Wenn die mit "ausbalanciert" natürlich das meinen, was Volker Beck unter "praktischer Konkordanz" versteht, nämlich die völlige Ignoranz des einen Grundrechts zu Gunsten eines herbeiphilosophierten und falsch verstandenen anderen Grundrechts, die wundersamerweise zu einem Ausgleich kommen, obwohl das eine Grundrecht zu 100% erfüllt und das andere zu 100% verletzt wird, dann muss man das in der Tat als ein "ja, wir wissen um des ethischen Problems, es ist uns gelinde gesagt aber letztlich scheißegal" interpretieren.
In unserem Grundrecht gibt es nun einmal kein Bewertung, die aus einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einen geringeren Grundrechtseingriff macht, wenn es nach den Regeln der ätzlichen Kunst erfolgt. Das Ergebnis zählt sozusagen. Und wie man dahinkommt, kann allenfalls strafverschärfend aber nicht strafaufhebend wirken.
Ich interpretiere die WHO so, dass sie um die kulturell sehr unterschiedlich ausgeprägten Ansichten und Gegebenheiten weiß, und dafür plädiert eine in den jeweiligen Ländern durchaus abweichende Balance zu finden und sie nicht pauschal und für alle Kulturen und Gesellschaften ein hartes "bitte erst ab 18" aussprechen möchte.