Ein Paragraph stiftet Frieden
Manche Debatten werden so heftig, erregt, empört, so schwer und oft auch so verletzend geführt, dass sie anschließend tief versinken; vielleicht auch aus Scham. Die Debatte über die Beschneidung war so eine Debatte. Sie wurde so brachial geführt, dass man um den inneren Frieden fürchten konnte. Nun hat ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm daran erinnert, dass diese Debatte erst ein Jahr her ist. Das Gericht hat einer aus Kenia stammenden Mutter verboten, ihren sechsjährigen Sohn beschneiden zu lassen. Das Kindeswohl spreche dagegen.
Das Gericht fällte seinen Beschluss auf der Basis des Gesetzes, das im Dezember 2012 erlassen wurde. Der neue, damals ins Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingefügte Paragraf 1631 d hat offenbar das Beste erreicht, was man von einem Gesetz sagen kann: Er hat zur Rechtsklarheit und zur Befriedung beigetragen. Das ist, nach der eruptiven Debatte des vergangenen Jahres, wie ein Wunder. Das Gesetz respektiert die religiösen Riten, es achtet aber auch auf das Recht des Kindes - und es ist praktikabel.
Das Oberlandesgericht Hamm folgte dem Wortlaut und dem Sinn des Gesetzes: Je älter das Kind ist, das beschnitten werden soll, umso mehr muss dessen eigener Wille ermittelt und berücksichtigt werden. Das zeigt, der zentrale Begriff des gesamten neuen Familienrechts ist und bleibt das Kindeswohl.