Bei mir kommt es genau so an, wie AnMeS es schildert.
Der "Sexberaterin" Fux scheint es nicht in den Sinn zu kommen, dass es sich bei Alessandros Problemen um eine objektivierbare Verletzung handeln könnte. Wir haben es also - wieder einmal - mit der Weigerung zu tun, einen als Kind zwangsbeschnittenen jungen Mann als Opfer anzuerkennen. Als hätten wir die Diskussion im letzten Jahr gar nicht gehabt, und als wäre diese nicht durchaus auch in die Schweiz vorgedrungen.
Von Sandro erfahren wir, dass er als Kind beschnitten wurde (warum erfahren wir nicht). Dies ist offenbar vor dem Erwachen seiner Sexualität und wohl unfreiwillig geschehen. Fux übergeht genau das völlig, wenn sie ihre Ratschläge einleitet mit den Worten:
Zitat
Die Erlebnisberichte von Männern darüber, wie sich der Eingriff auf ihre Sexualität ausgewirkt hat, sind sehr verschieden. Die einen berichten, dass sie Sex und Masturbation als lustvoller erleben und leichter einen Orgasmus haben, andere sagen genau das Gegenteil.
Hallo? Sandro kennt nichts anderes als die Situation, die er als belastend schildert. Eine Sexualität mit Vorhaut hat er nie gehabt. Genau genommen könnte er Fux' Worten auch entnehmen, dass er MIT Vorhaut möglicherweise NOCH schlechteren Sex hätte, weil ja ein Teil der Männer von einer Verbesserung berichtet. Vielen Dank auch Frau Fux! Fairerweise wollen wir annehmen, dass auch Fux ihn zur Gruppe der Letzeren zählt. Nur mit genau dieser Feststellung auch anerkennend einzuleiten, scheint ihr dann wohl doch nicht recht. Als hätte sie wie erwähnt Zweifel an der Objektivierbarkeit seiner Probleme.
Was dann folgt ist kaum besser: Die Äußerung
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Du scheinst mit deinem Körper und konkret deinem Penis auf Kriegsfuss zu stehen
hat Werner als Überschrift schon hervorgehoben. Fux formuliert hier so flapsig, dass mir der Hahnenkamm schwillt. Kann sie es nicht anders formulieren, dass er wohl wie jeder Versehrte zunächst lernen muss, seinen Körper so zu akzeptieren wie er ist? Oder will sie damit ausdrücken, dass er ihrer Meinung nach nur unter Minderwertigkeitskomplexen leidet?
Der Rat, Hilfe bei einer Fachperson zu suchen, mag zwar ein guter Ansatz sein. Aber ihm ausgerechnet zuerst den Besuch bei einem Urologen nahezulegen, hieße nun wahrlich, den Bock zum Gärtner zu machen. Wo doch das Gros genau dieser Mediziner-Gruppe noch immer mit einem eklatanten Defizit in Sachen Ethik belastet ist und nur allzu gerne Hand und Messer reicht, um die sexuelle Selbstbestimmung oder genitale Autonomie von männlichen Kindern zu beschneiden.
Der abschließende Hinweis darauf, dass sein beschnittener Penis in anderen Kulturkreisen der Normalfall ist, hilft auch nicht weiter. Noch nicht mal dann, wenn sich Sandro daraufhin mit dem Gedanken trüge, in die Vereinigten Staaten, die Türkei oder Israel auszuwandern.
MEIN GOTT wie wenig es doch braucht, um sich SEXBERATERIN nennen zu dürfen ... unglaublich! (würg)
Ich lege Fux die Lektüre der Abschlussarbeit ihrer Landsmännin Beatrice Giger in Forensik an der Hochschule Luzern nahe. Unter dem Titel "Genitalverstümmelung – Voraussetzungen und Grenzen der Einwilligung" schreibt sie bereits 2011 in der Einleitung:
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(Aus Sicht der Strafverfolgerin) wenig erfreulich präsentiert sich die Situation hinsichtlich der Beschneidung der Penisvorhaut (sog. Zirkumzision) von Urteilsunfähigen, insbes. Knaben. Legt man dieser Praxis die Definition der WHO in Bezug auf FGM zu Grunde, kommt man zum Schluss, dass es durchaus angezeigt ist, von "männlicher Genitalverstümmelung" auszugehen. Strafrechtlich gesprochen stellt die Zirkumzision, die in den seltensten Fällen kurativmedizinisch indiziert ist, eine einfache Körperverletzung nach Art. 123 Ziff. 1 StGB dar. Betrifft sie urteilsunfähige Knaben, ist sie gem. Ziff. 2 gar von Amtes wegen zu verfolgen. Die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter, die eine Zirkumzision veranlassen oder selber durchführen, vermag das strafbare Tun nicht zu rechtfertigen: Weder aus religiösen, noch präventiven oder hygienischen und schon gar nicht aus ästhetischen Gründen könnte gesagt werden, der Eingriff liege im Kindeswohl und damit innerhalb der Befugnis der gesetzlichen Vertreter. Wird dieser Fakt jedoch weiterhin tabuisiert, könnten sich allfällige beschuldigte Personen erfolgreich auf einen (un)vermeidbaren Rechtsirrtum berufen. Es ist m.E. höchste Zeit, die Augen nicht mehr länger zu verschliessen und dem Recht der gefährdeten Knaben auf körperliche Integrität zum Durchbruch zu verhelfen.
Quelle: http://marcelkuechler.ch/wp/wp-content/…inwilligung.pdf
Im Jahre 2 nach dem Kölner Urteil erwarte ich von Sexberatern, dass sie endlich offen und unverblümt sagen "Dir ist Unrecht geschehen, du bist das Opfer eines völlig sinnlosen Übergriffs auf deinen Körper! Und es gibt nicht wenige, die dein Leid teilen." DAS ist für mich das Fundament, auf dem man an einer Verbesserung seiner Situation arbeiten kann. Alles andere trägt das Geschmäckle von Tabuisierung, Relativierung, Nicht-ernst-Nehmen.