„§ 226a Genitalverstümmelung
(1) Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Be- schneidung oder in anderer Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
Ein lex specialis gegen FGM. Wohingegen bei der MGM der allgemeine Schutz durch die Körperverletzungspragraphen mit 1631 d BGB ausgehebelt wurde.
Das ist echt der Gipfel!!! Doch nicht nur das: der Vorgang ist entlarvend. Der gesunde Menschenverstand würde doch sagen: "wer die äußeren Genitalien einer Frau oder eines Mannes ..... verstümmelt, wird .... bestraft." Würde man dieses so beschließen, wäre natürlich der neue 1631 d BGB obsolet. Die Tatsache, dass man den Gesetzesschutz in Männer diskriminierender Weise nur den Frauen zuerkennt, macht die Männer grundrechtswidrig zu genitalverstümmelbarem Freiwild. Grundrechtsauslegung im Sinn eines ideologieerstarrten Feminismus? Das schreit doch geradezu nach höchstrichterlicher Korrektur.
Hier zeigt sich zugleich erneut, wie abgehoben und der Realität entrückt viele Politiker heute sind und insbesondere welch großartige (selbst ernannte) Verfassungshüter die F.D.P.-Politiker heute darstellen. Die braucht wirklich keiner mehr.