Beiträge von R2D2
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"CONCLUSIONS: Childhood foreskin-related problems in a region with no tradition of newborn male circumcision should not be neglected."
OMG, shocking news. Wenn ein Kind krank ist, muss es behandelt werden. Wer hätte das gedacht.
Aber: "The remaining 137 patients had a foreskin-preserving operation performed. Nine boys had secondary circumcision after initially having foreskin-preserving operation."
D. h. vorhauterhaltende Maßnahmen haben eine Erfolgsquote >93%. Nur bei 9 Jungen musste man das tun, was andere von vorherein propagieren zu tun: Ihnen die Vorhaut abschneiden.
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Wenn ich das richtig verstanden habe, reißen für ihn die letzten 5 Minuten alles raus, auch wenn ich nicht verstanden habe, was das genau war. Vielleicht sind die vom Spiegel ja schon zur Halbzeit raus.
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"Wie nennt man ein jüdisches Kind, das mit acht Tagen noch nicht beschnitten ist?". Antwort: "Mädchen". Erzählt wird der Witz von einem kleinen Jungen, der an der Bühnenrampe steht und verschmitzt lächelt, da stellt sich natürlich gar nicht die Frage, ob das, was da gerade verhandelt wird, politisch korrekt ist oder nicht."
Die Frage stellt sich natürlich immer nur, wenn man sich gegen die Genitalverstümmelung ausspricht. Außerdem lernen wir, dass blasen Kinderseelen verstören könnte. Das in den Mund nehmen des Penis muss vor ihnen verborgen werden, ganz anders hingegen das Abschneiden von ihren Körperteilen. Das kann man den Kindern sogar in den Mund legen und sie darüber philosophieren lassen. Über Eichelkranz und Peniswurzelblock dürfen sie reden, aber dass "Beim Wichsen [...] beschnittene Penisse nass gemacht werden" müssen, das muss ein Geheimnis bleiben. Schnell runter von der Bühne mit euch.
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Zitat
"Warum ist eine Partei so interessiert am Penis?“
Der bizarrste Moment kommt, als Sebastian das vorläufige Parteiprogramm zitiert. Darin fordert die AfD laut Medienberichten, Beschneidung zu verbieten. Die Frage sitzt: „Warum ist eine politische Partei so interessiert am männlichen Penis?“ Petry verweist darauf, dass der Passus im endgültigen Programm nicht enthalten sein werde.
http://www.focus.de/panorama/video…id_5386231.htmlOb er CDU, SPD und Grüne auch gefrägt hätte, warum diese Parteien so an der weiblichen Scheide interessiert sind, als diese §226a diskutiert haben?
Da geht einem ja echt die Hutschnur hoch. Zum einen, weil Petry derart unfair angegangen wird, zum anderen, weil der Focus da bereitwillig mitmacht und last not least, weil Petry zu schwach ist, diesen Angriff zu parieren, zu der Entscheidung gegen Beschneidung zu sein steht und sagt was Sache ist. Das ist ja alles sowas von unterirdisch.
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Stricken teen ends his life after penile amputation due to circumcision complication
http://www.dispatchlive.co.za/news/stricken-…n-complication/
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Hatte ich eigentlich als Link eingefügt. Unten im Video auf "Watch on youtube" klicken
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Der Heileingriff ist eine medizinische Behandlung die "nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen" hat. (https://de.wikipedia.org/wiki/Behandlungsfehler)Und diese sind natürlich ein Ergebnis einer Abwägung aus Wahrscheinlichkeiten und möglichen Folgen des Eingriffs und des Nicht-Eingriffs. Wenn die Wahrscheinlichkeit bei 99% läge, dass ein Kind ohne die Entfernung der Brustdrüsen mit 15 Jahren an einer Krankheit versterben würde, würde wohl niemand sagen, dass ein solcher Eingriff nicht durchgeführt werden dürfte, weil das Kind ja nicht krank sei.
Ein Beispiel wie die Brustdrüsenamputation oder aber eben auch die Beschneidung, bei der diese Abwägung nur dazu führen kann, dass man sagt, dass diese Eingriffe nicht zu rechtfertigen sind, können trotzdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass es letztendlich eine Abwägung ist, die man der Akzeptanz oder Nichtaktzeptanz zugrunde legt.
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OMG:
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Ein Verbot der MGM schränkt die Religionsfreiheit der Eltern tatsächlich ein.
Auch das nur insofern, als dass sie die Handlungsfreiheit der Eltern allgemein einschränkt. Diese Einschränkung betrifft religiöse wie nicht religiöse gleichermaßen. Der Unterschied besteht ausschließlich darin, dass religiöse Eltern dieser Einschränkungen ggf. mehr Bedeutung beimessen als nicht-religiöse Eltern.
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Dass über die Religionsfreiheit kein Hausfriedensbruch erlaubt werden kann, heißt ja genau nicht, dass kein Grundrechtskonflikt vorliegt, sondern dass die Grundrechtskollision zu Gunsten des Hausbesitzer/Wohnungsinhabers gelöst wurde.
Es ging auch nicht darum, ob ein Grundrechtskonflikt vorliegt, sondern ob eine Grundrechtskollision mit der Religionsfreiheit vorliegt. Daran scheitert deine weitere Argumentation, in der du nämlich mit anderen Grundrechten arbeitest."Auch das Strafrecht ist ein Instrument zur Kollisionsauflösung, wenn Rechtsgüterschutz wie Leben, Gesundheit, körperliche Gesundheit und Unversehrtheit, Eigentum, Privatsphäre und Ehre pönalisiert werden." (Stern, Becker: Grundrechte-Kommentar, Einl. II Die Grundrechtskollisionen Rn. 167)
Natürlich ist das Strafrecht ein Instrument der Auflösung von Grundrechtskollision, zu allervorderst nähmlich dem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit, die vorsieht, dass ein jeder tun und lassen kann, was er mag. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Dieses Grundrecht wird kontinuierlich vom Strafrecht eingeschränkt und somit eine Abwägung vollzogen und daher ist die Aussage von Stern/Becker natürlich völlig richtig. In diesem Sinne steht ein jedes Recht und ein jedes Grundrecht alleine schon mit der allgemeinen Handlungsfreiheit in Konflikt und das ist auch der Konflikt, in dem es dir hier in deinem Beispiel geht:
Das eindeutige Verbot von Mord kommt also nicht deshalb zustande, weil es keine Grundrechtskollision gibt, sondern weil die vorhandene Grundrechtskollision eindeutig kompromissfrei zu Gunsten des Lebens entschieden wird.
Diese Entscheidung Mord zu verbieten wird und kann nicht zugunsten der Religionsfreiheit anders getroffen werden sondern geht zu Lasten der allgemeinen Handlungsfreiheit. Man darf mir religiöser Begründung genausowenig morden wie ohne eine solche und, darum geht es uns hier ja auch, man darf seinen Kindern die Vorhaut abschneiden oder eben nicht abschneiden, egal ob man es religiös begründet oder nicht. Es gibt hier schlicht keine Grundrechtskollision mit der Religionsfreiheit. Diese ist völlig von der Grundrechtskollisions mit der allgemeine Handlungsfreiheit abgedeckt und es existiert schlicht keine Spielraum dafür, diese Abwägung auf Basis der Religionsfreiheit anders zu treffen. Wenn ich deinen Vorgarten nicht betreten darf, ist das keine Abwägung gegen meine Religionsfreiheit sondern eine Abwägung gegen meine Handlungsfreiheit. Ich darf das selbst dann nicht, wenn ich schwöre, dass mein religiöses Seelenheil davon abhängt.
Wenn allerdings das hier kompromissfeie Strafrecht Grundrechtskollisionsauflösung ist, kann die kompromissbehaftete Praktische Konkordanz (https://de.wikipedia.org/wiki/Praktische_Konkordanz) offensichtlich nicht das einzige Mittel zur Lösung von Grundrechtskollisionen darstellen. Dieser Widerspruch ergibt sich jedenfalls auch für mich (als Nicht-Jurist).
Das Strafrecht kompromissfrei? Das Strafrecht ist ein einziger Kompromiss und letzendlich auch nichts anderes als praktische Konkordanz.Aus dem Recht zur religiösen Kindererziehung als Bestandteil der Religionsfreiheit gem. Art. 4 Abs. 1 GG iVm Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG lässt sich somit keine Befugnis der Eltern ableiten, in die rituelle Beschneidung des nicht einwilligungsfähigen Kindes einzuwilligen. Hiermit ist auch klar, dass im Folgenden für eine mögliche Einwilligung der Eltern in die medizinisch nicht indizierte rituelle Zirkumzision sämtliche Aspekte der Religionsfreiheit außer Acht bleiben müssen. Eine Rechtfertigung „im überwiegenden Interesse der Religionsausübung“, wie sie etwa Gropp (66) annimmt, scheidet daher aus." (Dettmeyer et al.: Dettmeyer weibliche Genitalverstuemmelung und rituelle Zirkumzision)
Das ist ja mein Reden. Sämliche Aspekte der Religionsfreiheit sind außer Acht zu lassen. Entweder man darf es mit Religions und ohne Religion oder man darf es nicht, mit Religion oder ohne Religion.
Dass sich die Befugnis der Eltern zur Beschneidung aus der Religionsfreiheit nicht ableiten lässt, geht nicht auf eine fehlende Grundrechtskollision zurück sondern:
"Hinsichtlich der Kollision des Grundrechts der Eltern auf Religionsfreiheit mit dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit ergibt sich in Bezug auf die medizinisch nicht indizierte Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Minderjähriger daher ein Vorrang des Rechts des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Dies wird auch dadurch untermauert, dass der Staat selbst in weit weniger einschneidenden Fällen religiösem Handeln dann Grenzen setzen darf – und muss –, wenn dadurch Rechte Dritter in nicht zumutbarer Weise beeinträchtigt werden. So ist etwa im Fall des liturgischen Läutens anerkannt, dass es zwar in erster Linie Sache der Kirchen ist, „darüber zu befinden, ob, wann und wie sie zu kultischen Zwecken läuten wollen“, der Staat aber im Hinblick darauf, dass „dieses Läuten […] mit Geräuschimmissionen verbunden [ist], die zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen und damit staatlich zu wahrende Belange oder Rechtspositionen Dritter beeinträchtigen können“, auch dem Läuten, das kultischen Zwecken dient, „Grenzen setzen darf und muss“." (Andreas Manok http://www.duncker-humblot.de/index.php/fach…hen-kindes.html)
Da stimme ich mit Herrn Manok explizit nicht überein. Ja, ein Grundrechtskonflikt besteht, aber nicht mit der Religionsfreiheit, sondern weil Eltern ihren Kindern nicht ohne echte medizinische Notwendigkeit Körperteile abschneiden dürfen. Der Konflikt um den es hier geht ist der Konflikt Erziehungsrecht gegen Kindesrecht und das ist auch der Grund, warum wir die Beschneidungserlaubnis im Elternrecht und nicht als religiöses Sonderrecht wiederfinden. Was man aus Gründen der Religonsfreiheit darf ist stets eine echte Teilmenge dessen, was man auch so darf. Und darum wurde mit §1631d BGB so geschaffen, dass das, was man allgemein darf, auch das umfasst, was man meint, aus Gründen der Religionsfreiheit zulassen zu müssen. -
"And all of a sudden circumcision had become the ‘love-cut’, and men had to get theirs before the summer was over."
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Das Argument war ja nicht, dass die Religionsfreiheit unbegrenzt wäre, sondern dass ein Grundrechtskonflikt vorläge, der über das Prinzip der praktischen Konkordanz zu lösen wäre und in deren Abwägung das Elternrecht halt überwiege. Da die Religionsfreiheit aber in überhaupt keinem Grundrechtskonflikt mit den Rechten Dritter steht, ist diese ganze Argumentation unsinnig. Die Religionsfreiheit erlaubt nicht mal einen Hausfriedensbruch, einen Diebstahl und schon gar nicht die Körperverletzung an einem anderen Menschen. Das ist ja auch der Grund, warum man die Religionsfreiheit im Gesetz überhaupt nicht bemüht hat und sich auf das Elternrecht gestützt hat. Die gewünschte, behauptete und aber nicht zu erlangende Religionsfreiheit ist nur der Grund dafür, dass man diese Handlung dem Elternrecht zuschusterte, wo man es allerdings ohne die gewünschte Religionsfreiheit niemals gesehen hätte.
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Trotz aller im Artikel geäußerten Kritik ist bereits die Überschrift gelebter Sexismus, den jede Frau mit umgekehrten Vorzeichen von sich weisen und anprangern würde.
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"Ich finde, die muslimischen und jüdischen Gemeinden müssten sich auch kritischer mit diesem Thema auseinandersetzen."
http://blog.schauspieldortmund.de/neues/die-deba…g-katastrophal/
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und bestätigt, dass die Grünen in Sachen Religionspolitik inzwischen eine ganz traurige Nummer sind, die sich vor CDU/CSU diesbezüglich kaum mehr verstecken muss. Änderungen ja bitte, aber nur wo es nicht allzu weh tut. Außer den Kindern, denen darf es ruhig weiter weh tun. Irgendwann möchte man mal irgendwas evaluieren, evtl. auch den ZdJ und ZdM fragen, ob nach §1631d BGB noch irgendeine Regelungslücke existiert. Vermutlich darf der Ethikrat auch noch mal bestätigen, dass das alles richtig war, was man 2012 gesagt hat. Und überhaupt, hier gibt es nichts zu sehen. Gehen sie bitte weiter. Hier gibt es nichts zu sehen.
Lustig auch schon, wie Fr. Jarasch das Dokument auf Facebook ankündigt: "Stelle gerade mit Simone Peter den Abschlussbericht der Komission "Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat" vor. Grüne machen Politik für alle - für die Gläubigen und die Ungläubigen!"
Toll, wie sich die Grünen für die Rechte gläubiger Babies einsetzen und auch den ungläubigen Kindern den Weg ins Himmelreich nicht verbauen.