Ich finde das Thema gar nicht so abwegig.
Es geht hier um Macht, psychische und physische Gewalt.
Würde ich meiner Tochter oder meinem Sohn Selbstbefriedigung verbieten, gar ihnen es durch Instrument erschweren. Ich bezweifele dass man mir meine Kinder weiterhin anvertrauen würde.
In dem Fall hab ich nichts (physische) irreversibel geschaffen. Doch ich habe einen Zwang ausgeübt, den niemand über anderer ausüben dürfte. Diese Vorgehensweise dürfte wohl annähernd jeder Richter in Deutschland als entwürdigend betrachten. (zumindest hoffe ich das inständig)
Der irreversible Eingriff der Beschneidung ist aber per Gesetz erlaubt.
Das bedeutet ein temporärer teilweiser Entzug der sexuellen Selbstbestimmung ist verboten.
Ein permanenter teilweiser Entzug der sexuellen Selbstbestimmung und der körperlichen Unversehrtheit ist hingegen erlaubt.
In beiden fällen habe ich meine Macht über ein Kind missbraucht um es nach meiner Vorstellung zu formen.
Eben dies ist auch damals passiert.
Und es passiert auch heute noch, so und in anderen Formen.
Warum sonst standen auch Missbrauchsopferverbände an unserer Seite?
Weil es letztlich wenig ausmacht, warum man Macht missbraucht und anderen seinen ungefragt seinen Willen aufzwingt.
Wenn das etwas holprig klingt, dann liegt das an der Urzeit und meinem Schlafmangel, tut mir leid.