So verstehe ich das auch. Und da diskutiert man offenbar bereits darüber, ob man wirtschaftliche Folgen und eine erhöhte Bedrohungslage als Resultat eines Verbots in Kauf nehmen möchte. Die grundsätzliche Tendenz, Kinderrechte auch gegen den Willen der Bevölkerung anderen Interessen unterzuordnen scheint dort auch wie bei uns vorhanden zu sein.
Beiträge von R2D2
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" Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht auf Schutz vor traditionell gebundenen Ritualen, die gesundheitsschädlich sein können. Und sie haben das Recht, ihre Meinung über Beziehungen zu äußern, die sich selbst betreffen. Sowohl der Kinderbeirat als auch die Kinderkonditionen und das Rote Kind sind daher der Meinung, dass die Intervention erst dann erfolgen sollte, wenn das Kind selbst entscheiden kann."
https://www.kristeligt-dagblad.dk/debat/selvfoel…utm_content=new
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Es wird ein Bürgerbegehren mit dem Ziel Verbot unter 18 geplant. 50.000 Unterschriften werden dazu benötigt.
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Die entsprechenden Personen bringen sich bereits in Stellung: solange Eltern rauchen dürfen, muß Beschneidung auch erlaubt sein.
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Soetwas wie einen Ethikrat setzt man immer dann ein, wenn unethisches Handeln gerechtfertigt werden soll. Natürlich wird auch der in Dänemark entsprechend mit Religionsverstehern, die meinen Ethik könne nur aus Religion (bevorzugt der eigenen) entstehen. Der politische Druck, dort das positive in der Verletzung der Kinderrechte zu sehen, wird auch dort immens sein, denn die handelnden auf oberster politischer Ebene haben halt auch keine Lust auf diese Diskussion, die dann ja auch internationale Wellen auslöst, wenn es für sie da nicht mehr als Kinderrechte zu gewinnen gibt. Solange die Bevölkerungsmehrheit diese Ignoranz deckt und diese Politiker aus völlig anderen Beweggründen heraus wählt, wird sich auch in Dänemark ein Ethikverrat hinstellen und steif und fest behaupten "Hier gibt es ethisch nichts zu sehen, bitte gehen sie weiter".
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"Es sei eine Macho-Gesellschaft" und natürlich darf auch nur darüber sprechen, wer ein Xhosa ist. Beschneidung geht halt immer nur die (zurtreffendes bitte ankreuzen) Juden, Muslime, Xhosa, Bondo, .... an.
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Was hat das jetzt mit der Zustimmung der Mutter zu tun?
Dass der Gesetzgeber möchte, dass bei Zustimmung der Mutter gar kein Strafzumessung erfolgt, ganz egal "welche Auswirkungen die Tat auf die spätere Entwicklung des Geschädigten in körperlicher, aber auch psychischer Hinsicht im Sinne sogenannter nachhaltiger Tatfolgen haben kann". Das spielt für diesen Fall aber gar keine Rolle. Es haben nicht alle Sorgeberechtigten zugestimmt, weshalb §1631d BGB hier nicht zur Anwendung kommt und weswegen das Gericht das BVerfG dazu auch nicht befragen kann.
Evtl. könnte der Vater ja gegen das Urteil klagen, wenn er zu mehr verurteilt wird, als den mütterlichen und kindlichen Willen übergangen zu haben und das Gericht nicht darlegen kann, warum für ihn die Schwere der Folgen relevant sein sollen, während sie das bei einvernehmlicher Beschneidung per Definition nicht sollen. Eigentlich dürfte er nur für die Schäden zur Rechenschaft gezogen werden, die sich aus dem Übergehen des Willens der Mutter und des Kindes ergeben und nicht für diejenigen, die sich aus der Beschneidung an sich ergeben. Die gibt es ja lt. Gesetzgeber gar nicht.
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Erwachsene Frauen dürfen selbstbestimmt nicht, was bei Jungen zwangsweise praktiziert werden darf:
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"Wird ein Angeklagter nach einer rechtswidrigen Beschneidung eines Kindes wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt, hat das Tatgericht im Rahmen der Strafzumessung regelmäßig das Ausmaß der konkreten Verletzung und die Auswirkungen der Tat auf das geschädigte Kind aufzuklären."
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Polizeischutz für Paar nach KiKA-Doku:
http://www.hessenschau.de/panorama/poliz…schutz-100.html
Wie wäre es eigentlich mit Polizeischutz für Tahsin?
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