Wegen fragwürdiger Dokumentationsanforderungen bei der ambulanten Zirkumzision werden Urologen kriminalisiert
Die Meldung, dass niedergelassene Urologen, die sich der Anforderung zur Bilddokumentation oder Histologie bei der Zirkumzision widersetzten, „Abrechnungsbetrug“ begehen würden, hat die DGU dazu veranlasst, mittels einer Presserklärung zu widersprechen.
Die Problematik dürfte den meisten vertraut sein: die Zirkumzision wurde von der KBV als „dermato-chirurgischer“ Eingriff klassifiziert und dementsprechend den für diese Gruppe formulierten Regelungen unterzogen: „Bilddokumentation“ oder Histologie als Nachweis dafür, dass dieser Eingriff auch tatsächlich erbracht wurde. Dies mag für die Entfernung von Naevi plausibel sein, die Anwendung auf die Zirkumzision erscheint dagegen nicht nur nicht zwingend, sondern auch abwegig.
Genitalfotos „Vorher/nachher“ sind eigentlich eine Zumutung für Patient und Arzt; eine histologische Untersuchung lediglich zu Dokumentationszwecken widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Bereits Ende letzten Jahres hatte die DGU sich schriftlich an mehrere KVen und die KBV gewandt, und diesen Missstand kritisiert. Während einige KVen sich in ihren Antworten dazu sachlich konstruktiv äußerten, war die Antwort der KBV oberflächlich und nicht hilfreich. Die KBV warf der DGU vor, sich an einer „Kampagne“ zu beteiligen, die nur dazu diene, die im internationalen Vergleich viel zu hohen Zirkumzisionszahlen in Deutschland schön zu reden. Und im übrigen, so die KBV, würde doch in medizinischen Publikationen auch Bildmaterial von Patienten verwendet. Die DGU hat sich gegen diese unsachliche Argumentation verwahrt; eine erneute Antwort steht aus.
Im Hintergrund geht es darum, dass allen KVen Klagen angedroht wurden, wenn sie nicht gegen Urologen und andere vorgehen würden, da Seite [Fehler im Original!] vermutet wird, es würden grundsätzlich und in großem Stil nichtmedizinisch indizierte Zirkumzisionen zu Lasten der GKV abgerechnet, sprich religiös oder sonst wie motivierte Zirkumzisionen. Hierbei handelt es sich tatsächlich um eine Kampagne, die von einer Ärztin in Schleswig-Holstein ausgeht.
Wie die Auseinandersetzung weitergeht, wird sich zeigen. Jedenfalls wird die DGU weiter insistieren und nicht locker lassen.