Aus Deiner Sicht besteht das OLG also aus rechtsbeugenden Dilletanten, denen Lutz Herzer mal zeigen muss, wo der Bartel den Most holt.
Nein, ich halte dem Gericht ja eher das Gegenteil von Rechtsbeugung vor, nämlich, dass es den § 1631d BGB bis jetzt offensichtlich für verfassungskonformes und anwendbares Recht hält. Dem § 1631d BGB soll mit diesem Urteil der Weg in die Rechtsprechung geebnet werden. Da passt doch Prantls Kurzkommentar ganz gut dazu. Man muss es nur durchschauen wollen. Die Leitsätze zum Urteil sind jedoch kinder- bzw. jungenfeindlich.
ZitatOLG Hamm Leitsatz Nr. 4:
"4. Die Frage der Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich auch im Rahmen des § 1631 d Abs. 1 BGB am Maßstab des § 1666 BGB zu beantworten. Rein medizinisch-gesundheitliche Bedenken können insoweit nicht maßgeblich sein, da § 1631 d Abs. 1 BGB (in Kenntnis des Gesetzgebers von den geringen medizinischen Restrisiken einer ordnungsgemäß durchgeführten Beschneidung) gerade eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt."
Die Risikobewertung einer Amputation wurde in einem Gesetz festzementiert, was ja eigentlich das Unding dabei ist. Dem Gesetzgeber fehlt dazu die Kompetenz. Risikobewertungen sind Angelegenheit von Ärzteverbänden und nicht Gegenstand opportunistischen parlamentarischen Abstimmungsverhaltens. Die unzureichenden Stellungnahmen der AAP sind auch längst widerlegt. Das OLG Hamm folgt dennoch blind dem Gesetzgeber, der sich die Rolle des Chef-Forensikers für jeden Fall einer "ordnungsgemäß durchgeführten Beschneidung" angemaßt hat.
Ich wage es, den Richtern zu unterstellen, dass sie sich möglicherweise beim Gesetzgeber beliebt machen möchten. In welcher Weise sich das lohnen kann, ist auf der Titelseite der heutigen Printausgabe der SZ zu lesen:
ZitatSZ, 27.09.2013:
"Ein Club und 45 Sessel
Warum sind am Bundesgerichtshof nur wenige Anwälte zugelassen?
Am Montag, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war gerade frisch abgewählt, hat Thomas Kofler einen Brief vom Bundesjustizministerium bekommen. Sein Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) sei abgelehnt, er könne binnen 14 Tagen dagegen klagen...
...Nächste Woche wird Koflers Eilantrag abgewiesen, übernächste Woche wird die noch amtierende Ministerin acht Juristen zu Rechtsanwälten beim BGH ernennen..."
Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen, was sie oder er dabei wahrnimmt.
Du hast Dich ja schon zweimal mit Donnergetöse aus dem Forum verabschiedet. Wie wär's mit einem dritten Mal?
So, mit Donnergetöse soll ich mich also verabschiedet haben. Interessante Feststellung. Jedenfalls innerlich bleibe ich auch verabschiedet. Ich schreibe nicht für die paar Foristen, die sich aus welchen Gründen auch immer an meiner Person reiben. Dass meine Beiträge aus persönlichen Gründen unerwünscht sind, habe ich hiermit zur Kenntnis genommen.