"Muslimfeindlichkeit"
Was wollen Faeser bzw dieser "total unabhängige"
Expert-stern-innenkreis (1648 Sterne, da kriegt man doch Augenkrebs von - (aber natürlich voll "woke")) mit diesem Traktat eigentlich sagen?
Dass der Schutz von Kindern vor Verletzung, vor Angst, Schmerz, Verlust, der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung "feindlich" ist?
Wie bekloppt ist das denn?
Geht es nicht eher um Vorhautfeindlichkeit? Um Dämonisierung?
Zitat von Muslimfeindlichkeit Eine deutsche Bilanz
..da dabei der Körper des Kindes
„dauerhaft und irreparabel verändert“ werde..
Äh - stimmt da etwas nicht? Ist das denn falsch? Wachsen Vorhaut und Frenulum wieder nach?
Zitat von Muslimfeindlichkeit Eine deutsche Bilanz
Die Konferenz Europäischer Rabbiner bezeichnete
das Kölner Urteil zur Beschneidung gut zwei
Wochen nach Bekanntwerden „als schwersten
Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust“
(Dernbach 2012) und ihr Präsident fügte an: „Ein
Verbot der Beschneidung stellt die Existenz der
jüdischen Gemeinschaft in Deutschland infrage.
Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die
Juden in Deutschland keine Zukunft.“ (Ebd.) Auch
angesichts von über 1,4 Milliarden beschnittenen
Männern weltweit, von deren Beschneidungen
etwas mehr als 60 Prozent religiös begründet
sind (vgl. Morris et al. 2016), erzeugten das Urteil
und die Debatte internationale Aufmerksamkeit.
Durch die historische Verantwortung Deutsch-
lands für die Schoa erhielten sie zudem eine neue
politische Dimension.....
Entsprechend stellte
der „Wandel des gesellschaftlichen Klimas und
der Debattenkultur“ für Jüdinnen und Juden eine
Zäsur im deutsch-jüdischen Verhältnis dar, durch
die sie laut der Studie starke Verunsicherungen
erlebten und ihr bisheriges Zugehörigkeitsgefühl
infrage gestellt sahen.
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Was, bitteschön hat das jetzt mit einer angeblichen "Muslimfeindlichkeit" zu tun?
Zitat
Die unter dem Deckmantel der Aufklärung vor-
getragene Kritik richtete sich zunächst gegen die
religiöse Praxis von Muslim*innen....
Und immer wieder, gebetsmühlenartig der "Deckmantel". Sprich: die Unterstellung unlauterer Motive.
Die unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit in Deutschland begangenen Gewaltverbrechen richten sich nicht gegen Kinder*innen sondern diskriminierend allein gegen Jungen
Zitat
Durch sie waren
verschiedene Grund- und Menschenrechte, wie
die Religionsfreiheit, das elterliche Sorgerecht
und das Recht des Kindes auf körperliche und
seelische Unversehrtheit, betroffen.
Na bitte! 2:1 für die Jungenverstümmelung - ganz klares Ergebnis!
Man achte auf die Reihenfolge! (Im Grundgesetz ist sie anders herum.) An erster Stelle die Religionsfreiheit (der Erwachsenen, nicht des Kindes) an zweiter Stelle das Sorgerecht (was für ein offensichtlicher Quatsch - "Sorge" hat mit dem Kaputtmachen von gesunden kindlichen Körperteilen rein gar nichts zu tun)
"Sorge" steht auch gar nicht im Grundgesetz - da steht "Pflege".
Zitat von GG Art6 Abs 2
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Das steht "Kinder", da wird nicht differenziert zwischen Jungen und Mädchen.
Pflege - was den Körper von Kindern betrifft ist im wesentlichen Körperpflege und Ernährung. Das Baby trockenlegen, das Kleinkind waschen...und wenn Kind krank ist damit zum Arzt.
Und dass GM "Erziehung" sei wurde ja nicht mal von den BGM-Befürwortern behauptet. Das würde sich dann auch mit dem §1631 BGB (ohne "d") beißen - denn Erziehung muss gewaltfrei sein. Also auch kein Schlag auf den Po, was den 12 Stämmen und anderen christlichen Freikirchen gar nicht gefällt. (Es gibt offenbar solche und solche religiösen Minderheiten) Und schon gar nicht mit dem Messer durchs Fleisch.
Im GG steht auch nicht "seelische Unversehrtheit". (Das soll wohl suggerieren, dass für manche Jungen GM für die "seelische Unversehrtheit" nötig sei - da rollen sich einem die Fußnägel auf. Kein Kind wünscht sich aus sich heraus verstümmelt zu werden)
Da steht:
Zitat von GG Art 2 Abs 2
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Jeder, jeder, jeder!
Da steht nicht:
Zitat
Jeder hat das Recht auf Leben. Männer, Frauen und Mädchen haben zusätzlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Das steht da nicht. Nein. Das wäre ja auch total diskriminierend. Und geschlechtliche Diskriminierung darf ja - ebenfalls lt. GG Art.3 Abs.3 auf keinen Fall sein:
Zitat
Niemand darf..wegen seines Geschlechtes...benachteiligt oder bevorzugt werden.
Ganz eindeutig. Ohne die Möglichkeit der Einschränkung durch Gesetze.