Beiträge von Pöser Pürger

    Prof. Sowada spricht "nur" aus, was alle wissen: das es sich um ein Sondergesetz für unsere jüdischen Mitbürger handelt. Reinhard Merkel hat dies allerdings noch viel klarer formuliert als Sowada. Merkel hat auch formuliert, dass sich der Eiertanz, den die Befürworter in Deutschland veranstaltet haben, sich noch mal rächen wird. Den jüdischen Mitbürgern wurde dadurch letztlich ein Bärendienst erwiesen, da sie wieder einmal durch Sondergesetze definiert werden.


    Es hat sich um ein Sondergesetzgebungsverfahren für unsere jüdischen Mitbürger gehandelt. Als Sondergesetz würde ich es nicht bezeichnen, da religiöse Gründe überhaupt keine Rolle spielen.

    Hätte man tatsächlich ein jüdisches Sondergesetz verabschiedet, würde ich mich persönlich nicht mehr darum kümmern. Das könnten die Betroffenen dann selbst tun.


    Das ist ziemlicher Blödsinn.Das Pendant zur weiblichen Klitoris ist die Eichel. Bei mir ist das Frenulum in meiner Jugendzeit gerissen....

    Na siehste, hat halt nichts getaugt. Mit meinem könnte ich immer noch Schnellzüge zum Entgleisen bringen...

    Okay, das Pendant nehme ich zurück. Lassen wir den Vergleich mit Frauen lieber gleich ganz. Wir armseligen männlichen Geschöpfe sollten nicht zu nah an der Sonne fliegen...

    Ein wohltuender Artikel. Wenn sich Menschen aus Amerika an "Good Old Europe" orientieren, kann man das eigentlich nicht hoch genug schätzen. Stattdessen schafft sich Good Old Europe ab, zumindest in Deutschland.

    Die AAP hat allerdings ein grundlegendes Problem. Angenommen sie würde sich der Vernunft zugänglich machen und die nichtmedizinische Beschneidung abschaffen, müsste sie Generationen von Männern erklären, weshalb das früher mal anders gewesen sein soll. Ansonsten würde auf die amerikanische Ärzteschaft und die Versicherungswirtschaft ein Haftungstsunami rollen.

    Angenommen, gerade mal 10 Millionen ordentlich beschnittene Männer würden eine Entschädigung in Höhe von gerade mal 50.000 USD für den Verlust ihrer Vorhaut verlangen, dann müssten irgendwoher 500 Milliarden USD aufgetrieben werden. Hm - schwierig! Wie wollte dieses Land dann noch in der Lage sein, den Iran anzugreifen?

    Zitat

    Und es sollte auch nicht übersehen werden, dass die Kinder keine politische Stimme haben, ihre Grundrechte zu artikulieren.

    Eine kleine Ergänzung: Und es sollte auch nicht übersehen werden, dass die Kinder noch keine politische Stimme haben, ihre Grundrechte zu artikulieren.

    Davon abgesehen bedürfen Grundrechte von Kindern keiner Artikulation. Kinder sind vollwertige Grundrechtsträger, ohne wenn und aber.

    Und wie kann das rechtlich ablaufen?


    Hier noch ein interessanter ergänzender Link zum Thema Staatshaftung:

    Die Staatshaftung

    Meiner Auffassungs nach müssten sogar Eltern, die dem Gesetz erst blind vertraut und in eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung gem. § 1631d BGB eingewilligt haben, hinterher noch eine Staatshaftungsklage erheben können.

    Sie hatten ja schließlich in eine Beschneidung eingewilligt und nicht in eine Entrechtung ihres Kindes.

    Bei den von der AAP und der WHO herangezogenen Studien stellt sich mir die eine oder andere Frage.

    Das immer wieder heran gezogene Argument der HIV-Prävention durch Vorhautamputation scheint von einer Irrationalität geprägt zu sein, die so schnell nicht einmal von Hollywood überboten wird.

    Da wurden in Afrika drei Studien durchgeführt, die mehr als fragwürdig sind. Die aus Uganda habe ich mir näher angesehen.

    Zu Beginn der Studie lag die Zahl der Probanden für den HIV-Test bei 4996 (2474 Beschnittene / 2522 Unbeschnittene). Nach zwei Jahren am Ende der Studie waren es nur noch 1944 Probanden (964/980).

    Was war zwischenzeitlich mit mehr als 3000 abhanden gekommenen Probanden geschehen?

    Weshalb konnten für einen parallel laufenden Herpestest dagegen noch 2671 Probanden, also 727 Probanden mehr als beim HIV-Test, zur Verfügung stehen?

    Ich konnte dafür keine plausible Erklärung finden, vielleicht kann mir jemand helfen. Es war jedoch für die "Wissenschaftler" kein Problem, die Testergebnisse der verbliebenen Probanden am Schluss in das Ergebnis mit einzubeziehen.

    Ein weiterer Mangel dieser Studie ist die viel zu geringe Größe der auszuwertenden Zahlen, die sich auf einer Bandbreite zwischen 3 und 19 HIV-Neuinfektionen befinden. Solche Ergebnisse sind viel zu stark von unwägbaren Parametern beeinflussbar und haben absolut keine statistische Aussagekraft.

    Der gravierendste Mangel besteht darin, dass man HIV-Neuinfektionen zwar an Infektionsempfängern gemessen hat, es aber keine Feststellungen gab, wie hoch die Infektionsrate bei den Infektionsgebern, also den Sexualpartnern, waren. Da diese Feststellungen auch schwer durchführbar gewesen wären, hat man ganz einfach keine andere Gegebenheit zugelassen, als dass sich diese Zahl gleichmäßig auf beide Gruppen verteilen würde. Ebenso idealisierend und damit fern von wissenschaftlichen Anforderungen ging man von vergleichbarem Sexualverhalten beider Gruppen aus.

    Die Studien sind menschenverachtend, unseriös unbrauchbar. Eine HIV-Prävention würde ohnehin nur Sinn machen, wenn ihre Effizienz nahe bei 100% läge und das in beide Richtungen, also von Frau zu Mann und von Mann zu Frau.

    ...in letzterem Fall ist das Beschneidungsgesetz nicht tangiert, weil die Eltern ja zugestimmt haben. Möglichicherweise wird dann nach dem Patientenrechtgesetz verhandelt.

    Hauptsache es würde vor Gericht landen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es jetzt Eltern gibt, die ihren Sohn aus ästhetischen Gründen beschneiden lassen und dann hinterher entsetzt sind über die "Optik". Klagefreudige Bürger gibt es ja auch genügend.

    NoCut schrieb aber: "Wenn ich das ganze richtig verstehe, können Eltern aufgrund des § 1631 d BGB zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden, aber die Kinder hätten bei Verabschiedung des § 197 BGB-E das Recht, Schadensansprüche gegenüber ihren Eltern und den Beschneidern geltend zu machen."

    Widersprecht Ihr Euch da nicht?


    Das ist NoCuts Interpretation des § 197 BGB. Ich sehe zunächst nur Verlängerungen von Verjährungen. Wer außerdem auf Schadensersatz verklagt wird, wird das Recht dann auch für sich in Anspruch nehmen.

    § 823 BGB:
    "„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

    Am "widerrechtlich" wird es so lange scheitern, so lange der § 1631d BGB in Kraft ist. Aber genau deshalb müsste ein Beschnittener die BRD erfolgreich verklagen können.

    Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Es geht doch um die Ahndung von Straftaten wie sexuellem Missbrauch. Beschneidung ist zumindest nach dem neuen Gesetz aber gar kein sexueller Missbrauch oder eine sonstige Straftat. Oder irre ich mich?


    Du irrst dich leider nicht. Erst muss das Beschneidungsgesetz weg. Und solange wird niemand seine Eltern erfolgreich anzeigen oder verklagen können, genauso wie Mütter ihre Kinder nicht auf Schmerzensgeld wegen der Geburtsschmerzen verklagen können.

    Es wird in absehbarer Zeit sehr interessante Gerichtsprozesse geben. Das soll natürlich nicht voyeuristisch verstanden werden.

    Meiner bescheidenen Meinung nach liefert der § 1631d BGB alleine schon ausreichend Grundlage, die Bundesrepublik Deutschland direkt zu verklagen. Da gäbe es dann keine Verjährungsfristen und für die Höhe der Schadenssumme wäre am Ende der EGMR zuständig. Das kann für Deutschland richtig teuer werden. Wenn der erste Fall durch ist, wird dann jeder kommen, der mal gem. 1631d beschnitten worden ist. Ob er nun zufrieden ist mit der Beschneidung oder nicht - das Geld wird er ja wohl kaum liegen lassen.

    Dr. Marion Rosenke »Natürlich gibt es Millionen beschnittener Juden und Moslems, die überhaupt keine Probleme haben. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass sie in entsprechenden Kulturen großgeworden sind.


    Hoffentlich sagt sie das dann nicht vor Gericht. Da würde ihr der Versicherungsanwalt um den Hals fallen.

    Auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt unbeliebt mache (sofern ich das nicht schon bin) - ich halte die Erfolgsaussichten für gering. Die Sache ist zu lange her. So sehr ich dem Betroffenen das gönnen würde. Und dann noch das neue Gesetz, der §1631d BGB. Die Prozesssituation ist für diesen Fall denkbar ungünstig solange dieser Paragraph steht. Und für ein gerichtliches Normenkontrollverfahren wird der Fall nicht reichen.

    An seiner Stelle würde ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Damit kann er bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Dort gehen viele PKH-Sachen durch mit dem Standardhinweis auf Waffengleichheit usw.. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht sich in diesem Fall auch zum Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit äußern würde. Das könnte im Hauptsacheverfahren dann sehr wertvoll sein.

    Mich wundert auch, dass man überhaupt das Thema weiter bearbeitet, statt es in Vergessenheit geraten zu lassen.


    Die Befürworter des Gesetzes ahnen, dass es irgendwann vor Gericht und dann eben auch vor dem Bundesverfassungsgericht oder sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen wird. Die meinen womöglich, es könne durch "Öffentlichkeitsarbeit" ein Vorsprung herausgeholt werden, der dann in einer solchen Auseinandersetzung etwas bringen könnte. Da irren die sich jedoch gewaltig. Keine Richterin und kein Richter wird sich dafür interessieren, wer das Gesetz bisher schön geredet hat. Eine Urteilsbegründung, die dann weltweit gelesen wird, dürfte auch kaum die Feststellungen der AAP berücksichtigen. Die internationale Blamage wäre einfach zu groß.

    Das Unwohlsein, das sich bei den Veranstaltern an der Art der Durchführung erkennen lässt, bereitet mir ein Gefühl leichten Genusses.

    Eine Frage hätte ich noch an Pizzaro: wie war denn das Publikum außer dir noch so drauf? Gab es sonst noch Anzeichen von Rebellion? Wie war die Zusammensetzung?

    Im Fall der New Yorker Rabbiner war die amerikanische Presse durchaus nicht zimperlich.


    Da setzt sich ja auch der Bürgermeister höchstpersönlich ein. Genau dann wird die Sache für die Presse interessant. Metzitzah B'Peh wird in New York wahrscheinlich schon so lange praktiziert, wie es diese Stadt gibt.

    Die Meldung vom Tod des Brayden Frazier hat bisher nur unter Intaktivisten die Runde gemacht. Die Presse scheint das komplett zu ignorieren. Hat jemand dafür eine Erklärung?


    Für die Presse vor Ort wäre der Fall nur interessant, wenn entweder der Staatsanwalt oder die Eltern oder die Ärzte zu einer Stellungnahme bereit wären. Ist das nicht der Fall, lässt sich keine Story daraus basteln. Mit einem "Schweigen der Lämmer" lassen sich keine Auflagen erzielen.

    In Deutschland wäre eines ziemlich sicher: die Zeitung mit den vier Buchstaben würde nicht über Dinge berichten, die einer uralten Religionsgesellschaft nicht passen würden.