Ich kann es in knapp 400km Entfernung in Berlin wachsen hören. Für mich steht fest, dass das Verfahren eingestellt wird, ich bin im Grunde nur auf die Begründung gespannt, also ob man Herrn Teichtal die "Ich habe doch von nichts gewußt"-Nummer abnimmt und die Schuld bei Herrn Fleischmann in Israel ablädt oder ob man beide für unschuldig erklärt, weil das Kindeswohl ja relativ wäre und wir haben ja jetzt §1631d usw.
Beiträge von R2D2
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Genitalverstümmelung bei Jungen: Dass der neu geschaffene § 226a Strafgesetzbuch ausdrücklich die Genitalverstümmelung an Frauen und Mädchen bestraft, nicht aber die an Männern und Jungen, empfindet der Strafrechtsprofessor und Richter am Oberlandesgericht Nürnberg Tonio Walter in der Zeit als Zumutung. § 226a StGB verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass "niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt" werden dürfe, so Walter. Die ausschließliche Inbezugnahme des weiblichen Geschlechts sei gespenstisch und habe auch mit der Wirklichkeit der männlichen "Beschneidung" wenig zu tun. Zu Unrecht werde letztere zumeist als medizinisch einwandfreier sauberer Eingriff gesehen, wogegen auch das bloße Entfernen oder Anstechen der Klitoris-Vorhaut stets als "Verstümmelung" gelte.
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Da wird aber sofort wieder das Hinterhofargument draus geschnitzt, welches bei FGM in allen Formen seltsamerweise keine Gültigkeit hat.
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Zitat
Ein Büchlein wie das des Journalisten Tilman Jens ist hierfür symptomatisch: Es ist eine „Streitschrift zum neuen Religionskampf“, die bereits sprachlich blank zieht.
http://www.berliner-zeitung.de/kultur/religio…0,23598144.html
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Ich habe ja inzwischen nun viel Blödsinn zu diesem Thema gelesen, aber das hier übertrumpft doch fast alles:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-3752…67.html#q381767
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Vor dem Hintergrund verstehe ich vor allem nicht, was sie gegen christliche Kopten, ach neh, es waren ja koptische Christen, und Juden und Muslime aus Afrika hat. Dabei feiern die so eine feine Ökumene und würden das multireligiöse Leben in Deutschland doch nun wirklich bereichern.
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Frau Buchholz hält die weibliche Beschneidung in jeglicher Form für verdammenswert. Begründung: Das machen ja nur die Wilden in Afrika und außerdem gilt nur für Frauen:
"sie haben Schmerzen, sind seelisch beschädigt und ihres sexuellen Lustempfindens beraubt. Deshalb lehne ich sie in allen möglichen Varianten ab."Männer haben also keine Schmerzen und werden seelisch nicht beschädigt.
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Noch jemand, der meint FGM wäre legal, solange die Klitoris erhalten bleibt:
http://www.tlz.de/startseite/det…lung-1332064278
Weil es FGM in ganz schlimmen Formen gibt spielen Jungen rechtlich offenbar keine Rolle. WIe kann so jemand das eine Unrecht derart mit dem anderen relativieren?
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Genau. Daran sind sie von Muslimen und Amerikanern absolut zu unterscheiden.Was er im Grunde sagt ist: "Wir opfern unsere Söhne für alle und für Gott" und dieses Opfer ist dann natürlich kein Opfer sondern eine Ehre.
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Beschneidung gilt nicht der einzelnen Person, sondern dem gesamten Volk und deckt somit auch Frauen ab, weil diese mit Männern eine Einheit bilden würden.
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Ich habe es schon vor geraumer Zeit gelesen und halte es für sehr lesenswert. Es ist zwar ein wenig anekdotenhaft, indem es allerlei Einzelmeinungen, Skurriles und Absurdes insbesondere auch aus der Beschneidungsdebatte aneinnanderreiht, trotzdem zeichnet Jens meines erachtens ein stimmiges und besorgniserregendes Gesamtbild.
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Ich mache mir auf der politischen Seite wenig Hoffnung. Warum sollte das auf europäischer Ebene anders laufen. Man sieht es ja auch jetzt in Dänemark, wie unwillig die politischen Akteure sind, sich dieses Themas annehmen. Auch der Druck, der z. B. aus den USA aufgebaut wird, wegen der angeblichen Religionsfeindlichkeit in Europa wird auf dieser Ebene nicht unreflektiert bleiben, ein Verbot halte ich für unwahrscheinlich. Man wird auch dort den Ausweg suchen, MGM als keine Verletzung des Kindeswohls zu deklarieren. Man wird sich weigern, das ganze als Gewalt anzusehen. Wenn überhaupt eine Änderung bewirkt werden wird, dann nicht über die politische sondern die rechtliche Schiene.
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Das ist in der Tat ein Plädoyer für die Legalsierung von FGM Typ Ia + IV:
ZitatWir sprechen ganz bewusst von Verstümmelungen und nicht von kosmetischen Eingriffen im Intimbereich oder von Anritzungen oder Ähnlichem. Die vom Gesetz erfassten Genitalverstümmelungen bei Mädchen wären in diesem Sinne mit einer Entfernung der Eichel bei Jungen vergleichbar.
Alles, was nicht mit der Entfernung der Eichel vergleichbar ist, ist also vom Gesetz gegen FGM nicht erfasst und keine Genitalverstümmelung. Dass der Gesetzesentwurf anderes besagt ist da schon fast geschenkt.
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So muss man ihn wohl verstehen. Dem Faß den Boden schlägt auch das aus:
ZitatIch habe der gesetzlichen Regelung zugestimmt, das elterliche Recht zur Bestimmung des Kindeswohls ihrer Söhne einzuschränken, wenn sie die Einwilligung zu einer Vorhautbeschneidung aussprechen. Die Einschränkungen ergeben sich aus § 1631 d BGB, der Ihnen ja – wie ich lese – bekannt ist.
Das Gesetz, dass die Körperverletzung zum völligen Belieben in das Elternrecht legt auch noch als Einschränkung desselben zu verkaufen. Das hat schon Chuzpe, um ein passendes jüdisches Wort zu verwenden.
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"Sie müssen es schon mir überlassen, wie ich um den heißen Brei herumrede und Ihre Frage nicht beantworte:"
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-3782…03.html#q381703
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So ist es. Ich weigere mich nach wie vor, hier einen Grundrechtskonflikt zu sehen, der über "Konkordanz" ausgeglichen werden müsste. Zumal ich auch nicht erkenne, wo hier der Ausgleich ist. Das was das Gesetz an ärztlicher Kunst fordert, ist selbstverständlich und kein Zugeständnis. Fakt ist, dass das Gesetz eben keinen Ausgleich schafft, sondern das Elternrecht vollständig über das Recht des Kindes stellt. Auch das Vetorecht, dass der Autor anspricht, enthält das Gesetz allenfalls indirekt über das Kindeswohl, faktisch ohne Belang und ohne jegliche Schutzwirkung für das Kind.
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Ist doch logisch, solange Fortpflanzung bewiesenerweise noch möglich ist, kann es in der Sexualität ja keine Einschränkungen geben. Das würde die RKK doch genauso sehen.
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nur wird mir NIEMAND, der mich kennt, abnehmen, daß ich ernsthaft Interesse daran haben könnte, meine Tochter ans Messer zu liefern
Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass darauf überhaupt nicht ankommt, sondern alleine auf den rechtlichen Status des Kindes. Wer wollte es darauf ankommen lassen, ob du es wirklich ernst meinst, wenn nichts als deine Entscheidung die Versehrtheit von der Unversehrtheit trennt. Ebensowenig wie man bei §1631d auf die Echtheit einer religiösen Begründung bauen könnte, kann man auch dir nicht in den Kopf gucken. Du kannst die Tat alleine schon deswegen wollen, weil du belegen möchtest, dass du zu unrecht mit 2.400 belastet wurdest
