Wissenschaftlicher Dienst- Aha!
Es wäre mal interessant zu erfahren, nach welchen Gesichtspunkten derartige " Zusammenfassungen" vorgenommen werden. Der Autor scheint Jurist zu sein. Wer wird zu religiösen Standpunkten, wer zu medizinischen befragt?
"...Dem entspricht, dass in der Verwaltungsgerichtsbarkeit klagenden muslimischen Eltern ein
Anspruch gegen die Träger der Sozialhilfe auf Übernahme der Kosten der Zirkumzision und ei-
ner entsprechenden Familienfeier zugesprochen wurde (OVG Lüneburg, NJW 2003, S. 3290)...."
Dieses Urteil ist ja nun schon einige Jahre alt. Seine Erwähnung impliziert, daß es sich um eine "normale Familienfeier" ähnlich einer Taufe handelt. Aber ist es nicht so, daß sich auch innerhalb eines Jahrzehnts die Sozialadäquanz ändern kann? Gerade in diesem Fall, der durch die gesamtgesellschaftliche Diskussion erst bei vielen Menschen ein Gefühl und Bewußtsein dafür geweckt hat, was Beschneidung bedeutet und welche z.T. Schwerwiegenden Folgen daraus resultieren können.
"...
So wird angenommen, dass die Beschneidung die sexuelle Übertragungsgefahr für viele Infekti-
onskrankheiten – namentlich AIDS – verringere, weshalb die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) 2007 die Zirkumzision grundsätzlich empfohlen hat..."
Das ist fachlich falsch.