Verdammter Mist. Wer ersetzt nun den Umsatzausfall?
Beiträge von R2D2
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Ich halte es für lächerlich zu sagen der PWB wäre schmerzhafter als die Vorhaut-Amputation selbst. Punkt.
Dir war mein Sarkasmus offenbar entgangen
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Lächerlicher geht nun wirklich nicht mehr. Ich spreche aus persönlicher Erfahrung. Ein fachgerechter Peniswuzelblock ist nicht schmerzhafter als eine Blutprobe o.ä. Wirklich kein Problem!
Da kann man mal sehen wie absolut harmlos so eine Beschneidung ist. Das ist nicht mal so schlimm wie eine Blutprobe, also wie Haare schneiden oder so.
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Natürlich weil ein Mann mit solchen Qualifikationen dringend im Bundestag gebraucht wird.

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Ich frag jetzt nicht, warum er beurlaubt wurde.

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Auf seiner Facebook Pinnwand (mal sehen wie lange):
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Dr. Braun,
Sie schreiben: "In Hinblick auf die Durchführung ist die Einhaltung ärztlicher Standards für mich zwingend, dazu gehört auch eine angemessene Anästhesie."
Da Sie Arzt sind, nehme ich an, dass Sie wissen, wovon Sie sprechen. Wie sieht Ihrer Ansicht nach eine angemessene Anästhesie bei einem Neugeborenen aus?
Der Emla-Salbe hat das BfArM auf europäischen Druck hin die Zulassung für die Anwendung bei der Beschneidung entzogen (http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschne…ubung-1.1747655
). Ihr Einsatz wird als "ethisch inakzeptabel" bewertet. Welche konkrete Alternative sehen Sie, so dass eine angemessene Anästhesie gegeben ist?Weiterhin postulieren Sie eine Rechtssicherheit, die wohl eher dem Wunsch als der Wirklichkeit entspricht. Stellvertretend für die zahlreichen strafrechtlichen juristischen Kommentare, sollten Sie z. B. diesen Kommentar lesen. Die Behauptung, dass Rechtssicherheit herrsche ist fahrlässig und treibt mitunter Menschen dazu, strafrechtlich relevante Handlungen in der Annahme vorzunehmen, dass dies nun ja legal sei. Stellvertretend sei hier der Vorgang um Teichtal/Fleischmann in Berlin zu nennen.
Durch §1631d wurde im Gegenteil Rechtsunsicherheit geschaffen, weil er in den entscheidenden Regelungen der Ausführung mehr verklausuliert und vage bleibt.
Halten Sie angesichts dieser Diskussion Ihre Zustimmung für §1631d noch für angebracht?
https://www.facebook.com/helge.braun/posts/10151641863166089
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Zitat
ich habe großen Respekt vor Ihrer Position zur religiös motivierten Beschneidung von Jungen. Eine völlig zufriedenstellende Abwägung zwischen dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, dem elterlichen Sorgerecht und der Religionsfreiheit ist nach meiner Überzeugung nicht möglich. Dennoch war es nach der jüngst entstandenen Rechtsunsicherheit notwendig, eine Entscheidung zu treffen.
Aus meiner medizinischen Sicht stehen dabei zwei Fragen im Vordergrund: Erstens: Dürfen Eltern in einen solchen Eingriff an ihrem Kind einwilligen? Zweitens: Wer darf einen solchen Eingriff nach welchen Standards durchführen?
Eltern, die ihren Sohn beschneiden lassen, tun dies in Ausübung ihrer Religion zum Nutzen des Kindes, nämlich seiner Aufnahme in die Religionsgemeinschaft und für seine weltanschauliche Orientierung. Auch wenn es Außenstehenden schwer fallen sollte, dies zu akzeptieren oder sogar als stigmatisierend empfinden, ist es nicht Aufgabe des Staates zu entscheiden, was zur Identität einer Religionsgemeinschaft gehört. Aufgrund der bei fachgerechter Durchführung extrem niedrigen Komplikationsrate und des Umstandes, dass mit dem Verlust der Vorhaut keine funktionelle Einschränkung verbunden ist, kann dies meiner Überzeugung nicht vorrangig gegenüber dem Recht auf Religionsausübung sein. Damit sollen Eltern nach meiner Überzeugung rechtssicher in einen solchen Eingriff einwilligen können, dem dient die rechtliche Klarstellung.
In Hinblick auf die Durchführung ist die Einhaltung ärztlicher Standards für mich zwingend, dazu gehört auch eine angemessene Anästhesie. Insofern präferiere ich eine Durchführung durch Ärzte. Jedenfalls sind durch das neue Gesetz die Religionsgemeinschaften aufgefordert sicherzustellen, dass die Durchführenden in der Lage sind, ärztliche Standards einzuhalten.
Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir mit dem Gesetz nicht nur Rechtssicherheit geschaffen haben, sondern auch in Hinblick auf die Qualität der Durchführung der Eingriffe etwas positives erreicht haben.Schon spassig, dass die noch immer an Rechtssicherheit glauben.
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitra…n-und-foerdern/
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Erläuterungen zum neuen § 1631d BGB – Beschneidung des männlichen Kindes - Von Privatdozent Dr. Jörg Scheinfeld, Mainz
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/13-08/index.php?sz=8 -
Ja, das denke ich auch. Dafür wurde die Ausstellung von Juden ja auch angegriffen.
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Ach deshalb steht das unter "> Meinung > déja-vu".

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Zitat
Die Religionsfreiheit der Eltern gilt vielen nicht mehr als hinreichender Grund, eine angebliche Körperverletzung zu rechtfertigen.
Wieder jemand, der meint, aus einer tatsächlichen Körperverletzung eine nur "angebliche" zu machen. Dass es eine Körperverletzung ist, und zwar nicht nur angeblich, war ja bereits letztes Jahr völlig unstrittig. Aber so muss man halt mangels Argumente wohl vorgehen.
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Na, wenn die alle derselben Meinung sind, dann wird sie wohl richtig sein.
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Zitat
Es sind die Eltern, die – in den Grenzen unserer Rechtsordnung – den Inhalt des Kindeswohls festlegen. Sie dürfen sich bei Entscheidungen zur Gesundheit ihres Kindes auch von religiösen Motiven leiten lassen, solange die Behandlung bzw. der Eingriff nach allgemeinen Maßstäben medizinisch vertretbar ist.
Eben. In den Grenzen unserer Rechtsordnung und die war ja offenbar überschritten, sonst hätte man sie ja nicht ändern müssen. Und wie eine Operation ohne Indikation nach allgemeinen Maßstäben medizinisch vertretbar sein soll, dass müsste er mir bei Gelegenheit auch noch einmal erklären.
http://www.abgeordnetenwatch.de/karl_georg_wel…69.html#q392469
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Zitat
Die Religionsfreiheit gehört zu den in unserem Grundgesetz verankerten Menschenrechten. Bezüglich der Beschneidung von Jungen habe ich den alternativen Gesetzentwurf unterstützt, der die Rechte der Kinder bzw. Jungen in den Mittelpunkt stellt. Nach sorgfältiger Abwägung der betroffen grundrechtlichen Rechtsgüter – Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, Recht der Eltern auf elterliche Erziehung, Religionsfreiheit des Kindes und der Eltern sowie Schutz des Kindeswohls – steht für mich das Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit an erster Stelle.
http://www.abgeordnetenwatch.de/ute_vogt-1031-…22.html#q392122
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In Israel beispielsweise wird routinemäßig zirkumzisiert. Knapp 99% der Männer dort sind beschnitten. Krankheiten wie Phimose, Harnwegsinfektion, Peniskrebs etc. sind denen (vorsichtig gesagt) "nicht" bekannt.
Und in Ländern, in denen Kindern routinemäßig die Oberschenkel amputiert werden, tritt praktisch nie Knieathrose auf. Dann mal frisch ans Werk. Peniskrebs ist derart selten und tritt erst in hohem Alter auf, dass eine Beschneidung im Kindesalter nie und nimmer nicht gerechtfertigt werden kann. Harnwegsinfektionen sind in ihren Folgen bei entsprechender Behandlung folgenlos und Phimose löst sich in den meisten Fällen ganz von selbst. So ist das halt, wenn man religiöse Beschneidung mit medizinischen Vorteilen rechtfertigen möchte.
Zitat von DrEhoIch hätte keine große Lust meinen Intimenbereich mit 28 operieren zu lassen.
Was bringt dich dann auf das schmale Brett, dass ein 8 Tage alter Säugling da große Lust zu hat?
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Ich bin froh, dass es die SZ selber ist, die am "Prantl'schen Minimum" krazt.
Dieses Minimum ist doch weit übertroffen worden. Das wäre nämlich die Regelung verboten, aber unter Umständen straffrei. Davon sind wir leider weit entfernt.
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Die meinen Volker Beck und Claudia Roth, oder?

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Und selbst wenn eine operative Behandlung angezeigt ist, ist die Frage was und wieviel entfernt wird. Die Frage einer medizinisch indizierten Beschneidung ist keine binäre, wird in der Diskussion aber allzu oft auf ein einfaches Ja/Nein reduziert.
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Natürlich nicht und niemals. Das wäre ja so wahrscheinlich wie dass ein Kind nach dem Schneiden der Fingernägel stirbt.