Der dürfte sich doch für höhere Weihen qualifiziert haben. Wer sich derart skrupellos etwas derart Perfides ausdenkt und umsetzt, für den gibt es doch bestimmt in der Lebensmittel-, Pharma oder Automobilbranche geeignete Tätigkeitsfelder.
Beiträge von R2D2
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Es ist halt heute #Weltfrauentag. Da kommen eben auch alle Heuchler aus den Löchern, die meinen #Gleichberechtigung sei eine Einbahnstraße und #Gleichstellung würde Diskriminierung rechtfertigen. Und bei der Beschneidung, da geht es ja auch nur um Jungs, die ja bekanntermaßen auch oft zu weißen, alten Männern werden. Denen kann man ruhig mal frühzeitig zeigen, dass ihr Genital nur begrenzte Macht hat. Es ist wirklich nicht zu fassen, wie unehrlich diese ganze Debatte auch 2018 noch geführt wird.
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Ich hör mir das gerade nochmal an:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Was für eine sexistische Kackscheisse, sorry die Wortwahl, aber man kann es einfach nicht anders nennen. "Eine nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführte Beschneidung hat keine Nachteile". Unfassbar.
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Herr Hochhuth philosophiert über die Toleranz und kommt zu dem Schluss, dass Freiheit allenfalls über den Wolken grenzenlos gelten kann.
http://www.evangelische-aspekte.de/gesellschaft/t…t-der-freiheit/
ZitatVielmehr hat der Staat in Wahrnehmung seines Wächteramtes auch die Pflicht, im Rahmen des Möglichen das nach seiner Auffassung Notwendige zu tun, um Kinder und Jugendliche von Einflüssen der Gesellschaft, die der Wertordnung des Grundgesetzes widersprechen, fernzuhalten. Zur Erreichung dieses Zieles, dem Verfassungsrang zukommt, kann er grundsätzlich auch strafrechtliche Mittel einsetzen [...]”
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Das Tempo ist momentan doch deutlich reduziert. Wenn das so weiter geht wird das Quorum wohl nicht erfüllt werden.

Ich hoffe, Intact Denmark wird sich noch mit Laptop und Kartenlesegerät in die Innenstädte stellen.
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Aber es gibt diesbezüglich gute Nachrichten: "Sowohl das Justizministerium als auch das Ministerium für Menschenrechte und das Institut für Menschenrechte schätzen, dass eine Altersgrenze für Beschneidung innerhalb der dänischen und internationalen Religionsfreiheit legitim ist"
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Quelle ist direkt die Quelle:
https://www.borgerforslag.dk/se-og-stoet-forslag/?Id=FT-00124
ZitatAlles anzeigen
Die Folketing-Administration hat beschlossen, diesen Vorschlag mit einer Bemerkung zum Verhältnis zur Verfassung zu versehen.Die
Vorschläge der Bürger müssen im Rahmen der Verfassung möglich sein, und
in einigen Fällen kann die Verwaltung des dänischen Parlaments nicht
sofort entscheiden, ob ein Vorschlag eines Bürgers möglich ist. Dann erhält der Vorschlag eine sogenannte Bemerkung. Die Bemerkung macht die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass die
Möglichkeit besteht, dass der Vorschlag nach eingehender Prüfung der
Verfassungslage nicht im Parlament vorgelegt wird, obwohl er 50.000
Unterstützungserklärungen erhalten hat.Die Regeln für Bemerkungen sind in Abschnitt 11, Absatz 1 dargelegt. 3, in der Verordnung Nr. 35 vom 17. Januar 2018 über ein System für die Vorschläge der Bürger zur Berücksichtigung im Folketing.
Abschnitt 67 der Verfassung lautet wie folgt:
"Die Bürger haben das Recht, sich in der Gesellschaft zu vereinigen,
um Gott auf die Weise zu kultivieren, die ihren Überzeugungen
entspricht, aber nichts wird gelehrt oder getan, was der Moral oder der
öffentlichen Ordnung widerspricht."Auf
dieser Grundlage und im Rahmen der Studie während der vorläufigen
Prüfung einer Bürgervorschläge durchgeführt wird, hat die
Parlamentarische Verwaltung nicht, dass die Beschneidung von Jungen
leugnen, die religiös motiviert sind, kann eine so enge Beziehung mit
dem wahren Anbetung haben, dass Die
Handlung wird vom Recht bestimmt, "Gott in der Weise zu kultivieren,
die seinen Überzeugungen entspricht", vgl. Abschnitt 67, erster
Gedankenstrich der Verfassung. Gleichzeitig
wird die Parlamentarische Verwaltung ist nicht auf der bestehenden
Basis und im Rahmen der genannten Studie leugnen, dass eine Beschränkung
des Zugangs zu Beschneidung als vorgeschlagen wurde, würde in dänischem
Recht auf Grund der Beschränkung der Religionsfreiheit im Grundgesetz §
67 verhängt umgesetzt werden, 2. Teil, nach dem nichts gelernt oder unternommen wird, das der Moral oder der öffentlichen Ordnung widerspricht. -
Darum hat die politische Elite den Bürgervorschlag in Dänemark ja schon einmal vorsorglich mit dem Hinweis versehen, dass, wenn das Quorum erreicht werden sollte, man den Vorschlag trotzdem nicht dem Parlament zur Diskussion übergeben möchte.
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Das galt ja schon für das Füßebinden. Eindeutig kein Schaden, sondern nur schöne Füße.

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Würg:
https://www.urologielehrbuch.de/peniskarzinom.html
ZitatDie neonatal durchgeführte Zirkumzision ist eine effektive Präventivmaßnahme gegen die Entwicklung eines Peniskarzinoms. Die Inzidenz des Peniskarzinoms beträgt für Juden in Israel 0,3/100000. Durch die Zirkumzision wird vor allem das Risiko des invasiven Peniskarzinoms gesenkt (halbiertes Risiko), die Häufigkeit eines Carcinoma in situ (CIS) bleibt gleich. Die Zirkumzision in der Pubertät reduziert die Inzidenz nur wenig, im Erwachsenenalter zeigt die Zirkumzision keine präventive Wirkung mehr.
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Jetzt sind die 20.000 da. 30.000 fehlen noch.
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422 isländische Ärzte unterstützen das Verbot der Kinderbeschneidung und beschreiben schwere Komplikationen
Zitat"Wir, die unterzeichnenden isländischen Ärzte, sind mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zufrieden, wonach Jungen nur dann beschnitten werden dürfen, wenn medizinische Gründe dafür sprechen."
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Mir geht das ehrlich gesagt viel zu langsam. Ich hatte gehofft, heute morgen aufzuwachen und die 20.000 zu sehen. Es zeigt aber, wie hoch die Hürden bei Volksbefragungen sind, die an das Quorum meist gestellt werden.
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Sachlich ist an der Diskussion ja gar nichts. Im Vergleich zu dem, was der Bundestag 2012 erleben musste, ist das Statement vom IZRS ja schon fast logisch konsequent zu nennen. Im Grunde, was Frau Hörnle ja bereits vor längerem sagte: Alle Eingriffe bei Mädchen, die vergleichbar oder von geringerer Schwere sind, können dank §1631d BGB nicht mehr von §226a StGB als Verstümmelung bewertet werden. Die Grauzone ist eröffnet.
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Ja, aus der Nummer kommt man redlich eigentlich nicht raus, wenn man die Menschenrechtsverletzung bei Jungen toleriert und relativiert.
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standa…/story/12784121
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