Das Problem ist, dass nicht alle Menschen auf der Welt das gleiche unter "Menschenrechten" verstehen.
Z.B. in Afghanistan gibt es eher Männerrechte als das, was wir hier als Menschenrechte verstehen. Der Mann hat das Sagen, die Frau muss sich fügen bzw zur Verfügung stehen.
Und in manchen Teilen der Welt wird es als Elternrecht angesehen, nicht nur die Söhne, sondern auch die Töchter "heiratsfähig" sprich genitalreduziert zu machen.
Hierzulande wird von Politik und Medien "Toleranz" gegenüber der Kultur und den Ansichten von Minderheiten gepredigt.
Und die Toleranz bezieht sich auf die Wünsche von Erwachsenen auf Tradition, nicht den körperlichen Besitz und die Menschenwürde von Jungen.
Die Toleranz hört aber schlagartig auf, wenn es um das weibliche Geschlecht geht, oder das Geschlecht "nicht eindeutig" ist.
Natürlich gibt es eine "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der UN, aber die kann man vergessen.
Sie ist der absolut kleinste gemeinsame Nenner - die muslimischen Länder hätten niemals einer Erklärung zugestimmt, die genitalreduzierende Eingriffe an gesunden Kindern (m/w) untersagt hätte.
Sie ist rechtlich nicht bindend und steht für viele Länder eh nur auf dem geduldigen Papier.
Hier in Deutschland haben wir das Grundgesetz, das die Rechte der Menschen definiert. Und da steht klar drin, dass jeder (nicht nur Männer/Frauen/Mädchen) das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Und noch etliches mehr, was mit dem §1631d BGB nicht kompatibel ist.
Deswegen hatte sich der Bundestag ja 2012 auch über Klagemöglichkeiten gegen den §1631d erkundigt. Man war sich schon bewusst, was man da machte:
Verfassungsrechtliche Einschätzung der religiös motivierten Beschneidung bei nicht-einwilligungsfähigen minderjährigen Jungen
Ich habe aber leider inzwischen keinen Zweifel mehr, dass es das BVerfG in der heutigen Besetzung schaffen würde, den etwas modifizierten 1631d mit ein paar zusätzlichen Auflagen (Beratungsregelung) als "Kinderschutz" schönzuschwurbeln.
Es geht eben zurück in Richtung Bronzezeit. Was damals als richtig angesehen wurde muss auch heute richtig sein. Außer, wenn es Frauen, Homosexuelle, Wahrsager oder Sklaven... betrifft.