Hi Rolf,
ganz kurz zu meiner Vorgeschichte (kann übersprungen werden):
Ich heiße Tim, ich wohne in Düsseldorf und habe auch einen 10 Jahre alten Sohn mit immer noch fast vollständig verschlossener Vorhaut aber ohne jeglicher Probleme (kein Ballonieren, keine Entzündungen).
Als er 5 Jahre alt war, wandten wir auf dringendes Anraten der KiÄ:in die Salbentherapie an.
Die Vorhaut öffnete sich dabei ein wenig, nach Absetzen der Salbe ging sie wieder zu.
Daraufhin: Überweisung ans Krankenhaus, Gespräch mit dem Chirguren, der brachte die üblichen Argumente für die Alternativlosigkeit der Vollzirkumsion (Florence-Nightingale-Krankenhaus in Düsseldorf-Kaiserswerth). Nach eigenen "Gegenrecherchen" während eines Wochenendes (insbes. begleitet durch das hevorragende, mittlerweile wohl geschlossene Forum http://www.phimose-info.de und das hevorragenden Buch von Mario Lichtenfeld) sagte ich eine Stunde vor dem OP-Termin die Sache ab.
Seitdem ist gar nichts passiert: Keine Beschwerden, aber auch kein weiteres Öffnen der Vorhaut.
Warum ich schreibe:
Ich habe gestern Nacht Deine Geschichte mit großer Anteilnahme gelesen und habe mir danach überlegt, ob ich Dir irgendwie hilfreichen Tipps geben könnte.
Ich bin Jurist und bearbeite seit fast 10 Jahren Verkehrsunfallmandate, d.h. ich mache für unsere Mandate Schadensersatzansprüche geltend bzgl. ihrer unfallbedingten Sach- oder Personenschäden.
Ein Großteil der Arbeit im Rahmen der gerichtlichen Geltendmachung besteht darin, gegen die Gutachten der gerichtlich bestellten Sachverständigen anzuschreiben.
Aus dieser Erfahrung ein paar Gedanken - jedoch ohne Rechtsprechungsnachweise, die habe ich in der Kanzlei, jetzt bin ich jedoch zuhause.
Vorab noch: Ich habe Null Ahnung im Familienrecht.
Was ist eigentlich sagen will:
Wenn ich die Sache richtig verstehe, klagt Deine Ex-Frau auf Zustimmung zur Beschneidung.
Hierzu Punkt 1:
Dann liegt die Beweislast für die Erforderlichkeit der Beschneidung doch wohl bei ihr.
Dann muss Sie doch die Kosten für das Gerichtsgutachten vorstrecken.
Das dürfte Dein Budget doch - erstmal - nicht belasten.
Punkt 2:
Das Ergebnis dieses "Gutachtens" steht ja wohl leider schon fest. 
Darauf kannst Du auf folgende Weise reagieren:
(1)
Wenn das Gutachten fertig ist, legst Du in einem Schriftsatz dar, dass die Auffassung des Sachverständigen gegen die aktuell geltenden ärztlichen Behandlungsrichtlinien verstößt.
Dazu soll der Gutachter erstmal Stellung nehmen.
Bleibt der bei seiner Aussage, dass eine prophylaktische Beschneidung im Sinne des Kindeswohls erforderlich sei, machst Du geltend, dass das Gutachten fehlerhaft ist und beantragst ein Obergutachten.
Gut daran:
Dein Argument, dass die Aussage des Sachverständigen gegen die aktuelle Behandlungsrichtlinien verstößt, ist, wie ich finde, ein wirklich starkes Argument.
(Ach ja - in diesem Thread gibt es einen Link auf eine Seite mit einer Übersicht über die bisherigen Forschungsergebnisse. Der derzeitige Main-Stream-Umgang mit dem Thema Phimose richtet sich - nach meinem Verständnis - immer noch nach den Forschungsergebnissen aus dem Jahr 1949.
Diese Forschungsübersicht könnte man, finde ich, auch gut verwenden.)
Es dürfte dem Gerichts-Sachverständigen schwer fallen, zu begründen, warum er eine Empfehlung abgibt, die im ausdrücklichen Widerspruch zur der aktuelle Behandlungsrichtlinie steht.
Problem damit:
Der Sachverständige darf für jede Stellungnahme einen weiteren Kostenvorschuss verlangen.
Möglicherweise läge es an Dir, diese Vorschüsse zu leisten, da Du die Einwände ja erhoben hast.
(Dies weis ich leider nicht aus dem Kopf...).
(2)
Du gibst schon jetzt ein eigenes Gutachten in Auftrag und legst dieses als "Privat-Gutachten" dem Gericht vor.
Das Gericht MUSS sich damit befassen.
Die Kosten dafür müsstest Du natürlich vorstrecken.Solltest Du allerdings den Prozess gewinnen, müsste Deine Ex-Frau Dir diese Kosten erstatten (im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens) - SOWEIT: das Gutachten in die Entscheidung des Gerichts mit eingeflossen ist (und das wäre es ja, wenn Du gewinnst).
Wenn das Gerichts-Gutachten schon vorliegt, kannst Du immer noch ein Privat-Gutachten vorlegen, dass sich dann mit dem Gerichts-Gutachten konkret auseinandersetzen sollte.
Die große Frage ist hier allerdings:
Wenn Deine Frau die Zustimmung zu einer Untersuchung Eures Sohnes im Rahmen dieses Gutachtens verweigert - wie kann man diese Zustimmung gerichtlich erzwingen?
Das weiss ich leider (auch) nicht.
Aber: (Und dieser Gedanke wurde ja auch schon geäußert:)
Sollte es dabei bleiben, dass eine weitere Untersuchung Deines Sohnes unmöglich ist:
Dann würde ich "Deinen" Sachverständigen - am Besten ist doch wohl dieser Arzt aus Nürnberg -
damit beauftragen, eine gutachterliche Stellungnahme zum Gerichtsgutachten zu verfassen - ausgehend von dem dort festgestellten Befund - aber doch mit einer deutlich anderen Behandlungsempfehlung.
Daran kann es doch nicht scheitern.
Die erforderlichen Mittel für so ein Privatgutachten würde ich mir an Deiner Stelle zur Not bei einem Kredithai (örtliche Mafiagruppierungen, Targo-Bank, o.Ä.) besorgen. Das müsste doch gehen.
Soviel erstmal.
Vielleicht war da für Dich leider nichts Neues dabei...
Falls Du Rückfragen hast, kannst Du mich gerne ansprechen. (Erstmal über das Forum, wie das mit der PN geht, weiss ich nicht.)
LG Tim