Beiträge von Sokrates

    Also alles in allem scheint mir das eine sehr radikale, extrem beschneidungsfreudige Auslegung des 1631 BGB zu sein, nach der der 1631 BGB der Beschneidung den Status einer vorsätzlichen Körperverletzung abspricht.


    1631 BGB besagt nur, dass Beschneidungen unter gewissen Umständen und unter Einwilligung der Sorgeberechtigen straffrei sind.

    Wenn man die Argumentation dieses Richters folgt,dann wäre auch eine Beschneidung, die derart verputscht wird, dass sie zum Tod des Kindes führt, keine strafbare Handlung. Höchstens der Tod wäre dann eine fahrlässige Tötung.

    Mit "der Mann" meinst du vermutlich den Richter?
    Der hat sich am §1631d BGB orientiert.


    Der Fall ist ein Zeugnis dafür, dass der 1631d BGB zu einer Trivialisierung der Beschneidung von Kindern im Justizsystem geführt hat - selbst wenn die Beschneidung zu lebensbedrohlichen Folgen führte.

    Das ist aber keine Entschuldigung für die Argumentation des Richters - es ist eine Erklärung. Denn auch unter Berücksichtigung des 1631d BGB ist ein Richter nicht gezwungen, einer vorsätzlichen Beschneidung jedwede Schädigungsabsicht ansprechen, zumal es hier um eine Beschneidung handelt, die zu lebensbedrohlichen Komplikationen führte - also nicht nach Regeln der ärztlichen Kunst. Du hast es selbst gesagt - der 1631d BGB dürfte hier keine Rolle spielen. Er hätte hier einfach ignoriert werden können.


    In den meisten Fälle schließen sich die Richter der Argumentation der Anklage der Staatsanwälte an, wenn auch nicht das Strafmaß. Nur eine Minderheit der Verfahren endet mit einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwältin hat auch trotz des 1631 BGB auf vorsätzliche Körperverletzung plädiert, sonst hätte es keine Anklage gegeben. Mir liegt die Anklageschrift nicht vor, aber ich nehme mal an, dass die Staatsanwältin den 1631 BGB darin erwähnt hat und argumentiert, warum er hier nicht greift. Der Richter hätte sich dieser Argumentation anschließen können.

    Was bringt denn das "ergebnisoffene" Aufklärungsgespräch im Fall der sog. "Abtreibung" zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit des noch nicht geborenen Kindes? Nüscht!

    Naja. Es wäre zumindest mal ein Schritt in die richtige Richtung! Und eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo! Oder etwa nicht.

    Aber das wird bei den gegenwärtigen politischen Verhältnissen nicht umgesetzt werden.

    Die FDP-Bayern ist nun politisch relativ schwach. Die sind nicht mal im Landtag vertreten.
    Und ich glaube auch nicht, dass dieser Vorstoß bei der Bundesführung der FDP auf großes Interesse stößt.

    "Shit happens - aber Genitalverstümmelung muss weitergehen!"

    Und die Medien - am liebsten gar nicht darüber berichten, aber wenn - dann verständnisvoll und auf keinen Fall in Frage stellend *Brech*

    Wie dem auch sei: Dieses Urteil ist einfach nur katastrophal. Ich kann mich keinen Fall in jüngerer Zeit erinnern, in der ein Gericht eine derart sanftes Urteil gefällt hätte. Wirklich nicht. Der Mann hat ja schon quasi bei Verhandlungsbeginn seine Voreingenommenheit klar gestellt, dass er die Beschneidung für total harmlos hält.

    Die Staatsanwältin war wohl offenbar auch nicht leidenschaftlich bei der Sache - sonst hätte sie auf ein Urteil bestanden und ggf. dann Berufung eingelegt.

    Aber bei religiösen Beschneidungen sehe ich das Problem seitens der Mitglieder der Religionsgemeinschaft, die dieses Ritual übernehmen, praktizieren und nicht hinterfragen. Man müsste daher hier ansetzen, wenn man eine Veränderung herbeiführen will, und zeigen sich dann psychologische und vor allem soziologische Fragestellungen. Aber wie kann man denn ganze Religionsgemeinschaften von der Nicht-Notwendigkeit überzeugen?


    Damit habe ich mich jetzt gar nicht befassen wollen.


    Es geht es in diesem Fall darum, dass der Richter die Beschneidung offenbar für einen Witz hält. Dabei handelt es sich hier nicht um eine gewöhnliche Beschneidung. Denn der Eingriff war mit lebensbedrohlichen Komplikationen verbunden.

    Der Junge lag im Koma und musste reanimiert werden. Er hätte sterben können - wegen eines komplett unnötigen Eingriffs.

    Und der Richter stellt das Verfahren ein gegen einen lächerlichen Betrag - und der Staatsanwalt lässt sich auf dieses Angebot auch noch ein.

    Und mal ganz ehrlich: Ich vermute: Selbst in islamischen Ländern wäre ein Arzt, der so behandelt, härter bestraft worden.

    Diese Entscheidung in Bonn ist wirklich menschenverachtend. Ich weiß nicht, ob im Forum schon darüber berichtet wurde.
    Ein Bonner Amtsrichter hat ein Verfahren gegen einen syrischen Arzt für eine Zahlung von 3000 Euro eingestellt, der durch eine unnötige Beschneidung ein Kind in Lebensgefahr brachte.

    Damit wird die Beschneidung eines Kindes - selbst wenn sie zu lebensbedrohlichen Folgen führt - zur Bagatelle erklärt.

    Der Amtsrichter, der die Verhandlung leitete, machte schon vor Beginn klar, dass ein voreingenommen ist und die Beschneidung für komplett harmlos hält:

    Dieser Fall, so der Amtsrichter gleich zu Prozessbeginn, bewege sich „in rechtlich durchaus kompliziertem Fahrwasser“. Denn der angeklagte Beschneider habe ja im Auftrag und mit Einwilligung der Eltern gehandelt, weil ihre Kinder sonst – nach dem 6. Lebensmonat – aus der Religionsgemeinschaft ausgeschlossen würden. Schließlich auch sei eine Beschneidung bei Jungen gesetzlich erlaubt. Zwar sei es keine Heilbehandlung im klassischen Sinn, so der Richter weiter, aber eine andere, vom Gesetz gedeckte Handlung. Jedenfalls gebe es, anders als bei anderen Körperverletzungsvorwürfen, in diesem Fall keinen erkennbaren Schädigungsvorsatz. Weder mit dem Narkosegift, noch dem Skalpell sollte dem Kind ein körperlicher Schaden zugefügt werden.

    Wer solche wahnwitzigen Aussagen tätigt, dass eine vorsätzliche Beschneidung keine Schädigungsabsicht bedeuten soll, dem kann man durchaus attestieren, dass er die Beschneidung von Kindern sehr wohlgesonnen ist. Durch diese Argumentation wird die Beschneidung selbst praktisch zu einer Nicht-Körperverletzung erklärt, entgegen sämtlicher voriger Rechtssprechung. Das Koma wäre dieser Argumentation folgend dann eine nicht-beabsichtigte Folge und damit eine fahrlässige Körperverletzung.


    Auf Vorschlag des Amtsrichters und mit Einwilligung der Staatsanwältin wurde der Fall gegen eine Geldauflage von 3000 Euro eingestellt; die Summe muss der 40-Jährige an den Verein „Ärzte ohne Grenzen“ zahlen. Das Verfahren gegen die mittlerweile geschiedene Ehefrau wurde auf Kosten der Landeskasse eingestellt.

    Und die Staatsanwältin lässt sich dann noch auf dieses unmoralische Angebot ein.

    (Die Aussage, man werde ab dem 6. Lebensmonat aus der Religionsgemeinschaft ausgeschlossen, ist Schwachsinn, sofern es sich bei den Eltern des Kindes Muslime handelt. Es gibt kein Alter im Islam, ab dem die Beschneidung stattfinden muss. Außerdem wird niemand aus dem Islam wegen fehlender Beschneidung ausgeschlossen.)


    Weiß jemand den Namen des Richters? Im Bericht der Rundschau wird er nicht genannt.

    An und an hat er auch Entzündungen. Der Arzt meinte, es sei schnelles Handeln angesagt, weil eine Nekrose der betroffenen Hautteile nicht ausgeschlossen werden könne. Das sehe er erst bei der Beschneidung.

    Das mit der Nekrose halte für sehr, sehr merkwürdig. Wie soll denn das möglich sein!? Eine Nekrose passiert nicht einfach so. Eine Nekrose bedeutet das Absterben von Gewebe verursacht durch die Abkoppelung von der Nährstoff und Sauerstoffzufuhr.
    Wieso soll eine Enge der Vorhaut dazu führen, dass Gewebe einfach so abstirbt!

    Wieso sollte eine Phimose – also eine Vorhaut, die so eng ist, dass sie ein Zurückschieben verhindern – denn auf einmal eine Nekrose verursachen?

    Wenn überhaupt kann eine Nekrose eine Folge einer nicht gelösten Paraphimose sein. Die liegt bei deinem Sohn nicht vor.


    Noch eine Frage:

    Hat der Arzt angemerkt, dass es diese Phimose mit Narbenbildung in Verbindung steht? Oder ist Narbengewebe entlang der Vorhaut zu sehen?

    Eine "Zeitgemäße Behandlungen von Peniserkrankungen" ist das im doppelten Sinne nicht.

    Es ging hier überhaupt nicht um eine Penis- sondern um eine Blasenerkrankung.
    Ich verschiebe das daher in den Ärzte-Pranger.

    Ich denke nicht, dass das zum Ärztepranger passt. Ich dachte, dieser sei als Warnung vor Ärzten bestimmt.
    Es wird doch gar keine Klinik oder Arzt, der für diese Diagnose verantwortlich ist, namentlich genannt!

    Die Autoren des Artikels trifft keine Schuld! Sie haben die Beschneidung ja nicht selbst vorgenommen! Die Beschneidung fand in einer anderen Klinik statt.

    Der Artikel ist schon 10 Jahre alt. Ich finde es auch angesichts des Alters ausgesprochen positiv, dass darauf verwiesen wird, dass die sog. "Ballonierung" der Vorhaut bei der Miktion eben harmlos ist.

    Ich muss anmerken, dass ich es bereue, dass ich meinen Kommentar habe löschen hatte. Ich hatte nämlich geschrieben – ohne Zugang zum ganzen Artikel zu haben – dass der Junge vermutlich eine normale physiologische Phimose hatte, die nicht ursächlich mit dem Harnverhalt in Verbindung steht.

    Offenbar lag ich mit meiner Vermutung sehr richtig.

    Wie kann man so einen Aufwand betreiben - und dann nicht einmal die grundlegenden Kriterien des Krankheitsbildes einbeziehen?
    "Phimose" soll nach denen einfach sein, wenn die Penisvorhaut mit 3 Jahren nicht voll beweglich - also das Kind noch nicht voll "sexualverkehrfertig" entwickelt ist?
    Das widerspricht allen vorliegenden wissenschaftlichen Daten und ist medizinethisch eh unter aller Sau.
    Ok, die Ergebnisse gehen immerhin schon in die richtige Richtung...

    Das sind sie wieder – die falschen Daten von Douglas Gairdner aus den Jahr 1949.

    Es handelt sich bei diesem Artikel um einen Nachrichtenartikel, der eine Chocrane-Review eines chilenischen Autorenkollektivs kurz zusammenfasst.


    Mir liegt die gesamte Review nicht vor (man muss dafür bezahlen).

    In einer Zusammenfassung der Review finden sich diese Prozentangaben von Gairdner auch (kann es sein, dass der deutsche Autor des Nachrichtenartikels davon abgeschrieben hat!?)

    Allerdings ist die Zusammenfassung, immer noch differenzierter als der Text bei "Uro-News": So wird auf dieser Seite zumindest angemerkt, dass es eine physiologische (natürliche) Phimose und eine pathologische Phimose (verursacht durch Vernarbungen) gibt. Auch wenn diese Zusammenfassung Gairdners falsche 3-Jahres-Prozentangabe zitiert (natürlich ohne Quellenangabe!), werden diese zumindest nicht als "Altersgrenze" aufgeführt.


    Zitat von Zusammenfassung:

    Phimosis is a condition where the skin protecting the head of the penis (foreskin) cannot be fully drawn back (retracted). Phimosis is normal at birth and often self‐corrects without treatment. This is known as congenital or physiological phimosis. Phimosis can also be caused by scarring of the foreskin, a condition called pathological phimosis. It can be difficult to distinguish between the two types. One in ten three‐year‐old boys and one in 100 16‐year‐old boys have phimosis.


    Es geht aus dem Text nicht hervor, ob die Prozentangabe ("One in ten three‐year‐old boys and one in 100 16‐year‐old boys have phimosis") sich auf die physiologische oder pathologische Phimose beziehen. Diese Daten wären aber in beiden Fällen falsch.

    Gairdner hat damals die physiologische! Entwicklung der Vorhaut untersucht. Zur Häufigkeit von narbigen (pathologischen) Phimosen hat er keine Daten geliefert. Laut Gairdner hätten 90% der Jungen im Alter von 3 Jahren bereits eine komplett zurückziehbare Vorhaut. Gairdners Daten sind, wie schon gesagt, komplett veraltet.

    Gairdner hat auf Grundlage seiner – falschen – Werte allerdings den fatalen Schluss gezogen, dass nach dem 3. Lebensjahr Jungen mit diesem physiologischen Zustand plötzlich als krank anzusehen seien und medizinisch "behandelt" werden müssen. Darauf beruhen auch alle diese willkürlichen "Altersgrenzen".

    Vorallem würde dieser Ombudsmann den Kassen echt Geld sparen. Man bekommt als Eltern nicht umsonst schon mal gerne den Rat zu dem Kinderarzt mit dem türkischen/arabischen Namen zu gehen. Die diagnostizierten schon so, daß es passt...


    Interessante Theorie:

    Was beachtet werden sollte. Die endgültige Diagnose und Indikation stellt aber nachwievor der Chirurg (also Urologe, Kinderchirurg) und nicht der Kinderarzt. Das darf man nicht vergessen.

    Soweit mir bekannt ist, bedarf es keine Überweisung durch einen Hausarzt oder Kinderarzt, um einen Facharzt aufzusuchen.

    Dieser Beitrag stellt die Rolle der weiblichen Beschneidung im islamischen Recht komplett falsch dar, und suggeriert ferner fälschlicherweise, dass der Koran die einzige Rechtsquelle des Islams bzw. des islamischen Rechts (Schariah) sei.

    Wenn der Koran die einzige Rechtsquelle wäre, gäbe es im Islam auch keine religiöse Beschneidung von Jungen.


    Der sunnitische Islam kennt vier Rechtsschulen Hanafiten (Hanafiya), der Malikiten (Malikiya), der Hanbaliten (Hanbaliya), der Schafiiten (Schafi'iya).

    Die Schafiitische Rechtsschule erklärt die weibliche Beschneidung zur religiösen Pflicht. Sie unterscheidet nicht zwischen weiblicher oder männlicher Beschneidung. Und überall in der islamischen Welt, wo diese Rechtsschule prägend ist, ist die weibliche Beschneidung auch weit verbreitet.

    Das habe ich heute durch Zufall entdeckt. Die Webseite der Urologischen Klinik des Städtischen Klinikums Kalrsruhe veröffentlicht einen kurzen Text zur Vorhautverengung, der veraltete Altersgrenzen zur Vorhautentwicklung verbreitet und im Gegensatz zu den Leitlinien zur Phimose unter anderem der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) steht.

    Zitat von Städtisches Klinikum Karlsruhe (Urologische Klinik):

    Phimose-Vorhautverengung
    Bei ca. 80 Prozent aller Neugeborenen kann die Vorhaut noch nicht hinter die Eichel gestreift werden. Im Laufe der Zeit kommt es zu einer Lösung der Vorhaut von der Eichel, so dass im Schulalter nur noch ca. 2 Prozent der Jungen eine Phimose haben.

    Eine Vorhautverengung kann Ursache für eine lokale Infektion sein. In seltenen Fällen kann die Phimose derart ausgeprägt sein, dass es beim Wasserlassen zu einer Ballonierung oder gar zu einem Harnverhalt kommen kann. Unter bestimmten Umständen kann eine Behandlung mit einer schwach kortisonhaltigen Salbe versucht werden. Hochgradige bzw. narbige Vorhautengen werden durch eine ambulant durchgeführte Operation korrigiert (Beschneidung). Als Komplikationen einer Phimose können Entzündungen (Balanitis) oder eine Paraphimose auftreten. Hierbei kann die Vorhaut nach Zurückziehen hinter die Eichel nicht mehr über die Eichel nach vorne geschoben werden. Beide Krankheitsbilder müssen notfallmäßig behandelt werden!
    Spätestens bis zum Schuleintritt sollte jedes Vorhautproblem gelöst sein!


    Die Darstellung der Vorhautentwicklung in diesem Text, die diese bereits im Schulalter für abgeschlossen erklärt, ist einfach komplett falsch und veraltet: Sie steht im völligen Gegensatz zu allen Primärstudien zur natürlichen Entwicklung der Vorhaut der letzten Jahre, denenzufolge die Auflösung der physiologischen Phimose und Entwicklung zur vollen Zurückziehbarkeit bis weit ins Pubertätsalter andauern kann (1-7), als auch im Gegensatz zu den Leitlinien.

    Erstens liegt schon der Anteil der Neugeborenen mit einer nicht-zurückziehbaren Vorhaut eher bei 100% als bei nur 80%. Darüber hinaus ist mit Beginn des Schulalters (also ab dem 6. Lebensjahr) nicht bloß bei 2 Prozent sondern bei der Mehrheit der Jungen die Vorhaut entwicklungsbedingt noch immer nicht voll zurückziehbar.

    Laut der unter anderem auch von der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) verantworteten Leitlinie zur Phimose bei Kindern und Jugendlichen können im Alter von 7 Jahren erst rund 50% der Jungendas Präputium wenigstens weitgehend zurückstreifen“.

    Mit der wahnwitzigen Behauptung „Spätestens bis zum Schuleintritt sollte jedes Vorhautproblem gelöst sein“ suggeriert der Text entgegen der Studienlage also, dass gesunde, beschwerdefreien Jungen mit einer entwicklungsbedingt nicht-zurückziehbaren Vorhaut („physiologische Phimose“) einer Behandlung unterzogen werden müssten – und das in einem Alter, in dem dieser Zustand noch bei der Mehrheit der Jungen besteht.

    Diese falsche „bis zum Schulalter“-Altersgrenze hat natürlich eine Hintergrund: Sie geht wie auch ähnliche Alteragrenzen auf eine mittlerweile über 70 Jahre alte Arbeit des britischen Kinderarztes Douglas Gairdner aus dem Jahr 1949 zurück.(8) Gairdner gab ab, dass 90% der 3-jährigen und etwa 95% der 5-jährigen Knaben eine voll zurückziehbare Vorhaut hätten. Gairdners Ergebnisse wurde allerdings von allen seit 1968 publizierten Studien zur Entwicklung der Vorhaut-Zurückziehbarkeit widerlegt.(1-7) Bei den von Gairdner untersuchten Jungen, war die Vorhaut teilweise schon gedehnt worden, was möglicherweise erklärt, warum es sich bei Gairdners Werten um einen Ausreißer handelt.


    Auch die erwähnte Ballonierung der Vorhaut beim Wasserlassen in Verbindung mit einer physiologischen Phimose wird in der internationalen Fachliteratur als harmlose, physiologisches Entwicklungsphänomen beschrieben.(9-15) Eine Studie aus England von Babu et al., die das Phänomen der Ballonierung ausführlich untersuchte, konnte keine damit einhergehende Beeinträchtigung der Blasenentleerung feststellen.(15)


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    Ich habe nicht in Erfahrung bringen können, wie lange dieser Text schon online ist. Vielleicht steht er schon länger im Netz und wurde seitdem nicht mehr aktualisiert. Ich kann nur hoffen, dass er nicht die aktuelle Behandlungspraxis wiederspiegelt.Er ist jedenfalls nicht mehr mit den letzt-veröffentlichen medizinischen Leitlinien oder der internationalen Fachliteratur in Einklang zu bringen.


    Einzelnachweise und Quellen:

    1. Øster J. Further fate of the foreskin: incidence of preputial adhesions, phimosis, and smegma among Danish Schoolboys. Arch Dis Child 1968;43:200-3.
    2. Kayaba H, Tamura H, Kitajima S, et al. Analysis of shape and retractability of the prepuce in 603 Japanese boys. J Urol 1996;156(5):1813-5.
    3. Ishikawa E, Kawakita M. [Preputial development in Japanese boys]. Hinyokika Kiyo 2004;50(5):305-8.
    4. Agawal A, Mohta A, Anand RK. Preputial retraction in children. J Indian Assoc Pediatr Surg 2005;10(2):89-91.
    5. Hsieh TF, Chang CH, Chang SS. Foreskin development before adolescence in 2149 schoolboys. Int J Urol. 2006 Jul;13(7):968-70.
    6. Ko MC, Lui CK, Lee WK, et al. Age-specific prevalence rates of phimosis and circumcision in Taiwanese boys. J Formos Med Assoc 2007;106(4):302–7.
    7. Yang C, Liu X, Wei GH. Foreskin development in 10 421 Chinese boys aged 0-18 years. World J Pediatr. 2009 Nov;5(4):312-5.
    8. Gairdner D. The fate of the foreskin: a study of circumcision. Br Med J 1949;2:1433-7.
    9. McGregor TB, Pike JG, Leonard MP. Pathologic and physiologic phimosis. Approach to the phimotic foreskin Can Fam Physician 2007;53:445–448.
    10. Malone P, Steinbrecher H. Medical aspects of male circumcision. BMJ 2007;335(7631):1206–90.
    11. Metcalfe PD, Elyas R. Foreskin management: Survey of Canadian pediatric urologists. Can Fam Physician 2010 Aug;56(8):e290-5
    12. Shahid SK. Phimosis in children. ISRN Urol 2012:707329
    13. Drake T, Rustom J, Davies M. Phimosis in childhood. BMJ 2013;346:f367
    14. Abara EO. Prepuce health and childhood circumcision: Choices in Canada.Can Urol Assoc J 2016 Jan-Feb;11(1-2Suppl1):S55-S62
    15. Babu R, Harrison SK, Hutton KA. Ballooning of the foreskin and physiological phimosis: is there any objective evidence of obstructed voiding? BJU Int 2004;94(3):384-7.

    Die ganze Geschichte rund um Loredanda Wolly und ihren Beschneidungsplan hat auf Facebook für sehr großes Aufsehen gesorgt. Ich weiß nicht, ob ihr davon etwas mitbekommen hat.


    Mehrere Facebook-Seiten, die über die Folgen berichteten deren Beiträge sonst nur eine Handvoll Kommentare haben, hatten zum Teil über 1000 Kommentare.

    Morris bevorzugte Quelle ist - wer hätte es gedacht - er selbst.

    Von den 186 zitierten Quellen in Morris Arbeit sind ganze 35 Arbeiten an denen Morris entweder der Hauptautor oder Koautor war.

    Wenn man nun bedenkt, dass ein großer Anteil der übrigen Quellenzitate auch die Zitate der Arbeiten der "Beschneidungsgegner" umfasst, an denen sich Morris im vorliegenden Text abarbeitet, bedeutet das, dass ein großer Anteil seiner Quellen, mit denen er beschneidungsfreundlichen Thesen stützt, aus seinen eigenen Quellen besteht.

    Die "National Coalition Deutschland" ist keine Regierungskommision ein Zusammenschluss von sehr vielen NGOs zu der übrigens auch Mogis.ev gehört. Aber auch Schulverbände und eine staatliche Hochschule gehört zu den Mitgliedsorganisationen.

    Wer möchte, kann sich die Liste der Mitgliedsorganisationen auch ansehen:

    https://netzwerk-kinderrechte.de/home/netzwerk/…organisationen/


    Es ist gut und begrüßenswert, wenn das Thema Beschneidung von Jungen in diesem Bericht auftaucht. Allerdings denke ich nicht, dass unsere Regierung irgendetwas in dieser Sache unternehmen wird. Der Bericht hat nur empfehlenden Charakter. Dafür können die Organisationen auch nicht.