Beiträge von Rolf

    So nun wird gerade per Fax eine Verfassungsbeschwerde über 123 Seiten ans BVerfG nach Karlsruhe geschickt und das AG davon unterrichtet, den Zwischenbeschluss bis zur Entscheidung vom BVerfG höfflichst und eilig auszusetzen. Ich hoffe, dem folgt das AG.

    Die Bücher von Clemens Bergner "Ent-hüllt" und "das freche Pimmelbuch" von Mario Lichtenheldt, Lukas Ryholec werden vom OLG als Anlage auch nach Karlsruhe als Vertiefungsliteratur geschickt.

    Bin gespannt, wie die VerfassungsrichterInnen die Angelegenheit sehen und vor allem in der Hoffung, möge das BVerfG der zirkumzisionsfreudigen medizinischen Gemeinschaft Grenzen aufzeigen und setzen.

    Bezüglich Gegenattesten von Kliniken, an denen Prof. Dr. Stehr wirkt(e), habe ich nun auch einen Antrag ans AG gestellt, so dass ich mit meinem Sohn trotz fehlender Zustimmung der Mutter dorthin nun hoffentlich auch hingegehen kann, in der Hoffnung, dass daraus Atteste entstehen, die zur Phimose-Leitlinie konform erstellt werden. Gegebenenfalls könnten diese, falls erforderlich, ans BVerfG nachgereicht werden.

    Gestern habe ich kurz einen mir seit Jahren bekannten Freund zu seinen Erfahrungen mit seinen zwei Jungs zum Thema Phimose Diagnose befragt. Er meinte beim Jüngeren hatte er auch das Thema. Der OP-Termin stand schon fest und die Salben vor und nach der OP waren bereit. Im Alter von 12 Jahren kurz vor der geplanten OP, konnte der Sohn dann plötzlich die Vorhaut problemlos zurückstreifen, so dass es zu keiner OP kam und das Thema sich in Luft auflöste. Das hat mir wieder Mut gemacht.

    Ich hoffe, ich komme mit meinem Sohn auch so weit möglichst bald.

    Neuigkeiten:
    Das OLG besteht auch auf einem ca. 2000€ kostenpflichtigen Gutachten und stimmt folgendem Artikel abstrakt betrachtet leider nicht zu:
    https://www.thieme-connect.com/products/ejour…55/s-2001-12876

    auch eine angeborene Phimose könne eine pathologische Phimose sein, und das müsse in einem Gutachten untersucht werden. Und eine unbehandelte Phimose müsste gegebenenfalls behandelt werden, um Entzündungen und Harnwegsinfektionen oder einen chronischen Verlauf im Vorfeld auszuschließen, genauso wie Schwierigkeiten beim Wasserlassen oder häufige Schmerzen oder Jurckreiz. Ein Zuwarten bis zum 18. Lebensjahr wegen möglicher Schmerzen beim Geschlechtsverkehr oder eine vollständige Vorhautverengung mit einer Abschnürung der Blutgefäße, wäre nicht möglich. Meiner Ansicht nach ist der Geschlechtsverkehr jenseits und nicht vor dem 18. Lebensjahr bei Jungen relevant.

    Um das Prozessrisiko von 2000-6000€ besser einzuschätzen und die Ex-Frau keine Einwilligung zu einer Konsultation mit dem Sohn bei Ärzten wie Dr.med. Stehr gibt, versuche ich pro aktiv die Einwilligung über eine einstweilige Anordnung zu bekommen, obwohl das widersprüchlich zu meiner folgenden Argumentation scheint.

    Gleichzeitig werde ich Verfassungsbeschwerde wegen Eingriff in Art.2II GG und Art. 6 GG, in den nächsten 3 Wochen einreichen, und hoffen, dass die Verfassungsrichter, der Ansicht im Artikel folgen und erkennen, dass auch abstrakt gesehen, eine offensichtlich angeborene Phimose nicht gleich eine pathologisch erworbene Phimose ist und Eltern diese erst einmal sich natürlich auswachsen lassen können und sollten. Oder wie seht Ihr das?


    Darf sich der Staat soweit einmischen und bei einer angeborenen, sich möglicherweise von alleine auswachsenden Phimose auf Kosten der Eltern Gutachten etc. in Höhe von 2000-6000 € erstellen und den Eltern danach die Rechnung dafür schicken?

    Lieber Sokrates, wenn Du griechische Weisheits-Lehrer liebst, so liebe ich römische Weisheitssprüche wie Nomen est omen!

    wie gesagt dieses Ärzte-Geschäftsmodell baut weniger auf Salben und Reden auf, sondern auf OP und kurzes Delegieren in die Diversifikation der Ärzte auf. Da ist nicht nur einer der so handelt, dass ist eine gesamte Gesellschaft die so handelt, ähnlich wie vor ca.80 Jahren eine gesamte Gesellschaft in die falsche Richtung in Deutschland gelaufen ist zusammen mit Ärzten und einem Rechtssystem und wenige haben dem widerstehen können oder sich aufgelehnt. Nur ein ganz kleiner Teil ist danach für diesen Irrsinn bestraft worden.

    Prof. Stehr stellt schon richtig fest, wenn 10% faktisch beschnitten werden, wobei die reelle Quote vielleicht im Vergleich zum Ausland bei 1,5% liegt, sind dies ca. 8,5% = ca.27.000 Beschneidungen a mindestens 1000-2000€ Krankenhaus-, Operationskosten und Nachsorgeuntersuchungen, das ist ein Umsatz von ca. 50 Mio.€ oder mehr/Jährlich auf diese Community verteilt. Dafür braucht es also nicht einen geschickten Anwalt, sondern mehrere geschickte Anwälte und vor allem eine größere Unterstützungsaktion von vielen Unterstützern, die die geschickten Anwälte finanzieren. Das würde für viele Familien und Mütter ein Segen sein! Vielleicht hilft eine ePetition beim Bund und ein Förderverein zur Finanzierung der Verwaltung der Unterstützer und Anwälte.

    Ich habe an Dr.med. Kreutzig Langenfeld folgende Fragen gestellt:

    ich war heute bei dem Kinderarzt
    erstmals, der die Diagonse des engen Schnürrrings gestellt hat. Auf
    meine Frage, welche körpliche Gefahren und seelischen er sieht, meinte
    der Kinderarzt, der heranwachsende 10,5 Jährige Sohn könnte aufgrund des engen Schnürrrings seine Sexualität
    nicht entwickeln und entdecken, dass würde er wenn er Beschnitten wäre
    und um ca. 20.000 feinen Nervenenden ärmer wäre besser können. Außerdem
    könnte es sein, dass mit 14 Jahren oder 15 Jahren die Vorhaut reißt.

    Würden Sie den Aussagen zustimmen? Reißt Ihrer Erfahrung nach bei Jugendlichen mit 14 oder 15 Jahren die Vorhaut und muß dann genäht werden, wenn vorher der Schnürring mit 10 Jahren enger war?

    Außerdem würde sich ein 14 /15 Jähriger gegenüber den Ärzten oder Eltern
    nicht offenbaren, wollen, deshalb würde eine prophylaktische,
    standardmäßige Beschneidung vor der Pubertät bevorzugt und durchgeführt.

    und folgende Antwort erhalten:

    Ich halte die Aussagen für Unsinn (Sie kennen meine Auffassung).

    Lieben Gruß

    Dr. T. Kreutzig-Langenfeld

    Danke Bela für den mutigen Zuspruch, Mein Sohn hat dazu noch keine Meinung und wie gesagt der Kinderarzt hat die Befürchtung, je älter der Sohn wird, desto eher kommt ein Nein, deshalb will er ja möglichst bis zum 11. Lebensjahr operieren. Mein in die Pubertät kommender 12 Jähriger Sohn rückt wohl allmählich auch von seinem Votum für die Beschneidung langsam ab, so deutlich wie vor einem Jahr war es jedenfalls nicht mehr. Aber erst müssen wir dahin kommen und das ist noch ein langer Prozess.

    Ich habe heute nochmals mit derm Verfahrensbeistand meines Sohnes telefoniert, warum er unterschiedliche Erfahrungen gegenüber mir und dem Gericht schildert. Der Verfahrensbeistand nimmt es mit der Wahrheit scheinbar nicht so ernst und meinte wortwörtlich er wollte mir entgegenkommen und hat deshalb gesagt, dass der Pro-Beschneidungsgutachter, die Beschneidung nach 6 Wochen salben hat verworfen, wohingegen er mir das Gegenteil behauptet hatte.

    Zum Thema, dass der Pro-Beschneidungs-Chirurg beschneiden würde, um das Risiko eines Penis-Karzinoms zu senken, sagte er, dann sollte man die Folgerung daraus ziehen, zu beschneiden und dem zustimmen.

    Lieber Sokrates,

    wäre schön wenn der Kinderarzt wenigstens Quacksalber wäre, also Salben z.B. Weihrauch-Salbe oder Öl mit Schwarzkümmel-Öl/Salbe verkaufen würde, und nicht 10-15% seiner Jungen-Patienten standardmäßig zum Kinderchrirugen zur Beschneidung schicken würde.

    Nein, der Kinderarzt ist als knallharter, eiskalter Geschäftsmann ein Bindeglied in einer ausgeklügelt sich entwickelten Maschinerie, der die Patientenströme Richtung Kinderchirurgie schiebt oder was hier im Forum propagiert wird, eben nicht. Das würde aber ein Austrocknen der Patientenströme in Richtung der Kinderchirurgie bedeuten und ein leeres Wartezimmer für die Nachsorgeuntersuchungen in der Kinderarzt-Praxis.

    Der Kinderarzt hat also rein statistisch gesehen ca. 10-15 % der Jungen als Beschnittene auf dem "Gewissen", dass ergibt sich zwangsweise aus seinem beruflichen Verhalten, dem er sich gesellschaftlich hier einfach unterordnen muß.

    Ich habe heute dem Kinderarzt die Phimose-Richtlinien geschickt und zur Stellungnahme gebeten.

    Ich war heute in der katholischen Klinik allein, doch ohne Sohn und Krankenkassenkarte nur mit Überweisungsschein bin ich nicht weitergekommen. Mein Eindruck ist, allein über die Schwelle ins Krankenhaus oder Klinik zu gehen, ist inzident schon eine Einwilligung zur OP/ Beschneidung. Auch diese Klinik-Ärzte werden es wahrscheinlich tunlichst unterlassen, sich an die Phimose-Richtlinie zu halten, denn das würde bedeuten, die Klinik könnte nicht weiter erweitert und vergrößert werden und wachsen. Es wäre wirtschaftlich wohl nicht zu vertreten.

    Die Phimose-Richtlinie erscheint so wie die Gebote aus dem 1. AT und 2. NT Testament der Bibel. Sie werden als eheren Ziele nach oben aufgehängt. Praktisch kann der Mensch sich jedoch nur sehr schwer bis gar nicht daran halten.

    Ich werde versuchen in 2 Tagen mit meinem Sohn hinzugehen und die Phimose-Richtlinie gleich ausgedruckt im Exemplar zur Diskussion stellen. Bin gespannt, ob es klappt. Bisher ist Ex-Frau und der Sohn gegen einen solchen Besuch.

    Ich habe bereits vor 10 Jahre meiner Ex-Frau empfohlen, den Kinderarzt zu wechseln, damals hat er dem älteren Bruder eine sinnlose Standard-Operation angedreht, die trotz meines Widerspruchs durchgeführt wurde. Mein Sohn leidet täglich scheinbar darunter und seine Umgebung, so dass er seit dem zusätzlich jede Woche Logopädie-Stunden hat, die den Wochenablauf der gesamten Familie mitbestimmt. Der Kinderarzt hat bereits schon den älteren Bruder auf dem Gewissen. Im Übrigen diese Standard-Operation, die meinem Sohn angedreht wurde, wird 6 X Mal häufiger in Deutschland gemacht im Gegensatz zu anderen EU-Ländern.

    Hi Tim,

    danke für die Infos. Die Gerichtsgutachten werden am Ende aufgrund der Kostenentscheidung bezahlt und bisher nicht im Voraus, so ist es bei uns in Süddeutschland. Da ist scheinbar die Bevölkerung kapitalkräftiger.

    Ich war gerade beim Kinderarzt, der das Attest geschrieben hat, dass er eine Gefahr für meinen Sohn sieht und deshalb dieses zur Vorlage für gerichtliche Klärung angefertigt hat.

    Er persönlich sagte mir, er würde so etwas nicht vor Gericht ausfechten und es würde ihm Leid tun, wie es gelaufen ist. Zu den Aussagen steht er. Zurücknehmen wollte er sie nicht. Das Attest hat der Kinderarzt wortwörtlich zur Gerichtsvorlage aber angefertigt.

    Er kann aber auch nicht in die Zukunft sehen und sehen, ob sich die Verengung ins Positive auswächst. Jedenfalls wünschst er es meinem Sohn.

    Standardmäßig werden die Kinder mit so enger Vorhaut prophylaktisch bei Ihm ab dem Alter von 6-10 Jahren beschnitten, damit diese später ("angeblich") nicht leiden. Wenn der Junge mit 14 Jahren Schmerzen hat, würde er sich gegenüber dem Arzt oder Eltern nicht offenbaren. Er könnte als beschnittener besser seine Sexualität kennenlernen meinte der Kinderarzt. Bei einer zu engen Vorhaut, würde er das wohl nicht erleben. Möglicherweise würde die Vorhaut mit 14 oder 15 Jahren reißen. (Ich persönlich halte das für "Quatsch", der Mensch ist nicht dafür geschaffen, dass seine Vorhaut selbstständig ohne Fremdeinwirkung reißt. Die Vorhaut wird sich dehnen, und wenn es zu weit geht dann wieder abschwellen.) Da der Schnürring so eng wäre, würde auch ein Salben nichts bringen. Dem folgt mein Sohn und salbt eben nicht.

    Hier wird eine kleine Gefahr, dass möglicherweise in Zukunft in 4+X Jahren die Vorhaut reißen könne, dann müßte diese halt genäht werden, mit einer meiner Ansicht nach schwerwiegenden Körperverletzung mit großen Gefahren begegnet oder versucht zu überwinden. Was ist das für eine Logik? -> Scheinbar ein super Geschäftskonzept!

    Ferner wäre die halbe Welt beschnitten. Deshalb solle er jetzt und nicht mit 14 oder 16 Jahren beschnitten werden. Standardmäßig hat mir seine Kinderarzthelferin, sofort beim Eintritt in die Praxis einen Überweisungsschein zur Beschneidung für den Chirurgen in die Hand gedrückt, bevor ich überhaupt gesagt habe, was ich wollte und dass ich den Überweisungsschein bereits letzte Woche per Post erhalten habe.

    Meine in den Anfang der 1980-er Jahren an anderen Körperteilen standardmäßige "Beschneidung bzw. OP", die damals scheinbar üblich war, wollte der Kinderarzt als Vergleich nicht gelten lassen.

    Das Beschnittene mit ihrer Beschneidung ein Problem haben oder ihre Partnerinnen, war ihm fremd. Er meinte im Gegenteil die Partnerin wäre wohl froh über die Beschneidung. Dass die Beschneidung etwas mit einer Selbstmordrate oder Selbstmordversuchen oder Selbstmordattentäter zu tun haben könnte, darin wollte er keinen Zusammenhang sehen.

    Ja, der Arzt bei dem wir im November mit meiner Ex-Frau und meinem Sohn waren, der soll ein 2000€ teures, "neutrales" Gutachten machen. Was er zum Thema Beschneidung gesagt hat ohne meinen Sohn vorher gesehen zu haben, hatte ich ja bereits beschrieben. Es wäre gut die Beschneidung als medizinisch notwendig anzusehen, um das Penis-Karzinomrisiko zusenken, damit mein Sohn beim ersten Sex keine schmerzlichen Negativ-Erlebnisse mit seiner zukünftigen Partnerin erleidet etc.. Der den ganzen Tag von einer OP zur nächsten rennt und keine Zeit für längere Gespräche hat, denn die nächste OP wartet bereits. Dieser Arzt soll ein neutraler Arzt sein. Na dann, Prosit.

    Nachdem ich letzten Donnerstag meinen Sohn nicht bewegen konnte mit zu einem katholischen Krankenhaus zu gehen, und dafür vom kritischen Kinderarzt den Überweisungsschein mir vorab habe ausstellen lassen, werde ich nächste Woche einmal zum Kinderarzt gehen, der diesen Stein ins Rollen gebracht hat und alleine in die urologische Kinderchirurgie des katholischen Krankenhaus gehen, um dort handschriftliche Atteste zu bekommen. Bin gespannt, ob es klappt. Die Mutter hatte auch nicht zugelassen, dass ich meinen Sohn in das Krankenhaus mitnehme. Dann bleibt als drittes der weitere Kinderchirurg noch übrig, der ebenfalls das OP-Attest ausgestellt hat. Dem werde ich auch dieses Material vorlegen und nach seiner Meinung befragen.

    Das OLG hat letzte Woche verschiedene, eher negative Meinungen zur Beschwerde abgegeben, z.B. der pro-BeschneidungsChirurg einer Uni-Klinik wäre doch ein neutraler Arzt um ein Sachverständigengutachten anzufertigen. Meiner Ansicht nach sind die OLG und AG Richter betriebsblind oder stellen sich dumm oder sind antiquiert und wissen nicht, was für ein Kampf um Patienten unter den Ärzten zwischenzeitlich aus reinen Überlebensgründen (kommerziellen Gründen) herrscht.

    Ein neutraler Arzt wäre möglicherweise, wurde mir von einem Mediziner gesagt, der Hausarzt möglichst auf dem Land, der schützt den Patienten vor Übergriffen des Facharztes. Ein Kinderarzt und ein Kinderchirurg sind bereits Fachärzte. Dieses Wissen und Erkenntnis ist noch nicht bei OLG und AG und im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) angekommen. Vielleicht sollten die OLG und AG-Richter einmal auf Ärtzekongresse zur Fortbildung gehen und sich mit den Fachkollegen intensiv austauschen, um das Spannungsfeld in der Medizin um das Kampfspiel um die Patienten zu spüren zu bekommen.

    Wer wäre eurer Meinung ein neutraler Arzt? Mir wurde ferner von dem Mediziner bestätigt jedes ärztliche Gutachten ist subjektiv. Beim Gericht werden diese aber als objektiv behandelt, um daraus Rechtfolgen wie das Wohl des Kindes abzuleiten!

    Ein Pro-Beschneidungs-Chirurg, der den ganzen Tag operiert und seinen Berufsstand, d.h. die Atteste seiner Kollegen, schützen und verteidigen muß und seine Familie und die Klinik mit Operationen ernähren muß, ist in meinen Augen kein neutraler Arzt zum Thema Beschneidung. Ein solcher Arzt ist das Gegenteil von neutral. Er ist die Spitze als Lobbyist der Chirurgen. Ein extremeres Beispiel gibt es nicht.

    Dann wird das Thema Rechtsmißbrauch aufgegriffen: Meiner Ansicht nach ist, es ein Rechtsmißbrauch BGB Normen zu mißbrauchen, um gesunde Kinder zwangsweise zur Operation (in dem die Normen dafür angepasst werden) zu bekommen und dafür vorab Gerichte anzurufen, statt per Grundgesetz geschützte Werte zu achten und zu wahren.

    Angeblich würde es dem Wohl des Kindes schaden, wenn nicht alles unternommen wird, um festzustellen, ob ein behandlungsbedürftiger Befund vorliegt.
    Diesem hat der Chirurgen-Kollege Dr.med. Kreuzig-Langenfeld bereits widersprochen, da das Kind keine Beschwerden bislang zeigt, liegt auch kein Schaden des Wohl des Kindes vor.

    Mein Widerspruch/Beschwerde wäre für das Kindeswohl schädlich wird behauptet.

    Ich muß mich nun innerhalb 10 Tagen gegenüber dem OLG erneut erklären.

    Vielen Dank für eure Mithilfe und Euer Mitdenken.

    Update: Das AG hat meine Beschwerde mit Zitaten von Dr.med Kreutzig-Langenfeld nicht abgeholfen, nun ist die Angelegenheit beim OLG gelandet.

    Morgen versuche ich noch eine schritfliche, positiven Aussagen im Sinne von Dr. med. Kreutzig-Langenfeld mit meinem Sohn von einem katholischen Schwesternkrankenhaus mit angeschlossener Kinderchirurgie zur Nachreichung zu bekommen. Ich hoffe, es klappt.

    Liebe Mitverfolger und Tipps-Geber,

    nun habe ich eine weitere Eingabe in 5,5h ausgearbeitet mit ca. 19 Seiten, weiteren 7 Seiten Anlagen. Diesmal werde ich die Bücher von Clemens Bergner Ent-hüllt und Mein freches Pimmelbuch von Mario Licheildt und Lukas Ryholec ans AG Gericht als Leihgabe und vor allem zur Einsichtnahme und Meinungsbildung mitschicken. Die Kommentare vom Experten Dr.med. Kreutzig-Langenfeld aus dem öffentlischen Onmeda.de-Forum sind vollständig als Gegenmeinung zu den bisherigen Attesten zitiert und mit Verweise belegt worden. Somit sollten die bisherigen Atteste hoffentlich ausreichend entkräftet sein und das Verfahren hoffentlich zu einem Ende kommen. Über hoffentlich erfreuliche Neuigkeiten berichte ich gerne.

    Lieber Sokrates

    Der Staat begründet dies
    mit einer Gerichtliche Maßnahmen da die Gefährdung des Kindeswohls im Raum steht
    (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder
    sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in
    der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

    Bei meiner Beschwerde geht es nur darum, ob der AG Richter sein Einverständnis zur Besichtigung der Vorhaut von meinem Sohn durch mein fehlendes Einverständnis ersetzen darf oder nicht. Meiner Ansicht nach darf er es nicht, da mein Sohn sich in keiner Gefahr befindet.

    Deshalb soll in einem Gutachten wahrscheinlich auf meine Kosten oder die Kosten meiner Ex-Frau oder unserer beiden durch Kostenaufteilung aber nicht durch Kostenübernahme wohl des Staates geklärt werden, ob mein Sohn bezüglich seiner Vorhaut sich in einer akuten Gefahr (welcher???) befindet. Der AG Richter ist jedoch der Ansicht mein Sohn würde sich in einer Gefahr befinden und meine Ex-Frau macht ihn dazu richtig heiß bzw. richtig Angst. Das ist eine ihrer Stärken, die auch zur Zerrüttung der Ehe geführt haben.

    Ich stimme dem nicht zu, solange mein Sohn keine Beschwerden und Schmerzen hat, befindet er sich in keiner Gefahr. Dagegen wendet sich die Beschwerde und wenn die nicht durch gehen sollte, geht es in die nächste Instanz meiner Ansicht nach! Mögen wir hoffen, dass drei OLG Richter besonnener auf solche wahnwitzigen Anträge von Seiten meiner Ex-Frau reagieren.

    Mein 12 Jähriger Sohn meinte es könnte ja etwas beim 10 jährigen Bruder absterben, deshalb müßte das sündhaftteure Gutachten angefertigt werden. Ich habe meinem 12 jährigem Sohn erklärt, dass der menschliche Körper auf natürliches gesundes Wachstum und auf Heilung ausgerichtet ist, bevor etwas bei einem 10 jährigen abstirbt.

    Psychologisch betrachtet hat es wohl bei meiner Ex-Frau einen massiven Mißbrauch wohl in ihrem mir bisher verschwiegenen Leben gegeben, anders kann ich mir ihr Verhalten nicht deuten.

    Die letzten beiden Chirurgen haben ja bereits jeweils für sich meiner Ex-Frau ins Gewissen geredet, jedoch scheinbar erfolglos. Sie nimmt die Klage bislang nicht zurück, im Gegenteil sie hofft auf meine Zustimmung zur Beschneidung oder zumindest den super wichtigen, kostenintensiven Gutachten.