http://aktuell.evangelisch.de/artikel/4663/g…ation=node/4663
Herr Özdemir scheint unbelehrbar zu sein....
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Herr Özdemir scheint unbelehrbar zu sein....
Selbst wenn es so wäre, daß es keine Studien gäbe, dann wäre doch die einzig richtige Konsequenz ein Verbot. Im Zweifel auf der sicheren Seite.
@ Pallas: Danke!
Wollen wir hoffen, daß sie aufgrund von Sachkenntnis die richtige Position erreichen werden!
Und daß sich endlich einmal die Erkenntnis durchsetzen wird, daß es KEINE Glaubensfrage ist und die deutsche Geschichte und der Antisemitismus keine Rolle spielen DÜRFEN.Einerseits kann ja nur die Konsequenz und Lehre aus der Geschichte sein, daß die körperliche Unversehrtheit ALLER Menschen immer geschützt sein muß, desweiteren sind diese Vergleiche eine Verhöhnung der damaligen Opfer und in anderen Fragen ist der Maßstab ja (richtigerweise!) auch nicht, ob Angehörige irgendwelcher Gruppen unter nationalsozialistischem Terror gelitten haben.Sonst hätte man dies ja beispielsweise auch bei der Frage nah der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften als Argument ins Feld führen können- absurd!
Und was auch immer vergessen wird: Die Erwähnung einzelner Glaubensinhalte und ihr Gebrauch als Argument im rationalen Sinne( etwas anderes kann eine gesamtgesellschaftliche Debatte nicht sein, weil sie eben von Menschen verschiedener Weltanschauungen geführt wird) führen zwangsläufig zu einer Abwertung des GLAUBENS.Der Respekt vor Andersgläubigen kann nur dann Bestand haben, wenn er nicht zum Konkfliktpunkt erklärt wird- von keiner Seite.
"Und auch die Geschlechtskrankheiten treten in den USA wo noch immer
der weitaus überwiegende Teil der sexuell aktiven Männer Beschnitten ist, weit
häufiger auf als in Europa"
Man darf sich auch mal fragen, wieviele Kinder sich durch Geschlechtsverkehr infizieren könnten. Da die Antwort nur: Hoffentlich keine! sein kann, erübrigt sich das Argument von ganz alleine.
Außerdem wird es sich um den gleichen Effekt handeln, den AIDS Medikamente der neueren Generation hervorgerufen haben: Eine trügerische Sicherheit, die zu sorglosem Verhalten und dem Verzicht auf Kondome, die nachweislich den besten Schutz vor Infektion bieten, führt.
Anders ausgedrückt: Schenken Sie Ihren Söhnen Kondome statt sie operieren zu lassen. Das ist schmerzfrei, billiger und effektiver.
Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG kann jedermann, der behauptet, in einem seiner Grundrechte (Art. 1 - 19 GG) oder bestimmter grundrechtsgleicher Rechte (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, Art. 38, Art. 101, Art. 103, Art. 104 GG) durch die öffentliche Gewalt (also durch den Gesetzgeber, durch Regierung/Behörden oder durch die Gerichte) verletzt zu sein, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. Die Möglichkeit, die Kontrolle staatlicher Machtentfaltung durch das höchste deutsche Gericht zu initiieren, liegt damit nicht allein in den Händen staatlicher Organträger, sondern ebenso bei dem in seinen Grundrechten betroffenen Bürger[4].
Die Verfassungsbeschwerde sichert die Grundrechte umfassend gegen jeden Akt staatlicher Gewalt, steht aber nur demjenigen zu, der selbst, gegenwärtig und unmittelbar von einer Rechtsverletzung betroffen ist. Sie ist keine Popularklage für Nicht-Betroffene.
Verfassungsbeschwerde – Wikipedia
Hatte ich mich auch schon mal gefragt....
Aber immer wenn ich denke, ich hätte den Sinn eines juristischen Textes erfaßt, werde ich von irgendjemandem eines Besseren belehrt. Ist z. B. "gegenwärtig" wieder so eine Falle? Wie lange dauert die Gegenwart?
Auf jeden Fall muß das ein direkt Betroffener sein- soviel weiß ich mittlerweile. Der Zentralratsvorsitzende der Muslime hatte sich nämlich dahingehend geäußert, daß man einen jüdischen Arzt finden müsse, weil er sich dabei die besseren Chance ausrechne. Ich schaue mal, ob ich es noch finde......
Im Falle einer Legalisierung könnte es dann ja wohl nur ein Kind sein, das klagt oder sehe ich das falsch? Und für das Kind müßten dann wiederum die Eltern klagen, oder?
.....
Gefunden:
... „Wenn ein solches Verfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, dann eher bei einem jüdischen Arzt.“ Mit dem Zentralrat der Juden ist dieser Plan bisher nicht abgestimmt.Mit solchen Präzedenzfällen hat die muslimische Community Erfahrung. Beim Kopftuchstreit, in dem das Land Baden-Württemberg gegen eine muslimische Lehramtsanwärterin gewann, hatte Fereshta Ludin, Tochter eines früheren afghanischen Botschafters, die Rolle der Musterklägerin auf sich genommen. Sie war im Vorstand der „Muslimischen Jugend Deutschlands“ und arbeitete später an einer muslimischen Schule. Beim Schächten war es der Schlachter Rüstem Altinküpe aus Wetzlar, der mit Unterstützung muslimischer Verbände mehr als zehn Jahre lang prozessierte, bis schließlich im Jahr 2002 das Bundesverfassungsgericht und 2006 das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Schächten ohne Betäubung aus religiösen Gründen zugelassen werden kann...."
Beschneidung: Lobbyarbeit mit Kollateralnutzen - Inland- FAZ
Beschneidung: Neue Fakten, alte Irrtümer - Politik - Tagesspiegel
Sehr ärgerlich finde ich den letzten Absatz:
".....Und dass hier entsprechend nicht ausschließlich das Wohl von Kindern diskutiert wird, macht die baden-württembergische Abgeordnete Birgitt Bender klar, die sich an die Zeiten erinnert, als sich ihre Partei und Fraktion für die gesetzliche Verankerung einer Erziehung ohne Gewalt eingesetzt haben: „So viele Zuschriften haben wir damals nicht bekommen. Man kann schon fragen, warum manche Stellungnahme für die Kinder erst jetzt kommt, da es um Beschneidung geht.“"
Durch diese mantraartige Wiederholung der Frage nach antisemitischen Motiven in dieser Diskussion durch die Medien wird dieser Kreislauf zusätzlich noch befeuert. Gehört das zwingend dazu?! Der Beschneidungsbefürworter liest es und fühlt sich bestätigt: "Oh, ja, warum sollten sie das sonst tun?!" und auch die Gegner empfinden das als Wasser auf ihren Mühlen: "Weil es Verfolgung von Juden gegeben hat, bekommen sie heute Sonderrechte."
Ist es nicht möglich beim Thema zu bleiben?
Die Frage lautet: Dürfen Kinder aus rituellen Gründen beschnitten werden?
Und ich denke, die Antwort ist eindeutig: Nein.
Ich hatte gestern in einem amerikanischen Blog zum ersten Mal davon gehört bzw gelesen...
Ich denke nicht, daß das hier "heimisch" wird und solange nur jeder sich selbst verletzt, wäre mir das( innerhalb gewisser Grenzen) egal. Blutspende finde ich zwar sinnvoller, aber das muß eben jeder selbst entscheiden.
Bei der derzeitigen Debatte geht es ausschließlich um Beschneidung von Jungen. Allerdings habe ich schon mehrere Stellungnahmen von Juristen gelesen, die nun die Gefahr sehen, daß nun alles mögliche vor Gericht geklärt werden muß.
So gräßlich das aussieht, so vergleichsweise harmlos ist es meiner Einschätzung nach-Wie Anna schon schrieb: Am Kopf blutet auch eine kleine Verletzung stark.
Wär nix für mein ästhetisches Empfinden.... Sitzt der Mann im Wohnzimmer und blutet das Sofa voll ![]()
Zitat
Beibehaltung der Vorhaut führt bei einem von drei unbeschnittenen Jungen zu einem Leiden, das medizinische Betreuung erfordert. Dies bedeutet immer einen gewissen Grad an Leiden, und, in seltenen Fällen, den Tod.
Oh, ja- deshalb sollte man auch dringend viele andere Körperteile umgehend nach der Geburt entfernen, denn das, was nicht da ist, kann sich nicht mehr entzünden und man umgeht die Gefahr der Sepsis: Arme, Beine, Augen; Trommelfelle, Zähne,.....
ENTFERNUNG der Vorhaut erfordert in jedem Fall medizinische Versorgung und ein gewisser Grad an Leiden ist immer garantiert. Wieviele tote Säuglinge gab es letztes Jahr durch Zirkumzision in den USA? 117? Das ist ja wohl wirklich NICHT "selten".
Vollkommener Unsinn diese Seite!
Kommt wohl drauf an.... Ein Krankenhausaufenthalt durch starke Nachblutungen wird wohl die Krankenkasse bezahlen. Aber wie das z. B. bei kosmetischen Korrekturen der Narbe aussieht, ist sicher fraglich. Sonstige freiwillige Körpermodifikationen und ihre Korrektur oder Nachbehandlung (z. B. entzündeter Piercingtunnel) sind ja "Privatvergnügen". Ob es natürlich wirklich so abgerechnet wird, halte ich für fraglich.
Die Ärzte werden ellenlange Aufklärungsbögen haben um sich gegen alle Eventualitäten abzusichern. Sofern ihnen kein schuldhaftes Verhalten in Form eines Kunstfehlers nachgewiesen werden kann, sind sie auf der sicheren Seite. Behandlungsfehler übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung.
Keine Ahnung, wie das mit Mohalim ist. Irgendwo habe ich gelesen, daß geplant ist, sie in Berlin auszubilden und irgendwo anders habe ich gelesen, daß sie wie Heilpraktiker behandelt werden sollen. Ob es stimmt, weiß ich nicht.
Das war mehr Zufall, das ich das gefunden habe. Mich hatte aufgrund eines Leserbriefs zu dem Thema ein Amerikaner angeschrieben, der mich bat ihm, ihm einige Passagen zu übersetzen.
"....Und wenn dann der letzte Jude gelernt hat, wie man Kinderrechte respektiert und der letzte Moslem verstanden hat, dass man Tiere nur auf deutsche Art quälen darf, dann werden wir alle wahrscheinlich längst nicht mehr hier sein. Dann sind die christlichen Deutschen wieder unter sich und werden sich Gruselgeschichten erzählen von damals, als in Deutschland noch Juden und Moslems lebten…"
Beschneidung: Das Kölner Urteil « haGalil
Als ob das so interessant wäre, wer was glaubt.....interessiert mich ebensowenig wie die sexuelle Orientierung....
Wo ich dann wohl als Nicht- Angehöriger der drei monotheistischen Religionen sein werde? Was die Christen wohl mit mir machen werden? Bisher fand ich sie ganz nett und das Engagement vieler gegen Beschneidung finde ich toll!
"...Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, kündigte rechtliche Schritte an, sollten sich die im Eckpunktepapier vorgesehenen Regelungen durchsetzen: "Sollte ein solches Gesetz verabschiedet werden, werden wir zusammen mit anderen Organisationen das Bundesverfassungsgericht anrufen", kündigte er gegenüber der Zeitung an. "Dass unser Staat jüdischen und muslimischen Beschneidern, also in der Regel medizinischen Laien, gestattet, Säuglingen an den Genitalien herumzuschneiden, ist skandalös", sagte der Strafrechtler Holm Putzke...."
Das wurde bislang ja auch schon immer in Hinterzimmern und im Urlaub gemacht (s. Fall Ali Utlu). Wer sein Kind ernsthaft keinem Risiko aussetzen will, kann ihm auch in einem anderen europäischen Krankenhaus die Vorhaut amputieren lassen.
Zumindest wäre damit sichergestellt, daß das Risiko nicht das allgemeine Risiko bei Operationen durch Fachpersonal übersteigt, die ja auch im Falle einer Legalisierung weiterhin existent wären. Und hinzu kommen natürlich noch die Risiken dieses speziellen Eingriffs.
Ich gehe auch mal davon aus, daß Menschen, die sich durch ein Verbot nicht abschrecken ließen, auch durch Dialoge nicht zu erreichen sind- wertneutral ausgedrückt: Kindswohl und Gesetzgebung sind ihnen weniger wichtig als andere Dinge.
Daß die Gesetzgebung hier das richtige Signal setzen würde, denke ich auch.
Auch Lotusfüße gibt es in China nicht mehr- nach dem staatlichen Verbot (das zwar nicht das Kindswohl im Auge hatte, sondern die Arbeitskraft der Frauen), wandelte sich im Laufe der Zeit auch das gesellschaftliche Bewußtsein.
Außerdem wird immer vergessen, daß durch eine solche Gesetzgebung auch diejenigen geschützt würden, die das Ritual nur durch gesellschaftlichen Druck durchführen. Sie könnten auf die Strafbarkeit verweisen.
So werden genau jene durch Gesetze geschützt, denen Gesetze egal sind.
"...Immer jedoch beginnt irgendwo eine neue Verfolgung, in der die Aufgabe des Bundeszeichens nur als Verrat am Höchsten des Lebensschutzes empfunden werden kann. Deshalb steht man zusammen. Wird man diese Einheit aufkündigen, wenn nicht-jüdische Scharfmacher ihr Vorgehen gegen die Beschneidung nur als weitere Verfolgung anlegen?...."
Beschneidung im Judentum: Symbolhandlung gegen das Kindesopfer - Gunnar Heinsohn - eigentümlich frei
Aha- jetzt versuchen sich sogar Nicht- Angehörige des Judentums in dieser Disziplin!
Noch einmal für alle zum Mitschreiben: Es geht um Kinder, nicht um Religion! Die kommt da wirklich nur sehr marginal vor.
Ist das so schwer zu verstehen? Oder fehlt dann die Diskussionsgrundlage?
Wieder so ein Fall von verfehlter Diskussionsgrundlage!
Es geht doch nicht darum, irgendwen zu kriminalisieren. Es geht darum, Kinder zu schützen.
Beschneidung ist nichts, was zwangsläufig passiert. Jederzeit können sich die Eltern dafür oder dagegen entscheiden.
Und wenn es nun verboten wäre, dann könnte man sich an das Gesetz halten oder eben nicht.
Wie bei allem anderen auch. Und mit der gleichen Begründung könnte man auch davon absehen, Ladendiebstahl unter Strafe zu stellen, denn damit werden alle Ladendiebe kriminalisiert.
Und man darf sich auch mal fragen, was für " fatale Folgen" daraus erwachsen würden.
Ein Teil der Menschen würde auf die Beschneidung verzichten und möglicherweise ein anderer nicht, der das dann im Hinterzimmer durchführen läßt.Bei letzteren darf bezweifelt werden, daß sie am Kindswohl interessiert sind- alles wie bisher, oder?
"...entweder sie ziehen vor Gericht, praktizieren zivilen Ungehorsam oder wandern in einen der Nachbarstaaten aus....."
Ja, gähn!, kennen wir schon die Argumente.....
Schade ist allerdings, daß Bloomberg Jude ist und New York nicht in Deutschland liegt.
Da wird das mit dem Antisemitismusvorwurf schwierig und ein Verweis auf die deutsche Geschichte läuft auch ins Leere. Was nun?
Also entweder muß man Bloomberg jetzt etwas pathologisches unterstellen( so in der Art wie " Projektion seines Selbsthasses auf die anderen) oder eine generalisierte Opferrolle einnehmen:" WIR werden überall und zu allen Zeiten verfolgt". Denkbar wäre ebenfalls einen globalen Angriff auf die Religion zu vermuten- quasi eine internationale Verschwörung der Vulgärrationalisten.
Man darf gespannt sein.
Und sich noch einmal an Godwin's law erinnern:
Zitat“As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.”
Mike Godwin