Beiträge von R(h)einwein

    „§ 226a Genitalverstümmelung
    (1) Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Be- schneidung oder in anderer Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

    Ein lex specialis gegen FGM. Wohingegen bei der MGM der allgemeine Schutz durch die Körperverletzungspragraphen mit 1631 d BGB ausgehebelt wurde.
    Das ist echt der Gipfel!!! Doch nicht nur das: der Vorgang ist entlarvend. Der gesunde Menschenverstand würde doch sagen: "wer die äußeren Genitalien einer Frau oder eines Mannes ..... verstümmelt, wird .... bestraft." Würde man dieses so beschließen, wäre natürlich der neue 1631 d BGB obsolet. Die Tatsache, dass man den Gesetzesschutz in Männer diskriminierender Weise nur den Frauen zuerkennt, macht die Männer grundrechtswidrig zu genitalverstümmelbarem Freiwild. Grundrechtsauslegung im Sinn eines ideologieerstarrten Feminismus? Das schreit doch geradezu nach höchstrichterlicher Korrektur.
    Hier zeigt sich zugleich erneut, wie abgehoben und der Realität entrückt viele Politiker heute sind und insbesondere welch großartige (selbst ernannte) Verfassungshüter die F.D.P.-Politiker heute darstellen. Die braucht wirklich keiner mehr.

    Und dabei sollte man es unterlassen Beschnittenen zwingend Probleme zuschreiben zu wollen.

    Das gilt auch in der Psychotherapie. Wenn jemand mit einem "zugedeckten" seelischen Trauma gut leben kann, ist es wenig hilfreich für ihn, ihm die Decke wegzureißen und ihn dadurch unglücklich zu machen. Das ist aber nicht gleich bedeutend damit, dass es keine Belastung gibt. Wer mit seiner Beschneidung gut zurecht kommt, hat eine Recht darauf, in Frieden gelassen zu werden. Aber objektiv hat er dennoch eine Beeinträchtigung erfahren.

    Übrigens: Beschneidung als Heilmittel für ejaculatio praecox halte ich reichlich fragwürdig. Die sexuelle Übererregbarkeit verliert sich in den meisten Fällen durch Zeitablauf. (Ich weiß, wovon ich rede.) Ich sehe das so ähnlich wie die Beschneidungsbegründung bei kleinen Jungs, die angeblich eine "Phimose" haben. Die meisten haben nach dem vierzehnten bis sechzehnten Lebensjahr keine mehr.

    "Ist das Judentum/der Islam wirklich so arm und so hohl, dass man Kinder verletzen muss, um diese Religion aufzuwerten?" (Zitat)


    Tante Jay wendet sich gegen die religiöse Argumentation, um dann doch wieder mit der Religion zu argumentieren. Es ist eben nicht möglich, den gesamten Komplex zu diskutieren, ohne auch auf die religiösen Argumente einzugehen, wenn sie von der Seite der Befürworter eingebracht werden.


    “Wir müssen das Thema weg von der Religion lenken hin zu den medizinischen Problemen” (Zitat)

    Auch das genügt nicht. Die Frage der Grund- und Menschenrechtsverletzung durch das Gesetz und seine Praxis ist m.E. sogar noch wichtiger.

    Obwohl Elie Jesner als Psychotherapeut (in Ausbildung) erkannt hat, dass es sich bei der Säuglingsbeschneidung um ein massives Trauma handelt, wagt er nicht, gegen die Fortsetzung, Weitergabe und zukünftige Wiederholung der Traumatisierung zu plädieren.

    Aus der Beschreibung seines Konfliktes ist leicht zu ersehen, wie schwer es ihm ist, sich den Erwartungen seines religiösen Umfeldes zu entziehen. Seien wir optimistisch: mit (Selbst-)Zweifeln und schlechtem Gewissen beginnt die Veränderung zuerst im Kopf und dann in der Tat.

    Während die Öffentlichkeit (vor allem die weibliche in den USA) bedenkenlos jede antibakterielle Kampfmassnahme unterschreibt, weisen die Forscher auf den Unterschied zwischen "guten" und "schlechten" Bakterien hin und warnen - wie bei der Diskussion über "flächendeckende" Antibiotikabomben - auf die Gefahr hin, dass bei einem Generalangriff auf die Penisbakterien auch die "guten" Bakterien mitvernichtet werden könnten.

    Dann hilft vielleicht, wenn man noch mehr wegschneidet?? ;( ;( ;( 8| 8| 8|

    Wie ist das übrigens mit vaginalen Chlamydieninfektionen?

    Zitat:
    Chlamydien-Infektionen zählen heute zu den häufigsten Geschlechtskrankheiten. Je nach Altersgruppe sind etwa zehn Prozent der Bevölkerung mit Chlamydien (Chlamydia trachomatis) infiziert. Viele Frauen sind von dem Erreger befallen, ohne etwas davon zu merken (asymptomatische Infektion). Diese unerkannten Infektionen führen leicht zu weiteren Ansteckungen.

    aus:

    Wissen: Chlamydien-Infektion NetDoktor.de

    Wenn also die Autorin in ihrem Artikel (s.u.) den Eindruck erweckt, dass Chl.-Infektionen nur eine Folge der Existenz unhygienischer Vorhäute seien, dann sieht sie nur die eine Hälfte der Wahrheit. Bei Geschlechtskrankheiten handelt es sich bekanntlich um Ping-Pong-Infektionen, die beim gemischten Doppel (mindestens) oder beim gemischten Multipel lustvoll weitergereicht werden (ohne in jedem Fall Krankheitswert zu haben). Kein vernünftiger Mensch würde aus dem Fund von Chlamydien in der Vagina chirurgische Verstümmelungen bei Frauen nahe legen, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

    Studie: Beschneidung bei Männern reduziert Bakterien deutlich

    Ich bin da noch immer skeptisch bei solchen "Ergebnissen". (Besonders wenn sie von Frauen verbreitet werden, deren Biografie ich zuerst kennen lernen möchte.) Da würde ich gern die Studien dazu sehen.
    Wie ist das übrigens mit vaginalen Chlamydieninfektionen? Wie häufig sind diese? Und welche - aberwitzige - chirurgische Konsequenz
    wird daraus gezogen?
    Und wenn es hieraus tatsächlich die behaupteten Gefährdungen gäbe - die die Menschheit seit ihrem tierischen Ursprung bis heute sehr erfolgreich überstanden hat - dann halte ich die Kondomalternative noch immer für die humanere.

    Na das ist jetzt mal eine klare Ansage: Tradition geht vor Recht.

    Ja, und gleichzeitig zeigt die Interpretation des neuen Beschneidungsgesetzes von Gideon Joffe ein weiteres Mal, dass es entgegen allen Beteuerungen von Bundesregierung und Parteien noch nicht einmal den versprochenen Minimalschutz eines Jungen bei der Beschneidung gewährleistet: er kann aus jedem beliebigen Grund beschnitten werden, es findet kein wirksamer Schutz vor Schmerzen statt und unhygienische Praktiken können beibehalten werden.

    Kann sich jemand erinnern, ob es in der BRD schon einmal eine ähnlich zynisches Gesetz gab?

    Isensee läßt im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes nicht die geringsten Zweifel offen. Religionsfreiheit rechtfertigt unter keinen Umständen die Körperverletzung eines Kindes; das elterliche Erziehungsrecht auch nicht; der Staat hat die Pflicht, die Rechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit zu verteidigen und durchzusetzen. Basta. Das sind Prof. Isensees klare Statements, an denen auch nicht die leiseste Abweichung der argumentativen Stringenz zu erkennen ist.

    @ Maria Werner

    Danke. Genau so lese ich ihn auch.

    Meinst du wirklich, er könne es deutlicher nicht sagen?

    Können schon, aber nicht wollen. In den Kreisen von Professoren und Regierungen legt man sich in seinen Äußerungen große Zurückhaltung auf. Um so wirksamer sind dann solche Feststellungen. Der Adressat kann sie im Kontext der Gepflogenheiten sehr wohl dekodieren und .................. spürt die Ohrfeige um so mehr.