Beiträge von Joeye

    Schon seit Jahren weigern sich in Schweden immer mehr Ärzte, nicht medizinisch-indizierte Beschneidungen an nicht einwilligungsfähigen Jungen vorzunehmen.

    Dazu passt auch folgendes Plakat, auf das ich im Mai dieses Jahres an einer Bäckerei in einem überwiegend vom Migranten bewohnten Stadteil im südschwedischen Malmö gestoßen bin. Es lädt zur Beschneidung von Jungen in eine urologische Klinik ins benachbarte Dänemark ein (ca. 1 Stunde Autofahrt). Ich nehme kaum an, dass dies finanzielle Gründe hat, denn der "Einkaufstourismus" läuft normalerweise in die umgekehrte Richtung über die Öresundbrücke.

    Bestell' dem Weib schöne Grüße vom OLG Hamm. Es dürfte nicht im Sinne des Kindeswohls sein, wenn eine Mutter die Beschneidung ihres Sohnes wünscht, damit sich dessen "Penis im Mund fester praller und knackiger anfühlt". Ich stelle mir gerade vor, wie sie das dem Richter erzählt ...

    Zitat

    Fachanwalt Heumann wertet das Urteil positiv: „Im vorliegenden Fall bewerteten die Richter das psychische Wohl des Jungen höher als Religionsfreiheit bzw. in diesem Falle: die moralische Autorität kultureller Riten. Ob das nun zur allgemeinen Linie wird, bleibt allerdings abzuwarten.


    http://www.anwalt24.de/beitraege-news…ng-ihres-sohnes


    Heumann schrieb noch vor einigen Monaten

    Zitat

    [...] das neue Gesetz [erklärt] sinngemäß [...]: Die Beschneidung von Jungen ist GRUNDSÄTZLICH mit ihrem Kindeswohl vereinbar (!). Die Ausnahmeregel – Absatz 1 Satz 2 - (“Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird”) ist mit Blick auf den vorherigen Satz 1 nicht mehr als ein Feigenblatt der Parlamentarier ohne juristischen Mehrwert - unzureichend, um das Kindeswohl vor einem derartigen gezielten und kaum reversiblen, zudem noch schmerzhaften und keineswegs ungefährlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu schützen.


    http://www.familien-u-erbrecht.de/sorgerecht-und-beschneidung/

    Werner, Lutz hat seine Kritik am Urteil ausführlich begründet. Abgesehen von der Verwendung des Wortes "Mist" zu Beginn, empfand ich seine Analyse überwiegend als sachbezogen.

    Ich bitte Dich daher, auf seine Kritik inhaltlich Bezug zu nehmen und nicht auf die persönliche Ebene zu wechseln. Danke!

    Kommentar von H.Prantl in der SZ vom 27.09.2013, S. 4

    Zitat von Heribert Prantl


    Ein Paragraph stiftet Frieden

    Manche Debatten werden so heftig, erregt, empört, so schwer und oft auch so verletzend geführt, dass sie anschließend tief versinken; vielleicht auch aus Scham. Die Debatte über die Beschneidung war so eine Debatte. Sie wurde so brachial geführt, dass man um den inneren Frieden fürchten konnte. Nun hat ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm daran erinnert, dass diese Debatte erst ein Jahr her ist. Das Gericht hat einer aus Kenia stammenden Mutter verboten, ihren sechsjährigen Sohn beschneiden zu lassen. Das Kindeswohl spreche dagegen.

    Das Gericht fällte seinen Beschluss auf der Basis des Gesetzes, das im Dezember 2012 erlassen wurde. Der neue, damals ins Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingefügte Paragraf 1631 d hat offenbar das Beste erreicht, was man von einem Gesetz sagen kann: Er hat zur Rechtsklarheit und zur Befriedung beigetragen. Das ist, nach der eruptiven Debatte des vergangenen Jahres, wie ein Wunder. Das Gesetz respektiert die religiösen Riten, es achtet aber auch auf das Recht des Kindes - und es ist praktikabel.

    Das Oberlandesgericht Hamm folgte dem Wortlaut und dem Sinn des Gesetzes: Je älter das Kind ist, das beschnitten werden soll, umso mehr muss dessen eigener Wille ermittelt und berücksichtigt werden. Das zeigt, der zentrale Begriff des gesamten neuen Familienrechts ist und bleibt das Kindeswohl.

    Zu schnell entschieden

    Zitat von Michael Hesse - Kölner Stadt-Anzeiger

    Ein Beschneidungsgesetz gibt es nun zwar in Deutschland, doch für die Richter in Hamm steht fest, dass es in dem individuellen Fall gewichtige Gründe dafür gibt, dass eine Beschneidung das psychische Wohl des Kindes beeinträchtigt. Die versprochene Rechtssicherheit ist von der Rechtswirklichkeit eingeholt worden. Und die sieht so aus, dass es stets zu einer Fallentscheidung in der Frage der Beschneidung kommt. Das Gesetz wurde übereilt erlassen. Die Quittung erhält man jetzt.


    http://www.ksta.de/debatte/rechts…2,24442470.html

    Eltern müssen vor Beschneidung aufklären
    http://www.zeit.de/politik/deutsc…uss-aufklaerung

    Am besten wäre es in der Tat, die Kinder wären vorher aufgeklärt - und zwar darüber, wozu DAS später mal dient, was Mamma und Papa da gerne abschneiden lassen würden.

    Die Seite gibt's aber schon länger. Sie ist mir bereits im letzten Jahr auf dem Höhepunkt der Debatte begegnet.
    Es ist also wohl nicht so, dass die Verstümmelungsprofis erst neuerdings und im Angesicht der zunehmend frostigen Kritik enger zusammenrücken wie Pinguine auf der Eisscholle.

    Auch mir haben sich beim Überfliegen der Pressemitteilung so einige Nackenhaare gesträubt ...
    Liebe Juristen hier: Was wollen uns Eure Kollegen vom OLG Hamm damit sagen? ?(

    Das Ergebnis ist ja gut, aber die Begründung ... ?
    Es ist für mich ein irgendwie seltsam anmutender Versuch, aus dem Satz

    Zitat

    Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.


    eine Begründung für die Ablehnung zu formulieren.

    Zitat

    “We got sufficient numbers of [complications], and also a lot of unhappy parents, because the cosmetic results were not very good,” said Dr. DeMaria.

    Unhappy parents - das geht ja gar nicht! Schließlich sind "happy parents" doch der alleinige Grund für das Gros der Beschneidungen.

    Für mich bestätigt das erneut einen Trend bei den Befürwortern: Wenn die Menschenrechtsverletzung nur hinreichend professionell, standardisiert und schmerzfrei durchgeführt wird (die aufgrund der Unwirksamkeit von EMLA gerissene "Versorgungslücke" ist rasch zu schließen), dann ist alles in bester Ordnung. Und nach dem obigen Zitat muss man noch hinzufügen: "und hübsch ausschaut".

    Zitat von Guy

    In 20 Jahren geht es denen genau wie es heute Volker Beck geht. Die werden sich eines Tags verantworten müssen.

    Danke Guy, genau so ist es!

    Wobei insbesondere der folgende Satz in der Antwort an Susanna für mich so klingt, als hätte ihn Beck himself abgesondert:

    Zitat von 3TW

    Bei Jungs unter 14 sind wir stärker vom Respekt vor der religiösen Tradition geleitet und von vielen Stimmen Betroffener, die ihre eigene Beschneidung NICHT überwiegend als Menschenrechtsverletzung wahrnehmen...

    Das ist exakt dieselbe verächtliche Art mit der er über Monate auf seiner beckstage Plattform auch kritische Stimmen von negativ Betroffenen niedergemacht hat. Die Frage, wie viel % negativ Betroffene man denn bereit ist, als Kollateralschaden eines All-you-can-cut-(as-long-as-it's-male)-Legalisierungsgesetzes hinzunehmen, hat mir bisher noch kein Politiker beantwortet.

    Vielleicht sollte ich "Deep Green Thought" und seine 3TW-Hacker nochmal danach befragen. Auch auf die Gefahr hin, dass die Antwort dann "42" ist.

    Mir ist jetzt mal - für meine Verhältnisse - der Kragen geplatzt. Der Telegrammstil ist der 300 Zeichen Grenze geschuldet, viel zu wenig für einen halbwegs seriösen Wutanfall:

    Ihr rechtfertigt Eure mehrheitliche Zustimmung zu 1631d unablässig mit Respekt vor religiösen Traditionen. Im Gesetz steht nichts von Religion, männliche Kindergenitalien dürfen aus beliebigen Gründen verstümmelt werden. 1631d + 226a = Grüne Verachtung für das männliche Geschlecht. Schämt Euch!

    Das kommt eben dabei heraus, wenn man den Computer "Deep Green Thought" befragt.
    Kann mal jemand den Schöpfern dieser größten Intelligenz des Universums mitteilen, sie mögen bitte die völlig unnötige Verbosität deutlich herabsetzen.

    Ich finde "42" hätte als Antwort auf all unsere Fragen vollkommen ausgereicht.

    Genau. 1631 d ist also nur vorübergehend problematisch. Nur so lange, bis dass auch bei Säuglingen eine perfekte und risikolose Anästhesie und Analgesie möglich ist.

    Die Taddios dieser Welt sind aufgerufen, sich durch die Palette aller bekannten oder noch zu synthetisierenden Wirkstoffe mit entsprechenden Eigenschaften aus dem Fundus der Pharmazeutischen Chemie zu experimentieren und zu testen. Liebe Säuglinge, haltet Euch bereit!

    Genau das hatte ich erwartet!

    Zitat von Professor Dr. Theo Dingermann - Mitglied der Chefredaktion

    Handlungsbedarf

    Ich meine, es gibt hier einen unmet medical need, eine schnellst­möglich zu schließende Versorgungslücke. Zum einen sollte es möglich sein, eine über Jahrtausende gepflegte religiöse Tradition weiter ausüben zu können. Andererseits muss aber auch den nachvollziehbaren gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen werden, nach denen Schmerzfreiheit bei dem Eingriff zu garantieren ist. Das ist nicht der Fall. Und somit wird das Problem des Off-Label-Use eines Lokalanästhetikums schon fast zur Marginalie.