Lieber Sokrates, liebe Forumsteilnehmer,
meine Ex-Frau räumte im Kreise aller Beteiligter ein, nur mein Sohn war nicht dabei, dass der Kinderarzt eine 2 Jahresfrist ins Auge gefasst hatte, bis dahin, sollte das Vorhaut"thema" bei meinem Sohn gelöst sein. Wieso der Kinderarzt solche wichtigen Fakten nicht in das Attest geschrieben hat, erscheint auf den ersten Blick unklar. Davon wäre ein Jahr nun um, faktisch ca. 10 Monate, d.h. es wären noch ca. 14 Monate, die der Kinderarzt dem Kind zur Entwicklung oder Lösung des Problems der Rückziehbarkeit der Vorhaut eingeräumt hat. Das Attest ließ wohl so etwas weg, damit meine Ex-Frau schnell Klagen könnte, was auch im Attest angesprochen wurde. -> Scheinbar geht es hier, um den Existenzdruck des Verfahrensbeistands meiner Ex-Frau, der sich durch Klagen schnell finanzieren will oder muß.
Die einstweilige Verfügung war unzulässig. Der nach eigenen Angaben medizinische Nichtfachmann, als Verfahrensbeistand meinte, es könnte bei einer Phimose, die Gefahr bestehen, das Haut abstirbt? Ist das tatsächlich der Fall? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen? Ferner meinte er es wären ja Millionen von Menschen anderer Konfessionen, wie Juden und Muslimen beschnitten und die hätten damit ja auch kein Problem und würden scheinbar nicht darunter leiden.
Es ist vor allem auch fraglich, warum im Rahmen einer solchen Untersuchung unbedingt die Vorhaut auf Zurückziehbarkeit untersucht werden muss. Dazu besteht überhaupt kein Anlass. Wer über die normale Vorhautentwicklung bescheid weiß, der weiß das auch.
Ich vermute es ist eine gute Geschäftsmasche der Kinderärzte und Kinderchirugen und Krankenhäuser aufgrund des Existenzdruckes, wenn es stimmt das ca. 10-15% der Jungen beschnitten werden, wobei die tatsächlich Quote eher bei 1%-1,5% betragen sollte. Das sind gute zig-Millionen Euro pro Jahr mehr Umsatz auf die gesamte Branche. Damit können viele Menschen finanziert werden.