Hmm, für mich schon.
Probier mal: http://www.haaretz.com/jewish-world/j…remium-1.552504
Ich seh aber, dass da Premium in der URL steht. Vermutlich muss man ein Haaretz Account zum lesen haben.
Hmm, für mich schon.
Probier mal: http://www.haaretz.com/jewish-world/j…remium-1.552504
Ich seh aber, dass da Premium in der URL steht. Vermutlich muss man ein Haaretz Account zum lesen haben.
Es gibt ja doch noch Vernunft:
Wir wissen doch inzwischen zu genüge, dass alle Kinderarztverbände in Europa antisemitisch sind.
ZitatWähnt ein Mann allein der Frauen Glück als Zeugnis seines Mannseins, so kann er diesen Zipfel Haut gewiss und leicht entbehren.
Nicht jede Frau findet es beglückend, von einem Dampfhammer penetriert zu werden. Das Bild des nimmermüden Stechers ist genauso verkehrt wie das der Frau, die es toll findet, ewig lang bis zum Wundwerden von einem solchen traktiert zu werden.
Darin, die israelischen Botschaften in Europa zu schließen, kein Problem zu sehen, das irritiert mich ehrlich gesagt ein wenig. Ich unterstelle einmal, dass die Bereitschaft der in Europa lebenden Juden den in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetze zu folgen größer ist, als bei denjenigen, die sich hier aus Israel heraus als Scharfmacher in der Diskussion profilieren möchten.
Ja, ob wohl schon Tunnel gegraben werden, um die Babies am achten Tag in die Botschaften rein- und wieder rauszuschmuggeln? Man kann sich wirklich nur noch an den Kopf packen.
Beschneidung in den Botschaften:
ZitatNein, wozu auch? Beschneidungen sind Eingriffe am primären Geschlechtsorgan der Männer, die aus Gründen der ärztlichen Ethik ausschließlich dann vorgenommen werden dürfen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Ein Arzt schnipselt nicht grundlos am Körper wehrloser Kinder herum, nicht an der Vorhaut, auch nicht an anderen Organen.
http://de.lifestyle.yahoo.com/blogs/sex/besc…-111332781.html
"Dickere Eichel"???
Hier meint jemand, dass §1631d verfassungskonform aber mangelhaft sei, weil die Beschneidung ausschließlich unter religiöser Begründung zulässig sei. Die Abwägung, ob eine Beschneidung nach §1631d legal sei, sei stets eine Einzelfallentscheidung und Rechtssicherheit mitnichten gegeben. Ebenso seien die Formen der weiblichen Beschneidung, die gleiche oder geringere Folgen als die männliche haben, in Deutschland ebenfalls legal und auch nicht durch §226a gedeckt, weil das dann eben keine Verstümmelungen seien.
Der Autor hält es für ausschlaggebend, wie religiös wichtig die Beschneidung den Eltern ist. Ich verstehe diese Argumentation nicht wirklich, denn eine religiöse Begründung ist für mich eine weltanschauliche und somit durchaus auch individuelle und nicht nachprüfbare. Was er offensichtlich meint, ist eine institutionelle, weltreligiöse Begründung, der er gegenüber einer individuellen einen klaren Vorrang einräumt. Eine Begründung trägt für ihn offenbar erst, wenn sie ausreichend viele verwenden. Eine kleinere Sekte oder einen zutiefst empfundenen individuellen Glaube scheint er nicht zu akzeptieren, weil diese keine Belege wie die lange Tradition und die Bibel heranziehen können.
Dass die religiöse Begründung nicht verifizierbar ist und somit auch von jedem behauptet werden kann, um die Beschneidungen ohne Strafe durchführen zu lassen, und somit auch die Taten nicht geschützt werden, die er aufgrund der fehlenden religiösen Begründung als verfassungswidrig identifiziert hat, scheint ihn auch nicht groß zu stören.
Mich überzeugen die Ausführungen weitgehend nicht und die Abwägung, dass im konkreten Fall der Beschneidung nun in der Abwägung §2 GG zurückstehen muss, wird auch nicht wirklich begründet, sondern ist eher Meinung und nicht anhand fester Kriterien vollzogene Bewertung.
Jetzt wird beschwichtigt und schöngeredet: http://www.timesofisrael.com/circumcision-w…-officials-say/
Ach du grüne Neune. Futter für mein Poesiealbum.
Vermutlich meint er bei Erwachsenen mit Einwilligung. Eine Begründung gibt es nicht, so dass man sie einstweilen im politischen Druck vermuten muss.
http://www.humanrightseurope.org/2013/10/jagaln…e-human-rights/
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Da die Tat ohne Einverständnis aller Sorgeberechtigten nicht durch §1631d gedeckt ist, macht sich der Vater der Körperverletzung schuldig, oder nicht? Ändert sich an der prinzipiellen Strafbarkeit etwas, dass die Tat im Ausland verübt wird? Nach meinem laienhaften Verständnis leider ja, weil die Tat in Marokko nicht unter Strafe steht und die männliche Beschneidung auch nicht im Katalog der Auslandstaten, die im Inland unabhängig von der Strafbarkeit im Ausland verfolgt werden. D. h. der Gesetzgeber hat hier eine Lücke geschaffen oder hinterlassen, die es erlaubt, bei Uneinigkeit legal Fakten zu schaffen. Bitte sagt mir, dass ich das falsch sehe.
Medizinische Leitlinien und Interessenskonflikte: http://www.spiegel.de/wissenschaft/m…n-a-926041.html
Unfassbar. Auch hierzulande ja legal, wenn sich die Eltern mit dem Willen des Jungen auseinandergesetzt haben. Sich dagegen entscheiden darf er sich hier ja auch nicht.
War doch klar, das Befürworter wie Herr Prantl das als Erfolg verkaufen werden. Seht her, das Gesetz funktioniert doch. Wenn das Kindeswohl gefährdert ist, sind Kinder ja geschützt. Gut, dass es kein jüdisches oder muslimisches Kind war.