass Jungen und Mädchen ein unterschiedliches Maß an Empathie entgegen gebracht wird. Denn sollte bei einem 6jährigen Mädchen das lange
Kopfhaar wegen Kopflausbefall einmalig bis hinter den Ohren beschnitten werden, so wäre ihr jedermanns Mitgefühl sicher. Zumindest nicht weniger als dies
im Vergleich mit der Vorhaut des Jungen wäre. Ich habe aber dennoch keinen persönlich kennengelernt, der sich gerade zu dieser Sache sei es auch nur mit:
"ach Gott..., schlimm", geäußert hätte. -
Derartige Auseinandersetzungen müsste es weitaus öfter geben. Letztlich schon im Vorfeld. Ein Elternteil müsste dann den nach Deutschem Recht dem "Kindeswohl" dienendenden Eingriff dulden. Über diesen Elternteil ließe sich gut Öffentlichkeit herstellen - bis hin zur Demo vor der Praxis, wo der Eingriff dann durchgeführt wird.
Mutter war dagegen
Bub beschnitten! Vater vor Gericht
Aktualisiert: 14.10.2013 - 17:29München - Er sei ein guter Vater, betont Ahmed I. (37), der sich wegen Körperverletzung seines neunjährigen Sohnes vor dem Amtsgericht verantworden muss. Der Techniker hatte den Buben beschneiden lassen, die Mutter des Kindes zeigte ihn an. LautAnklage hat der in Bagdad geborene deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens dem Kind unnötige Schmerzen zugefügt. Die Beschneidung bei einem Facharzt sei ohne Einwilligung der Mutter erfolgt, die ihm religiöse Gründe unterstellt.
„Ich habe meinen Sohn von einem Leiden befreit“, betont jedoch der Angeklagte. Der Bub habe unter einer Phimose gelitten, einer krankhaften Vergengung der Vorhaut. Ein als Zeuge geladener Arzt bestätigte das Leiden. Eine Operation sei auf Dauer unumgänglich gewesen, so der Arzt. Aber: „Eine teilweise Entfernung der Vorhaut hätte jedoch gereicht.“ Die als Zeugin geladene Mama, die sich im Scheidungskrieg mit Ahmed I. befindet, erschien nicht. Ihretwegen muss der Prozess fortgesetzt werden. Richterin Karin Jung brummte ihr ein Ordnungsgeld auf. -
Überall dort, wo einflussreiche Männer ihre wirtschaftlichen Resourcen oder für sie wichtige und vorteilhafte religiöse Handlungen verteidigen, ist nur mit
Aufklärung und "Guten Worten" kaum eine Änderung oder gar ein Verzicht zu erzielen. Zudem ist die ganze Angelegenheit auch noch ein reines Männerthema (Jungen u. Männer ./. Männer) sodass dadurch schon eine intensivere Form der Auseinandersetzung zwischen Aktivisten für das intakte männliche Genital und deren Gegnern akzeptabal - und auch gut vermittelbar ist. In Amerika gibt es hierfür aber schon recht gute Ansätze. Aus welcher Motivation heraus sich Frauen in der Öffentlichkeit unzutreffend über ein an sich männliches Thema äußern, ist nicht entscheidend. Letztlich mussten auch sie sich massiv gegen unzutreffende Standpunkte von Männern in Angelegenheiten durchsetzen, die nur ausschließlich den weiblichen Körper betrafen. Die Solidarität anderer, auch nicht einflussreicher Männer, blieb zunächst auch dort überschaubar. -
Hier mal ein Beispiel aus 2009 für korrektes Vorgehen des Operateurs:
http://www.laek-rlp.de/printable/aerz…9d8b071db01.php
Seit 2012 wäre aber die telefonische Zustimmung der Mutter zur Übernahme der Beandlungskosten ausreichend, um die gewünschte Operation im Auftrage des Patienten und mit dem vereinbarten Umfang dennoch abzuschließen.