Beiträge von Joeye

    Lieber werner, meinst Du Heribert Prantl hat sich damit - unbemerkt oder ungewollt - ein Hintertürchen offengelassen?
    Mir ist ein solches aus seinen Artikeln nicht erinnerlich. Aber wenn er da künftig ein solches feststellt und durchgehen möchte ... sehr gerne.

    Bleibt einzig die Tatsache, dass auch mit perfekter Anästhesie und Schmerzstillung Menschenrechtsverletzungen Menschenrechtsverletzungen sind. Und zwar altersunabhängig.
    Aber dieses Scheunentor mag Prantl nicht sehen, geschweige denn es öffnen und durchgehen:

    Ich erinnere mich nur an das "Nötige Minimum", von dem ausgehend ich mir nicht vorstellen möchte, was für Prantl ein "Optimum" oder ein "Maximum" in dieser Sache ist:
    http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetz…nimum-1.1549241

    Die Fragen sind ja gar nicht uninteressant:

    Sind wir auch deshalb beliebt, weil wir den Verstümmelungsritus per Gerichtsbeschluss in Frage gestellt haben?
    Oder sind wir beliebt, weil wir nochmal die Kurve bekommen, und unsere Politiker mit überwältigender Mehrheit die Verstümmelung männlicher Genitalien doch noch für rechtlich vollkommen in Ordnung erklärt haben?

    Das Wahrscheinlichste ist, dass weder das eine noch das andere zutrifft.

    ABER: Auch hier gab es ja ein Argument der Befürworter, das viele von uns vielleicht noch aus ihrer Kindheit kennen: "Was sollen bloss die Nachbarn sagen!?".
    Da war im Zusammenhang mit dem Urteil von einer "Provinzposse" die Rede, Merkel selber sah uns schon als "Komikernation". Wir können doch nicht das einzige Land der Welt sein, das auch männliche Genitalverstümmelung verbietet!

    Doch was die "Nachbarn" zu sagen hatten, war sehr viel differenzierter, als es die Verstümmelungsbefürworter sehen und zugeben wollten. Die "beispiellose Debatte" wurde durchaus weitergetragen in viele andere Länder. Ich habe Artikel in Schweizer und niederländischen Zeitungen gelesen, die Urteil und Diskussion sehr begrüssten. Auf den Onlineseiten britischer Zeitungen waren die Leser-Kommentarspalten innerhalb kürzester Zeit mit hunderten sehr beschneidungskritischen Kommentaren gefüllt.

    Der Versuch der Befürworter jedenfalls, uns nach Innen als Idioten darzustellen, weil wir die einzigen wären, die sich über den kleinen Schnitt in Hysterie verstiegen, ist kläglich gescheitert. (Das war übrigens nach Fukushima exakt dasselbe: "Nehmt Euch ein Beispiel an den ruhigen Japanern!". Da können wir heute nur noch müde drüber lächeln.)

    Eines kann man wirklich sagen: Dass die Debatte um die Unrechtmässigkeit der männlichen Genitalverstümmelung ausgehend von einem deutschen Gerichtsurteil unserem Ansehen geschadet hätte, ist NICHT zutreffend. Zumindest DAS beweist diese Umfrage.

    Das Gegenteil allerdings, nämlich dass wir WEGEN der Debatte beliebt wären, ist damit keineswegs bewiesen.

    Ach ja und: Das Argument "Was sollen bloss die Nachbarn sagen" ist wirklich das dümmste von allen. Es gibt jedoch auch sein Gegenteil: "Mich interessiert nicht, was der Nachbarsjunge darf. Du bist um 19 Uhr pünktlich daheim!" ;)

    Zitat von Weguer

    Ich werd ihr mal schreiben...

    Vorsicht lieber Weguer. Das gibt bestimmt wieder eine ganze Keksdose voll mit "Cookie-Cutter-Antworten" aus Muttis letztjähriger schwarz-gelb-rot-grüner Weihnachtsbäckerei. ;)

    Garantiert mit dabei die beliebten "Das-ist-etwas-völlig-anderes"-Lebkuchen und die unverzichtbaren "Jüdisches-(und muslimisches)-Leben-muss-in-Deutschland-möglich-bleiben"-Zimtsternchen (und Vanille-Kipferl). Also nix für Diabetiker oder negativ von Beschneidung betroffene Jungs und Männer...

    Lieber Tayfun, ich danke Dir sehr, dass Du auf die Äusserungen von Serap Güler mit einem Kommentar reagiert hast. Auch wenn er bis auf weiteres erst mal nur hier zu lesen sein wird.

    Ich fühle mich allen muslimischen und jüdischen Mitbürgern sehr nahe, die sich nachdenklich bis kritisch zum Thema Zwangsbeschneidung äußern. In einer idealen Gesellschaft schätzen wir unsere kulturelle Verschiedenartigkeit, aber einigen uns gleichzeitig auf gemeinsame Werte und Regeln: Und dazu gehören unabdingbar das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Selbstbestimmung und die Gleichheit von Mann und Frau. Integration - und das scheint Frau Güler nicht verstanden zu haben - funktioniert NICHT SO, dass jetzt alle das Recht bekommen, ihre Jungen (und nur diese) genital zu verstümmeln. Wir einigen uns ja auch nicht darauf, dass alle ihre Töchter zwangsverheiraten dürfen. Nichts von alledem fördert überdies die Gleichstellung von Mann und Frau. Das ist auch der Grund, warum § 1631 d eher das Gegenteil von gesellschaftlichem Frieden bringt, vor allem auch im Hinblick auf das Zusammenleben der Kulturen.

    Zwangsbeschneidung hätte verboten werden müssen. Für eine Übergangszeit wären rituelle Beschneidungen ggf. straffrei zu stellen gewesen. Dies hätte notwendigen Druck in den beschneidenden Gemeinschaften erzeugt, um die Diskussion dort verstärkt weiterzuführen. Und genau dort gehört die Diskussion nämlich hin! Wenn Güler und andere aber meinen, sie könnten nach ihrem 'Etappensieg' nun stattdessen Druck auf beschneidungskritische Politiker und die große Mehrheit der Bevölkerung ausüben, halte ich das für eine sehr gefährliche Reaktion.

    Übrigens: Den Vergleich mit der (im Erwachsenenalter ja keineswegs sittenwidrigen) Schamlippenverkleinerung finde ich absolut treffend. Ich finde es sehr befremdlich, wenn Frauen der aufgezwungenen Reduktion männlicher Genitalien das Wort reden, während sie jede auch noch so milde Form der weiblichen Beschneidung verdammen.

    ... wiegt mehr als das Recht am eigenen Körper. Obwohl der Eingriff das Bild, das ich (und andere) von den intimsten Stellen meines Körpers habe, sehr stark verändert hat.

    Ein Fundstück aus 20min.ch (Pendlerzeitschrift in der Schweiz):

    Zitat von 20min.ch vom 31.07.2013

    Erst ein paar Sekunden alt, noch blutverschmiert an der Brust der Mutter, beim ersten Bad, auf dem Töpfchen, der erste Tag im Kindergarten – kaum ein Schritt ihres Sprösslings, den junge Eltern nicht mit der Kamera festhalten und ins Netz stellen. [...]

    Was viele nicht wissen: Das Posten von Bildern der eigenen Kinder auf Facebook ist widerrechtlich: «Es gibt das höchstpersönliche Recht am eigenen Bild. Selbst die Eltern, als gesetzliche Vertreter des Kindes, können nicht darüber entscheiden», sagt Reto Fanger, Anwalt im IT- und Datenschutzbereich. Allerdings ist es schwierig, die Eltern zur Verantwortung zu ziehen. Denn die Tat wäre – wenn das Kind dagegen vorgehen wollte – längst verjährt. In Extremfällen aber könne die Kinderschutzbehörde einschreiten.


    (Hervorhebungen von mir)

    Ich nehme an, dass in Deutschland die rechtliche Situation wohl ähnlich ist. Und auch dort hängt das Bild, das die Gesetzeslage abgibt, reichlich schief.

    Daran hatte ich noch gar nicht gedacht, Hickhack.

    "Tepco-Tip of Day": Sich bei kleinen absoluten Risiken in Sicherheit zu wiegen ist besonders dann nicht empfehlenswert, wenn das mögliche Schadensausmaß beträchtlich ist.
    Nun ist letzteres hier ja Gott sei Dank auf männliche Einzelpersonen der Subsahara-Zone begrenzt. Womit wir wieder beim Sarkasmus wären.

    Ganz ehrlich: Wäre ich reich wie Gates, ich würde sofort viele Millionen lockermachen und eine Gegenkampagne zur "Massenbeschneidung zwecks HIV Prophylaxe" starten.
    Susannas Spruch sehe ich bereits auf einem grossen Plakat vor meinem geistigen Auge.

    Bravo, Susanna! Du hast die Sache auf den Punkt gebracht. Manchmal ist die Wahrheit eben schmerzlich und man muss zu drastischen Mitteln greifen, um das den Menschen bewusst zu machen.

    Rauchen kann tödlich sein.
    Beschneidung kann im Totalverlust des Genitals enden.

    Ob ich noch Bilder aufs Plakat drucken lassen würde, weiss ich nicht. Vielleicht in einer späteren Phase der Kampagne, wenn die WHO nicht endlich Vernunft annimmt.

    Vielen Dank für den Tipp, Maria! Ich werde dann wohl auf den Online-Artikel warten, da der Freitag bei mir m.E. am Kiosk nicht erhältlich ist.

    "Beschneidungsurteil Geht der Streit weiter? von Gerhard Hafner, S. 11"

    R2D2, Du meintest Augstein mit "diesem Antisemiten". Da verweise ich doch auf diesen Artikel in der von mir immer mehr geschätzten FAZ.

    Zitat

    Man kann diese Antisemitismusdefinition immer noch uneindeutig nennen, aber zumindest schafft sie eine Diskussionsgrundlage. Sie könnte mit all den anderen Definitionen abgeglichen werden, die in den Köpfen herumspuken. Denn wenn hinter dem Antisemitismusvorwurf nur ein Missverständnis steckt, was zu hoffen ist, dann sollte eine Diskussion möglich sein, die es aufklärt. Damit die Gegner des Antisemitismus einander auch verstehen.


    Das wäre ja auch in der Sache, die uns am Herzen liegt, und der damit einhergehenden Debatte sehr wünschenswert.

    Joeye, du hast mir den Tag versaut! ;)

    Na, dann hat es sich ja gelohnt, dass ich das ganze Wo-Ende vor der Kiste gehockt, mir knapp 200 Aliase hab' einfallen und Zeit.de-Konten eröffnen lassen sowie einen Kommentar nach dem anderen rausgehauen habe.
    :P

    Nee, aber im Ernst: Diese "Dame_von_Welt" würde ich gerne mal kennenlernen. Wie die diplomatischen Schweizer so schön sagen: Die ist ... sehr speziell! :rolleyes:

    Wie ich befürchtete: Kommentar 291 war der letzte.

    Aber immerhin: Als negativ Betroffener danke ich der Leserin "Yuminae" sehr herzlich für diesen abschließenden Kommentar:

    Zitat von "Yuminae"

    291. Zu kurz gegriffen
    Es gibt genügend Seiten von Gegnern der Beschneidung, die eben dieses Argument widerlegen und die Beschneidung von Jungen mit der Beschneidung von Mädchen in der "harmlosesten" Stufe vergleichen.

    Eine sehr gute und ausführliche Seite, die sich mit allen Aspekten der Beschneidung befasst wurde schon mehrfach hier erwähnt, auf die ich auch nochmal eingehe:
    http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/maennlich…rgleichbar.html

    Jeder Erwachsene darf sich tätowieren, sich verstümmeln, sich die Ohren abschneiden und die Nase, wenn es gefällt - aber um diese Menschen geht es nicht. Hier geht es um unmündige Kinder, die der Willkür des Glaubens der Eltern ausgeliefert sind, die glauben, dass sie das Beste täten für ihr Kind. Diese argumentieren entweder auf ihre Religion bezogen oder auf falsche Behauptungen aus "wissenschaftlichen Forschungen", die allesamt - wer sie richtig liest - nicht wirkliche Vorteile zeigen.
    Wie kann eine Verstümmlung des Intimbereichs - worauf Kinder keinen Einfluss haben - Rückgängig gemacht werden? Gar nicht.
    Ein Verbot der männlichen Beschneidung bei Kleinkindern muss existieren, es ist paradox, dass die Rechtsprechung mittlerweile Ohrringe bei Kleinkindern als Körperverletzung ahndet, Tätowierungen Kindern nicht ermöglicht und sogar eine Sonnenbank verbietet vor dem 18. Lebensjahr - aber ein immerwährender Eingriff am Körper eines Kindes - das ist legal?

    Fällt das keinem auf?

    Was den Verstümmelungsbegriff angeht, sind wir uns weitestgehend einig. Diesen Begriff habe ich in anderen Postings schon auf meine eigene Zwangsbeschneidung angewendet.

    In meinen obigen Überlegungen habe ich ihn in Anführungszeichen gesetzt, weil die Neusprech-/Sprachregelung der Politik diesen ja auf die weibliche Beschneidung IMMER und auf die männliche NIE angewandt sehen will. Bei kosmetisch motivierten, freiwilligen Operationen an erwachsenen Frauen wird dann der geistige Spagat der Politiker in diesem Punkt deutlich: Nicht nur in den Augen der Frauen, die sich das wünschen, handelt es sich um keine Verstümmelung, sondern auch die Politiker reden plötzlich von "Schönheitsoperationen".

    Und exakt dieselbe "Schönheitsoperation" wird eben wie von Zauberhand zur "Verstümmelung" wenn sie unfreiwillig an nicht einwilligungsfähigen Minderjährigen vorgenommen wird.
    ICH wäre damit ja durchaus einverstanden, wenn es denn für beide Geschlechter gälte. Wenn alle Kinder - Mädchen, Jungen und Intersexuelle - das Recht zugestanden bekommen, mit intakten Genitalien aufzuwachsen und dann selber zu entscheiden, ist mein Ziel erreicht.
    Was hingegen ein Erwachsener Mensch freiwillig für sich entscheidet oder entscheiden darf, ist nicht Gegenstand meines Engagements hier. (*)

    Ich wollte mit dem Gedankenexperiment nur zeigen, wie erschreckend ungleich sich eben auch mir als Laie die reale Situation für Frau und Mann darstellt.
    Dass ich a priori einen auffallenden "Überschuss an Haut" annehmen musste, ist eben der deutlich kritischeren Betrachtung von FGC (gegenüber MGC) durch Politik und Gesellschaft geschuldet: Eine erwachsene Frau, die bereits natürlicherweise keine hervortretenden inneren Schamlippen oder Klitorisvorhaut hat (also quasi das "Schönheitsideal einer vorpubertären, vollig glatten Vagina" erfüllt) dürfte wohl auch und wird wohl auch KEINEN plastischen Chirurgen finden, der noch weiter schneidet.

    Wenn man so will: Bei Frauen wird genau darauf geachtet, dass aus der Milah keine Periah wird.

    Dass allerdings Schönheitschirurgen nun mit 226a ebenfalls Gefahr laufen, bald von Richtern einen Verbotsirrtum vorgehalten zu bekommen - ich nehme an das meintest Du mit dem "wackligen Boden" - das kann ich nicht erkennen, aber ich bin eben auch kein Jurist.


    (*) Wenn allerdings der gesellschaftliche Druck auch auf Erwachsene so stark steigt, dass frau aus ästhetischen Gründen eine Designer-Vagina haben MUSS oder mann aus gesundheitlichen Gründen - s. HIV Prophylaxe - radikal zirkumzidiert sein MUSS, dann mag das wieder anders aussehen.

    Das Thema ist in meinen Augen (den Augen eines juristischen Laien) wirklich sehr interessant!

    Eine erwachsene Frau von 18 Jahren, der ihre überlangen inneren Schamlippen nebst Klitorisvorhaut (im Volksmund despektierlich "Truthahn" genannt) nicht gefällt, kann an sich eine Labiaplasty Minora inkl. Kliteroplastie vornehmen lassen. Dieser Eingriff verstößt nicht gegen die guten Sitten, es handelt sich "nicht um eine Verstümmelung", er ist mittlerweile durchaus sozial adäquat und die Frau kann mithin problemlos in diese Prozedur einwilligen.

    Ein erwachsener Mann von 18 Jahren, dem seine überlange Vorhaut (im Volksmund despektierlich "Rüssel" genannt) nicht gefällt, kann an sich eine radikale Zirkumzision ("low & tight") inkl. Frenulektomie vornehmen lassen. Auch dieser Eingriff verstößt nicht gegen die guten Sitten, es handelt sich "nicht um eine Verstümmelung", er ist selbstverständlich sozial adäquat und der Mann kann problemlos in diese Prozedur einwilligen.

    Beide Operationen sind absolut vergleichbar, was sich nicht nur aus der juristischen Einstufung ergibt, sondern - wie wir wissen - auch aus der Tatsache, dass es sich um homologe Gewebepartien handelt mit vergleichbarer Innervierung und (Schutz)Funktion.

    Nun möchte ich mit exakt diesen Personen und exakt diesem Eingriff ein Gedankenexperiment machen. Unverändert bleiben soll also die präzise Schnittführung, die Einhaltung der "Regeln der ärztlichen Kunst", die Sorgfalt usw. Ändern sollen sich aber zwei Parameter, nämlich

    (1) das Alter, wir gehen von 18 Richtung Lebensanfang und
    (2) die Freiwilligkeit, welche ab einem bestimmten jugendlichen oder kindlichen Alter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr gegeben ist. Zumindest insoweit, als sie zwingend an ein Verständnis für die genaue Bedeutung des "Operationsgegenstandes" sowie für die sich aus dem Eingriff ergebenden Konsequenzen geknüpft ist.

    Das natürlich die Menge an Gewebe, die "nach den Regeln der Kunst" abgeschnitten werden kann, bei beiden abnimmt, versteht sich von selbst. Es kann beim Mädchen durchaus überproportional abnehmen, aber das sollte an der Validität des Gedankenexperiments nichts ändern (*).

    Mit 16 kann sich ein Mädchen als junge schon sexuell aktive Frau den Eingriff durchaus wünschen und mit Einverständniserklärung ihrer Eltern wohl auch bekommen.

    Dasselbe trifft auf den 16-Jährigen sexuell aktiven jungen Mann zu.

    Mit 14 kann bei einem Mädchen durchaus bereits eine Vergrößerung von Schamlippen und Vorhaut vorhanden sein. Freiwillig wird es aber schwierig, auch wenn die Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Unfreiwillig geht es gar nicht. Der Eingriff wäre sittenwidrig, eine Verstümmelung, nicht sozial adäquat.

    Bei dem 14-Jährigen Jungen ist Freiwilligkeit nicht von Bedeutung. Der Eingriff bleibt so oder so konform mit den guten Sitten, keine Verstümmelung, sozial adäquat. Er kann also durchaus auch zu diesem Eingriff gezwungen werden.

    Mit 12 (das jüngste Mädchen, das meines Wissens in der westlichen Welt eine Labiaplasty Minora bekam, hatte dieses Alter, obwohl hier vermutlich eine ungewöhnliche resp. ungewöhnlich frühe Vergrößerung vorlag) ist der Eingriff hierzulande praktisch nicht mehr durchführbar: Er ist in jedem Fall sittenwidrig, es ist eindeutig eine Verstümmelung, nämlich eine Mischung aus FGM Typ 1a in bezug auf die Klitorisvorhaut und Typ 2 in bezug auf die inneren Schamlippen.

    Wir können nun bis zur Geburt weiter zurückgehen und es ändert sich nicht viel. Beim Mädchen: Eine Verstümmelung, sittenwidrig, so oder so verboten. Beim Jungen: Keine Verstümmelung, im Einklang mit den guten Sitten, sozial adäquat, immer erlaubt.

    Es mag sein, dass ich an der ein oder anderen Stelle juristische Feinheiten oder gar Fallstricke übersehen habe. Z.B. den in 1631d enthaltene, amöbenhaft wabernde Satz „Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zweckes das Kindeswohl gefährdet wird“. Grosso modo aber scheint mir das Fazit gar nicht so falsch:

    Beim Mädchen wird aus einer erlaubten Schönheitsoperation sehr schnell eine bei Strafe verbotene Verstümmelung. Beim Jungen bleibt es stets eine Schönheitsoperation mit vielseitigen Vorzügen, die auch dem Kindeswohl dienlich ist.

    Ich hoffe sehr, dass ein ähnliches Gedankenexperiment in nicht allzu ferner Zukunft auch im Bundesverfassungsgericht durchgeführt wird. Ich bin schon jetzt sehr gespannt auf das Ergebnis.

    (*) Auf dieser Blogseite aus Malaysia findet sich ca. in der Mitte der Seite ein Bild von der Gewebemenge, die bei der Beschneidung des Mädchens (100 Tage alt) abgeschnitten wurde.
    http://aandes.blogspot.de/2010/04/circumcision.html