Beiträge von Rolf
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Lieber Uro-Engel,
was für Leitlinien für die Phimose Behandlung gibt es und für wen wären diese bindend? Der Arzt ist doch in seiner Kunst frei?So in etwa, wie Du es oben beschrieben hast, war es ja.
Meine Ex-Frau war sprachlos und konnte sich nicht mehr daran erinnern, dass an unserem 14. Hochzeitstag Ihr der zweite Kinderurologe empfohlen hatte, auf keinen Fall das Gericht in dieser Angelegenheit anzurufen, worauf ich vertraut hatte. Sie hat auch von dem Gutachter eine "Standpauke erhalten" wegen einer solchen Sache zum Gericht zu gehen und einen Gutachter einzuschalten, würde auf ihrer Kommunikationslosigkeit beruhen zwischen mir und Ihr und dass so etwas für meinen Sohn nicht schön wäre.
Was weiter passiert werden wir sehen, wir hoffen dass mein Sohn sich positiv entwickelt und beobachten den Schöpfungsprozess, wie er zu blühen beginnt!
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Gerade im Alter macht sich eine fehlende Vorhaut oftmals erst richtig bemerkbar, da hier die negativen Folgen einer Beschneidung noch deutlicher zu Tage treten, als es oftmals in jungen Jahren der Fall ist.
Lieber Franke, willst Du die negativen Folgen einer Beschneidung im Alter näher präzisieren, so dass ich diese Argumente gegebenenfalls mit einfließen lassen kann, wenn es notwendig wird, obwohl es hier vielleicht auch um Macht geht oder etwas anderes, was ich wahrscheinlich noch nicht verstehe.
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Lieber Uro-Engel,
Lieber Weguer,der Gutachter hat erklärt, dass Jungen, die im Alter von 9 bis 10 Jahren noch nicht die Vorhaut zurückstreifen können, beschnitten werden, dass wäre gängige Praxis bei Ihnen.
Ausserdem hat er viel Erfahrungen, denn er hat die Erwachsenen in einer bayerischen Großstadt, die mit Vorhäuten ihre Probleme haben oder bekommen nach dem Sex, in der Klinik in seinem Berufsalltag.
Im Übrigen konnte der Gutachter sich nicht mehr Zeit nehmen für das Gespräch, denn er deutete auf seinen grünen Kittel hin, dass er dringend zu sienen anstehenden Operationen gehen mußte. (denn damit verdient er ja hauptsächlich sein Geld)
Im Übrigen habe ich das Buch von Clemens Bergner "Ent-hüllt" gezeigt, darauf meinte er, er kenne solchen Ansichten und hat seine Erfahrungen bereits in anderen Gerichtsverfahren einfließen lassen.
Meiner Ex-Frau, der ich das Buch auch zum Lesen gegeben, habe hat nur das Inhaltsverzeichnis in den letzten 6 Wochen gelesen. Nun gebe ich das Buch als Empfehlung einer Mutter weiter, deren Mann die analoge Geschichte, wie das erste Kapitel "Meine Geschichte" durchgemacht hat, und sie dieses Verhalten Ihres Mannes bis heute nicht verstehen konnte. Vielleicht ist das Buch dann in empfänglicheren Händen.
Wie es weiter geht bin ich auch gespannt. Entweder mein Sohn entwickelt sich prächtig in der nächsten Zeit oder meine Ex-Frau nimmt die Klage zurück oder...????
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Lieber Uro-Engel,
Danke für Deine Tipps und Berichte. Tatsächlich ist scheinbar nun ein 2000€ teures Gutachten für erste, hoffentlich für immer abgewehrt. Den Gutachter hat der Verfahrensbeistand des 10 jährigen empfohlen und das Gericht angeordnet.
Der Gutachter hat heute gemeint, nach Aktenlage müsse wohl beschnitten werden. Weitere gewichtige Argumente für eine Beschneidung aus der Sicht des Gutachters wären, Verhinderung des Krebsrisikos, man hätte das in den USA durch Studien festgestellt und gesichert, ferner beim ersten Sex würde wohl die Vorhaut reißen und dann hätte das Gehirn abgespeichert, Sex wäre mit Schmerzen verbunden und würde dem im Zukunft ausweichen und das wäre nicht schön für seine zukünftige Frau und wenn er sich als Erwachsener beschneiden ließe, wäre das viel schlimmer im Vergleich jetzt als 10 Jähriger. Er räumte ein, dass es sicherlich die Meinungen hier aus dem Forum geben würde, doch das ist nicht Mainstream und eine Mindermeinung. Das Gegenargument von Prof. Dr. Stehr aus Nürnberg habe ich auch zitiert, dass das Krebsrisiko geringer sei, als im täglichen Leben zu leben, dazu wurde gekontert, es ist klar, dass einer auf dem Sofa ein geringeres Unfallrisiko hat als ein Autofahrer auf der Autobahn.
Jedenfalls hat der Gutachter die Persönlichkeitsrechte des Sohnes und Sorgerechte des Vaters respektiert und wird kein Kosten für das heutige Gespräch verlangen, da die Unterhose anbehalten werden sollte. Somit hat er den Sohn erst gar nicht näher befragt und näher angesehen.
Bin gespannt, ob die Ex-Frau die Klage nun zurücknimmt und wir auf eine besser Entwicklung warten.
Ich habe meiner Ex-Frau deiner Einladungs-Empfehlung vorgreifend folgend, zu den zwei oder drei kompetenten Ärzten zu gehen. Sie hat darauf nichts geantwortet. Wir sollten uns klar sein, dass wir hier gegen den Strom schwimmen, was möglicherweise sehr gesund sein kann.
off topic: Ich habe die Geschichte meiner im Ausland lebenden Tante im Sommer erzählt. Meine Tante meinte viele Ihrer Freundinnen und Klassenkameradinnen, wurde mit dem Krebsargument die Gebärmutter entfernt. Sie wäre einer der wenigen, (da sie im Ausland lebt) bei der es nicht gemacht wurde. Nun im Alter haben alle, die operiert wurde Schwierigkeiten wegen der Hormonumstellung, weil die Gebärmutter wohl noch im Alter für ein gesundes Hormongleichgewicht wichtig ist.
Vielleicht ist es auch mit der Vorhaut ähnlich, dass diese auch im Alter noch von Vorteil ist.
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Eine Strategie wäre es also gegenüber dem Gutachter zu erklären, dass es meinem Sohn nicht recht sei, sein Genital gegenüber dem Gutachter zu
zeigen und die Unterhose bei der Untersuchtung des Gutachters angezogen zu behalten.Heute wollte ich meine Ex-Frau auf diese neue Strategie einstimmen, weil mir das empfohlen wurde, vor dem Gespräch des Gutachters mit dem Sohn, zuerst mit dem Gutachter und mit der Ex-Frau zu sprechen.
Meine Ex-Frau sagte mit extremer Vehemenz: einzig und allein der Arzt sagt, wo es lang geht und nicht ich!
Somit wird die gesamte Gesundheitsverantwortung in die Hände des Oberarztes gelegt! Dem sind jahrzehntelange körperliche und psychischen Schäden und alle Folgeprobleme reichlich egal. Dafür übernimmt er keine Verantwortung und leidet nicht. Schadensersatzklagen können zerstörte Gesundheit auch nicht wiederherstellen. Der Arzt hat sich auch auf plastisch-rekonstruktive Urologie spezialisiert und sollte die Problematik kennen.
Ein wenig vielleicht Off Topic von mir...aber ich war mit meinem bald 10 jährigem Sohn bei der U Untersuchung, über die auch dein Sohn wohl "stolperte"...ich musste meinem Sohn versprechen, dass der Arzt keine Untersuchung unterhalb der Gürtellinie macht, er meinte "das ist mein Geschlechtsteil" (wie er darauf kam weiß ich nicht, denn dieses Thema und meine Probleme damit, ist kein offenes Thema bei uns...)Jedenfalls als der Arzt sagte, dass er sich bis auf die Unterhose ausziehen solle, sagte ich, dass mein Sohn eine Untersuchung des Genitales nicht möchte. Gar kein Problem für den Arzt...er meinte nur, dass ich mal schauen solle, ob die Hoden auch da seien...KEIN Wort von Vorhaut, Retrahierbarkeit oder Phimose...
Nach "Uro.." sagt sogar der 10 jährige Sohn, wo es lang geht. D.h. nächste Woche werde ich dem Arzt sagen, dass unter der Gürtellinie es nicht weiter geht, auch wenn dann das Gutachten dann nicht "vollständig" wird und mir wurde empfohle vorab dies schriftlich bestätigen zu lassen, damit es in Anwesenheit des Sohnes nicht zu Irritationen kommt. Sollte doch ein genaueres tiefergehendes Gutachten gefordert werden, sollte davor geklärt werden, dass der Staat das Persönlichkeitsrecht des 10 Jährigen und das Sorgerecht des Vater zu wahren und zu beachten hat.
Vielleicht habt Ihr noch Tipps, um aus dem Verfahren sanft und schadlos zu kommen.
Viele Grüße -
Danke Uro"experte":
Eine Strategie wäre es also gegenüber dem Gutachter zu erklären, dass es meinem Sohn nicht recht sei, sein Genital gegenüber dem Gutachter zu
zeigen und die Unterhose bei der Untersuchtung des Gutachters angezogen zu behalten.Der Gutachter soll aufgrund der Aussagen meines Sohnes, d.h.einer erklärten Beschwerdefreiheit mit seinem Genital und seinem Fachwissen,
ob sich potentielle Phimosen in der Pubertät auflösen, wenn Kinder und Jugendliche unter anderem auch mit ihrer Vorhaut spielen, schreiben.Meiner Ansicht und der Ansicht von Uro"experte" stellt es also einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Intimsphäre also eine Grenzüberschreitung dar, jemandem fremden sein Genital zur Beurteilung darüber zeigen zu müssen, damit dieser feststellt, ob ein pathologischer Zustand vorliegt oder nicht bei bisheriger Beschwerdefreiheit. Gegenüber derartigen Eingriffen und Übergriffen muss mein 10 jähriger Sohn wohl geschützt werden.
off topic evtl: Anlässlich des Reformations-Feiertags- eine etwas andere Sichtweise:
moderner heutiger Ablasshandel heißt wohl in diesem konkreten Fall Gerichtsgutachten und Gerichtsverfahren zu bezahlen, damit alle Beteiligten sich von der Schuld frei zu kaufen, zu Gunsten der Palastbauten von (zum Teil krank machenden) Kassen, da diese derartige Grenzüberschreitungen per "Blankoscheck= Krankenkassenkarte bezahlen", (zumindest teilweise krank machenden) Häusern und (teilweise krank machenden) Ärzten. (Manchmal dienen die letzt genannten Institutionen tatsächlich auch ihrem Zweck der Gesundheit. Oftmals liegt jedoch auch modernen Ablasshandel in meinen Augen vor. -
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Lieber Etwas,
ich vermute das Treiben der Mutter ist eine überaus große Angst, deren Ursache ich nicht kenne und nur vermuten kann.
Ärzte können einem auch mit anderen Diagnosen Angst machen, obwohl diese völlig daneben liegen und es einfach nicht stimmt.
Inwieweit mein Sohn die Vorhaut bewegen kann, hat er mir noch nicht offenbart.
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Lieber Schluppi, vielen Dank für Deine Hinweise. Ich habe auch deine Überlegungen bereits gehabt und gemacht. Honig und Sahne sollte ja nicht geschmiert werden, sondern einfach im Badewasser zusammen mit Weihrauch- und Schwarzkümmelöl verdünnt werden. Vorstellen könnte ich mir doch, wenn Dehnübungen im oder nach dem Baden gemacht werden, dass Mikrorisse, die entstehen könnten, antibakteriell eine Entzündung eben verhindern könnten.
Zur Zeit, wie oben berichtet passiert gar nichts. Er badet weder im Öl noch kommen die Salben zum Einsatz. Vielleicht ist es auch gut so. Nur der Druck des Gutachtens ist nicht gut, meiner Ansicht nach.
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Meine Ex-Frau ist derzeit trotz Angebot nicht bereit zu Prof. Dr. med. Stehr nach Nürnberg zu fahren. Sie meinte Sie hatte das Angebot abgegeben ein zweites Mal zum 5 Sterne Kinderchirurg zu gehen, der keine 10€ an einer Circumcision laut eigener Aussage daran verdient, ihr aber empfohlen hatte nicht das Gericht in dieser Angelegenheit anzurufen, woran meine Ex-Frau sich bekanntlich nicht gehalten hat.
So folgt nun das bis zu ca. 2000€ Gutachten und die Hoffnung, dass mein Sohn lernt mit seiner Vorhaut spielerisch umzugehen und die Wirkungen sich hoffentlich zeigen. Die Weihrauch- und Schwarzkümmel-Salben sind jedenfalls im Tresor des älteren 12 jährigen Bruders versperrt und werden derzeit (noch) nicht angewendet. Was wirklich schade ist. Weihrauchöl soll scheinbar die Mader von Autoschläuchen fernhalten und wird scheinbar dafür verwendet als zum Baden, wie von mir vorgesehen.
Viele Grüße
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Herr Prof. Stehr bittet mich zur Vorstellung mit der Ex-Frau und Sohn nach Nürnberg. Bin gespannt, ob es klappt.
Im Gerichtsbeschluss, wie Ihr oben schon richtig zitiert habt, geht es wirklich darum ein "eingeschränktes" Gutachten aus "der Brille" eines Urologen zu machen. Die anderen Bereiche, wie Psychologie oder Kinderpsychologie werden vollkommen ausgeklammert. Wenn ich Euch richtig verstehe, geht es vor allem auch darum, die Vorhaut zum einen wegen Gesundheitserhaltung, weil die Vorhaut eine wichtige Körperfunktion im gesamten Leben eines Mannes übernimmt als auch aus psychologischer, nachhaltiger und langfristiger Sicht zu erhalten. Das interessiert wiederum die Mediziner ja gar nicht oder sehr eingeschränkt. Die machen doch Angst über die möglichen portientielle Gefahren in den bevorstehenden 5 bis maximal 10 Jahren. Was danach langfristig passiert mit dem Mann, psychologisch oder zwischenmenschlich in der Partnerschaft, ist Medizinern doch in Regel egal.
Viele Grüße
Rolf -
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So, Schluss mit dem Theater, jetzt wird er beschnitten, denn das ist es, was ICH will.
Lieber Weguer,
gestern durfte ich mir von meinem 12 Jährigen Sohn mir erklären lassen, dass es mir um Macht und sonst nichts ginge.Mein 10 Jähriger Sohn hatte sich zu einem Freund verdünisiert und habe ich somit gar nicht mehr gesehen.
Sag mal, wer muss diese Gutachten den alle bezahlen? Du aus deiner Privatkasse, genau wie deine Frau?
Im Zivilprozess zahlt der Unterliegende, d.h. entweder die Phimose löst sich, dann verliert die Antragsstellerin (meine Ex-Frau) und muß bezahlen. oder das Gerichtsgutachten kommt zum Schluß es muß nicht operiert werden, was möglicherweise unwahrscheinlich ist, denn die eigene Ärzteschaft von 3 Kinderärzten wird durch bereits ergangene Atteste meiner Ansicht nach schwer durch eine Gerichtsgutachten verunglimpft werden können. Kommt das Verfahren zum Schluß es muß operiert werden und es wird operiert, so muß ich wohl alles zahlen oder man vergleicht sich oder der Richter entscheidet beide tragen die Kosten zur Hälfte.
Hat die keine anderen Probleme? Und genug Asche für so einen Mist?
Sie ist halt überaus extrem vorsichtig und ängstlich und verlässt sich 100%ig auf "Fachleute" und wenn Sie nicht die Asche hat, dann hat es ja der Schwiegervater, d.h. Ihr Vater, der ist ja auch von der Notwendigkeit der (Teil) Beschneidung überzeugt und versteht nicht, warum ich für den Vorhaut erhalt bin.
Anstatt um das Kindeswohl besorgt zu sein, scheint es, als würden hier persönliche Eitelkeiten instrumentalisiert und Interessen verwirklicht.
Ja, mit dem Kindeswohl wird ständig argumentiert, tatsächlich bestreiten alle Beteiligten damit ihren Lebensunterhalt, der Kinderarzt, der Kinderchrirurg, der Rechtsanwalt der EX-Frau, der Verfahrensbeistand, meine Verfahrensbevollmächtigte, der potentielle Gutachter, der Richter hat schöne abwechslungsreiche "Theater-spiele" und keine seine Tätigkeiten rechtfertigen, die Krankenkasse freut sich über ihre Daseinsberechtigung, alle sind froh das Umsatz gemacht wird auf Kosten der Gesundheit unserer Kinder.
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Lasst ihn sich einfach entwickeln. Ohne an ihm zu manipulieren.
Er ist völlig gesund, entwickelt sich ganz natürlich. Warum eine Rosenknospe mit Hilfmitteln weiten, wenn sie es von selbst macht, nur halt etwas später?
Lieber Weguer,
um Dich auf den neuesten Stand zu bringen, meine Ex-Frau will keine Kortison-Anwendung genauso wenig wie der Verfahrensbeistand.Trotzdem wird auf den Sohn eine enormer Entwicklungsdruck scheinbar gesetzt, denn meine Ex-Frau ist sich noch nicht deiner obigen Zeilen bewußt und stoppt oder setzt das Gerichtsverfahren bisher nicht aus.
Mein Sohn muß sich also in den nächsten Monaten wohl einem kostspieligen, d.h. ca. 1.000-2.000€ teuren, Gutachten unterziehen, ob er sich nun normal entwickeln darf oder nicht. Das laufende Gerichtsverfahren und jedes weitere Gutachten, Gegengutachten und Obergutachten lösen sich in Luft auf bzw. sind hinfällig, sobald sich die Vorhaut bei meinem Sohn zurückstreifen lässt. Bleibt zu hoffen, dass er sich in den nächsten Wochen und Monaten auf natürliche Weise positiv auch bezüglich der Rückziehbarkeit der Vorhaut entwickelt ansonsten wird es teuer, jedes Gutachten ca. 1.000-2.000€ + Kosten von drei Anwälten (d.h. ca.550€ pro Anwalt und Instanz).
Wenn es möglicherweise über zwei Instanzen geht, ist das ein Kauf von "Entwicklungszeit" zugunsten meines Sohnes für ca. 9.000€! Jetzt sind ja bereits Kosten von über 1.500€ entstanden, und billiger wird es nicht!
Sollte es soweit kommen und sich dann das gesamte Verfahren hinfällig werden, könnte ja versucht werden diese Kosten von der Landesärztekammer zurückzuforden, was wohl schwierig sein dürfte.Meinem Sohn ist dieser enorme Entwicklungsleistungsdruck auch nicht recht. Was ist zu empfehlen, um ein derartiges Gerichtsverfahren zu stoppen, auszusetzen und/oder die Kosten so gering wie möglich zu halten?
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Hat jemand Erfahrung mit Weihrauch-Schwarzkümmelbädern? Wobei Weihrauch einen Emulgator wie süße Sahne und/oder Honig benötigt, z.B 1 Teelöffel Weihrauch Pulver auf 250 ml Sahne mit 2 TL Honig zum Schaffen einer Rückziehbarkeit der Vorhaut?
Sowohl Weihrauch als auch Schwarzkümmel sollen entzündungshemmend sein.
Kortison führt möglicherweise zu einer erschwerten, verlängerten Wundheilung angeblich.
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Ich glaube aber nicht, dass uns das AT in Sachen BGM wirklich weiterbringt. Andere Zeiten, andere Sitten.
Liebe Selbstbestimmung, das AT ist genauso hochaktuell, wie die Beschneidung,
nur wird der Wert des ATs vielleicht nicht immer oder (immer weniger) erkannt, weil vieles in zu entdeckenden Symbolen beschrieben ist/wird, um eben mehr zurückhaltend und nicht verletzend zu wirken. Diese Symbole werden (leider) wohl nicht richtig verstanden oder gedeutet.
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2. Danach schlägt er ein konservatives Therapieverfahren für das eigentlich nicht existente Problem aus, und ich Frage mich mit welcher Begründung? Es gibt kein medizinsch begründestes Ausschlusskriterium für eine Salbentherapie. Zahlreiche Studien über die konservative Salbenbehandlung haben sogar explizit gezeigt, dass die "Stärke" der Phimose keine ausschlaggebende Bedeutung für den Behandlungserfolg hat, und dass eine Salbenbehandlung selbst bei Phimosen infolge Lichen sclerosus (eine Hautkrankheit und so ziemlich das "worst case" Szenario") zum Erfolg führen kann.
Lieber Sokrates,
meine Ex-Frau meinte, die Begründung für den Ausschluss der Salbentherapie, wäre dass dann Narben entstehen würden und dann neben der "angeborenen" Phimose eine neue engere Phimose entstehen würde. Ob dem zuzustimmen ist oder eher die Schwarzkümmel-Weihrauchsalbe besser ist, beide Salben sollen entzündungshemmend auf die Haut wirken, werden wir sehen, wenn mein Sohn hoffentlich diese "Angst" vor einer mit Narben zu erwerbenden Phimose überwindet.