Beiträge von delphi

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    Entschuldigung, ich habe eine Frage vergessen, zu beantworten:

    Die nie vorhandene Zulassung geht aus der Fach- und Gebrauchsinformation für EMLA und dem Arzneimittelrecht hervor.

    Unter 4.1 einer Fach- und Gebrauchsinformation stehen die Indikationen.

    Da stand die Neugeborenenbeschneidung in Deutschland niemals drin.

    Eine gesonderte Stellungnahme dazu braucht es nicht.

    :thumbup: Da stand die Neugeborenenbeschneidung in Deutschland niemals drin. ?(

    ;) Eine gesonderte Stellungnahme dazu braucht es nicht. ;)


    Post vom 8| 28. Juli 2013, 8| 14:18 :

    Und daß der eigentlich nie als Indikationserweiterung gemeint gewesen sei. Da eine Pharmafirma für eine Indikationserweiterung einen eigenen Zulassungsantrag stellen muß, nehme ich mal an, dieser argumentative Spagat "War nie zugelassen" und "Wird jetzt off label use" hat seine Ursache darin, daß eben so ein eigenes Zulassungverfahren nie stattgefunden hat.

    "Nehme ich mal an" - :?: :!:


    Bekanntlich stellte in den alten Fachinformationen zur Anwendung der EMLA-Creme der Hinweis "Die Anwendung bei Zirkumzisionen hat sich als unbedenklich erwiesen" eine (versteckte) Indikationserweiterung dar. Seitdem der Hersteller diesen Unbedenklichkeitshinweis streichen musste, ist die Anwendung von Emla bei Zirkumzisionen ein Off-Label-Use. Das gilt für Deutschland.

    :thumbup: Jetzt passt es :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:


    :whistling: Danke :rolleyes: verstanden :whistling:

    Montag, 12. August 2013, 21:13 Artikelauszug von Wakankar

    Zitat von wakankar

    Es gibt keine Anästhesie mehr für die Neugeborenenzirkumzision außer der Narkose

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die Indikation der Betäubungssalbe EMLA für dieNeugeborenenbeschneidung widerrufen.

    Die Fach- und Gebrauchsinformation wurde am 19.7.2013, eingestellt in der Datenbank http://www.pharmnet-bund.de am 22.7.2013) geändert.


    haben nicht 19.7.2012 gemeint, sondern 2013, hatten wir beim ersten suchen entdeckt, oben im ersten Beitrag. :thumbup:

    Meinen Briefwechsel und meine Recherchen zu EMLA habe ich übrigens drei Journalisten zur Verfügung gestellt.

    Herr Schulte vom Drach von der Süddeutschen und Frau vom Lehn haben dazu bei Prof. Graf vom Jüdischen Krankenhaus Berlin und beim BfArM recherchiert. Das war am 12. August 2013 bzw. wenige Tage danach. Die Ergebnisse ihrer Recherchen haben Sie an mich weitergeleitet. Sie beinhalteten die nie vorhandene Zulassung für EMLA, die mit der Änderung der Fach- und Gebrauchsinformation am 22. Juli 2013 und der Entfernung des Unbedenklichkeitshinweises komplettiert wurde. Dazu haben beide Journalisten veröffentlicht.

    Der dritte Journalist hat meines Wissens mindestens einen Monat später auch einmal einen Termin im BfArM gehabt, vermutlich dieselben Antworten bekommen und -- ebenfalls meines Wissens -- nie in der Sache publiziert.

    Drei Journalisten, puh, dann müssen wir noch mal richtig nachlesen, wir haben es nicht entdeckt, diese "scheinbar kleine" Nachricht von Dir, dass Emla Creme gar keine Zulassung für die Zirkumzision hatte.Nochmals Danke dafür ;) Auch schon vor dem 19.Juli 2012 nicht!!! Hätte das nicht ein ganz anderes Licht auf die Diskussion geworfen?? und die Berichterstattung insgesamt!! Du schreibst:"Die Ergebnisse ihrer Recherchen haben Sie an mich weitergeleitet. Sie beinhalteten die nie vorhandene Zulassung für EMLA" poste uns doch bitte einmal wo wir das in den Zeitungsberichten finden können. Danke!! :)

    Mein Mann ist Anästhesist, kommt aus dem arabischen Raum. Er und Kollegen arbeiten seit vielen Jahren mit Emla in der Kinderpraxis. Er rief mich soeben an und bat mich den Brief von Dr. Horn runterzuladen. Vor einigen Tagen war der eingestellt und plötzlich wieder verschwunden. Also Danke Wakaknar. Nicht nur mein Mann und Kollegen sondern ich interessiere mich als Autorin auch für das Thema Emla und Neugeborenenbeschneidung.

    Dr. Horn beschreibt März13 die Absicht, die Altersgrenze so festzulegen, dass die Anwendung von Emla Creme bei der Beschneidung männlicher Neugeborener nicht mehr in den unter Abschnitt 4.1 der Fachinformation aufgeführten Indikationen eingeschlossen ist. Dann kommt der entscheidende Satz:“Somit würde dann die Anwendung von Emla Creme bei der Beschneidung männlicher Neugeborener einen „off-label use“darstellen. Schreibt von Drach auch so „Nun ist die Anwendung der Creme bei der Beschneidung Neugeborener definitiv ein sogenannter Off-Label_Use, eine nicht zugelassene Anwendung." Nun???

    Am 12.August 2013 schreibst Du, Wakanka folgende Botschaft in dieses Forum:“Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die Indikation der Betäubungssalbe EMLA für die Neugeborenenbeschneidung widerrufen.“ Die Indikation für die Neugeborenenbeschneidung ist also weg!!! Da folgte eine echte Welle, eine Freude Welle in den Foren und Kommentaren. Wir fanden das auch gut und dachten da tut sich was. AstraZeneca hat der Emla Creme die Zulassung für die Zirkumzision entzogen, super! „Der Emla-Salbe hat das BfArM auf europäischen Druck hin die Zulassung für die Anwendung bei der Beschneidung
    entzogen“- 26.8.13,B-Forum. Die Zeitungsberichte waren auch in Aufbruchstimmung, da tut sich was!!! Und Brigitta von Lehn schreibt den starken Satz “Emla ist nicht mehr für die Neugeborenenbeschneidung indiziert.“ Auch super, ähnlich wie Du das auch geschrieben hast!!!!

    Vor einigen Tagen hat ein guter Freund meines Mannes, auch Arzt, an dieser Stelle hier im Forum einen Brief gelesen, den er total nicht einordnen konnte und dann verschwand der auch wieder, der Brief von Dr. Horn war auch dabei. Du hast gestern 18.2.14 um 21:14 Uhr einen langen post eingestellt, der gibt davon „etwas“ wieder. Du schreibst (s.18.2.14) - oben, „die nie vorhandene Zulassung ist nur ein kleiner Teil des Skandals“ […] Warum stand das nicht in den Zeitungsberichten? Skandal!!! Zulassung war nie vorhanden!!! Das wäre ein Boulevard gewesen! Stattdessen gab es ein „Verwirr mich bitte“-sechs Gänge Menü!!!

    Während ich das hier runterrattere sendet eine Freundin diesen Post vom 21.Oktober 2013, auch hier aus dem Forum: „Inzwischen stellte sich heraus, dass EMLA niemals die Zulassung für diesen Eingriff hatte und zudem völlig wirkungslos ist. Siehe auch den Bericht in der FAS vom 25.08.2013“ Hier wird signifikant die Verwirrung der Propagierung „Emla-Zulassung-weg-Creme“ für die Neugeborenenbeschneidung. Der User verweisst auf den Bericht, oben zitiert:“Emla ist nicht mehr für die Neugeborenenbeschneidung indiziert.“ Also auch nicht ganz ...., die Quelle sagt:“...nicht mehr indiziert...“. Aber egal,das ist das erste Mal, das wir öffentlich gefunden haben, dass Emla Creme niemals die Zulassung für die Neugeborenenbeschneidung hatte. Hast Du, Wakanka, eine Quelle vor oder nach dem 12. August 2013, als Du den Indikationsentzug hier publiziert hast zur Hand, aus der hervorgeht, das veröffentlicht wurde, dass Emla nie eine Zulassung für die Neugeborenenbeschneidung in Deutschland hatte? Wäre echt freundlich, wenn Du uns die hier posten könntest. Wir wollen das verstehen :thumbup:



    Bereits am 25. August 2013 hat Birgitta vom Lehn in der FAS und noch davor am 19. August 2013 Markus Schulte vom Drach zur Änderung der Fach- und Gebrauchsinformation von EMLA auf sz-Online veröffentlicht (http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschn…ung-1.1747655): „Doch das Mittel, das bei Neugeborenen angewendet wird, ist dafür gar nicht zugelassen.“

    Eine klare Aussage zur nie vorhandenen Indikation zu erhalten, hat allerdings einen umfangreichen Schriftwechsel mit dem BfArM erfordert. Dieses bestätigte letztlich noch früher, nämlich bereits am 9. März 2013 (Brief hier angefügt) die nicht bestehende Zulassung für EMLA für die Neugeborenenbeschneidung.

    Der bloße Umstand einer fehlenden Zulassung von EMLA für die Neugeborenenbeschneidung war für einen arzneimittelrechtlich versierten Juristen von Anfang an ersichtlich. Indikationen eines Medikamentes werden in Abschnitt 4.1 der Fach- und Gebrauchsinformation aufgeführt. Dort war die Neugeborenenbeschneidung nie gelistet. Durch den Unbedenklichkeitszusatz in Kapitel 4.4 sind es Hersteller und BfArM aber über zehn Jahre gelungen, diese fehlende Indikation zu verschleiern. Die Klarstellung des BfArM erfolgte am 9. März 2013 (siehe Anlage). Die Berichtigung der Fach- und Gebrauchsinformation am 22. Juli 2013.