Beiträge von R2D2

    Und genau das war ja auch Inhalt des Beitrags von Jens. Was Christlichkeit ausmachen kann und sollte, wenn sie denn eine Daseinsberechtigung hat, dann das, was der evangelische Jugendpfarrer da vorlebt. Aber weiter voneinander entfernt, als die Funktionäre und der, kann man wohl kaum sein. Und ja, der eine nimmt die jungen Leute mit und begeistert sie für das Leben, die anderen sorgen dafür, dass sich immer mehr von den Kirchen abwenden.

    Somit ist nicht der Akt, sonder die ausgeübte und traumatisierende Gewalt bei der Straftat geächtet.

    Das mag die eigentliche Ursache für die Ächtung sein, nichtsdestotrotz ist bereits der Akt an sich geächtet. Und zwar völlig zurecht und entgegen aller Volker Becks und Cohn Bendits der Welt. Gerade weil das Risiko der Traumatisierung so hoch ist und weil es vom Täter weder vorhergesagt nocht verhindert werden kann, ist jeglicher sexueller Verkehr in Abhängigkeitsverhältnissen zu Kindern geächtet.

    Sonst aber natürlich richtig: Die Analogie zur Beschneidung wäre, dass man sich an Kindern vergehen dürfe, wenn es denn medizinisch korrekt durchgeführt würde und das Kind durch eine Anästhesie dabei keine Schmerzen erleiden müsse.

    Auch schön:

    "How do I explain to my three-year-old what a Brit Milah ceremony is?"

    "My recommendation is to tell them it's a party for the new baby."

    Wenn sie erzählen würden, was es ist, wäre das Kind wohl auch ziemlich verstört.

    http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2300841

    Zitat

    Abstract:
    “We want our daughter circumcised,” said the parents to their pediatrician. When asked why, the parents expressed sincere religious beliefs. Constitutionally, should the parents be granted a religious exemption from the law passed by the US Congress in 1996 that forbids female circumcision? If so, on what grounds? If not, why not? Would the same answers be applicable if the parents were religiously motivated to have their son circumcised?

    In this survey of legal exemptions of religious rites, I will present 27 types of genital-altering religious rituals used to conduct irreversible physical surgeries on female and male children. I will then focus on the contemporary attempts to regulate ritual circumcision on males and counter attempts to legally exempt the rite. I will also examine the political rhetoric of “mutilation” versus “circumcision” when comparing the incongruence in laws that protect female children but not male children.

    I begin by exploring a sampling of cases in the United States that have justified legal restrictions on religious practices, such as polygamy, child preaching, and parents using faith-based reasons for refusing medical interventions for their children. I will use these cases to articulate eight legal and ethical principles: child welfare, no harm to others, substantial harm, direct consent, self-determination, no preference in religion, peace or safety, and equal protection. I use these principles to develop what I call the God told me so doctrine and then apply it to the current politics of ritual circumcision. The primary question that drives my analysis is whether religious accommodations should be granted if the religious practice in question infringes on the rights of children. Put simply, if God tells me to circumcise my child, will the state stop me?

    Der Beitrag von Frau Engels ist ja wohl das allerletzte. Wie sie körperliche Unversehrtheit ins Lächerliche zieht, das Recht seinen Kindern Körperteile abzutrennen mit der Verwendung von Babypuder vergleicht, das ist nur noch erbärmlich. Wetten, die ist trotzdem ganz vorne dabei, sich zu empören, wenn man einem Mädchen die Schamlippen anritzen möchte?

    Zitat

    Ich bleibe bei meiner Aussage, dass im Rahmen einer Beschneidung von Neugeborenen die Regeln der ärztlichen Kunst das Maß aller Dinge sind. Daher spreche ich mich auch weiterhin dafür aus, dass Eltern im Rahmen der Personensorge in eine Beschneidung ihrer Söhne nur mit dieser Einschränkung einwilligen können, wie es jetzt im neuen § 1631d BGB geregelt ist. Diese Einschränkung gab es vorher nicht. Dass wir nun im Vergleich zur früheren Rechtslage einen solchen Vorbehalt eingebaut haben, halte ich weiterhin für richtig. Was allerdings das jeweilige Maß der ärztlichen Kunst ist, kann nicht der Gesetzgeber ein für alle Mal festschreiben.

    Rechtssicherheit vom Feinsten...

    http://www.abgeordnetenwatch.de/stephan_thomae…31.html#q393331

    Zitat

    Das Herunterrechnen von 60% auf 1,3% ist natürlich Quatsch.


    Nein, das ist natürlich kein Quatsch, also jetzt mal angenommen, man lässt die Frage von Kausalität und Korrelation und der Valididät der Studien mal außen vor. Es ist auch kein "Herunterrechnen", es ist lediglich eine andere Darstellung für denselben Sachverhalt. Für den aufmerksamen und verständigen Leser ist beides auch kein Problem.

    Das Problem beginnt erst dann, wenn man mit den Zahlen argumentiert und man mit dem in der Wahrnehmung hohen Wert von 60% beginnt für die Beschneidung als legitime Maßnahme im Kampf gegen AIDS zu argumentieren, weil diese 60% die für diese Argumentation relevante Wahrscheinlichkeit sich überhaupt mit AIDS anzustecken nicht beinhaltet. Das wird deutlich, wenn man mal das Beispiel mal extremen Zahlen transferiert:

    Angenommen die Wahrscheinlichkeit, eine bestimmte Krankheit zu bekommen, ist derart verschwindend gering, dass diese Krankheit faktisch gar nicht existiert, Wahrscheinlichkeit z. B. 1:100 Milliarden. Jetzt gibt es eine (leider nicht nebenwirkungsfreie) Behandlung die verspricht, diese Krankheit gar zu 100% zu eliminieren. Sagt diese 100% nun etwas darüber aus, ob es vertretbar und ethisch ok ist, diese Behandlung flächendeckend umzusetzen? Nein, das tut sie nicht, weil die Wahrscheinlichkeit auch nur einen Krankheitsfall dadurch zu verhindern viel zu gering ist. Ohne die Bewertung mit dem Gesamtrisiko lässt die 100% keinerlei Rückschlüsse auf die Legitimität der Behandlung zu, aber genau so wird argumentiert und das ist falsch bzw. das Problem.

    Die 60% sind also ebensowenig falsch wie die 1,3%. Falsch ist die darauf aufbauende Argumentation.

    Unsere Abwägung hat ergeben: Wir dürfen Sie foltern. Aber nur wenn Ihre Augen verbunden sind, damit sie es nicht sehen können.

    Diese Abwägung unterschlägt dass es vor allem auch auf das Ergebnis und nicht nur auf die Tat ankommt. Das Wesentliche ist aber das Ergebnis und da kann es überhaupt keine Abwägung geben. Ab ist ab, allenfalls ein bisschen mehr oder weniger Haut. Fakt ist eben, dass gar nicht "zum Ausgleich" gebracht wurde. Es wurde einseitig gegen die Kinder und die körperliche Unversehrtheit entschieden. Nicht einmal das Veto des Kindes muss geachtet werden, man muss sich nur damit "auseinandersetzen" und kann dann gefliessentlich darüber hinweggehen.