Beiträge von Cleopatra
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Giordano Bruno Stiftung
Die gbs präsentiert britischen Film „It’s a boy!“ erstmals in DeutschlandZitat„Es soll niemand behaupten können, nicht gewusst zu haben, worüber er entscheidet“, meint gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon.
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Scheindebatte und Mitwirkung zur Menschenrechtsverletzung an Kindern. Hört endlich die Betroffenen an und nehmt Rücksicht auf die Integrität des Kindes.
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BMJ - Startseite - Erste Debatte zur Regelung der Beschneidung im Bundestag
Auf Phoenix - Am kommenden Donnerstag 22.11.201209:00 - Deutscher Bundestag mit dem Haushalt 2013 Etats Wirtschaft und Technologie, Arbeit und Soziales, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Debatte über Beschneidung, Bildung und Forschung Berlin
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Haben wir da einen Bild,- bzw. Tonmitschnitt am 26.11?
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Zitat
Man könnte sich polemisch begnügen mit dem Zitat des englischen Forschers Freeman: "Soweit bekannt haben nur Antiochus IV Epiphanes, Hadrian, Stalin und Hitler die rituelle Knaben-Beschneidung gesetzlich verboten. Ist dies die Gesellschaft, in der sich heutige Beschneidungsgegner zu Hause fühlen wollen?" Im zweiten Jahrhundert vor und nach Christus sollten damit Juden der Fremdherrschaft unterworfen werden; im 20. Jahrhundert mündete Judenhass in den Holocaust.
Schlecht recherchiert. Beziehungsweise, garnicht. Reinste Pseudopolemik. Doch damit hat ja Arthur Kreuzer inzwischen Erfahrung
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Ich weiss nur, dass in ultraothodoxen Kreisen die toten Säuglinge noch vor der Beerdigung beschnitten werden. In Frau Dr. Antje Deusels Buch, ist zum Beispiel von der Möglichkeit einer Beschneidung missgebildeter Genitalien die Rede - oder wie man Bluter beschneiden kann. Von Behinderten meine ich nichts gelesen zu haben - und ich kenne auch sonst keine Stellen. Werd das mal recherchieren, gute Idee Ava.
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Am Ende der Mannswerdung, ist das Kind, immer noch ein Kind.
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Die internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM und der United Nations Global Compact haben klare Vorstellungen von Menschenrechten.
Der internationale Pakt über bürgerliche und zivile Rechte
Der am 23.03.1976 geschlossene Zivilpakt garantiert die sogenannten Rechte der ersten Generation. Darunter fallen das Recht auf Leben, das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit, das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf Teilnahme an allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen sowie ein Diskriminierungsverbot aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Sprache.
Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) vom 20.11.1989 legt Standards zum weltweiten Schutz von Kindern fest. Sie ist die UN-Konvention mit der weltweit höchsten Akzeptanz , bis auf Somalia und die USA hatten bis 2008 alle Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Dies bedeutet jedoch kein Ende der weltweiten Kinderrechtsverletzungen.
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Definition von Freiheit der Religionsausübung
In Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistet das Grundgesetz das Recht auf ungestörte Religionsausübung.
Aus dem in Art. 4 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Gebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kirchen und Bekenntnisse hat das Bundesverfassungsgericht gefolgert, dass zu der Freiheit der Religionsausübung auch die Freiheit, eine (z.B. auch atheistische) Weltanschauung auszuüben, gehört. Geschützt sind also nicht nur die traditionelle (häusliche und öffentliche) Manifestation der Glaubensinhalte, z.B. durch Gottesdienste, Symbole und Riten, Gebete, Prozessionen, Glockengeläut und kirchliche Sammlungen, sondern auch freireligiöse und atheistische Feiern (vgl. BVerfGE 24, 236 (245 f.).
Eine Grenze der Religionsausübung ist dort erreicht, wo diese eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt. Das Läuten von Kirchenglocken muss daher ggf. nicht hingenommen werden.
Störung öffentlicher Ordnung
2.2 Öffentliche Ordnung
In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (u.a. EuGH, 14.03.2000 - C 54/99) umfasst der Begriff der öffentlichen Ordnung den Schutz vor einer tatsächlichen und hinreichend erheblichen Gefahr, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, wie z.B.
die menschliche Würde, den Schutz von Minderjährigen und hilfsbedürftigen Erwachsenen sowie den Tierschutz.
Die Auslegung des Begriffs der öffentlichen Ordnung obliegt dabei nicht den einzelnen Mitgliedstaaten, d.h. es kann nicht von der in Deutschland anerkannten Auslegung des Begriffs ausgegangen werden. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (so u.a. EuGH 14.10.2004 - C 36/02) ist der Begriff Teil des Gemeinschaftsrechts und insbesondere, wenn er eine Ausnahme von der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen soll, eng zu verstehen.
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Das erste was das Kind erfährt, ist Vertrauensbruch. Ein Willkommensgeschenk sozusagen.
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Ist doch nur ein Stück Haut!
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Ja wie, wurden die Kommentare auf Facebook etwa gelöscht?

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Zitat
Stefan Joel HIhr scheint unseren Standpunkt, nicht zu verstehen. Also hier noch mal zum Mitschreiben: Jeder, der sich gegen die Brit Mila wendet, aus welchen Gründen auch immer, ist ein Antisemit.
Musste schmunzeln, wie viel Unkenntnis dabei aus den eigenen Reihen stammt. Die Brit Mila befürworten, aber die eigene Grundlage auf welche sich diese bezieht nicht kennen. Seit der Antike wird die Brit Mila kritisch diskutiert, auf nahezu allen Kontinenten. Auch innerislamisch und innerjüdisch gibt es kritische Stimmen. Daher erscheinen diese extremistischen Befürworter-Kommentare umso amüsanter.

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Deshalb sollte man die Posts nach dem Namen des Artikels benennen. Dann findet man sie auch wieder. Suchfunktion genutzt, nichts gefunden.

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