Deine Frage an uns lautete:
Zitat:"Bei der Beschneidung von Mädchen handelt es sich..eindeutig um
Körperverletzung und Menschenrechtsverletzung." Objektiv gilt dies
genauso für Jungen und wird nachträglich durch religiöse Ansichten
geschlechtsabhängig legitimiert. Dies ist GGwidrig. Habt ihr keinen Mut
zur Veränderung?
Lieber
Tobias, das Thema Beschneidung ist nicht einfach. Auch bei uns wurde und
wird die Beschneidung von Kindern kontrovers diskutiert. Als der
Deutsche Bundestag im Dezember 2012 nach intensiver Beratung über das
Gesetz zur Beschneidung beraten hat, haben wir diese Gewissensfrage
allen Abgeorndeten der GRÜNEN Fraktion frei gestellt. Das Gesetz sieht
vor, eine medizinisch fachgerecht durchgeführte Beschneidung weiter
zuzulassen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Von den
Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion stimmten 34 für das Gesetz,
16 dagegen und 15 haben sich enthalten. Wir haben immer für eine
verantwortungsbewusste und sensible Abwägung der Grundrechte geworben.
Zur Frage, ob Eltern eine solche Entscheidung für ihre
religionsunmündigen Kinder treffen dürfen, gab und gibt es bei den
Grünen unterschiedliche Auffassungen. Das vom Bundestag beschlossene
Gesetz bejaht diese Frage. Viele Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wollten über Änderungsanträge Verbesserungen beim Gesetzentwurf der
Bundesregierung erreichen. Gefordert wurde zum Beispiel, das Recht des
Kindes, den Eingriff abzulehnen, ausdrücklich auch im Gesetz zu
verankern. Dafür gab es im Parlament keine Mehrheit. Eine Reihe
Abgeordneter (unter diesen viele aus der grünen Bundestagsfraktion)
hatte einen alternativen Gesetzentwurf eingebracht, der hinsichtlich des
Rechts auf körperliche Unversehrtheit, des Kindeswohls, der elterlichen
Fürsorge, der Religionsfreiheit und des Selbstbestimmungsrechts des
Kindes zu einer anderen Abwägung kam, und deshalb vorsah, dass Eltern
eine Beschneidung ohne medizinische Indikation erst veranlassen können,
wenn ihr Sohn mit 14 Jahren die Religionsmündigkeit erreicht hat und in
den Eingriff einwilligt. Die UnterzeichnerInnen dieses Antrages sahen
zumeist einen Widerspruch zwischen dem Recht auf gewaltfreie Erziehung
und der vom Sorgerecht künftig erfassten Möglichkeit der Eltern, in die
Beschneidung einzuwilligen. Dieser Gesetzentwurf fand im Bundestag keine
Mehrheit. Viele Grüße Dein 3TW-Team