Beiträge von foreskin

    http://www.nytimes.com/2012/12/19/nyr…d-activity.html

    Zitat

    A lawyer for Orthodox Jewish groups asked a federal judge on Tuesday to throw out a New York City regulation requiring parents to sign a consent form before their infant sons undergo a form of Jewish ritual circumcision in which the circumciser uses his mouth to remove blood from the incision.

    Zitat

    [Judge Naomi Reice Buchwald] raised a hypothetical situation in which a single religious group amputates left pinkie fingers at birth, and asked Mr. Dvoretzky whether the city would have the authority to regulate the activity. He said it would depend upon whether the practice caused immediate, serious harm.

    Durch den Verkauf der Vorhäute kann man wahrscheinlich zusätzlich Geld sparen. :wacko:

    Apropos, stimmen die Angaben hier in etwa:
    Acroposthion.com - Mafia 1

    Zitat

    Not only do parents of North American baby boys have to pay between $200 to $300 to obstetricians to circumcise their boys that no sooner are the circumcised foreskins cut off that they are sold on to bio-engineering and cosmetics companies by the hospitals. The numbers of dollars involved are bewilderingly staggering, and this financial force is one which is providing the funds to continue the spread of medical propaganda advocating circumcision. The resale value of neonate foreskins is astronomically dizzying in that from one boy’s foreskin can be grown bio-engineered skin in a lab to the size of a football field. That’s 4 acres of new skin or around 200,000 units of manufactured skin, which is enough skin to cover about 250 people and sells at $3,000 a square foot. Considering that there are 1.25 million neonate foreskins circumcised each year in the U.S alone this translates to one of the most lucrative trades, if not THE most lucrative trade in human body parts ever in the history of humanity. 

    Werden Erwachsenen-Vorhäute auch so genutzt?

    Zitat

    Die Beschwerdeführer mussten damals aber plausibel erklären, dass sie mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aber von einem Abschuss betroffen sind.

    Dann must ein Elternteil bloß behaupten, dass es den Sohn beschneiden will, und das andere Elternteil kann dann im Namen des Kindes klagen.

    Das kann auch nach hinten losgehen. Ich traue unseren Politikern durchaus zu, das Beschneidungserlaubnisgesetz auch auf Mädchen zu erweitern


    Extrem unwahrscheinlich.

    1) Wenn das BVG Zwangs-Beschneidung insgesamt ablehnt wäre das gar nicht möglich.

    2) Auch wenn das BVG nur die Wiederherstellung der Gleichbehandlung einfordert, ist eine Anpassung in Richtung Jungs-Gesetz kaum denkbar. Bedenken sie allein den Aufschrei der Feministinnen und Frauenrechtlerinnen. Viele davon sind Politikerinnen die sich jahrelang gegen Beschneidung von Mädchen eingesetzt haben. Das neue Jungs-Gesetz kam doch nur zu Stande, weil es keine starke Gegenlobby zu den Religiösen gab. Das wäre bei Mädchen ganz anders.

    Außerdem gibt es eine UN-Ächtung und internationale Initiativen gegen Mädchenbeschneidung, die Deutschland mitgetragen hat. Die können da nicht zurückweichen.

    Klagen kann m.E. nur der/die Betroffene bzw. sein/ ihr gesetzlicher Vertreter.

    Gesetzlicher Vertreter wäre man als Elternteil. Außerdem ist man als Eltern eines Mädchens auch Betroffen. Denn man wird gegenüber den Eltern eines Jungen benachteiligt. Die Eltern eines Jungen haben nach der aktuellen Rechtslage ein viel weiterreichendes Erziehungsrecht, als die Eltern eines Mädchens.

    Kann der Staat Eltern aufgrund des Geschlechts ihres Kindes benachteiligen?

    Voraussetzung ist, dass die Beschneidung schon passiert ist.

    Ist das wirklich so? Muss man ein Gesetz erst brechen (also die Tochter beschneiden), damit es vom BVG verhandelt wird? Reicht es nicht nachzuweisen, dass man durch die Gesetzeslage gegenüber anderen benachteiligt wird?

    Eine Frage an die Rechtsexperten im Forum:

    Ist nicht jeder, der eine kleine Tochter hat, in der Lage das neue Gesetz vor das BVG zu bringen? Man braucht doch nur zu behaupten, das man die kleine beschneiden will. Und zwar ohne Angabe von Gründen, weil das weder im Gesetz für Jungs noch im Gesetz für Mädchen relevant ist. Da die Beschneidung von Jungs nun erlaubt ist, ist die Tochter aufgrund ihres Geschlechts "benachteiligt", was verfassungswidrig ist.

    Man klagt also gegen das Verbot für Mädchen, zwingt aber das BVG sich mit beiden Gesetzen zu beschäftigen, weil sich die Verfassungswidrigkeit aus der Kombination ergibt.