Beiträge von Rolf

    Lieber Sokrates,

    ja wird sind in der zweiten Instanz seit 7 Wochen. Das Gutachten war scheinbar doch nicht ca. 2000€ teuer, sondern hat nur ca.272 € gekostet inklusive Mehrwertsteuer. Entsprechend ist wohl die Qualität, keine Beachtung der Phimoseleitlinie etc.! Die Mutter wollte, dass ich die gesamten Kosten trage und hat sich daraufhin beschwert. Ist zum Glück zurückgewiesen worden in der Beschwerdeinstanz. Jeder muß hälftig die Kosten tragen. Witzig ist lediglich der akrobatische juristische Verdrehung des Sachverhalts, so dass der Verfahrensbeistand binnen von Sekunden oder wenigen Minuten ca. 1100€ mehr Honorar erhält. So schnell verdient kaum einer sein Geld. Dagegen habe ich mich zu Wort gemeldet, ob es Beachtung findet werden wir sehen.

    Eine Entscheidung soll in den nächsten Wochen kommen, hoffentlich pro Erhaltung der Vorhaut.

    Idee, es gibt ein Buch von Gunnar Kunz "Unberührbar" Es erzählt die Geschichte

    So dass Buch scheint zumindest vom älteren Bruder gelesen zu sein. Die Mutter meinte sie hätte es auch gelesen. Rückmeldung habe ich noch keine erhalten, hätte ich vielleicht fragen sollen. Ich wollte das Thema aber nicht weiter belasten und hoffe, dass Buch entfaltet auch durch Beobachten und Lesen und sonst Schweigen die richtige Wirkung und Anteilnahme.

    Nun werde ich es dem OLG vorlegen, vielleicht wirkt es dort (auch) in die richtige Richtung. Wir werden sehen was die Zukunft bringt. Ich habe mich jedenfalls versucht, für das Thema Erhaltung der Vorhaut einzusetzen. Vielleicht an manchen Stellen zu viel.

    Es ist für mich nur unbegreiflich, dass man hier zu Ärzten, Gutachtern, Rechtsanwälten und sogar Gerichten greifen muss, um überhaupt diese Möglichkeit zu erhalten, dass der Junge es irgendwann entscheiden kann.

    Für mich ist es auch unbegreiflich. Ich versuche für meine Kinder ein Vorbild zu sein und meine Kinder vielleicht auch andere zu einer freien selbstverantworteten Zukunft zu führen, unabhängig von Ärzten, Gutachten, Rechtsanwälten oder sogar Gerichten. Es ist scheinbar mit der Frau ein nicht leichter einfacher Weg.

    hoffe trotzdem, dass er die Chance bekommt, es selbst entscheiden zu können.

    Das hoffe ich auch. Ich habe Dir eine PM geschickt.

    Ich bleibe dabei...diese Entscheidung/Wahl an den Jungen heranzutragen...da halte ich den noch für zu jung...die Abhängigkeitsverhältnisse, die Wahl Mutter oder Vater, für so eine irreversible, und mit nicht vorhersehbaren möglichen Folgen, Entscheidung, finde ich geht gar nicht...

    Danke Urolüge, dass sehe ich genauso. Ich hoffe, dass das OLG und/oder BVerfG noch rechtzeitig einschreitet und "diesen Unfug" rechtzeitig beendet. Meine Kommentierung zur Stellungnahme des Jugendamts ist heute wieder ans OLG gegangen, in der ich einige Argumente eingebracht habe.

    Der Streit (auf dem Rücken des Jungen) muss beigelegt

    Bin ich auch dafür. Der Junge bekommt von mir keinen Streit mit. Ich teile Ihm nicht mit, dass gerade Beschwerde beim OLG und beim BVerfG eingereicht ist. Der Mutter habe ich es gesagt. Ob Sie es dem Sohn weitergibt bleibt Ihr überlassen. In unseren treffen ist eine Beschneidung nie ein Thema und der ältere Bruder damals 12 Jahre heute 14 Jahre, der vor 2 Jahren noch pro Beschneidung lauthals war, ist inzwischen verstummt.

    Ich hatte Ihm auch nicht mitgeteilt, dass vor einem Jahr die Sache schon einmal beim BVerfG war. Das hat er womöglich gar nicht mitbekommen.

    Es ist einen Versuch wert. Mehr als ignorieren kann das Gericht so etwas nicht.

    Ich probiere morgen früh das Büchlein der Frau zu übergeben und dann nach 2 Tagen ans OLG zu schicken.

    Wir können nur versuchen zu helfen. Mit Links und Literatur.

    Ich schicke das Büchlein ans OLG, in der Hoffnung die Richter mögen eine besonnene Entscheidung schnell fassen. Was meinst Du Bela2012?

    Man sollte das Kriegsbeil endlich begraben und den Jungen reden lassen.

    Wann wie und wo? Könnte ich reden? Für die Mutter ist doch alles klar. Da gibt es nichts mehr zu reden und für den Sohn auch! Er muß sich der Meinung der Mutter fügen!

    Kann er seine Vorhaut zurückziehen?

    Muß er denn das heute können? und wenn ja warum?
    Vielleicht in vielen Jahren wenn er Erwachsener ist, das hat bis nach der Pubertät nach den kommenden ca. 30 Monatent Zeit.

    Ich würde dem Jungen in den nächsten 30 Monaten eine Chance des Auswachsens geben, bevor er einen irreversiblen Verlust erleidet.

    Wahrscheinlich hast Du als beschnittener die Vorteile einer Vorhaut nicht erleben können, Luststimulierung, Schutzfunktion etc., sonst würdest Du wohl nicht so argumentieren.

    eine Lösung mit dem Kind zu finden

    Die Lösung ist doch ganz einfach das Kind in Ruhe wachsen zu lassen, als den Interessen der Beschneidungsindustrie nachzugeben. Ist unter anderm am Kostensparensten.

    Warum beantwortest Du nicht meine Frage? Was ist nicht mehr zu retten? Mir sind physische Körperteile wichtiger als momentane emotionalbeladene Geschichten. Die sind Schall und Rauch. Eine Vorhaut ist fassbar und hat mehr als 32000 Nervenenden.

    bis nichts mehr zu retten ist.

    Was meinst Du denn damit? Vollständige Zirkumzision ist doch schon alles! Das ist eine irreversible Körperverletzung danach ist nichts mehr zu retten! Schlimmer geht es doch gar nicht!

    Gestern habe ich das Statement des Jugendamts im OLG Verfahren erhalten. Zu loben ist, dass diese im Gegensatz zum Richter am AG bei der Sache bleiben. Es wiederholt im Wesentlichen die Aussage aus dem AG-Verfahren.

    Das Argument ein beschwerdefrei lebender Junge soll einfach irreversibel beschnitten werden, damit gerichtliche Streitigkeiten aufhören. Außderdem könnte er durch die ausschließlich gerichtlichen Schriftsätze eine psychischen Schaden erleiden. Nur weil die Ärzte dies wollen und die Mutter es den Ärzten recht machen will. Das Jugendamt war wohl seit langem nicht mehr in einer Kinderarztpraxis oder Kinderklink etc., in die die Kinder mit tatsächlich realen Beschwerden die Eltern dazu bringen, diese Orte aufzusuchen.

    Ich bleibe bei meiner Meinung spätestens mit der ersten sexuellen Beziehung hat er diese Streitereien, die er ja gar nicht direkt mitbekommt vielfach vergessen und wenn er eigenen Kinder haben könnte oder Enkelkinder hat auch. Wenn er aber keine Vorhaut mehr hat, wird er täglich daran erinnert und spürt dies sein Leben lang und wird es sein Leben lang zur Diskussion einbringen können, weil damit ist er dann sicherlich unter den 10% anders artigen.

    sie will nur Rolf eins auswischen

    Das ist weder meine Meinung. Das ist eher hier Verhaltensmuster seit über 50 Jahren so eingeübt und in den Genen übertragen.

    deine Frau wird dadurch auch ihre nächste Offensive starten usw. Ich sage es jetzt nur noch einmal.

    Welche denn? Sie kann jederzeit hingehen und den Sohn beschneiden lassen, solange das BVerfG oder das OLG nicht einschreitet und nicht reagiert!

    Vielleicht kann der Sohn noch Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Amtshaftung verlangen, wenn er Glück hat.

    Du verteidigst hier noch immer deine Meinung

    Ich verteidige meinen Sohn und meine Kinder, deren Vetorechte/Zustimmungsrechte des zweiten (Mit)schöpfers) als Korrektiv gegenüber einem ausufernden Ärztesystem in meinen Augen rechtswidrig weggeschnitten sind.

    Keine Frage manchmal sind Ärzte notwendig und wichtig und ich bin Ihnen dankbar, dafür. Eine Vielzahl, ich würde sagen die Mehrzahl der erhaltenen Behandlungen sind aber überflüssig und zuviel bei mir gewesen.

    Warum kann man denn nicht mit dem Jungen zusammen eine Lösung finden

    Du schreibst mir aus der Seele. Frag meine Ex-Frau! Frag das AG! Ich hoffe, das OLG und BVerfG gibt den Spielraum, die Zeit scheint knapper zu werden.

    Wie soll man mit dem Jungen zusammen eine Lösung finden? Er wird der Mutter zu Liebe alles machen, um nicht in Ungnade zu fallen, er ist abhängig von Ihr in den nächsten Jahren!

    Ich sage ja, man kann auch einfach abwarten. Wenn er in der Pubertät einen Leidensdruck entwickelt, kann er sich selbst auch noch immer dafür entscheiden

    Lieber T12345T,


    wir stimmen überein. Genau das empfehle ich der Mutter seit 2 Jahren und ist auch unser Antrag von mir und meiner RAin im AG-Verfahren. Der Junge soll einfach selbst entscheiden, wenn er will oder leidet und nicht dem Druck der Ärzte oder Mutter sich zu unterwerfen. Ab 14 Jahren braucht er nicht mehr unbedingt die Zustimmung der Eltern.

    Zur Erinnerung, da Du scheinbar nur "Bruchstücke" oder "Fragmente" des Verfahrens kennst. Der Junge ist als 9 Jähriger zur U10 Untersuchung zum Kinderarzt gegangen. Manche Eltern/ Mütter gehen erst gar nicht hin, um sich nicht in Konflikte mit dem Ärztesystem zu bringen.

    Nun gut, der Kinderarzt hat die Beschneidung dringend empfohlen. Auf meine Frage, wieso nicht abwarten bis der Junge es von selbst will oder nach der Pubertät und das Wachsen erst einmal seinen natürlichen Lauf geben zu lassen, war sein Argument, jetzt unter 12 Jahren haben die Jungs noch keine Meinung und lassen die Ärzte ran, danach nicht mehr. Die Mutter allerdings argumentiert anders. Sie hat Angst, wenn er nicht bis 12 beschnitten ist, wird der Penis krumm wachsen etc., davor hätte sie Angst.

    Das AG wiederum hat eine andere Strategie scheinbar angewendet. Erstens der Mutter zustimmen, zweitens die Kinder danach befragen, wer Sie bei den ärztlichen Verfahren der letzten 10 Jahre betreut hat und dann von diesen nicht zustimmungsbedürftigen medizinischen Therapeutischen Maßnahmen, diese Kindermeinung auch auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen von beiden Eltern zustimmungsbedürftigen irreversiblen Körperverletzungen zu beziehen, obwohl die Kinder und sonst niemand über diesen Unterschied aufgeklärt hat oder diskutiert hat. Das ist meine Beschwerde in der zweiten Instanz und vor dem BVerfG. Hier werden einfach Veto-/Zustimmungsrechte stillschweigend weggeschnitten oder weggenommen, die von der Intention des Gesetzgebers vorgesehen sind.

    Wie gesagt, dein Sohn ist kein kleinkind mehr. Er kann und muss selbst entscheiden und er weiß ja selbst am besten, ob er damit ein Problem hat oder nicht. Du kennst einen der einen Selbstmordversuch wegen einer Beschneidung gemacht hat, sagst aber selbst, dass nur er selbst den Zusammenhang sieht. Das lässt schon stark daran zweifeln, ob dies auch der wahre Grund ist. Aber das ist ein anderes Thema. Aber selbst wenn es der Grund gewesen sein sollte, so war es sicher nicht deshalb, weil er mit 12 Jahre selbstständig in eine Beschneidung wegen hochgradiger Phimose eingewilligt hat.

    Dejenige hat es mit 17 Jahren auf eigenen Wunsch durchführen lassen. Seine Familie konnte den Selbstmordversuch nicht verstehen und ist daran zum Teil gebrochen. Es sind sicherlich eine vielzahl von Gründen. Die Beschneidung hat wahrscheinlich das Selbstbewußtsein nicht gestärkt, sondern ist eine äußerliche Verletzung, die auch innerlich wirkt.

    Das einzig krankhafte und pathologische ist...das Wissen und das Verständnis der meisten Ärzte und Erwachsenen zu Vorhaut und deren Nutzen, Aufbau und Funktion...und was da zu machen sei...

    Das wollen doch die Ärzte und Erwachsenen gar nicht wissen. Wichtig ist, dass etwas außerhalb der Gaußschen Glockenkurve entdeckt wird und dass dies Anlass gibt das medizinische Ärztesystem in Schwung zu halten. Dafür gibt es ja die U -Untersuchungen. Man geht nicht zum Arzt bei Bedarf sondern man geht über den Bedarf hinaus zum Arzt und läßt überprüfen, ob das Wachstum in der Norm ist oder eben nicht.

    Ich wäre meinen Eltern sehr dankbar, hätten Sie, als ich 10 Jahre alt war, einen Streit über meine 4 oder 8 Zähne gehabt und hätte sich mein Vater für den Erhalt der 4 4er Zähne eingesetzt. Hat er aber nicht, so habe ich Sie verloren. Ich konnte mich noch nicht einmal mit 14 Jahren gegenüber den Taten meiner Mutter wehren. Deshalb ist es jetzt ein Starkes Stück, wenn mein Sohn mit fast 12 Jahren, sich gegen die Maßnahmen der Mutter wären könnte.

    Ich selbst habe ja in der Beziehung mit Ihr einfach zuviele Positionen von mir aufgegeben und nicht gewehrt. Dies ist der erste richtig größere Fall.

    Oder halt auch, dass der Heilungsverlauf mit zunehmendem Alter länger dauert

    Das halte ich für ein Gerücht

    Eben genau so, dass er keine Beschwerden hat und auch einfach abwarten kann. Das es sich von selbst noch erledigen könnte und solange er keine Probleme hat, auch einfach nichts unternehmen muss

    Genau das sind meine Worte, aber die Mutter und das Amtsgericht sieht das eben aus oben genannten Gründen nicht ein.

    Rolf seine eigene Beschneidung nachträglich verhindern, weil er darunter leidet

    Lieber T12345T,
    Ich bin nicht beschnitten! Mir hat man nur mit anderen Operationen, hier Zähnen mit 10 Jahren, weil es in den 1980-er Jahren Mode war, mich bzw. meinen Kierfer und Körper massiv geschädigt. Dies erging vielen anderen Mädchen und Jungen in den 1980er-Jahren so. Ich kenne einige inzwischen davon! Heute wird das zum Glück nicht mehr gemacht!

    Ich kenne einige Männer, die zwar mit der Beschneidung leben, doch irgendwie traumatisiert davon berichten, dass Sie beschnitten wurden als kleiner Junge weil vorgeblich Phimose diagnostiziert wurde, zumindest einen der Selbstmordversuch gemacht hat. Eine Verbindung zur Beschneidung kann nur er selbst feststellen.

    er dann Operiert werden muss, wird er seinem Vater wohl ewig dankbar sein

    Wenn er operiert werden will, weil er darunter leidet, bin ich der letzte der dagegen ist. Doch diesen expliziten Wunsch und dieses Leiden des Sohnes gibt es ja nicht. Nur die Mutter leidet in Ihren Angstzuständen unterstützt vom lokalen Ärztesystem und lokalen Gerichtssystem erster Instanz.

    Als ich ca. 12, 13 Jahre alt war, hatte ich selbst, wie vielleicht viele Jungen in dem Alter wachstumsbedingt Vorhautschmerzen in den pubertären Wachstumsschüben und dachte abends zwei Mal an meine Eltern mich zu wenden. Doch damit war es dann vorüber und die Pubertät wohl überwunden, so dass ich das Thema bis heute vergessen konnte.

    In 1-2 Jahren ist der Junge in der Pubertät und dann wird es ihn noch viel mehr stören

    In 2 Jahren sollte der Sohn derartige Wachstumschübe erleben, so dass die Phimose innerhalb weniger Wochen ausgewachsen ist und kein Thema ist. Deshalb sollten noch die nächsten 27 Monate abgewartet werden ist und war mein Appell an die Mutter und die Gerichte.

    Das Größere und langfristigere Trauma für den Sohn wäre die irreversible Beschneidung als 2 Jahre ein Streit ausnahmslos vor Gerichten und sonst nirgends.

    Wie ist das gemeint mit Achtung Ironie???

    Lieber Saimaa,

    Danke für Deine Klarstellung mit der Analogie der Mädchen, denn genauso empfinde ich es für die Jungs.


    Zumal er damals schon einverstanden war und das wollte.

    Nein, er hatte, 2017 keine Meinung dazu! Er wollte es nicht und war auch nicht explizit damit einverstanden. Im Gegenteil, er findet es gut, dass der Vater sich einsetzt für Ihn.

    außer mehr Leid für das Kind?

    Das Kind hat keine Beschwerden und leidet nicht. Nach einer Beschneidung leidet das Kind sicherlich in der ersten Woche extrem, Kann keine Unterhosen anziehen, etc. Schmerzen sicherlich mehrere Wochen, Nachuntersuchungen etc. und die ganzen sekundären und tertiären Nachteile für den Rest des Lebens einschließlich der Lebenspartnerinnen. Viel Spaß kann ich nur dazu sagen.

    Meiner Ansicht nach überwiegen und wiegen die Vorteile des Erhalt der Vorhaut diese 2 Jahre sehr schnell wieder auf, so dass die 2 Jahre schnell vergessen werden, als ein täglicher irreversibler Verlust der Vorhaut, genauso wie mein täglicher irreversibler Verlust von 8 Zähnen!

    Nur die Mutter leidet und hat die Beschwerde nun die Gerichtskosten, die Anwaltskosten und das Gutachten hälftig zu zahlen sowie 2 Jahren Gerichtsverfahren zu führen und die Ärzte, haben die Beschwerde, dass Sie mit zunehmendem Alter nicht mehr an das Kind herankommen könnten.

    "objektives" Urteil zu fällen?

    Zumindest das AG fällt scheinbar eher parteiische Pro Mutter-Urteile als neutrale objektive Urteile.

    Es bleibt zu hoffen, dass höhere Instanzen die Sache neutraler und objektiver sehen, und auch sehen, dass der Vater der Mutter helfen will und diese nicht so hilflos da steht, wie sie anderen zu erkennen gibt.

    die aktuelle Phimoseleitlinie...in der ist doch eigentlich alles drin?

    Ist wahrscheinlich schon viel zu fachlich, obwohl passend und in den Meinungen bereits von Herrn Kupferschmid in beiden Akten sowohl beim OG als auch BVerfG vorliegend. Vielleicht wäre ein gerichtliches Gutachten mit Zitat der Phimoseleitlinie hilfreicher, wenn es ausschlaggebend sein soll.

    Lieber Bela,

    Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe Deine Buchempfehlung in Papierbuch-Form bestellt.

    Ich hoffe sehr, dass mein Sohn das Buch noch Lesen kann und sich eine Meinung bilden kann und das Buch nicht zur Seite legt oder vermeidet anzurühren, weil die Mutter mit Ihrer Meinung extrem dominiert und extrem manipuliert bzw. Druck ausübt Ihr, der Meinung des älteren Bruders und den Ärztemeinungen zu folgen.

    Die Mutter hat mir WhatsApp-Nachrichten diesbezüglich an den Sohn verboten und vermeide ich nun, als unwirksame Mittel.

    Vielleicht erreiche ich ihn dadurch.

    denn auch der Lustverlust darf nicht fehlen .

    Vielen Dank für die Hinweise.

    In dem folgenden Buch kommt ja dies wohl auch zur Sprache.

    Heute bereite meine Verfassungsbeschwerde vor und werde die Bücher,
    amazon.de/Ent-h%C3%BCllt-Die-B…-von-Jungen/dp/3732340120


    Leider kann der fast 12 Jährige Sohn dies Argument in seiner Entscheidung noch nicht richtig erfassen und ich weiß nicht, wie ich Ihn noch irgendwie zu dem Thema informieren bzw. überzeugen könnte.

    Für Gericht sind vermutlich die Argumente Lustverlust nicht direkt nachvollziehbar, solange diese von Frauen z.B. als Vorsitzende besetzt sind, was hier in diesem Fall wohl der Fall ist. Ich hoffe mit den anderen Argumenten in der Argumentation durchzukommen.