Beiträge von Rolf
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Dr. Kreutzig-Langenfelds Gattin (die ja Fachanwältin für Familienrecht sein soll) über. Wäre glaub die ideale Kombi? Aber ist auch eine Geldsache..
Danke für die Anteilnahme Uro-Experte. Frau Langenfelds Gattin fängt unter einem Blanko-Scheck über einige 1000€ gar nicht erst an zu arbeiten. Somit kämpfe ich alleine, wie schon seit Jahren, hier im Wesentlichen gegen mein mächtigen Schwiegereltern, die ich leider selbst so mächtig gemacht habe und schreibe den Schriftsatz ans OLG selbst und hoffe, damit durchzukommen.
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Alternativ würde ich einfach versuchen einen Vergleich zu erzielen. Jetzt im Moment wird da nix operiert, sollte sich das Problem aber verschlimmern (Entzündung etc), ansonsten wird gewartet bis das Kind alt genug ist um selber darüber zu entscheiden (irgendwann zwischen 12 und 16)
Ich habe heute versucht mit der Mutter zu sprechen, ob Sie den Druck von dem Kind nimmt. Das will sie aber nicht. Sie geht davon aus bzw. fragte heute, ob ich der Operation zustimme oder dass das/die Gutachten, die ich dann bezahlen muß bzw. wir wahrscheinlich jeder hälftig bezahlen müssen, zu dem gleichen Ergebnis kommen und dann meine Zustimmung ersetzen.
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Es ist aber zu befüchten, dass die Untersuchung gleichbedeutend mit der späteren Diagnose "operationsbedürftige Phimose" sein wird.
Verstehe ich recht, dass Du nach dieser Untersuchung keine Chance mehr auf Anfechtung dieses Gutachtens haben wirst? Wird dieses Gutachten vom Gericht dann zwingend als weitere Handlungsempfehlung gewertet und den Jungen zur Operation verurteilen?
Genau diese Befürchtung lieber Weguer habe ich. Wenn auch das OLG und nicht nur das AG den Hebel zur Untersuchung freigibt, sehe ich wenig Stopp-Möglichkeiten und eine Kausale Vorbedingung zu einer Operationsverurteilung, das habe ich bereits in meiner Begründung im Dezember eingereicht. Es werden nur noch größere, kostspieligere Kreise geöffnet mit dem gleichen End-Ergebnis der Gefahr der Beschneidung.
Und unsere Gerichte sind (leider nur) Erfüllungsgehilfen für das Mainstream-Ärztesystem in diesem Falle. Für die Lösungen, wie in diesem Forum diskutiert, sind es Mindermeinungen.
Ähnlich ist meine Scheidung von meiner Ex-Frau verlaufen. Damals haben Ihr genauso Ärzte aufgezeigt, wie Sie mit mir umzugehen hat und dieses Modell wendet die Frau nun seid 9 Jahren erfolgreich an, vielleicht auch schon länger, doch damals hatte ich sie noch nicht gekannt. Da ist es wohl einfacher man sucht sich eine verständigere Frau und hat mit der gemeinsame Kinder, also so einen Ärzte-Gerichtskrieg über den natürlichen Umgang des Lebens zu führen.der Gutachter ein Scharlatan und Quacksalber ist, der entgegen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und Leitlinien
Nein, das würde ich nicht sagen. Der Gutachter wie oben beschrieben wird fast täglich im urologischen Bereich operieren. Prostata etc. und hat wohl auch mit gerissenen Vorhäuten zu tun und wird immer wieder Beschneidungen vornehmen. Die Phimoserichtlinie ist ja (lediglich) eine Richtlinie und der tägliche finanzielle Druck die Klinik und der eigenen Familie wird entsprechend die Ricthung vorgeben, die möglicherweise in die entgegengesetzte Richtung der Richtlinie zeigen.
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Liebe Forumsteilnehmer,
danke für die Anteilnahme. Es geht lediglich um folgendes: Darf ein Staat einen gesunden, beschwerdefreien 10 Jährigen Sohn mit Einwilligung der Mutter und mit Verweigerung des Vaters untersuchen ob eine Retrahierbarkeit der Vorhaut bereits funktioniert oder nicht.
Der Staat begründet dies
mit einer Gerichtliche Maßnahmen da die Gefährdung des Kindeswohls im Raum steht
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder
sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in
der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge.Die Frage ist also, steht durch die Nichtuntersuchung eine Gefährdung des Kindeswohls im Raum oder nicht. Meiner Ansicht nach geht hier der Staat zuweit. Der Junge hat keine Schmerzen und keine Beeinträchtigungen wie Entzündungen etc.. Dies ist ein zu tiefer Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Sohnes und des Vaters auch wenn die Mutter anderer Ansicht ist.
D.h. hat der Richter die Norm rechtswidrig angewendet, obwohl er es nicht dürfte oder hat er diese richtig angewendet? Um diese alleinige Frage geht es beim OLG.
Was ist eure Meinung dazu? Ihr seid die Experten, besteht eine Gefährdung des Kindeswohls, in dem das Kind ungestört wachsen gelassen wird oder muß dazu ein Pro Beschneidungsfreudiger Oberarzt abgesegnet mit staatlicher Hilfe darüber sehen, dass die Gefährdung des Kindeswohls aufgehoben wird.
Meine Ex-Frau meinte, sie läßt sowieso nur noch einmal einen Arzt über die Vorhaut des Sohnes sehen und nicht mehrere verschiedenen Ärzte, also ich ihr empfahl mich mit dem Sohn z.B. zu Prof. Dr. Stehr nach Nürnberg zu fahren.
Dagegen würde sich meine für mich kostenpflichtige Beschwerde richten.
Wenn die Sache nicht erfolgreich ist, habe ich nur Zeit, ca. 1 -2 Monate, teuer erkauft,
wenn Sie erfolgreich wäre, ist die Sache vom Tisch bis sich die Vorhautverengung aufgelöst hat oder der Junge bekommt tatsächlich Schmerzen etc. Dann ist er entweder alt genug, um das Thema selbst anzugehen und zu lösen und ich könnte hier auf das Forum verweisen oder ich würde Ihn bei der Abhilfe z.B. durch mechanische Weitungsversuche unterstützen.Ein RAin meinte, ehrlich gesagt, die Sache hat keinen Erfolg, deshalb um mir Kosten zu ersparen, steigt sie aus der Beschwerde aus. Jeder andere RA wird allein von Standeswegen seine Gebühren in Rechnung stellen müssen und wenn er zwar keinen Erfolg sehen würde, und mitmacht, dann nur um selbst abzukassieren, wäre wohl ein nicht empfehlenswerter RA.
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Liebe Zipfelmuetze,
ein Gutachten, das völlig der aktuellen Phimoseleitlinie widerspricht, immer noch problemlos anfechten.
das geht eben scheinbar nur theoretisch und auch praktisch.
Faktisch sieht es nach der Empfehlung meiner RAin wohl so aus, dass dann ein Obergutachten (Kosten 2000€) gemacht wird, dass wiederum das "problemlose" Gegengutachten (Kosten 2000€) entsprechend der Phimoseleitlinie übertrumpft und das erste Gutachten (Kosten 2000€) wieder aufleben läßt. Mit anderen Worten ein Gegengutachten ist nichts Wert in unserer Gesellschaft, so funktioniert nun einmal scheinbar unser "Justizmühlenspiel".
Bisher ist als Begründung § 1666 III Nr.5 BGB genannt worden, das OLG wird sich dann wohl etwas tiefer damit auseinandersetzen müssen (Kosten ca. 1700€). Sollte das OLG die Zwischenentscheidung nicht aufheben und dem AG zustimmen, würde ich erst zum BVErfG nach Karlruhe marschieren, wenn es möglich ist, und Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs stellen. Dann werden nochmals potentielle Gutachtenkosten in Höhe von ca. 6000€ aufgeschoben bzw. hoffentlich ins Nichts aufgelöst.
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Meine RAin macht nichts, weil das Budget ausgeschöpft ist. Ich kann Beschwerde einlegen mit der Begrüdung auf Verweis meiner Eingabe vom Dezember.
Gegen die vermutliche Falschaussage des Verfahrensbeistands kann ich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft direkt einlegen, was ich machen werde. Wenn man jemanden bei der Staatsanwaltschaft gut kennt hat die Sache möglicherweise auch Durchsetzungserfolg ansonsten ist es eine wohl eher Motivationsfrage bzw. eine Ressourcenfrage der Staatsanwaltschaft sich mit soetwas auseinanderzusetzen.
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Richterlich begründet wird die Entscheidung mit § 1666 Abs.3 Nr. 5 BGB
§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere5.
die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge, -
Ein gutes, und hoffentlich gesundheitsstifendes neues Jahr wünschen wir allen im und außerhalb dieses Forum.
Nun hat, das Amtsgericht das fehlende Einverständnis per Gerichtsbeschluss ersetzt, dass der Pro-Beschneidungs Chirurg meinen Sohn begutachten darf und ein kostenpflichtiges ca. 2000€ teures Gutachten erstellen darf. Der Gerichtsbeschluss kann binnen 4 Wochen mittels einer Beschwerde angefochten, wobei die Beschwerde zu begründen ist.
Über Tipps für die Begründung würde ich mich und wahrscheinlich auch mein Sohn freuen. D.h. wir brauchen fundierte Argumente, warum es eine Rechtsverletzung darstellt, dass ein an sich gesunder, sich entwickelnder 10,5 Jähriger sich von einem Pro-Beschneidungs-Chirurg begutachten lassen muss und ich als Vater dagegen nichts unternehmen kann und das Amtsgericht rechtswidrig sich über dieses Veto des Vaters hinwegsetzt.
Hier sind also Rechtsverletzungen im Sinne Art.1 GG Persönlichkeitsrechtsverletzung und Art.6 GG Eingriff in die geschützte Familie denkbar und vielleicht argumentierbar.
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Danke Uro-engel,
Weguer hat mich schon auf die neue Veröffentlichung hingewiesen. Danke an dieser Stelle auch an Weguer. Ich werde die neuen Leitlinien über meine RAin ans Gericht weiterleiten.
Ich habe letzte Woche ca. 22 Seiten ans Gericht mit eurer Hilfe eingereicht, und um Klagezurückweisung sowie Aussetzung bis zum 18 Lebensjahr, oder zumindest bis September 2018 oder Mediation gebeten. Dabei ist auch das Buch "Ent-hüllt" von Clemens Bergner explizit auch in der Eingabe nun genannt worden, zu den Zitaten von den Frauen, die unter ihren beschnittenen Partnern auch zum Teil erheblich zu leiden haben.
Bin gespannt, wie das Verfahren nun weitergehen wird. Das ich Paralleln zu Ihren medizinischen Eskapaden sehe, habe ich meiner Ex-Frau schon mehrfach gesagt, dass diese nun auch mit der Konfrontation mit mir zu sehen sind, wird meine Ex-Frau sicherlich in der Eingabe von mir lesen oder eben (über)lesen. Freunden bzw. der RAin hatte ich diese Parallelen schon aufgezeigt.
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Ist es denn möglich, dass bei familienrechtlichen Streitfällen eine Partei einfach als Verhandlungsstrategie psychische Störungen der anderen Partei zuschreiben kann?
Ja, das geht natürlich. Noch besser ist es, wenn man dazu Belege hat. Das Problem ist, das selbst die Fachleute dazu eine Beobachtung von mehreren Wochen benötigen, um dies erst festzustellen.
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Danke Sokrates,
Das MSBP Syndrom kann es tatsächlich sein:
"Übersteigern oder tatsächliche Verursachen von Krankheiten oder deren Symptomen bei Dritten".
Ich bin damit im Herbst 2002, 2007 und 2009 von meiner Ex-Frau konfrontiert worden und habe sowie meine gesamte nahe und weite Familie rückblickend betrachtet in den Jahren 2002-2007 erheblichen Schaden dadurch selbst erlitten nicht nur mein älterer Sohn. Ich habe, dann leider erst im Januar 2009 die Reissleine durch die Trennung vollzogen.
Bei der Ex-Schwiegermutter habe ich auch solche Tendenzen festgestellt, nicht ganz so schlimm ausgeprägt wie bei der Ex-Frau.
Das schlimme ist das es zu einer depressiven Grundstimmung und depressiven Lebensweise führt.
Ob, diese Argumentation dem Gericht ausreicht(?) Es kostet einfach viel Zeit solche Schriftsätze zu verfassen.
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Halte ich ehrlich gesagt für den einzig sinnvollen Weg...(wobei du hier auf alle uns mögliche Hilfe zählen kannst, falls ihr euch nicht einigen könnt!!!)
Leider ist die Ex-Frau stur und "gewaltätig". Ich habe scheinbar mit der falschen Frau Kinder, denn diese will unbedingt durchsetzen, dass der 10 jährige Sohn die Vorhaut jetzt zurückstreifen kann, ansonsten wie von dem Lager der Pro-Beschneidungsärzten empfohlen, jetzt zu beschneiden und nicht die vom Kinderarzt festgesetzte Frist bis zum September 2018 abzuwarten. Sie führt auch jetzt diese Gerichtsverfahren vorsorglich, dass der Sohn spätestens im September die Vorhaut zurückstreifen, kann oder eben Beschnitten ist.
Sie ist sich der Tragweite bewußt und meint eben es wäre eine wichtige Sache. Die Meinungsverschiedenheit aufzulösen will sie ans Gericht delegieren. Eine mangelnde Kommuniktationsfähigkeit erkennt sie nicht an, wir sind einfach verschiedener Ansicht.
Sie will die Klage nicht zurücknehmen und sich auf Kompromisse nicht einigen. Das habe ich in der Vergangenheit auch nie geschafft und bin leider bei vielen anderen wichtigen Themen eingeknickt, was zu einem immensen materiellen Schaden und Verlust geführt hat. Nur, wenn ihr Vater in der Näher war, konnte ein Nachgeben über Ihren Vater in der Vergangenheit durchgesetzt werden.
Meine Anwältin, ist in dieser Sache auch nicht drin, ich bereite einen Schriftsatz vor, den diese dann dem Gericht durchreicht. Ägerlich ist dabei noch soviel Zeit, Kraft und Geld in dieses Thema hineinstecken zu müssen. Die Strategie ist also Anträge zu stellen, die Aussagen des Verfahrensbeistands zu überprüfen, und gegebenenfalls ein Wechsel zu beantragen, einen Arzt aus dem Lager Pro-Vorhauterhaltung als ersten Gutachter zu bestimmten, eine Verfassungsbeschwerde vorzuschalten, ob der Staat soweit in die Grundrechte eingreifen darf, um die Möglichkeit einer prophylaktischen Beschneidung zu prüfen, die gegen nationlae und internationale Leitlinien der Kinderchirurgie widerspricht.
Danke für Eure Anteilnahme.
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Danke Uro-Engel und Sokrates, ich versuche am Freitag morgen mit einer Ex-Frau auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, so dass wir unsere Kräfte in sinnvolleren Projekten bündeln. Vielleicht in zukünftigen gemeinsamen Zielen.
Nein, meine Ex-Frau will einfach stur, brav und vor allem Angst erfüllt der hier herrschenden Ärztemeinung folgen, damit aus ihrer Sicht alles gut geht, das war schon vor 12 Jahren so, beim älteren Bruder, dem sie drei Operationen aufgebrummt hat, mit einem richtig großen Leiden. Sie ist nun jede Woche damit gebunden, diese Leiden beim älteren Bruder wieder glatt zu bügeln. Ob das Leiden jedoch kausal ist, ist schwer im Nachhinein zu sagen. Ich vermute es einfach, weil es damals vor 12 Jahren genauso sinnlos war.
Natürlich kann und werde ich, wenn hoffentlich nicht mehr notwendig, ein Gutachten von oben genannten Ärzten versuchen machen zu lassen. Fakt ist scheinbar, es kommt auf das erste, entscheidende Gutachten an, und dazu ist immer noch der bisherige Gutachter benannt. Es müsste also der Gutachter Pro Beschneidung abgewählt werden und gegen ein neuen Pro-Vorhauterhaltung- als erster Gutachter gewählt werden, wenn es soweit kommt.
Vielleicht läßt sich etwas machen, dass der Verfahrensbeistand bezüglich des Gutachters zwei gegenteilige Versionen erzählt hatte. Mir hatte er eine Version erzählt, dass der Gutachter den letzten Jugendlichen, den der Verfahrensbeistand betreut hatte, beschnitten hatte, was eigentlich auch konform ist mit den Erfahrungen, die ich jetzt mit dem -Achter gemacht hatte. In der Verhandlung hatte der Verfahrensbeistand plötzlich eine andere Version, erzählt, danach hätte der Gutachter beim vorherigen Fall nicht beschnitten, was mir bei dieser Argumentationslinie und -erfahrung mit dem -achter als völlig weltfremd erscheint. Aufgrund der positiven Empfehlung des Verfahrensbeistands, die angeblich im Vergleichsfall nicht zu einer Beschneidung geführt hatte, wurde dann der Pro-Beschneidungs- achter ausgewählt.
Vielleicht sollte angeregt werden, den Verfahrensbeistand auf Validierung seiner Aussagen zu überprüfen. Wenn diese nicht haltbar sind, ist auch der pro Beschneidungs-achter möglicherweise nicht länger haltbar. und könnte wenn notwendig ausgetauscht werden.
Viele Grüße
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Soll das etwa heißen, dass das Gericht die Beschneidung deines Sohnes gerichtlich erzwingen will.
Zumindest will das Gericht wohl erzwingen, ein Gutachten für 2000€ zu erzeugen, von einem Gutachter der pro Beschneidung allein von Berufswegen ist;
1. Weil die Kollegen es vorher so schon diagnostiziert haben,
2. Weil die 9-10 Jährigen beschnitten werden, wenn ihre Vorhaut noch nicht retrahierbar ist,
3. Weil prophylaktisch verhindert werden soll, dass die Vorhaut beim ersten Sex reisst, und sich das als negativ Erlebnis im Gehirn abgespeichert wird, so dass das Gehirn weiß, Sex ist mit schmerzen zu verbinden und deshalb zu umgehen, (diese Befürchtung äußerte der Gutachter)
4. Weil prophylaktisch eine Erkrankung in Xzig Jahren möglicherweise verhinert werden sollte.5. Weil er dann ein zweites Mal abrechnen kann, denn sein weiteres Spezialgebiet laut Internet-Auftritt ist Restoring, d.h. Plastisch-rekonstruktive Urologie, oder ist das etwas anderes?
und scheinbar kommt es auf den Tenor des ersten (als entscheidendes) Gutachtens an! Sokrates, Du hast oder scheinst also mit deinem obigen Zitat den Nagel auf den Kopf getroffen zu haben!
Prof. Stehr bittet zur Untersuchung nach Nürnberg und Herr Kupferschmied nach Ulm. Aus einer Bayerischen Großstadt ist das mit einigen Stunden Autofahrt verbunden. Ich Versuche mit der Mutter Einigkeit zu gewinnen in den nächsten Tagen. Was mein Rechtsbeistand meint, werde ich nächste Woche erfahren, wo es lang geht. Den Gutachter ablehnen aus obigen Gründen etc.. Das Budget für meinen Rechtsbeistand scheint jedoch schon ausgereizt zu sein.
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Lieber Sokrates,
danke für die Tipps zur neuen Leitlinie in Vorbereitung. Prof. Dr. Stehr konnte/wollte mir die aktuelle zur Verabschiedung ausstehende Fassung (noch) nicht zur Verfügung stellen.
Ich werde versuche auf diesem Weg argumentativ zu überzeugen, denn in den nächsten 2 Wochen soll ich Stellung nehmen zum Vorhaben des Gerichts, das mein Einverständnis zur körperlichen Untersuchung durch ein gerichtliches Einverständnis zu ersetzen will.
Hat jemand Empfehlungen wie wirksam so ein gerichtliches Ersatzeinverständnis zu verhindern wäre? Mein Ansatz wäre hier massive Grenzüberschreitung des Gerichts (Staats) und Eingriff in die aus Art.1 GG geschützte Privatsphäre sowie in das väterliche Sorgerrecht geschützt durch Art. 6 GG, deshalb sollte sich der Staat bei prophylaktischen Untersuchungen, die möglicherweise zu prophylaktischen Körperverletzungen führen zurückhalten. Bisher argumentierten die Ärzte und Chirurgen aus vorausschauender Prophylaxe sollte die Körperverletzung vorgenommen werden und wäre empfehlenswert.
Mein Sohn scheint bisher gestärkt aus dem bisherigen Verlauf hervorzugehen, dass er eben (noch) nicht untersucht wurde.
Danke für Tipps im Voraus.
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Aber was dir dein Gutachter weiszumachen versuchte...verstößt das nicht in weiten Teilen GEGEN diese Leitlinien?
Ja, danke Uro-Engel, sollte das Verfahren nicht schleunigst eingestampft werden, so dass wir uns dringend wichtigeren Themen zu wenden, so werde ich natürlich den Absatz der Leitlinien nun ins Gerichtsverfahren einbringen, dank deinem freundlichen Hinweis. Denn ich wußte bislang noch nichts davon. Ja, die Praxis in dieser süddeutschen Großstadt verstößt gegen den Absatz der Leitlinien, die also nach hiesiger, medizinischer Meinung wohl eine Mindermeinung bilden, während Mainstream zumindest in der medizinischen süddeutschen Großstadt-Welt das Gegenteil zu herrschen scheinen.
Also raus aus der medizinischen Großstadt-Welt und hin zurück zur Natur
(und christlichen Lehre, die in Jesaja und Galater bereits festgestellt hat, dass Beschneidung nichts bringt!)Meine Ex-Frau hatte wie gesagt scheinbar vergessen oder weggehört, dass Ihr die Anrufung des Gerichts nicht empfohlen wurde. Sie schließt die Tür dann vor mir zu, wenn ich versuche mit Ihr darüber zu sprechen. Mit ihr kann ich leider (zur Zeit ) nicht sachlich reden. Wann und Wie , frage ich mich seit langem?
Der Gutachter war über die Kommunikationslosigkeit zu diesem Thema der Eltern überhaupt nicht erfreut, dass die Kommunikationslosigkeit auf dem Rücken des 10 jährigen Sohnes ausgetragen wird, gefiehl ihm gar nicht, da er selber mehrfacher Familienvater wäre auch von Jungen! Der Gutachter will lieber operieren, als die Kommunikationslosigkeit durch Gutachten versuchen aufzulösen, das hatte er wohl deutlich gemacht.
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Lieber Uro-Engel,
deine oben zititierten Leitlinien hat ein Verein in Berlin aufgestellt:
Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V.
Langenbeck-Virchow-Haus
Luisenstraße 58/59
10117 Berlinund hat diese wohl bei einem anderen Verein
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) e.V.
- Geschäftsstelle -
Birkenstr. 67
10559 Berlinim Internet veröffentlichen lassen
Vereine können viele Leitlinien aufstellen, daran halten muß sich keiner. Vielleicht geloben die Vereinsmitglieder sich an ihren eigens aufgestellten Leitlinien in der Praxis zu orientieren, sofern diese sich bei ihren auftretenden Praxisfällen erinnern.
Es könnte also eine Eingabe an die Autoren der Leitlinie gemacht werden:
Autoren:
R.-B. Tröbs, Herne; K. Becker, Bonn; L. Burkhardt, Herneden Absatz der Prophylaktische Beschneidung zum Beispiel wie folgt positiv umzuformulieren:
Prophylaktische Vorhauterhaltung
Es herrscht in den westeuropäischen Industrienationen Einigkeit darüber, dass ein
eventueller Nutzen der prophylaktischen Vorhauterhaltung bei noch nicht vollständig retrahierbarer Vorhaut derart gegenüber operativen Maßnahmen überwiegt, so dass empfohlen wird, bis mindestens zum 18. Lebensjahr die Entwicklung abzu warten.
So eine positive Handlungsanweisung kann vom menschlichen Geist umgesetzt werden:
Vielleicht könnte mit einer solchen Formulierung der herrschende Mainstream, bis zu 9-10 jährigen Jungen systematisch zu beschneiden, bei denen noch keine vollständige Retrahierbarkeit gegeben ist, gewandelt werden, so dass prophylaktisch auf von Seiten der Kinderchirurgie[u][b] zugelassen wird, dass sich die Vorhaut von selbst zur Retrahierbarkeit in der Puberttät entwickelt und entwickeln darf.
[/b][/u] -
Hier findet man die aktuelle Leitlinie zur Phimose und Paraphimose:
http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/006-052.htmlAus den Leitlinien:
Relative Indikationen:
Beim älteren Kind Unmöglichkeit oder/bzw. Schmerzen bei/ der Retraktion einer (zu) engen
Vorhaut.
-> Diese relative Indikation, liegt ja scheinbar bei meinem Sohn derzeit vor und verwächst sich hoffentlich bald gegebenenfalls mit Salben.Prophylaktische Beschneidung
Es herrscht in den westeuropäischen Industrienationen Einigkeit darüber, dass ein
eventueller Nutzen der prophylaktischen Beschneidung einen möglichen Schaden nicht
derart überwiegt, dass ihre Durchführung empfohlen wird.-> Die Formulierung ist leider sehr unglücklich-> denn hier überliest der menschliche Mechanismus das "nicht". D.h. er liest den Satz ohne das nicht, danach wird die Durchführung empfohlen, da der Nutzen überwiegt!
Beispiel: Denke nun nicht an eine Paraphimose. Jeder denkt nun an das Bild einer Paraphimose trotzdem, der den Satz liest, obwohl doch gerade dies ausgeschlossen ist! Folge der Mensch handelt genau so wie es in dem Satz geschrieben steht und übergeht die Anweisung: "nicht"
Mit anderen Worten: Wenn mit den Leitlinien zur prophylaktischen Beschneidung etwas bewegt werden soll, sollte die positivie Handlungsanweisung formuliert sein: