Beiträge von Lutz Herzer

    Vielen Dank für den Programmhinweis. Der Fall des kleinen Jan aus Rödermark legt offen, welche Konsequenzen sich aus dem unsäglichen Beschluss des OLG Hamm (3 UF 133/13) vom 30.08.2013 ergeben würden.

    Nach der Auslegung des § 1631d BGB durch das OLG Hamm wäre die Beschneidung des kleinen Jan juristisch nicht zu beanstanden. Beide Elternteile waren sich schließlich über die Beschneidung einig, wodurch die vom OLG Hamm aufgestellte Bedingung in Leitsatz 3 erfüllt ist.

    Zitat

    Leitsatz 3:

    "3. Die Entscheidung nach § 1631 d Abs. 1 BGB ist nur dann nicht wirksam von den oder dem sorgeberechtigten Elternteil(en) zu treffen, sondern im Streitfall zwischen Eltern zumindest im einstweiligen Anordnungsverfahren auf einen neutralen Ergänzungspfleger zu übertragen, wenn zwischen den Eltern in Streit steht, ob die Beschneidung zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen würde und sich im Rahmen einer Folgenabwägung kein gänzlich eindeutiges Ergebnis zugunsten der Beschneidung und gegen eine Kindeswohlgefährdung ergibt."


    Der Junge wurde vom Vater "in kindgerechter Weise" auf seine Beschneidung vorbereitet und mit ihm "Einvernehmen" hergestellt, wodurch die vom OLG Hamm aufgestellte Bedingung in Leitsatz 2 erfüllt ist. Der Junge ist zwar regelrecht manipuliert worden, etwas anderes kann von Seiten des OLG Hamm jedoch unter "kindgerechter Weise" kaum zu verstehen sein.

    Zitat

    Leitsatz 2:

    "2. Grundsätzlich erlaubt der am 28.12.2012 in Kraft getretene § 1631 d Abs. 1 BGB es den sorgeberechtigten Eltern bzw. dem allein sorgeberechtigten Elternteil, für ein noch nicht selbst urteils- und einwilligungsfähiges, mehr als sechs Monate altes Kind die Entscheidung zugunsten einer nicht medizinisch indizierten, aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchzuführenden Beschneidung aus autonomen kulturell-rituellen Gründen zu treffen. Auch ein deutlich unter 14 Jahre altes Kind ist bzgl. seiner möglichen eigenen Einwilligungs- und Urteilsfähigkeit durch das Familiengericht jedoch gemäß § 159 Abs. 2 FamFG persönlich anzuhören, denn selbst im Falle dabei nicht feststellbarer eigener Einwilligungsfähigkeit sind die geäußerten Wünsche und Neigungen des Kindes im Rahmen des § 1631 d Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung der §§ 1626 Abs. 2 S. 2, 1631 Abs. 2 BGB maßgeblich zu beachten. Der oder die sorgeberechtigten Elternteil(e) haben in einer dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechenden Art und Weise den beabsichtigten Eingriff mit ihm zu besprechen und in kindgerechter Weise zu versuchen, mit ihm Einvernehmen herzustellen."


    Nach der Rechts- und Grundrechtsauffassung des OLG Hamm würde nichts dagegen sprechen, dass es sich hier um eine rechtlich einwandfreie Beschneidung handelt. Dass eine ordnungsgemäße und umfassende Aufklärung "über die Chancen und Risiken des Eingriffs" (Leitsatz 6) stattgefunden hat, davon ist wohl auszugehen, auch wenn der Film darüber nichts berichtet.

    Die Leitsätze sind vom OLG Hamm ohne Notwendigkeit aufgestellt worden und noch dazu in einem einstweiligen Anordnungsverfahren.

    Das OLG Hamm hat expressis verbis dafür gesorgt, dass die Grundrechte von Jungen, wie im Falle des kleinen Jan, völlig übergangen werden. Es hat dabei das Beschneidungsgesetz verfassungswidrig ausgelegt.

    Über die Geschlechterdiskriminierung durch den § 1631d BGB verliert das OLG Hamm keine Silbe.

    Welch ein Glück für das OLG Hamm, dass der § 226a StGB erst am 25.09.2013 vom Bundespräsidenten in Kraft gesetzt worden ist. So musste es sich bis zum 30.08.2013 nicht auch noch über die Geschlechterdiskriminierung dieses Paragraphen hinweg setzen.

    Das Video ist mir schon länger bekannt aus Liveleak.com. Ich habe es dort jetzt aber nicht mehr gefunden. Im Original beginnt es einige Minuten früher. Ein lesbisches Päärchen (meine Vermutung) lässt den Sohn Ben der einen Frau beschneiden. Der Arzt führt einen kurzen Aufklärungsmonolog, wo er u.a. sagt: "This is the oldest procedure known in mankind. We've done it virtually unchangend for about three thousand years." Immer wieder diese umwerfenden Werbeslogans.

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass er dem Jungen ein Placebo spritzt und kein Anästhetikum. Da dreht er die Injektionsnadel im Penis, um die andere Seite zu erreichen. Das würde er doch kaum machen, wenn er ein Anästhetikum gespritzt hätte. Der Kleine brüllt sich dann im Verlauf auch die Lunge aus dem Leib.

    Das Phänomen dabei ist: diese Videos werden weder von Intaktivisten noch für Intaktivisten gedreht. So verpeilt sind diese Beschneidungsfanatiker.

    Man merkt, der Herr ist Komiker.


    Mag sein. Nur für die Aufnahme in die Komikernation reicht's nicht ganz.

    Den Satz "We don’t like our genitals" finde ich nur mittelmäßig komisch, vor allem wenn man daraus schließen soll, "We don’t like our children's genitals" oder besser "We don’t like our male children's genitals".

    Soll er sich doch sein eigenes Genital meinetwegen vollständig amputieren lassen, aber jegliche Teilamputationen den Söhnen selbst überlassen, wenn sie soweit sind.

    Achtung! Auch auf die Gefahr hin, dass ich hiermit der Mehrheit auf den "Schlips" trete:
    "eventually" heisst nicht "eventuell" sondern "letztendlich"

    Danke für den Hinweis, ich hätt's nämlich glatt "direkt" übersetzt.


    An der neuen Studie stört mich von vorneherein, dass nirgendwo die Zahl der befragten Frauen erwähnt wird. Davon abgesehen bergen solche Befragungen zum Sexualverhalten so viel Manipulationspotenzial, dass mich das ganze wenig beindruckt. Man kann das alles von Anfang bis Ende getrost als Propaganda-Machwerk betrachten.

    Ich muss meine vorherige Aussage korrigieren. Lungenkrebs und Leukämie sind schlechte Beispiele, da die Inzidenz in den letzten zwanzig Jahren doch nicht stark zugenommen hat. Brustkrebs bei Frauen wäre ein besseres Beispiel. Da ist die Erkrankungsrate stark gestiegen, im Gegensatz zum Gebärmutterhalskrebs. Wenn dies auch in England zuträfe, welche der beiden Krebsarten könnte dann am ehesten mit der Abnahme der Beschneidungsquote in Verbindung gebracht werden? Zweimal darf man raten.

    Bei den meisten Krebsarten gab es einen dramatischen Anstieg in den letzten Jahrzehnten. Insofern liegt die gestiegene Inzidenz beim Peniskarzinom völlig im Trend. Kein Mensch käme aber auf die Idee, Lungenkrebs oder Leukämie mit dem Beschneidungszustand in Verbindung bringen zu wollen. Also ist das auch beim Peniskarzinom reine Kaffeesatzleserei.

    Änderungen im Lebensstil wären da wesentlich naheliegender, wie z.B. ungesunde Ernährung, kanzerogene Substanzen in Kondomen, kanzerogene Textilfarben in Unterwäsche, Aufenthalte in Sonnenstudios etc.pp.

    Aus der Jury-Begründung:

    Zitat

    "Ganz selbstverständlich fährt der in Deutschland aufgewachsene neunjährige Ümit mit seinen Eltern in deren türkische Heimat, um dort zusammen mit seinem türkischen Cousin Haluk beschnitten zu werden."


    Hingegen der FBW-Pressetext:

    Zitat

    "Wenn es eines gibt, auf das der neunjährige Ümit so gar keine Lust hat, dann auf einen Ausflug mit seiner Familie in die Türkei. Erst recht nicht, wenn es um die Beschneidung geht, die dort auf ihn wartet."


    Ist da eigentlich von ein und demselben Film die Rede?

    Immerhin kriegt der FBW-Pressetext dann auch noch die Kurve. Erst wird aus geteiltem Leid halbes Leid. Das Resümee lautet dann schließlich: "Wunderbar leichtes und unterhaltsames Kurzfilmkino."

    Gesehenes Leid ist dann also nicht mehr nur halbes Leid, sondern wunderbar leichtes und unterhaltsames Leid, oder wie soll man das verstehen?

    Man wollte so tun, als hätte man doch "ein klein bisschen Kinderrechte" gewahrt.


    den Jungen, die sich durch ein klares "Nein" ihrer Beschneidung entziehen können, würde das Vetorecht nutzen. Allen anderen brächte es zusätzlichen Schaden. Nutzen und Schaden sollten sich aber nicht gegeneinander aufrechnen lassen, so dass ich das Vetorecht unter dem Strich als Fehlgriff einordne. Es symbolisiert auch das Recht des Stärkeren gegenüber den Kindern, die noch nicht in dessen Genuss gekommen sind.

    Matthias Franz schreibt in "Die Beschneidung von Jungen" auf Seite 9:

    Zitat

    "Das uralte patriarchalische Recht des Stärkeren, der, weil er stärker ist, dem Schwächeren, weil er schwächer ist, seinen Willen aufzwingen und ihm Leid und Schmerzen zufügen darf, kann heute nicht mehr den Umgang mit schutzbedürftigen Kindern bestimmen."


    So einfach geht Ethik.

    Deswegen ist auch das vom Ethikrat vorgeschlagene "Vetorecht" bzgl. der Genitalverstümmelung hanebüchen.
    In der Frage der GM ist die Betrachtung des vermeintlichen (Kinder sind in großem Umfang manipulierbar) Kindeswillen nicht nur nicht hilfreich und abwegig, sondern eine beliebte Alibifunktion.

    d'accord

    Der Hinweis des Deutschen Ethikrats auf die “Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen“ war einer der Höhepunkte der Heuchelei bei der ganzen Angelegenheit. Das Vetorecht taucht im Gesetzestext zwar nirgends auf und dürfte somit - nach meiner Einschätzung jedenfalls - mangels Bestimmtheit nicht zum Zuge kommmen. Würde man dies dennoch annehmen, dürfte es in erster Linie dem Zwecke der Minimierung des straf- und zivilrechtlichen Restrisikos aller für die Beschneidung verantwortlichen Personen dienen, keineswegs jedoch dem Kindeswohl. Der Satz, “du hättest ja Nein sagen können“ kann dann Jahre später noch die Seele eines Heranwachsenden zusätzlich verletzen.

    Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vetorechts wäre die Feststellung der entwicklungsbedingten Reife des Jungen durch Fachpersonal und nicht durch Chirurgen. Ohne eine psychologische Begutachtung zum entscheidenden Zeitpunkt wäre nämlich schon wenige Jahre danach nichts mehr rückwirkend überprüfbar. Wäre der Eintritt des Vetorechts dann festgestellt, müsste der Junge explizit darauf verzichten, d.h. ein vielleicht Zehnjähriger müsste dem Arzt eine Verzichtserklärung unterschreiben. Acht Jahre später würde dann der Arzt ggf. diese Verzichtserklärung mit der Kinderschrift einem Gericht vorlegen, um Schadensersatzansprüche eines Volljährigen abzuwehren. Wer sich so ein Szenario vorstellen mag, ist doch nicht ganz bei Trost und kann doch in einem Ethikrat nichts verloren haben.

    Nun – wer an solche »probaten Mittel« glaubt, der sei auf »Portnoy’s Complaint« von Phillip Roth verwiesen, dessen mit Sicherheit beschnittener Protagonist es durchaus zu einer Meisterschaft in dieser Disziplin bringt."


    Jetzt wird die Argumentation ausgerechnet von einer Psychologin sogar schon auf Romanfiguren gestützt. Die Dame sollte ihr eigenes Verhältnis zur Realität unter die Lupe nehmen.