Es muss ein nächster Schritt erfolgen. In den Nachrichten hieß es es würden schon Vorbereitungen dazu laufen.
Das ist nicht so einfach, aber es kann jeder was tun:
Das BVerfG anrufen kann leider nicht jeder.
Bis die Kinder volljährig sind, ist es verjährt (strafrechtlich, zivilrechtlich und ich glaube auch verfassungsrechtlich). Bis dahin haben die Ausübenden die Personensorge, sind also die einzigen, die klagen KÖNNTEN.
Bei der abstrakten Normenkontrollklage, die auch noch in Frage käme, sind die Bundesregierung, die Länder oder 25 % der MdB klagebefugt. Man könnte also entweder darauf hinwirken, mehr MdB ins Boot zu kriegen oder eine der Länderregierungen (das wird nicht stattfinden). Bleiben nur die MdB.
Es gibt jetzt also nur noch zwei Linien zwischen diesem Gesetz und seiner Gültigkeit, das sind Gauck und mehr MdB, als sich heute bekannt haben. Beides wird schwierig, muss aber versucht werden.
Sobald es in Kraft ist, also diese zwei Linien nicht gehalten haben, muss man darauf hinwirken und bitte verbreiten, dass das mutige Staatsanwälte und Richter anklagen sollen nach Anzeige. Sobald sie nämlich dieses - n.m.M. offenkundig verfassungswidrige - Gesetz anwenden müssten, können sie eine konkrete Normenkontrolle anstreben.
Bitte weiterverbreiten:
1. Gauck anschreiben
2. MdB anschreiben
3. So viele wie möglich Juristen auf die Problematik aufmerksam machen und um Weiterverbreitung in ihren Reihen bitten. Juristen dürfen das nicht als harmlosen Eingriff abtun können, dazu braucht es die klaren Darstellungen von Betroffenen, denen so Unrecht widerfährt!