Beiträge von R(h)einwein

    andernfalls wäre nämlich zu offensichtlich, dass es sich hier um religöses sonderrecht,

    Ja sicher, genau deswegen lassen sie das jetzt weg. Aber damit wird ja das ganze Sondergesetz in seinem Zweck völlig unverständlich. Und das nenne ich schon grotesk. Die machen ein Gesetz mit einem bestimmten Zweck und verschweigen diesen Zweck ????????????????????????????????????????? Was soll das? :?: :?: :?:

    Ich mach mal ein Beispiel: da gibt es einen fiktiven Verein, der sich "Freunde aller Hunde" nennt. Dieser dressiert Hunde traditionell und seit Jahrzehnten erfolgreich mit besonders rüden, quälenden Methoden. Was würden die Menschen sagen, wenn dieser Verein durch eine Ausnahmeregelung vom Tierschutzgesetz freigestellt würde, in der es heißt, man müsse nur seine Vereinszugehörigkeit nachweisen, dann dürfe man die besonderen Dressurmethoden anwenden - ohne inhaltliche Begründung? - Würdest Du das nicht grotesk finden?

    Ich lese aus den Zeitungsmeldungen heraus, dass es eigentlich keiner Begründung mehr für eine Knabenbeschneidung bedarf. Das heißt, es darf auch beschnitten werden, wenn die Eltern das Pimmelchen des kleinen ohne Vorhaut schöner finden. Es muss nur kunstgerecht und möglichst schmerzfrei erfolgen. Grotesk, dass jetzt die religiösen Motive keine Rolle mehr spielen sollen, obwohl der ganze Debattenhintergrund seitens der Befürworter von religiösen Argumenten bestimmt wird. Grotesk, dass jetzt auch eine willkürliche Entscheidung der Eltern für die Beschneidung und damit für eine Körperverletzung straffrei bleiben soll.
    Vielleicht schießt die Justizministerin damit auch ein Eigentor: wie kann man eine willkürliche (schwere) Körperverletzung unbegründet freigeben? Das müsste doch jedem Verfassungsrichter auffallen.

    Herr Westerwelle hat schon mit etlichen Einschätzungen in der Vergangenheit schrecklich daneben gelegen. Ich denke auch hier. Wenn er den Eindruck erweckt, er dürfe einen Parlamentsbeschluss in vorauseilendem Gehorsam gegenüber den Repräsentanten religiöser Gemeinschaften präjudizieren, dann könnte er damit Geister rufen, die er nicht mehr los wird und eine weitere Emotionalisierung der Debatte befördern. Der undiplomatischste Diplomat Deutschlands!

    Immerhin räumt er damit die Rechtswidrigkeit der Knabenbeschneidung ein. Der Staat solle "nur" auf die Bestrafung des Delikts verzichten. Komische Rechtsauffassung im Hinblick auf die UN-Kinderrechtskonvention, alles zu tun, um Kinder vor Schaden zu schützen. Aber ein kleiner Fortschritt: Der Vorgang soll nicht mehr bagatellisiert und grundsätzlich legalisiert werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt werden. Vielleicht kriegen wir dieses Ansinnen auch noch aus der Welt zugunsten eines generellen, strafbewehrten Verbotes der Kinderbeschneidung (beider Geschlechter).

    Der deutsche Bundestag ist sich einig: mit dem Volk wird über die Beschneidung von Knaben nicht debattiert. Hier wird auf das parlamentarische Prinzip verzichtet: über eine Sache zu reden, zu beraten, bevor sie entschieden wird. Beim Regieren scheint inzwischen eines zu stören: das Volk, das törichte, das sich der weisen politischen Führung nicht beugen will und trotzdem diskutiert und sogar zu einem anderen Ergebnis neigt als seine Parteien.

    Ich habe Zweifel, dass uns religiöse und andere weltanschauliche Fundamentalkritik in unserem Anliegen weiterbringt. Unsere gemeinsame Spielregel, das Grundgesetz, beruht auf der Anerkennung eines Wertepluralismus: Wie und aus welcher weltanschaulichen Position jemand etwas begründet ist seine persönliche Angelegenheit. Wir müssen uns auf praktisches Handeln und die Regeln hierfür einigen. Wollen wir die Beschneidung von Kindern zulassen oder nicht? Wir sind uns einig: nicht.

    Ich denke, dass in der Psyche von Menschen, die so argumentieren, ganz mächtige Prozesse wirksam sind. Intiationsriten werden eben in der Regel so verinnerlicht, das man ohne einen Nachdenk- und Emanzipationsprozess diese bedingungslos weitergibt. Das macht es so schwierig. Da besteht wohl die große Angst, sich eingestehen zu müssen, dass einem Fürchterliches als Baby widerfahren ist. Und um dieses schmerzhafte Erkenntnis zu vermeiden wird so massiv um sich geschlagen, bis das Feindbild endlich stimmt. Ganz richtig: genau diesen Gefallen darf man dem Rabbi nicht machen. Wir sind nicht seine Feinde, sondern die Freunde der Nachkommen, die unversehrt bleiben sollen.

    Also, dass das Gesetz den Bundestag und den Bundesrat passieren wird, halte ich für sicher. Gauck wird auch unterschreiben. Vor dem BVG sieht die Sache wieder etwas anders aus, aber auch dort ist das Gesetz nicht zwangsläufig zum Scheitern verurteilt. Siehe nur so manchen ehemaligen Verfassungsrichter, der die Beschneidung für rechtens hält.
    Ich hoffe - aber zweifle immer wieder - dass die Proteste in der Bevölkerung mehr werden und auch anhalten. Jedoch dürften zu viele der Meinung sein "Geht mich letztlich nichts an, sollen die Muslime und Juden machen, was sie wollen, ihre Sache"
    Ein einmal beschlossenes Bundesgesetz wieder rückgängig zu machen ist zwar möglich - siehe Meldegesetz - aber nicht unbedingt üblich.
    Meine Hoffnungen ruhen auf dem EuGH für Menschenrechte.


    Ich teile Deine Einschätzung. Beim BVG bin ich mir nicht so sicher, ob die ein solches Gesetz ohne weiteres passieren lassen. Die wollen sich weder in den Augen anderer Verassungsgerichte blamieren noch vom EuGH eines Besseren belehren lassen. Sie werden sich mit den medizinischen Aspekten sehr ausführlich befassen müssen. Und wenn sie - wie jeder vernunftbegabte und urteilsfähige Mensch - zu dem Ergebnis kommen, dass es sich hier um einen klaren Tatbestand der Körperverletzung handelt, dann müssen sie schon aberwitzige Konstruktionen finden, warum diese straffrei bleibt, warum das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Diskriminierungsverbot gegenüber der Religionsfreiheit und dem Elternrecht nachrangig sind. Es gibt auch Verfassungsrichter, die eine Legalisierung kritisch sehen. Wir sollten unsere Strategie verfeinern:

    1. Information, Aufklärung, Meinungsbildung, Hilfe für Betroffene

    2. Bündnisse mit anderen Initiativen gegen die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Kinder prüfen

    3. Prüfen, ob und wie wir dazu beitragen können, den öffentlichen Druck auf die Politik zu verstärken

    4. Prüfen, ob wir Hilfestellungen geben können, um den Rechtsweg zum BVerfG und EuGH zu beschreiten

    Meine große Sorge ist, dass ein einmal beschlossenes Legalisierungsgesetz Jahrzehnte benötigen könnte, um in unserem Sinne novelliert zu werden. Eben weil davon nur ein kleiner Teil der Bevölkerung betroffen ist. Ärgern würde ich mich nämlich, wenn ich mir eingestehen müsste, nicht alle verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um die Legalisierung zu kippen. Es ist nichts frustrierender als mit dem Gefühl zu leben, wir seien zwar im Recht, aber die anderen haben ein gegenteiliges Recht geschaffen.