ZitatUnd jetzt haben wir einen Zustand der noch schlimmer ist als zuvor.
Gut gesagt. Wohl wahr, so sieht das leider aus. Mit dem Alternativentwurf (Rupprecht, Dörner usw., Drucksache 17/11430 vom 08.11.2012) wäre die Lage auf gewisse Weise sogar noch schlimmer als jetzt, denn Kinderrechtler und Intaktivisten wären zu Mitwissern, Legalisierern und faktischen Beschneidungskomplizen am (beispielsweise völlig schariakonformen) Zerstören intakten Genitalgewebes von vierzehnjährigen oder fünfzehnjährigen Jungen aus sogenannten muslimischen Familien geworden.
Ein Kompromiss in Sachen genitale Unversehrtheit wäre 2012 gar nicht nötig gewesen und verbietet sich auch heute. Im Gegenteil, die Beschneidung (jede) beschädigt das Wohlergehen / Kindeswohl, der Arzt aber darf dem Patienten nicht schaden (Hippokrates jedenfalls Amtseid; Primum non nocere). Wer als Erwachsener zum Chirurgen jedenfalls eines staatlich finanzierten Hospitals geht und um Amputation eines Körperteils bittet wird (hoffentlich) unbehandelt das Haus verlassen bei der Empfehlung, für seine vermutbare Xenomelie oder BIID (Bodily Integrity Identity Disorder) einen guten Psychologen aufzusuchen .
Statt als Beschneidungskritiker einen künftigen § 1631d (Rupprecht, Dörner et al., Drucksache 17/11430 vom 08.11.2012) abstimmen zu lassen ...
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf
... hätte man den damals jedem Akteur seit Monaten bekannten Entwurf zu einem zu schaffenden § 1631d (vom 20.07.2012) verwenden können
http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/
Zitat§ 1631d
Verbot der rituellen GenitalmutilationDie Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.
Man kann es zum Glück immer noch. Der seit dem verhängnisvollen 12.12.2012 bestehende § 1631d ist zu kippen.
Man müsste als Bundestagsabgeordneter allerdings zugeben, sich 2012 über das Thema MGM getäuscht zu haben. Nun, da werden wohl noch ein paar Jahre vergehen, die Innehaber der Macht geben Fehler erfahrungsgemäß äußerst ungern zu.